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BBB-Antrag: Vertrag mit der DMG-Marktgilde; hier: Verzicht auf Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr- und besteck

240406 · 2024-04-16 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Elisabeth Struwe Marcel Schmitt

Sachverhalt

Bereits seit Ende 2020 ist es das Ziel, auf dem Bonner Wochenmarkt Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr und –besteck „mittelfristig“ komplett zu vermeiden. Leider hat sich in den vergangenen Jahren diesbezüglich nichts geändert. Im Gegenteil sind im Laufe der Zeit immer mehr sog. Foodtrucks bzw. Anbieter verzehrfertig zubereiteter Speisen und Getränke hinzugekommen und somit hat sich leider auch das Aufkommen an Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr und –besteck erhöht. Zudem konnte nicht wie gewünscht sichergestellt werden, dass Einweg-Plastik nicht einfach durch Einweg-Produkte aus anderem Material ersetzt, oder Einweg-Produkte als „mehrfach verwendbar“ deklariert werden. Sustainable Bonn, Projekt der UN Weltdekade für nachhaltige Bildung, Projekt Ökoprofit, Ausrufung des Klimanotstandes und Klimaneutralität bis 2035 dürfen auch in Bonn nicht länger Worthülsen bleiben.

Ohne regulierende Eingriffe seitens der Stadt Bonn und dem Betreiber des Bonner Wochenmarktes ist eine Zielerreichung aus Sicht der Antragsteller nicht zu erreichen.

Die Antragsteller setzen daher neben einer kommunalen Verpackungssteuer auf zusätzliche finanzielle Anreize für entsprechende Marktbeschicker.

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Verlängerung des Vertrages mit der DMG Marktgilde ab dem 01.04.2025 oder im Rahmen einer Neuausschreibung folgende Kriterien mit in den Vertrag aufzunehmen:

  1. Marktstände, Imbissstände, Foodtrucks etc., die vollständig auf Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr- und besteck verzichten, zahlen 25% geringere Standgebühren bis das Ziel der vollständigen Vermeidung von Einwegverpackungen, Einweggeschirr und –besteck auf dem Bonner Wochenmarkt erreicht ist.
  1. Neue Anbieter von verzehrfertig zubereiteten Speisen und Getränken werden ab dem 01.04.2025 nur noch zum Bonner Wochenmarkt zugelassen, wenn sie sich vertraglich gegenüber der GMD Marktgilde verpflichten, auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr- und besteck vollständig zu verzichten.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

240406-01 ST BBB-Antrag: Vertrag mit der DMG-Marktgilde; hier: Verzicht auf Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr- und besteck

Sachverhalt

__Stellungnahme der Verwaltung: __

Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung das Thema bei den Vertragsverhandlungen berücksichtigen und bei der nächsten Zusammenkunft "Runder Tisch Bonner Wochenmarkt" im Mai 2024 diskutieren und vorstellen.

Derzeit erarbeitet die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der bonnorange AöR ein Anreizsystem für die Einführung von Mehrwegsystemen in Bonn. Grundlage ist hier das Programm „Bonn geht den Mehrweg“, welches seit mehreren Jahren erfolgreich durch die bonnorange AöR durchgeführt wird. Neu ist das Ziel der Stadt Bonn sich am Förderaufruf „Circular Economy - Circular Cities.NRW“ zu beteiligen. Die Stadtverwaltung Bonn möchte unter anderem hiermit die Mehrwegsysteme fördern. Eine umfassende Vorlage hierzu wird im Sommer den politischen Gremien vorgestellt.

Inwieweit es schließlich zu der Einführung einer Verpackungssteuer kommt, wird aktuell verwaltungsintern diskutiert, dann den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt und wird letztlich auch von der noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abhängig sein.

Beschlussvorschlag

__Stellungnahme der Verwaltung: __

Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung das Thema bei den Vertragsverhandlungen berücksichtigen und bei der nächsten Zusammenkunft "Runder Tisch Bonner Wochenmarkt" im Mai 2024 diskutieren und vorstellen.

Derzeit erarbeitet die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der bonnorange AöR ein Anreizsystem für die Einführung von Mehrwegsystemen in Bonn. Grundlage ist hier das Programm „Bonn geht den Mehrweg“, welches seit mehreren Jahren erfolgreich durch die bonnorange AöR durchgeführt wird. Neu ist das Ziel der Stadt Bonn sich am Förderaufruf „Circular Economy - Circular Cities.NRW“ zu beteiligen. Die Stadtverwaltung Bonn möchte unter anderem hiermit die Mehrwegsysteme fördern. Eine umfassende Vorlage hierzu wird im Sommer den politischen Gremien vorgestellt.

Inwieweit es schließlich zu der Einführung einer Verpackungssteuer kommt, wird aktuell verwaltungsintern diskutiert, dann den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt und wird letztlich auch von der noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abhängig sein.

240406-02 AA CDU-Änderungsantrag: Vertrag mit der DMG-Marktgilde; hier: Verzicht auf Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr- und besteckAntrag zur Vorlage 240406

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Der Punkt 1 des BBB-Antrages wird übernommen und Punkt 2 geändert:

  1. Marktstände, Imbissstände, Foodtrucks etc., die vollständig auf Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr- und besteck verzichten, zahlen 25% geringere Standgebühren bis das Ziel der vollständigen Vermeidung von Einwegverpackungen, Einweggeschirr und –besteck auf dem Bonner Wochenmarkt erreicht ist.
  1. Die Verwaltung möge das Thema "Verzicht auf Einwegverpackungen" bei der nächsten Zusammenkunft "Runder Tisch Bonner Wochenmarkt" ansprechen und die Marktbeschicker für dieses Thema sensibilisieren.

240406-03 ST BBB-Antrag: Vertrag mit der DMG-Marktgilde; hier: Verzicht auf Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr- und besteck; Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadtverwaltung ist mit der Deutschen Marktgilde in sehr engem Austausch, und das Thema Müllvermeidung und Mehrweg wird dauerhaft weiterentwickelt.

Folgende Themenfelder zur Nachhaltigkeit des Bonner Wochenmarktes werden und sind bereits bearbeitet und umgesetzt.

_Gekürzt._

240406-04 AA Koalitionsänderungsantrag: BBB-Antrag: Vertrag mit der DMG-Marktgilde; hier: Verzicht auf Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr- und besteckAntrag zur Vorlage 240406

Sachverhalt

zu 1.: erfolgt mündlich zu 2.: Die Informationspflicht soll auf dem Markt durchgesetzt werden, damit die Angebote für Mehrweg und Befüllen eigener Behältnisse auch genutzt werden. Das kann beispielsweise durch gut sichtbare Schilder erfolgen mit Hinweisen wie „Die Speisen/Getränke sind in Mehrwegverpackungen erhältlich.“ oder „Wir befüllen kundeneigene Mehrweg-Behältnisse.”

Beschlussvorschlag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in engem Kontakt mit der Deutschen Marktgilde bestehende Bemühungen zum Thema Müllvermeidung und Mehrweg fortzusetzen. Zudem sollen folgende Kriterien in den zukünftigen Vertrag mit der DMG aufgenommen werden bzw. im aktuellen Vertrag nachverhandelt werden:

  1. Die bestehenden Reduzierungen im Standgeld werden für Händler*innen in allen Lagen (A, B und C) auf einheitlich 10% ausgeweitet. Die Reduzierung wird angewandt, wenn ausschließlich Mehrwegsysteme verwendet werden. Das Mindeststandgeld je Markttag wird so angepasst, dass es auch bei reduziertem Standgeld eine Mindestgröße von 10qm (in C-Lage) erlaubt. Die Verwaltung wird beauftragt, im Austausch mit der DMG außerdem eine Möglichkeit zu finden, abgestuft auch Anreize für Händler*innen zu setzen, Mehrweg zusätzlich zu Einwegsystemen zu nutzen.
  2. Wer freiwillig Mehrweg anbietet und dafür eine reduzierte Standgebühr nach Punkt 1 in Anspruch nimmt, hat auch die Informationspflichten nach §33 Abs. 2 VerpackG sinngemäß zu erfüllen. Soweit für Anbieter die Erleichterungen nach §34 VerpackG gelten, ist das dort geregelte Angebot, Speisen und Getränke in von Kund*innen mitgebrachte Gefäße umzufüllen

_Gekürzt._

240406-06 Vertrag mit der DMG-Marktgilde; hier: Verzicht auf Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr- und besteck; Mitteilung der Verwaltung

Sachverhalt

__Inhalt der Mitteilungsvorlage: __

Diese Mitteilungsvorlage bezieht sich auf die am 12. November 2024 gefassten Beschlüsse des Rates (vgl. DS-Nr. __240406__ ).

„Beschluss vom 12. November 2024:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in engem Kontakt mit der Deutschen Marktgilde bestehende Bemühungen zum Thema Müllvermeidung und Mehrweg fortzusetzen. Zudem sollen folgende Kriterien in den zukünftigen Vertrag mit der DMG aufgenommen werden bzw. im aktuellen Vertrag nachverhandelt werden:

  1. Die bestehenden Reduzierungen im Standgeld werden für Händler*innen in allen Lagen (A, B und C) auf einheitlich 10% ausgeweitet. Die Reduzierung wird angewandt, wenn ausschließlich Mehrwegsysteme verwendet werden. Das Mindeststandgeld je Markttag wird so angepasst, dass es auch bei reduziertem Standgeld eine Mindestgröße von 10qm (in C-Lage) erlaubt. Die Verwaltung wird beauftragt, im Austausch mit der DMG außerdem eine Möglichkeit zu finden, abgestuft auch Anreize für Händler*innen zu setzen, Mehrweg zusätzlich zu Einwegsystemen zu nutzen.
  2. Wer freiwillig Mehrweg anbietet und dafür eine reduzierte Standgebühr nach Punkt 1 in A

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

__Inhalt der Mitteilungsvorlage: __

Diese Mitteilungsvorlage bezieht sich auf die am 12. November 2024 gefassten Beschlüsse des Rates (vgl. DS-Nr. __240406__ ).

„Beschluss vom 12. November 2024:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in engem Kontakt mit der Deutschen Marktgilde bestehende Bemühungen zum Thema Müllvermeidung und Mehrweg fortzusetzen. Zudem sollen folgende Kriterien in den zukünftigen Vertrag mit der DMG aufgenommen werden bzw. im aktuellen Vertrag nachverhandelt werden:

  1. Die bestehenden Reduzierungen im Standgeld werden für Händler*innen in allen Lagen (A, B und C) auf einheitlich 10% ausgeweitet. Die Reduzierung wird angewandt, wenn ausschließlich Mehrwegsysteme verwendet werden. Das Mindeststandgeld je Markttag wird so angepasst, dass es auch bei reduziertem Standgeld eine Mindestgröße von 10qm (in C-Lage) erlaubt. Die Verwaltung wird beauftragt, im Austausch mit der DMG außerdem eine Möglichkeit zu finden, abgestuft auch Anreize für Händler*innen zu setzen, Mehrweg zusätzlich zu Einwegsystemen zu nutzen.
  2. Wer freiwillig Mehrweg anbietet und dafür eine reduzierte Standgebühr nach Punkt 1 in A

_Gekürzt._

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