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Tempo 30 im Bereich Kessenicher Straße/Im Bachele

240536 · 2024-05-28 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Tempo 30 ist eine zentrale Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit, Luft-, Lärm- und Klimaschutz in unseren Städten. Daher beantrage ich hiermit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Bonn überall dort wo es möglich ist, ganztägig auf 30 km/h zu reduzieren. Besonders dringlich ist eine Anordnung von Tempo 30 auf folgenden Straßenabschnitten:

Von der Kessenicher Str. (ca. Hausnummer 203) Höhe Ecke Winzerstr. und Stephanstr. bis Im Bachele (ca. Hausnummer 59) Höhe Ecke Schwalbengarten

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Antrag.

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Tempo 30 ist eine zentrale Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit, Luft-, Lärm- und Klimaschutz in unseren Städten. Daher beantrage ich hiermit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Bonn überall dort wo es möglich ist, ganztägig auf 30 km/h zu reduzieren. Besonders dringlich ist eine Anordnung von Tempo 30 auf folgenden Straßenabschnitten:

Von der Kessenicher Str. (ca. Hausnummer 203) Höhe Ecke Winzerstr. und Stephanstr. bis Im Bachele (ca. Hausnummer 59) Höhe Ecke Schwalbengarten

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Antrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Antrag.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

240536-01 ST Stellungnahme zum Bürgerantrag: Tempo 30 im Bereich Kessenicher Straße/Im Bachele

Stellungnahme der Verwaltung

Im Rahmen einer Zuständigkeitsprüfung wurde festgestellt, dass es sich bei dem oben genannten Bürgerantrag um eine überbezirkliche Angelegenheit handelt. Dies ergibt sich daraus, dass die im Antrag genannten Straßen in zwei Stadtbezirken (Bonn und Bad Godesberg) liegen.

Daher ist eine Beratung im Bürgerausschuss vorgesehen.

Die Verwaltung bittet die Bezirksvertretung Bonn aus diesem Grund, den Antrag ohne Votum an den Bürgerausschuss zu verweisen.

240536-02 Tempo 30 im Bereich Kessenicher Straße/Im Bachele

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Die Verwaltung hat geprüft, ob eine Reduzierung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit zwischen den Knotenpunkten Kessenicher Straße / Stephanstraße / Winzerstraße und Im Bachele angeordnet werden kann.

Der Gesetzgeber sieht eine innerörtliche Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h u.a. nur dann vor, wenn

a) eine qualifizierte Gefahrenlage besteht, die bei durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen ein Unfallgeschehen wahrscheinlich macht und die Unfallsituation negativ beeinflussen kann oder

b) eine Gefahr für die Wohnbevölkerung wegen Lärm und / oder Abgasen vorliegt oder

c) eine schützenswerte Einrichtung nach § 45 StVO mit direktem Zugang zur Straße vorliegt.

Zu a) Die Verwaltung kann die von der antragstellenden Person genannten „Gefahrenlage“ subjektiv nachvollziehen; allerdings besteht in dem beantragten Bereich keine rechtliche Grundlage tätig zu werden, da es sich nach Rücksprache mit der Polizei und der Unfallkommission bei diesem Knoten nicht um eine Unfallhäufungsstelle handelt. Das Unfalllagebild lässt keine Gefahrenlage erkennen, die das allgemeine Risiko einer Teilnahme am Straßenverkehr übersteigt.

Zu b) Grundsätzlich führt die Beschränkung

_Gekürzt._

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