Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2016609) # Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung und zukünftiges Parken in der Troschelstraße 240558 · 2024-04-17 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Die Verwaltung richtet für die Troschelstraße eine Einbahnstraßenregelung von der Blücherstraße aus kommend in Fahrtrichtung Luisenstraße ein. Für den Radverkehr wird die Einbahnstraße freigegeben. 2. Die Verwaltung ordnet für die westliche Seite der Fahrbahn (in Fahrtrichtung linke Fahrbahnseite) ein absolutes Haltverbot (Verkehrszeichen 283) an. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Einrichtung der neuen Verkehrsregelungen das Geschwindigkeitsniveau zu beobachten und bei festzustellenden, überdurchschnittlich häufigen Geschwindigkeitsüberschreitungen geeignete Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung zu prüfen. ## Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung richtet für die Troschelstraße eine Einbahnstraßenregelung von der Blücherstraße aus kommend in Fahrtrichtung Luisenstraße ein. Für den Radverkehr wird die Einbahnstraße freigegeben. 2. Die Verwaltung ordnet für die westliche Seite der Fahrbahn (in Fahrtrichtung linke Fahrbahnseite) ein absolutes Haltverbot (Verkehrszeichen 283) an. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Einrichtung der neuen Verkehrsregelungen das Geschwindigkeitsniveau zu beobachten und bei festzustellenden, überdurchschnittlich häufigen Geschwindigkeitsüberschreitungen geeignete Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung zu prüfen. ## Begründung Aufgrund einer bei dem kommunalen Ordnungsdienst eingegangenen Beschwerde über täglich in der Troschelstraße anzutreffende Falschparker auf den Gehwegen wurde eine entsprechende Kontrolle in dieser in einem Wohnviertel gelegenen Straße durchgeführt. Vor Ort wurde festgestellt, dass auf beiden Seiten der Straße Fahrzeuge gekippt auf den Gehwegen geparkt wurden. Das Parken ganz oder auch halb auf dem Gehweg ist dort nicht durch entsprechende Beschilderung (Verkehrszeichen 315) zugelassen, sodass auf diesen Gehwegen das gesetzliche Halt- und Parkverbot gilt. Dementsprechend wurden falsch abgestellte Fahrzeuge im Rahmen der Kontrolle verwarnt. Die in den zurückliegenden Jahren vergleichsweise niedrige Kontrolldichte in der Troschelstraße ergab sich aus den jährlich hohen und steigenden Einsatzzahlen der städtischen Verkehrsüberwachung und den personellen Kapazitäten. Straßen in Wohngebieten, wie hier die Troschelstraße, in denen überwiegend Anwohnerinnen und Anwohner parken, zählen nicht zu den täglichen Kontrollschwerpunkten und werden nur selten ohne konkreten Anlass angefahren. Bei eingehenden Beschwerden ist die Verwaltung jedoch angehalten entsprechend zu reagieren. Im Rahmen de _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2024-04-17 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2024-05-23 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2024-05-28 · Bezirksvertretung Bonn · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2024-07-04 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · vertagt - mit Maßgabe - 2024-08-27 · Bezirksvertretung Bonn · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2024-09-12 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2024-10-10 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · vertagt - mit Maßgabe - 2025-02-04 · Bezirksvertretung Bonn · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2025-03-11 · Bezirksvertretung Bonn · vertagt - mit Maßgabe - 2025-10-28 · Bezirksvertretung Bonn · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2026-03-11 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · vertagt - mit Maßgabe ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 240558-01 ST Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung und zukünftiges Parken in der Troschelstraße {#nv-2018495} **Beschlussvorschlag** **Mitteilung: ** Der Ausschuss für Mobilität und Verkehr hat am 04.07.2024 unter TOP 6.3 die Beschlussvorlage [__240558 „Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung und zukünftiges Parken in der Troschelstraße“__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=2059915) bis zur Vorstellung eines „Parkraumkonzeptes Südstadt“ vertagt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Troschelstraße nicht im Untersuchungsgebiet des Parkraumkonzeptes Südstadt liegt, sondern im Untersuchungsgebiet des Parkraumkonzeptes Kessenich (siehe dazu den Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie [__DS 212060__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2003553) ). Dem Parkraumkonzept Kessenich sind noch andere Parkraumkonzepte vorgeschaltet, eine Ausschreibung für die Planung ist noch nicht erfolgt. Ein Umsetzungszeitraum ist daher nicht absehbar. ### 240558-02 ST Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung und zukünftiges Parken in der Troschelstraße {#nv-2023611} **Stellungnahme der Verwaltung** Gemäß Beschluss wurde diese Drucksachennummer bis zur Vorlage des Parkraumkonzeptes Südstadt vertagt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Troschelstraße im Untersuchungsgebiet des Parkraumkonzeptes Kessenich (siehe dazu den Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie [__DS 212060__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2003553) ) liegt. Dem Parkraumkonzept Kessenich sind noch andere Parkraumkonzepte vorgeschaltet, eine Ausschreibung für die Planung ist noch nicht erfolgt. Ein Umsetzungszeitraum ist daher nicht absehbar. Weiterhin informiert die Verwaltung darüber, dass sie auf der westlichen Seite (von der Luisenstraße kommend auf der rechten Seite in Fahrtrichtung Blücherstraße) ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet hat. Hintergrund ist das Fehlen einer Parkregelung für die Troschelstraße. Die Verwaltung erachtet eine Parkregelung als notwendig, da mittlerweile nicht mehr das (illegale) Parken halb auf den Gehwegen praktiziert wird, sondern es wird ganz auf der Fahrbahn geparkt. Beidseitiges Parken auf der Fahrbahn ist mangels Fahrbahnbreite jedoch nicht möglich, so dass durch die Beschilderung vorgegeben wird, auf welcher Seite der Straße _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3008547&OTYP=41))