Originalquelle: ALLRIS-Original
240449 · 2024-05-14 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Hiermit beantragen wir, im Zusammenhang der Beschlussvorlage 240101 das Bauvorhaben Schlosshöfe im Zuge aktueller Entwicklungen hinsichtlich der folgenden Frage neu zu bewerten: Macht ein zusätzlicher Discounter Im Bauvorhaben Schlosshöfe noch Sinn?
Wir beantragen, sich von diesem Vorhaben zu 100 % zu verabschieden.
Wir beantragen, den Discounter in den II. Bauabschnitt des Bauprojektes Südspitze zu verlagern.
Wir beantragen außerdem, die dadurch entlastete Gewerbefläche der Schlosshöfe kulturellen Zwecken zuzuführen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Antrag.
ergeben sich aus dem beigefügten Antrag.
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2063744
Stellungnahme der Verwaltung
Antragstext: Macht ein zusätzlicher Discounter im Bauvorhaben Schlosshöfe Sinn?
Im Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept (BEZK) 2008 wurde das C-Zentrum Mehlem trotz einiger Leerstände als stabil eingestuft. Dennoch wurde bereits im Stand 2008 auf eine sehr geringe Verkaufsfläche für den Lebensmitteleinzelhandel verwiesen (vgl. BEZK 2008: 36). Für eine zukunftsfähige Entwicklung wurde bereits in 2008 empfohlen den zentralen Versorgungsbereich Richtung Norden weiter auszudehnen. Neben dem Lebensmitteleinzelhandel Edeka Preisgut, war damals ein Edeka mit einem Vollsortiment an der Mainzer Straße 187 verzeichnet.
Aufgrund der eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der gewachsenen Strukturen im Ortskern, ist dieser nicht mehr ansässig. In der Überarbeitung des BEZK in 2012 wurde entsprechend die ehemalige Jugoslawische Botschaft an der Schlossallee als Potenzialfläche aufgenommen.
Derzeit wird das BEZK erneut fortgeschrieben. Insbesondere die zentralen Versorgungsbereiche werden dabei, aufgrund rechtlich engerer Rahmenbedingungen und veränderter Bedingungen vor Ort, deutlich überarbeitet. Zentrale Versorgungsbereiche genießen mit dem Bundes- und Landesbaurecht e
_Gekürzt._