Originalquelle: ALLRIS-Original
240435 · 2024-08-21 · Beschlussvorlage · öffentlich
__Begründung:__
Zur Begründung wird auf das beigefügte Konzept verwiesen. Dieses gliedert sich zur besseren Lesbarkeit in zwei Teile.
Teil 1 beschäftigt sich mit den Erkenntnissen, Zielen und Maßnahmen, die zur Umsetzung erforderlich sind.
Teil 2 enthält alle Steckbriefe zu Örtlichkeiten und übergeordneten Themen. Dieser Teil eignet sich vor allem zur näheren Betrachtung einer bestimmten Örtlichkeit.
Zu 2.
Die im Konzept dargestellten Leitziele dienen der Erreichung des Leitbildes, welches als elementares Ergebnis als Wunsch aus der Konzepterarbeitung hervorgegangen ist. Die Stadtgesellschaft fordert dies vom KOD. Gleichzeitig entspricht dies auch dem eigenen Anspruch, den wir an uns als Ordnungsbehörde stellen.
Zu 3.- 5.
Aus dem Erstellungsprozess und den Leitzielen ergeben sich Maßnahmen, die zur Umsetzung des Konzeptes essenziell sind. Mit der Einrichtung der Stellen kommen wir dem an uns gerichteten Anspruch nach. Dazu ist die Einrichtung der o.g. Stellen erforderlich. Die ausführlichen Maßnahmen und Hintergründe zur Erforderlichkeit der Stellen können dem Konzept entnommen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe | Produktgruppenbezeichnung | Produkt | Produktb
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
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Zur Begründung wird auf das beigefügte Konzept verwiesen. Dieses gliedert sich zur besseren Lesbarkeit in zwei Teile.
Teil 1 beschäftigt sich mit den Erkenntnissen, Zielen und Maßnahmen, die zur Umsetzung erforderlich sind.
Teil 2 enthält alle Steckbriefe zu Örtlichkeiten und übergeordneten Themen. Dieser Teil eignet sich vor allem zur näheren Betrachtung einer bestimmten Örtlichkeit.
Zu 2.
Die im Konzept dargestellten Leitziele dienen der Erreichung des Leitbildes, welches als elementares Ergebnis als Wunsch aus der Konzepterarbeitung hervorgegangen ist. Die Stadtgesellschaft fordert dies vom KOD. Gleichzeitig entspricht dies auch dem eigenen Anspruch, den wir an uns als Ordnungsbehörde stellen.
Zu 3.- 5.
Aus dem Erstellungsprozess und den Leitzielen ergeben sich Maßnahmen, die zur Umsetzung des Konzeptes essenziell sind. Mit der Einrichtung der Stellen kommen wir dem an uns gerichteten Anspruch nach. Dazu ist die Einrichtung der o.g. Stellen erforderlich. Die ausführlichen Maßnahmen und Hintergründe zur Erforderlichkeit der Stellen können dem Konzept entnommen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe | Produktgruppenbezeichnung | Produkt | **Produk
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Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Als weitere Maßnahme für den Bereich 2.3.1. Bad Godesberg Zentrum wird folgendes ergänzt:
Es wird die Einrichtung einer gemeinsamen Anlaufstelle von Polizei und Stadtordnungsdienst geplant. Dabei soll die Besetzung der Anlaufstelle 7-1 Uhr und als Ort ein Ladenlokal in der Bad Godesberger Innenstadt auf der Koblenzer Str. geprüft werden. Im Bereich der Fußgängerzone (inkl. Koblenzer Str. vom Aennchenplatz bis Am Kurpark) wird der Reinigungsintervall einheitlich auf die Reinigungsklasse D13 (werktäglich zweimalig sowie einmal sonntags) erhöht. Straßenbegleitgrün und alle öffentlichen Außenflächen im Eigentum der Stadt Bonn (auch Straßenbegleitgrün und Beete) sollen zukünftig von Bonn Orange gereinigt werden. Die Stadt prüft die Aufstellung größerer Abfallbehälter (z.B. mit Unterflursystem) in der Fußgängerzone.
Als weitere Maßnahme für den Bereich 2.3.3. Bahnhofsumfeld Bad Godesberg wird folgendes ergänzt:
Der Reinigungsintervall wird auf die Reinigungsklasse D13 (werktäglich zweimalig sowie einmal sonntags) erhöht. Das Straßenbegleitgrün und alle öffentlichen Außenflächen im Eigentum der Stadt Bonn (auch Straßenbegleitgrün und Beete) sollen zukünftig von Bonn Orange gereinigt we
_Gekürzt._
Sachverhalt
Eine Bedarfsplanung mit statistischen Größen und systematischen Messungen ermöglichte eine strategische evidenzbasierte Entscheidung hinsichtlich der strategischen Maßnahmen zur Verbesserung der Bereich Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit. Bspw. können hierdurch Schutzziele definiert werden, wie diese im Bereich der Feuerwehr schon vorhanden sind (8 min nach Anruf Eintreffen der Feuerwehr in definierter Anzahl). Weiterhin sind zusätzliche Partnerinnen und Partner einzubeziehen, die vermutliche einen großen Hebel bzgl. der Themen Ordnung und Sauberkeit aber auch Sicherheit haben können. Eine Zusammenarbeit sollte seitens der Verwaltung hier verstärkt angestrebt werden, was dem Ausschuss mitzuteilen ist.
Grundsätzlich sind die Dinge, die nicht passieren, die besten Dinge. Das Papier, was nicht achtlos weggeworfen wird, die Lärmbelästigung, die einfach nicht stattfindet oder die häusliche Gewalt die nicht stattfindet. Daher ist die präventive Komponente zeitnah zu stärken. Sicherlich ist hier nicht das Ordnungsamt selbst das Fachamt, sondern Ämter wie das Sozial- oder Jugendamt. Zudem kann es hilfreich sein, die Kolleginnen und Kollegen des KOD fortzubilden, so dass mögliche Hilfs- un
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Es werden folgende Ziffern ergänzt:
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die CDU Bezirksfraktion Hardtberg begrüßt und unterstützt das vorgelegte Konzept zur Verbesserung von Sicherheit und Sauberkeit auch im Stadtbezirk Hardtberg. Die vorstehend vorgeschlagenen Aspekte sollen die bereits durchgeführten und vorgeschlagenen weiteren Maßnahmen der Verwaltung ergänzen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, zu den weiteren notwendigen Maßnahmen für den Stadtbezirk Hardtberg folgende Aspekte zu prüfen und zu berücksichtigen:
Zu 2.4.3. Medinghoven und Brüser Berg
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die CDU-Bezirksfraktion Bad Godesberg begrüßt das Konzept „Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Bundesstadt Bonn“ mit der Stärkung der wahrnehmbaren Präsenz des Kommunalen Ordnungsdienstes in unserer Stadt sowie der Einrichtung eines „Ermittlungsdienstes Abfall“. Besonders wirksam sind die angestrebten zielgenauen Präventions- und Interventionsmaßnahmen. Es ist wünschenswert, bei den Vorhaben des Masterplans im Rahmen des ISEKS relevante Sicherheitsbedürfnisse mit zu berücksichtigen. Das erfordert eine enge Zusammenarbeit des Ordnungsamtes mit den Stadtplanern.
Die oben aufgeführten Anregungen wurden in der jüngsten Vergangenheit im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern und mit anderen Institutionen thematisiert. So war das rücksichtslose Fahren von Fahrradfahrern in der Innenstadt Thema bei der letzten Herzenssprechstunde des General-Anzeigers am 19.09.2024.
Sowohl für das ISEK als auch für das neue Konzept „Tourismus, Kultur, Freizeit, Sport für Bad Godesberg“ sind sicherheitsrelevante Punkte von Bedeutung, die auch zukünftige städtebauliche Maßnahmen oder Anlagen von Bäumen, Sträuchern oder Hecken in den Blick nehmen.
Bei dem Thema „Stadtsauberkeit“ geht es in Zukunft u
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Wie auf der Seite 9 im Vorwort des Konzepts „Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit“ ausgeführt wird, verfolgt das Konzept „Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit“ einen interdisziplinären Ansatz mit zielgenauen Präventions- und Interventionsmaßnahmen. Der Bereich der Präventionsmaßnahmen hat angesichts der jüngsten Entwicklungen auch mit immer jüngeren Straftätern einen hohen Stellenwert und sollte in Zukunft stärker im Konzept „Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit“ verankert werden, s. DS __240544-01 ST__ .
Folgende Punkte sollten zukünftig in dem Konzept berücksichtigt werden:
_Gekürzt._
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Das Konzept wird mit der Maßgabe beschlossen, dass
Der Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Bonn soll hierzu gehört werden und Umsetzungsvorschläge machen.
Sachverhalt
Haushalterische Notwendigkeit.
Beschlussvorschlag
a) zu priorisieren, b) anteilig Stellen zu kürzen/zu streichen c) und, wenn möglich, eine zeitliche Stellenstreckung/Staffelung umzusetzen. d) Grundsätzlich Stellen im gesamten Bestand im Rahmen der Haushaltsberatungen zu kürzen und der Politik per Beschluss vorzulegen.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Ziffer 4 wird in nachstehender Form ergänzt beschlossen (Ergänzung fett):
Zur Umsetzung des Konzeptes und der Maßnahmen werden die folgenden Stellen eingerichtet, deren Refinanzierung zu ca. 80% gegeben ist:
10 Stellen in der Wertigkeit EG9a/A9mD für die Einrichtung einer Präsenzstreife ab dem Jahr 2025.
4 Stellen in der Wertigkeit EG9a/A9mD für die Einrichtung eines Ermittlungsteams Abfall, davon eine Stelle ab der zweiten Jahreshälfte 2025 und drei ab 20261 Stelle in der Wertigkeit EG8/A8 für Verwaltungsaufgaben des kommunalen Ordnungsdienstes ab dem Jahr 2026
1 Stelle in der Wertigkeit EG10/A11 für die Einrichtung einer Sachgebietsleitung Verkehrsaußendienst ab dem Jahr 2025
4 Stellen in der Wertigkeit EG7/A7 für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren des ruhenden und fließenden Verkehr ab sofort
**Die tatsächlich zu erwartenden Aufwendungen für die vorstehenden Stellen werden ohne Berücksichtigung einer Refinanzierung durch k.w. Vermerke an bereits besetzten und der Ausführung des Klimaplans dienenden Planstellen sukzessive kompensiert. Sollte die Finanzierung wie zuvor benannt ganz oder teilweise nicht möglich sein, erfolgt die Bereitstellung der notwendigen M
_Gekürzt._