Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2016445) # Information zur Verabschiedung des Cannabisgesetzes im Bundestag 240467 · 2024-03-21 · Mitteilungsvorlage · öffentlich ## Beschlussvorschlag **Mitteilung: ** Der Deutsche Bundestag hat am 23.02.2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) beschlossen. Am 22.03.2024 wird der Bundesrat das Cannabisgesetz beraten, dieses ist jedoch nicht zustimmungsbedürftig. Mit dem Cannabisgesetz wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Cannabiskonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen an Erwachsene zum Eigenkonsum geregelt. Das Gesetz soll überwiegend am **01.04.2024** in Kraft treten, die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen sollen **ab Juli 2024** gelten. Das Gesetz führt u.a. folgendes auf: - Die Begrenzung des privaten Anbaus auf drei Cannabispflanzen pro Erwachsenen. - Die Begrenzung der zulässigen Besitzmenge an Konsumcannabis auf 25 Gramm pro Erwachsenen. Im privaten Bereich /Wohnsitz/ gewöhnlicher Aufenthalt darf eine erwachsene Person 50 Gramm getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen. - Die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen ist nur in Reinform, d.h. in Form von Marihuana (getrocknete Blüten und blütennahe Blätter der Canna _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2024-03-21 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit · zur Kenntnis genommen - mit Maßgabe - 2024-04-11 · Hauptausschuss · zur Kenntnis genommen - 2024-04-18 · Rat · zur Kenntnis genommen - 2024-06-18 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit · zur Kenntnis genommen