Originalquelle: ALLRIS-Original

Förderung der Hospizberatungsstelle mit ambulantem Hospizdienst des Bonn Lighthouse e.V. für 2023/2024

240416 · 2024-06-18 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Der Verein Bonn Lighthouse e.V. erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal-, Sach- und Overheadkosten seiner Hospizberatungsstelle mit ambulantem Hospizdienst Zuschüsse in Höhe von maximal

98.500,00 EUR im Jahr 2023 und

194.550,00 EUR im Jahr 2024.

Im Jahr 2024 erweitert sich die hiesige Förderung um zusätzliche 1,0 VZÄ, deren Notwendigkeit sich aufgrund von Verfahrensänderungen im Rahmen des BTHG und den damit verbundenen Konsequenzen für Bonn Lighthouse e.V. ergeben hat, um Betreuungskontinuität für die betroffene vulnerable Zielgruppe zu gewährleisten. Hierauf wird im folgenden Abschnitt noch explizit eingegangen.

Beschlussvorschlag

Der Verein Bonn Lighthouse e.V. erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal-, Sach- und Overheadkosten seiner Hospizberatungsstelle mit ambulantem Hospizdienst Zuschüsse in Höhe von maximal

98.500, 00 EUR im Jahr 2023 und

194.550, 00 EUR im Jahr 2024.

Im Jahr 2024 erweitert sich die hiesige Förderung um zusätzliche 1, 0 VZÄ, deren Notwendigkeit sich aufgrund von Verfahrensänderungen im Rahmen des BTHG und den damit verbundenen Konsequenzen für Bonn Lighthouse e.V. ergeben hat, um Betreuungskontinuität für die betroffene vulnerable Zielgruppe zu gewährleisten. Hierauf wird im folgenden Abschnitt noch explizit eingegangen.

Begründung

„JA ZUM LEBEN“

(Bonn Lighthouse e.V.)

Der Verein Bonn Lighthouse e.V. setzt sich seit 1992 für die Belange chronisch kranker und sterbender Menschen ein, insbesondere für eine umfassende, an den jeweiligen körperlichen, geistigen, seelischen, spirituellen und sozialen Bedürfnissen orientierte Betreuung, deren Ziel es ist, die individuelle Lebensqualität in der letzten Lebensphase zu erhalten, bzw. zu verbessern, um ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben und Sterben zu ermöglichen.

Angehörige, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie nahestehende Personen einschließlich aller Trauernden sind in die Beratung und Betreuung miteingeschlossen.

Mit dem vorliegenden Zuschuss wird die Beratungsstelle des Vereins einschließlich des Ambulanten Hospizdienstes gefördert.

Die Beratungsstelle als bekannte Anlaufstelle koordiniert sämtliche Angebote des Vereins und bietet persönliche und fachliche Beratungen zu allen Themen der Bereiche Pflege sowie Tod und Sterben an.

Im Rahmen des Ambulanten Hospizdienstes begleiten überwiegend ehrenamtliche Mitarbeitende sterbende und deren Angehörige in ihrem häuslichen Umfeld. Diese werden hierfür von Bonn Lighthouse e.V. fachlich ausgebildet

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge