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Bürgerantrag: Anbringung von Zusatzschildern an Straßennamen-Schildern

240412 · 2024-04-10 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet:

Wir bitten Sie, veranlassen zu wollen, dass im Stadtbezirk Beuel an bestehenden Straßenschildern zweier Personengruppen erklärende Zusatzschilder angebracht werden. In beiden Fällen geht es um Persönlichkeiten von stadthistorischem Rang. Zum einen sind es die vier „Vilicher Bürgermeister“, also die ersten Bürgermeister der ehemaligen Stadt Beuel - Stroof, v. Pfingsten, Schnorrenberg und Friedrich Breuer -, deren Straßenbenennungen bereits lange zurückliegen. Im zweiten Fall sind es die Vilicher Stiftspersonen Gerberga und Mathilda, deren Straßennamen die Bezirksvertretung (Hauptausschuss) in 2023 beschlossen hat.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus den beigefügten Unterlagen.

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet:

Wir bitten Sie, veranlassen zu wollen, dass im Stadtbezirk Beuel an bestehenden Straßenschildern zweier Personengruppen erklärende Zusatzschilder angebracht werden. In beiden Fällen geht es um Persönlichkeiten von stadthistorischem Rang. Zum einen sind es die vier „Vilicher Bürgermeister“, also die ersten Bürgermeister der ehemaligen Stadt Beuel - Stroof, v. Pfingsten, Schnorrenberg und Friedrich Breuer -, deren Straßenbenennungen bereits lange zurückliegen. Im zweiten Fall sind es die Vilicher Stiftspersonen Gerberga und Mathilda, deren Straßennamen die Bezirksvertretung (Hauptausschuss) in 2023 beschlossen hat.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus den beigefügten Unterlagen.

Begründung

ergeben sich aus den beigefügten Unterlagen.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

240412-01 ST Bürgerantrag: Anbringung von Zusatzschildern an Straßennamenschildern

Stellungnahme der Verwaltung

Zusatzschilder mit Hinweisen zu den betreffenden Personen können nach einer Entscheidung des Rates der Stadt Bonn vom 03.05.2016 __DS 1511587NV8__ nur aufgrund eines Beschlusses angebracht werden. Besteht ein entsprechender Wunsch bzw. liegt wie hier eine Anregung einer Bürgerin oder eines Bürgers vor, ist nach der v. g. Ratsentscheidung zusätzlich durch die Bürgerin oder den Bürger eine Zusage zur Übernahme der damit verbundenen Herstellungs- und Montagekosten in Höhe von ca. 155 Euro pro Schild erforderlich. Bei Anbringung nur eines Schildes für jede der sechs Straßen würden in diesem Fall Kosten in Höhe von 930 Euro entstehen. Sollen zwei Schilder jeweils am Beginn und Ende der Straße angebracht werden, würde sich der Betrag auf 1860 Euro erhöhen.

Bei Annahme der Anregung wird sich die Verwaltung wegen der Kostenübernahme und der Anzahl der anzubringenden Zusatzschilder mit dem Antragsteller in Verbindung setzen.

Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die vorgeschlagenen Texte mit Textlängen von 249, 153, 167, 247, 225 und 223 Stellen zu umfangreich sind, da auf den Schildern nur ein begrenz

_Gekürzt._

240412-02 AA BBB-Änderungsantrag zum Bürgerantrag: Anbringung von Zusatzschildern an Straßennamen-Schildern

Sachverhalt

In beiden Fallgruppen geht es - wie von dem Denkmal- und Geschichtsverein Bonn rechtsrheinisch e. V. anschaulich dargestellt - um Persönlichkeiten von stadt- bzw. bezirkshistorischem Rang. Die Zusatzinformationen tragen wie auch die Benennungen zur Bewahrung des kulturellen Erbes der Stadt Bonn sowie des Stadtbezirks Beuel bei. Für die Bürgerschaft sind sie zudem von identitätsstiftender Wirkung.

Dem Verein seitens der Oberbürgermeisterin die Kosten in Höhe von insgesamt 1.860, 00 Euro für die insgesamt 6 Zusatzschilder auferlegen zu wollen, grenzt vor dem Hintergrund, dass andere Bürgerantragsteller zu eigenen Zwecken Zuschüsse in teils sechsstelliger Höhe (ADFC) erhalten werden, an Geringschätzung und einen Schlag ins Gesicht dieses gemeinwohlorienterten Vereins.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Die Kostenübernahme für alle beantragten 6 Zusatzschilder erfolgt aus dem sogenannten „Feuerwehrtopf“ der Bezirksverwaltungsstelle Beuel.

240412-03 ST Anbringung von Zusatzschildern an Straßennamen-Schildern

Stellungnahme der Verwaltung

In der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am 10.04.2024 wurde die Anregung des Denkmal- und Geschichtsvereins Bonn-Rechtsrheinisch e. V., für die sechs Straßen Stroofstraße, Von-Pfingsten-Straße, Schnorrenbergstraße, Friedrich-Breuer-Straße, Mathildastraße und Gerbergastraße erklärende Zusatzschilder anzubringen, mit der Maßgabe vertagt, dass die Verwaltung eine Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Stadt Bonn prüft. Die Maßgabe geht zurück auf Frau Mohn, DIE GRÜNEN.

Wie bereits in der Stellungnahme zum Antrag dargelegt, können erläuternde Zusatzschilder nach einer Entscheidung des Rates der Stadt Bonn vom 03.05.2016 ( __DS 1511587NV8__ ) nur aufgrund eines Beschlusses und wie in diesem Fall bei Anträgen aus der Bürgerschaft nur nach vorheriger Zusage der Kostenübernahme durch den Antragstellenden angebracht werden. Diesem Beschluss würde eine Finanzierung aus dem städtischen Haushalt entgegenstehen, sodass die Bezirksvertretung eine Anregung an den Rat dahingehend aussprechen müsste, in dem hier vorliegenden Fall eine Ausnahme zu beschließen.

Üblicherweise werden am Beginn und am Ende jeder

_Gekürzt._

240412-04 Anbringung von Zusatzschildern an Straßennamenschildern in Beuel

Sachverhalt

Der Anregung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 05.06.2024, wonach die Kosten für die beantragten Zusatzschilder abweichend vom Ratsbeschluss

__DS 1511587NV8__

aus Haushaltsmitteln der Stadt Bonn übernommen werden sollen, wird

__nicht__

gefolgt.

Beschlussvorschlag

Der Anregung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 05.06.2024, wonach die Kosten für die beantragten Zusatzschilder abweichend vom Ratsbeschluss __DS 1511587NV8__ aus Haushaltsmitteln der Stadt Bonn übernommen werden sollen, wird __nicht__ gefolgt.

Begründung

Die Bezirksvertretung Beuel hat in ihrer Sitzung am 05.06.2024 einstimmig die Anregung an den Rat ausgesprochen, dass die Kosten für die beantragten Zusatzschilder abweichend vom Ratsbeschluss vom 03.05.2016 ( __DS 1511587NV8__ ) aus Haushaltsmitteln der Stadt Bonn übernommen werden. Die Anregung geht zurück auf Herrn Baumgärtel, DIE GRÜNEN.

Die vorstehende Anregung bezieht sich auf einen Bürgerantrag des Denkmal- und Geschichtsvereins Bonn-Rechtsrheinisch e. V., der darauf gerichtet war, erläuternde Zusatzschilder für die folgenden sechs Straßen anzubringen ( __DS 240412__ ): Stroofstraße, Von-Pfingsten-Straße, Schnorrenbergstraße, Friedrich-Breuer-Straße, Mathildastraße und Gerbergastraße.

Bei den vier zuerst genannten Straßen bezieht sich die Straßenbenennung auf die ersten vier Bürgermeister der ehemaligen Stadt Beuel.

Die Straßenbezeichnung Gerbergastraße geht zurück auf Gerberga, die Mutter der Heiligen Adelheid von Vilich, die zusammen mit ihrem Mann Begründerin des Stiftes Vilich war.

Der Straßenname Mathild

_Gekürzt._

240412-05 Anbringung von Zusatzschildern an Straßennamen-Schildern

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Die Bezirksvertretung Beuel hat in ihrer Sitzung am 10.04.2024 den Bürgerantrag des Denkmal- und Geschichtsvereins Bonn-Rechtsrheinisch e. V. einstimmig mit der Maßgabe vertagt, eine Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Stadt zu prüfen. Der v. g. Bürgerantrag ( __DS 240412__ ) war darauf gerichtet, erläuternde Zusatzschilder für die folgenden sechs Straßen anzubringen: Stroofstraße, Von-Pfingsten-Straße, Schnorrenbergstraße, Friedrich-Breuer-Straße, Mathildastraße und Gerbergastraße. Die Maßgabe ging zurück auf Frau Mohn, Die Grünen.

Zu der beschlossenen Maßgabe hat die Verwaltung in ihrer Stellungnahme ( __DS 240412-03__ ) ausgeführt, dass erläuternde Zusatzschilder nach einer Entscheidung des Rates der Stadt Bonn vom 03.05.2016 ( __DS 1511587NV8__ ) nur aufgrund eines Beschlusses und bei Anträgen aus der Bürgerschaft, wie in diesem Fall, nur nach vorheriger Zusage der Kostenübernahme durch den Antragstellenden ange

_Gekürzt._

Dokumente