Originalquelle: ALLRIS-Original
240576 · 2024-04-15 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Die Verwaltung informiert über die im Zeitraum von Januar bis März 2024 im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchgeführten Fällungen von Gefahrenbäumen.
Für im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zur Fällung freigegebene Gefahrenbäume kann Ersatz gemäß Baumschutzsatzung nur empfohlen werden. Bei Gefahrenbäumen mit einem Zustand noch ausreichend wird eine Ersatzpflanzung gefordert.
__Mendelssohnstraße 7, 53179 Bonn__
Die Birke (Betula) mit einem Stammumfang von 200 cm war abgestorben und wurde mit ungenügend bewertet. Der Baum wurde wegen Bruchgefahr zur Fällung freigegeben.
__Wurzerstraße 105, 53175 Bonn__
Die Rot-Buche (Fagus) mit einem Stammumfang von 293 cm wies massiven Pilzbefall auf und wurde mit mangelhaft bewertet. Der Baum wurde wegen Bruch- und Umsturzgefahr zur Entfernung freigegeben.
__Oberaustraße 122, 53179 Bonn__
Die Zeder (Cedrus) mit einem Stammumfang von 250 cm erlitt beim Sturmereignis mehrere Starkastbrüche und wurde mit mangelhaft bewertet. Der Baum wurde wegen Bruchgefahr zur Fällung freigegeben.
__Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn__
Der zweistämmige Silber-Ahorn (Acer) mit Gesamtstammumfang von 224 cm war abgestorben un
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._