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240581 · 2024-04-17 · Beschlussvorlage · öffentlich
Seit März 2019 (Vertragsunterzeichnung am 02.07.2018) besteht in Bonn ein öffentlich zugängliches Fahrradmietsystem. Bedingt durch die sehr gute Nutzerakzeptanz und die daraus resultierenden hohen Ausleihzahlen (siehe Anlage 1), zählte das Fahrradmietsystem der Bundesstadt Bonn laut Aussagen der Firma nextbike bereits seit Sommer 2019 zu den drei erfolgreichsten Mietsystemen deutschlandweit.
Ein Fahrradmietsystem kann im Verbund mit einem starken ÖPNV helfen, Menschen zum Umstieg vom eigenen PKW zum öffentlichen und nachhaltigeren Verkehr zu motivieren. So kann die „erste und letzte Meile“ bei einer Reise mit dem ÖPNV mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Dies macht Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln schneller und komfortabler und somit auch attraktiver gegenüber dem eigenen PKW. Gleichzeitig sind mit dem Fahrradmietsystem Fahrten „von Tür zu Tür“ flexibel möglich. Mit einer Erhöhung des Radverkehrsanteils und einer Förderung des Umweltverbundes werden die Luft- und Lärmbelastung reduziert sowie die Erreichung der Klimaschutzziele unterstützt. Ein öffentliches Fahrradmietsystem fördert den Gedanken des Teilens und setzt ein Zeichen für ein nachhaltiges Konsumverhalten. Damit s
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Sachverhalt
Im aktuellen System dürfen die Fahrräder zwar im ganzen Stadtgebiet abgestellt werden, allerdings stehen insbesondere in Außenbereichen die Räder oft nicht zuverlässig in ausreichender Zahl zum Ausleihen zur Verfügung. Nach dem Vorschlag der Verwaltung wird die Anzahl an Fahrrädern erhöht und gleichzeitig werden die Abstellflächen begrenzt, wodurch das Ausleihen von Rädern in der Zukunft effizienter und zuverlässiger funktionieren kann. Durch diesen Änderungsantrag wird sichergestellt, dass auch Anwohnerinnen und Anwohner in äußeren Bereichen von den Änderungen profitieren. Auf der einen Seite werden die Komforteinbußen beim Abstellen begrenzt, auf der anderen Seite der Komfortgewinn beim Ausleihen gestärkt.
Zu Punkt 1: Die beantragte 200 m Grenze orientiert sich an einer Statistik der Allianz pro Schiene, nach der in Bonn 99, 9 % aller Anwohnerinnen und Anwohner innerhalb von 600m eine Haltestelle des ÖPNV erreichen können (https://www.allianz-pro-schiene.de/themen/dossiers/erreichbarkeitsranking/). Die Erreichbarkeit einer Abstellmöglichkeit für das Fahrradmietsystem soll noch besser sein als dieser Wert. Er gibt weiterhin der Verwaltung Raum die genauen Abstellflächen mit einem
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Der Vorlage der Verwaltung wird mit diesen Ergänzungen beschlossen:
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Die Vorlage der Verwaltung wird mit diesen Ergänzungen beschlossen:
_Gekürzt._
Sachverhalt
Sachstand Regionales Fahrradmietsystem:
Gemäß __DS 240581__ und DS __240581-02 AA - Änderungsantrag__ wurde von der SWBV über ein europaweites Vergabeverfahren die Ausschreibung zum Regionalen Fahrradmietsystem am 02.08.2024 über den __Vergabemarktplatz Rheinland__ veröffentlicht. Die Zuschlagserteilung ist für den 19.11.2024 geplant.
Die Ausschreibung umfasst 1.300 Standardräder und 100 Pedelecs für das Stadtgebiet Bonn sowie 410 Standardräder und 232 Pedelecs für den Rhein-Sieg-Kreis.
Die wesentlichen Merkmale setzen sich wie folgt zusammen:
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Sachstand Regionales Fahrradmietsystem:
Gemäß __DS 240581__ und DS __240581-02 AA - Änderungsantrag__ wurde von der SWBV über ein europaweites Vergabeverfahren die Ausschreibung zum Regionalen Fahrradmietsystem am 02.08.2024 über den __Vergabemarktplatz Rheinland__ veröffentlicht. Die Zuschlagserteilung ist für den 19.11.2024 geplant.
Die Ausschreibung umfasst 1.300 Standardräder und 100 Pedelecs für das Stadtgebiet Bonn sowie 410 Standardräder und 232 Pedelecs für den Rhein-Sieg-Kreis.
Die wesentlichen Merkmale setzen sich wie folgt zusammen:
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
In der Anlage befindet sich zur Kenntnis die mit dem Rhein-Sieg-Kreis abgestimmte gemeinsame Vorlage.
Sachverhalt
Der Beschlussvorschlag erfolgt nach Maßgabe des Klimasteckbriefes 6.3.3.1. (Flächendeckender Ausbau Mobilstationen). Ziel des Regionalen Fahrradmietsystems ist eine Durchlässigkeit von Pedelecs und Standardrädern zwischen dem Stadtgebiet Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis sowie eine gute Verteilung der Räder im gesamten Bediengebiet unter Berücksichtigung der Pendlerströme, damit möglichst viele Nachfragen bedient werden können.
Gemäß Beschluss __DS 240581__ und Mitteilungsvorlage __DS 240581-08__ ist vorgesehen, im Stadtgebiet Bonn innerhalb von zwei Bereichen (Zentrum, Nordstadt, Südstadt, Poppelsdorf sowie Beuel) ein kostenfreies Abstellen von Fahrrädern im Freefloating einzurichten. Ergänzt werden diese Bereiche um kostenfreie Rückgabemöglichkeiten entlang von Straßen und an definierten Standorten.
Grundsätzlich wird zwischen physisch sichtbaren Standorten des Fahrradmietsystems (Fläche mit Beschilderung und Bodenmarkierung; Auszug aus __DS 240839-01__ sie
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausbringstandorte und kostenfreien Rückgabemöglichkeiten des Fahrradmietsystems im Stadtbezirk Bonn gemäß Karte (Anlage 1) und Beschreibung einzurichten.
Sachverhalt
Der Beschlussvorschlag erfolgt nach Maßgabe des Klimasteckbriefes 6.3.3.1. (Flächendeckender Ausbau Mobilstationen). Ziel des Regionalen Fahrradmietsystems ist eine Durchlässigkeit von Pedelecs und Standardrädern zwischen dem Stadtgebiet Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis sowie eine gute Verteilung der Räder im gesamten Bediengebiet unter Berücksichtigung der Pendlerströme, damit möglichst viele Nachfragen bedient werden können.
Gemäß Beschluss __DS 240581__ und Mitteilungsvorlage __DS 240581-08__ ist vorgesehen, im Stadtgebiet Bonn innerhalb von zwei Bereichen (Zentrum, Nordstadt, Südstadt, Poppelsdorf sowie Beuel) ein kostenfreies Abstellen von Fahrrädern im Freefloating einzurichten. Ergänzt werden diese Bereiche um kostenfreie Rückgabemöglichkeiten entlang von Straßen und an definierten Standorten.
Grundsätzlich wird zwischen physisch sichtbaren Standorten des Fahrradmietsystems (Fläche mit Beschilderung und Bodenmarkierung; Auszug aus [__DS 240839-01__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2020027&refr
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausbringstandorte und kostenfreien Rückgabemöglichkeiten des Fahrradmietsystems im Stadtbezirk Bad Godesberg gemäß Karte (Anlage 1) und Beschreibung einzurichten.
Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes 2025/2026 durch die Bezirksregierung Köln.
Sachverhalt
Der Beschlussvorschlag erfolgt nach Maßgabe des Klimasteckbriefes 6.3.3.1. (Flächendeckender Ausbau Mobilstationen). Ziel des Regionalen Fahrradmietsystems ist eine Durchlässigkeit von Pedelecs und Standardrädern zwischen dem Stadtgebiet Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis sowie eine gute Verteilung der Räder im gesamten Bediengebiet unter Berücksichtigung der Pendlerströme, damit möglichst viele Nachfragen bedient werden können.
Gemäß Beschluss __DS 240581__ und Mitteilungsvorlage __DS 240581-08__ ist vorgesehen, im Stadtgebiet Bonn innerhalb von zwei Bereichen (Zentrum, Nordstadt, Südstadt, Poppelsdorf sowie Beuel) ein kostenfreies Abstellen von Fahrrädern im Freefloating einzurichten. Ergänzt werden diese Bereiche um kostenfreie Rückgabemöglichkeiten entlang von Straßen und an definierten Standorten.
Grundsätzlich wird zwischen physisch sichtbaren Standorten des Fahrradmietsystems (Fläche mit Beschilderung und Bodenmarkierung; Auszug aus __DS 240839-01__ sie
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausbringstandorte und kostenfreien Rückgabemöglichkeiten des Fahrradmietsystems im Stadtbezirk Beuel gemäß Karte (Anlage 1) und Beschreibung einzurichten.
Sachverhalt
Der Beschlussvorschlag erfolgt nach Maßgabe des Klimasteckbriefes 6.3.3.1. (Flächendeckender Ausbau Mobilstationen). Ziel des Regionalen Fahrradmietsystems ist eine Durchlässigkeit von Pedelecs und Standardrädern zwischen dem Stadtgebiet Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis sowie eine gute Verteilung der Räder im gesamten Bediengebiet unter Berücksichtigung der Pendlerströme, damit möglichst viele Nachfragen bedient werden können.
Gemäß Beschluss __DS 240581__ und Mitteilungsvorlage __DS 240581-08__ ist vorgesehen, im Stadtgebiet Bonn innerhalb von zwei Bereichen (Zentrum, Nordstadt, Südstadt, Poppelsdorf sowie Beuel) ein kostenfreies Abstellen von Fahrrädern im Freefloating einzurichten. Ergänzt werden diese Bereiche um kostenfreie Rückgabemöglichkeiten entlang von Straßen und an definierten Standorten.
Grundsätzlich wird zwischen physisch sichtbaren Standorten des Fahrradmietsystems (Fläche mit Beschilderung und Bodenmarkierung; Auszug aus [__DS 240839-01__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2020027&refr
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausbringstandorte und kostenfreien Rückgabemöglichkeiten des Fahrradmietsystems im Stadtbezirk Hardtberg gemäß Karte (Anlage 1) und Beschreibung einzurichten.
Sachverhalt
Ein zusätzlicher Fahrradmietstandort in diesem Bereich würde eine bessere Erschließung des Stadtteils mit nachhaltigen Mobilitätsangeboten ermöglichen. Zudem zeigt die bestehende Nutzung, dass an der unteren Kreuzung Europaring/Henri-Spaak-Straße regelmäßig viele Fahrräder und E-Scooter abgestellt werden, da viele Nutzende dort ihre Fahrt beenden, um nicht den Berg hochfahren oder schieben zu müssen. Aus diesem Grund und wegen der hügeligen Lage sollte der Ausgabestandort in Medinghoven Standardräder und Pedelecs bereit stellen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten und die Realisierbarkeit eines Ausgabestandorts des Fahrradmietsystems mit Ausleih- und Rückgabemöglichkeit für Standardräder und Pedelecs in Medinghoven zu prüfen. Als möglicher Standort wird der öffentliche Parkplatz an der Ecke Europaring und Henri-Spaak-Straße vorgeschlagen. Alternativ könnte eine Fläche direkt neben der Bushaltestelle "Henri-Spaak-Straße" (Begleitgrün) genutzt werden, sofern eine entsprechende Herrichtung möglich ist.
Sachverhalt
zu 1. Die fehlende Free-Floating-Zone in der Innenstadt reduziert die Attraktivität des Angebots und verringert die Erreichbarkeit der Innenstadt. Dieses Defizit sollte behoben werden. Dabei ist im Blick zu behalten, dass insbesondere der Theaterplatz von Fahrradverkehr freigehalten werden soll. Dementsprechend müssen die laufenden Planungen für das Fahrradmietsystem und für das ISEK aufeinander abgestimmt werden. zu 2. Für Bad Godesberg sind zu wenig Ausbringstandorte vorgesehen. Bei einem Bevölkerungsanteil des Stadtbezirks von etwa 25% sollten mindestens sieben Ausbringstandorte in Bad Godesberg liegen, tatsächlich sind nur fünf vorgesehen. Der Standort am Mehlemer Marktplatz (Mainzer Straße/Siegfriedstraße) soll die Unterversorgung des südlichen Teils des Stadtbezirks beseitigen, der Standort an der U-Bahn Plittersdorfer Straße eine ausreichende Versorgung des nördlichen Teils der Fußgängerzone sicherstellen.
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
In der Anlage befindet sich zur Kenntnis die mit dem Rhein-Sieg-Kreis abgestimmte Mitteilungsvorlage "Sachstandsbericht zum regionalen Fahrradmietsystem auf dem Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises und der Bundesstadt Bonn".
Für das Stadtgebiet Bonn zu beachten ist, dass die Aufbringung von Markierungen und die Montage von Beschilderungen vor Ort nicht zu Beginn der Einführung des Systems erfolgt, sondern nachlaufend in einem längeren Zeitraum, der sich in das Jahr 2026 erstreckt. Die Nutzbarkeit des Systems ist unabhängig davon über die virtuellen Standorte gewährleistet.
Sachverhalt
Die Kosten für das Abstellen von Leihfahrrädern ohne Tretunterstützung im gesamten Bonner Stadtgebiet außerhalb der beschlossenen kostenfreien Rückgabemöglichkeiten werden auf 1
EUR pro Abstellvorgang festgelegt.
Die Rückgabe von Pedelecs ist zur Sicherung der Verfügbarkeit nur an dafür vorgesehenen Standorten möglich.
Beschlussvorschlag
Die Kosten für das Abstellen von Leihfahrrädern ohne Tretunterstützung im gesamten Bonner Stadtgebiet außerhalb der beschlossenen kostenfreien Rückgabemöglichkeiten werden auf 1 EUR pro Abstellvorgang festgelegt.
Die Rückgabe von Pedelecs ist zur Sicherung der Verfügbarkeit nur an dafür vorgesehenen Standorten möglich.
Begründung
Im Rahmen des Beschlusses über den Änderungsantrag __ÄA zu DS 240581__ wurde die Verwaltung beauftragt, über die kostenfreien Rückgabemöglichkeiten hinaus auch ein flächendeckendes, allerdings kostenpflichtiges Abstellen der Leihfahrräder im gesamten Stadtgebiet von Bonn zu ermöglichen.
Nach erfolgter Ausschreibung und Zuschlagserteilung wurde die Umsetzung dieser Maßgabe von der Arbeitsgruppe „Regionales Fahrradmietsystem“ mit dem Anbieter erörtert. Im Ergebnis soll eine Gebühr in Höhe von 1 EUR pro Abstellvorgang außerhalb der festgelegten Rückgabeorte erhoben werden. Die Einnahmen verbleiben bei dem Betreiber. Die Gründe für diese Gebührengestaltung sind wie folgt:
Kostenfreie Rückgabemöglichkeiten und Ausbringstandorte der Leihfahrrä
_Gekürzt._
Sachverhalt
Zu 1:
Tatsächlich sind die 1€-Zonen in Bonn im Nextbike-System bereits eingerichtet. Nextbike hatte die Gebühr zumindest in Einzelfällen sogar bereits erhoben, bevor eine entsprechende Änderung der Nutzungsbedingungen kommuniziert war und die App die “gelben Zonen” anzeigte. Inzwischen mussten Nutzer: innen einer entsprechenden Änderung zustimmen; Dabei wurde aber nicht auf die doch sehr wesentliche Regelung hingewiesen, dass das Abstellen in weiten Teilen von Bonn jetzt 1€ kostet. Auch auf der Website zum Bonner System ( __https://www.nextbike.de/bonn/__ ) werden die gelben Zonen (=1€ Gebühr) bislang (Stand 27.06.) nicht erläutert (obwohl die App dorthin zur Erläuterung der Zone verweist). Beim Blick in die App stellt man fest, dass viele Fahrräder weiterhin außerhalb der gebührenfreien Bereiche und Stationen abgestellt werden. Nach Einschätzung der Antragsteller: innen geschieht dies auch aus Unkenntnis über die neue Regelung.
Überraschende Gebühren führen dazu, dass die Akzeptanz eines Systems sinkt. Daher soll die neue Regelung unmissverständlich an die Nutzerinnen und Nutzer kommuniziert werden.
Zu 2:
Bislang zeigt die Nextbike-App nicht im
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Die Verwaltung wirkt gegenüber SWB und Betreiber des Fahrrad-Mietsystems darauf hin, dass die Zonen und anderen Rückgabemöglichkeiten nach Satz 1 (für Fahrräder ohne Tretunterstützung) so umgesetzt werden, dass
Sachverhalt
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Gewährleistung des ordentlichen Abstellens von Leihfahrrädern und E-Scootern die shared-mobility-Flächen an den in der Anlage 2 beschriebenen Standorten einzurichten.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Gewährleistung des ordentlichen Abstellens von Leihfahrrädern und E-Scootern die shared-mobility-Flächen an den in der Anlage 2 beschriebenen Standorten einzurichten.
Begründung
Gemäß __DS 240581-04__ ist die Verwaltung beauftragt, die Ausbringstandorte und kostenfreien Rückgabemöglichkeiten des Fahrradmietsystems im Stadtbezirk Hardtberg einzurichten. Über __DS 240839-01__ ist beschlossen, dass die Flächen für E-Scooter sowie Leihfahrräder genutzt werden. Nach Vorgabe des Änderungsantrages zu __DS 240839-01__ sind die entsprechenden Pläne den Bezirksvertretungen zum Beschluss vorzulegen.
Nach dieser Maßgabe sind in Anlage 1 die einzelnen Standorte aufgelistet und in Anlage 2 die aufgeführten Standorte näher beschrieben. Sofern ein Pkw-Stellplatz entfällt ist dies entsprechend vermerkt.
Die Lage und Anzahl der vorgeschlagenen Standorte richtet sich nach dem Platzbedarf für die Aus- und Rückgabe der shared-mobility-Angebote sowie nach der Beschwerdelage hinsichtlich störend abgestellter Leihfahrräder und E-Scooter. Standorte, die ohne Entfall eines Stellplatzes und ohne Beschilderung und Bodenmarkierung über die virt
_Gekürzt._
Sachverhalt
Bei den Vorschlägen der Verwaltung fallen dringend benötigte Parkplätze weg.
Die stattdessen von der CDU vorgeschlagenen Flächen erhalten Parkplätze und ermöglichen für die Nutzer/innen der Buslinien einen ortsnahen Umstieg auf Leihfahrräder und E-Scooter.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Abstellflächen für die Leihfahrräder und E-Scooter an folgenden Stellen einzurichten:
Sachverhalt
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Gewährleistung des ordentlichen Abstellens von Leihfahrrädern und E-Scootern die shared-mobility-Flächen an den in der Anlage 2 beschriebenen Standorten einzurichten.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Gewährleistung des ordentlichen Abstellens von Leihfahrrädern und E-Scootern die shared-mobility-Flächen an den in der Anlage 2 beschriebenen Standorten einzurichten.
Begründung
Gemäß __DS 240581-06__ ist die Verwaltung beauftragt, die Ausbringstandorte und kostenfreien Rückgabemöglichkeiten des Fahrradmietsystems im Stadtbezirk Bonn einzurichten. Über __DS 240839-01__ ist beschlossen, dass die Flächen für E-Scooter sowie Leihfahrräder genutzt werden. Nach Vorgabe des Änderungsantrages zu __DS 240839-01__ sind die entsprechenden Pläne den Bezirksvertretungen zum Beschluss vorzulegen.
Nach dieser Maßgabe sind in Anlage 1 die einzelnen Standorte aufgelistet und in Anlage 2 die aufgeführten Standorte näher beschrieben. Sofern ein Pkw-Stellplatz entfällt, ist dies entsprechend vermerkt.
Die Lage und Anzahl der vorgeschlagenen Standorte richtet sich nach dem Platzbedarf für die Aus- und Rückgabe der shared-mobility-Angebote sowie nach der Beschwerdelage hinsichtlich störend abgestellter Leihfahrräder und E-Scooter. Standorte, die ohne Entfall eines Stellplatzes und ohne Beschilderung und Bodenmarkierung über die virtuell
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Gewährleistung des ordentlichen Abstellens von Leihfahrrädern und E-Scootern die shared-mobility-Flächen an den in der Anlage 2 beschriebenen Standorten einzurichten.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Gewährleistung des ordentlichen Abstellens von Leihfahrrädern und E-Scootern die shared-mobility-Flächen an den in der Anlage 2 beschriebenen Standorten einzurichten.
Begründung
Gemäß __DS 240581-05__ ist die Verwaltung beauftragt, die Ausbringstandorte und kostenfreien Rückgabemöglichkeiten des Fahrradmietsystems im Stadtbezirk Bad Godesberg einzurichten. Über __DS 240839-01__ ist beschlossen, dass die Flächen für E-Scooter sowie Leihfahrräder genutzt werden. Nach Vorgabe des Änderungsantrages zu __DS 240839-01__ , sind die entsprechenden Pläne den Bezirksvertretungen zum Beschluss vorzulegen.
Nach dieser Maßgabe sind in Anlage 1 die einzelnen Standorte aufgelistet und in Anlage 2 die aufgeführten Standorte näher beschrieben. Sofern ein Pkw-Stellplatz entfällt, ist dies entsprechend vermerkt.
Die Lage und Anzahl der vorgeschlagenen Standorte richtet sich nach dem Platzbedarf für die Aus- und Rückgabe der shared-mobility-Angebote sowie nach der Beschwerdelage hinsichtlich störend abgestellter Leihfahrräder und E-Scooter. Standorte, die ohne Entfall eines Stellplatzes und ohne Beschilderung und Bodenmarkierung über d
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Gewährleistung des ordentlichen Abstellens von Leihfahrrädern und E-Scootern die shared-mobility-Flächen an den in der Anlage 2 beschriebenen Standorten einzurichten.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Gewährleistung des ordentlichen Abstellens von Leihfahrrädern und E-Scootern die shared-mobility-Flächen an den in der Anlage 2 beschriebenen Standorten einzurichten.
Begründung
Gemäß __DS 240581-07__ ist die Verwaltung beauftragt, die Ausbringstandorte und kostenfreien Rückgabemöglichkeiten des Fahrradmietsystems im Stadtbezirk Beuel einzurichten. Über __DS 240839-01__ ist beschlossen, dass die Flächen für E-Scooter sowie Leihfahrräder genutzt werden. Nach Vorgabe des Änderungsantrages zu __DS 240839-01__ , sind die entsprechenden Pläne den Bezirksvertretungen zum Beschluss vorzulegen.
Nach dieser Maßgabe sind in Anlage 1 die einzelnen Standorte aufgelistet und in Anlage 2 die aufgeführten Standorte näher beschrieben. Sofern ein Pkw-Stellplatz entfällt ist dies entsprechend vermerkt.
Die Lage und Anzahl der vorgeschlagenen Standorte richtet sich nach dem Platzbedarf für die Aus- und Rückgabe der shared-mobility-Angebote sowie nach der Beschwerdelage hinsichtlich störend abgestellter Leihfahrräder und E-Scooter. Standorte, die ohne Entfall eines Stellplatzes und ohne Beschilderung und Bodenmarkierung über die virtue
_Gekürzt._