Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2016357) # SPD-Linke-Volt Antrag: Ausstattung städtischer Schulen mit Spülmaschinen 240427 · 2024-04-16 · Antrag · öffentlich Antragsteller: SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gieslint Grenz Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Anatol Koch David Rupp Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Sarah Mc Nelis Beate Saul ## Sachverhalt In städtischen Schulen sind Lehrerzimmer bzw. die dazugehörigen Küchen mit Spülmaschinen ausgestattet. Nicht vorgesehen ist, dass notwendige Neuanschaffungen bei Abgang der Geräte, aus dem städtischen Budget finanziert werden. Es gehört sicher zum allgemeinen Standard dass Einheiten, in der Verwaltung mit Spülmaschinen ausgestattet sind. Rein aus hygienischen Gründen sollte dieser Standard auch bei städtischen Schulen als Grundlage dienen. Eine Mitbenutzung der Spülmaschinen in angeschlossenen Schulmensen ist aus hygienischen Gründen untersagt. Auf Nachfrage bei der Verwaltung wurde erklärt, dass die Stadt nicht für die Ausstattung Landesbeschäftigten (Lehrer*innen) mit notwendigem Inventar zuständig sei. Die Landesmittel zur Ausstattung von Schulen decken nicht die Kosten, weshalb eine Zahlungsverpflichtung seitens der Stadt nicht gesehen wird. So wurde dem Kollegium einer Schule empfohlen, die Spülmaschine für das 40 Köpfige Kollegium aus Mitteln des Fördervereins oder aus eigener Tasche zu finanzieren. Rein rechtlich darf ein Förderverein dafür keine Mittel verwenden, abgesehen davon wird sicherlich kein/e Unterstützer*in eines Fördervereins, Fördermittel die den Kindern zugute _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Ausstattungsbudget städtischer Schulen, einen Etat in Höhe von maximal 5.000 € p. a., zur Ersatzbeschaffung von defekten Spülmaschinen vorzusehen. 2. Bereits bestehende Bedarfe werden bis zu Umsetzung von Punkt 1. außerplanmäßig finanziert. ## Beratungsfolge - 2024-04-16 · Betriebsausschuss SGB · vertagt - mit Maßgabe - 2024-04-17 · Schulausschuss · vertagt - 2024-06-12 · Schulausschuss · ungeändert beschlossen - 2024-06-18 · Betriebsausschuss SGB · ungeändert beschlossen - 2025-01-22 · Schulausschuss · zur Kenntnis genommen - 2025-02-11 · Betriebsausschuss SGB · zur Kenntnis genommen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 240427-01 ST Ausstattung städtischer Schulen mit Spülmaschinen {#nv-2016519} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Nach dem aktuellen Planungsleitfaden für Schulen, der innerhalb der Verwaltung abgestimmt ist, ist in Lehrerzimmern lediglich ein Anschluss für eine Spülmaschine vorzusehen. Die Spülmaschine selbst ist von der Schule zu beschaffen, mithin auch entsprechende Ersatzbeschaffungen für defekte Geräte. ### 240427-04 Ausstattung städtischer Schulen mit Spülmaschinen {#nv-2020259} **Beschlussvorschlag** **Mitteilung: ** Der Schulausschuss und der Betriebsausschuss SGB haben folgendes angeregt (Drucksachen-Nr. [__240427__](https://www.bonn.sitzung-online.de/vo020?VOLFDNR=2016357&refresh=false) ): 1. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Ausstattungsbudget städtischer Schulen, einen Etat in Höhe von maximal 5.000 € p. a., zur Ersatzbeschaffung von defekten Spülmaschinen vorzusehen. 2. Bereits bestehende Bedarfe werden bis zu Umsetzung von Punkt 1. außerplanmäßig finanziert. Aufgrund dieser Anregungen wird die Verwaltung zukünftig Ersatzbeschaffungen bereits vorhandener Spülmaschinen einplanen. Auch bei Schulneubauten werden Spülmaschinen für Lehrkräfte eingeplant. Der Einbau von Spülmaschinen wird dementsprechend in den internen städtischen Ausstattungskatalog als Standard aufgenommen.