Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2016658) # Beschlussvorlage "Regionales Fahrradmietsystem" 240581 · 2024-04-17 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Vergabe und Inbetriebnahme eines regionalen Fahrradmietsystems ab August 2025 im Rahmen des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) der SWBV-GmbH in Abstimmung mit den Beteiligten im Rhein-Sieg-Kreis (Rhein-Sieg-Kreis, RVK, RSVG) durchzuführen. 2. Dabei soll auf Bonner Stadtgebiet die Variante 3 umgesetzt werden. ## Beschlussvorschlag 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Vergabe und Inbetriebnahme eines regionalen Fahrradmietsystems ab August 2025 im Rahmen des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) der SWBV-GmbH in Abstimmung mit den Beteiligten im Rhein-Sieg-Kreis (Rhein-Sieg-Kreis, RVK, RSVG) durchzuführen. 2. Dabei soll auf Bonner Stadtgebiet die Variante 3 umgesetzt werden. ## Begründung Seit März 2019 (Vertragsunterzeichnung am 02.07.2018) besteht in Bonn ein öffentlich zugängliches Fahrradmietsystem. Bedingt durch die sehr gute Nutzerakzeptanz und die daraus resultierenden hohen Ausleihzahlen (siehe Anlage 1), zählte das Fahrradmietsystem der Bundesstadt Bonn laut Aussagen der Firma nextbike bereits seit Sommer 2019 zu den drei erfolgreichsten Mietsystemen deutschlandweit. Ein Fahrradmietsystem kann im Verbund mit einem starken ÖPNV helfen, Menschen zum Umstieg vom eigenen PKW zum öffentlichen und nachhaltigeren Verkehr zu motivieren. So kann die „erste und letzte Meile“ bei einer Reise mit dem ÖPNV mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Dies macht Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln schneller und komfortabler und somit auch attraktiver gegenüber dem eigenen PKW. Gleichzeitig sind mit dem Fahrradmietsystem Fahrten „von Tür zu Tür“ flexibel möglich. Mit einer Erhöhung des Radverkehrsanteils und einer Förderung des Umweltverbundes werden die Luft- und Lärmbelastung reduziert sowie die Erreichung der Klimaschutzziele unterstützt. Ein öffentliches Fahrradmietsystem fördert den Gedanken des Teilens und setzt ein Zeichen für ein nachhaltiges Konsumverhalten. Damit s _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2024-04-17 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2024-04-18 · Rat · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2024-05-23 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · geändert beschlossen - 2024-06-20 · Rat · geändert beschlossen - 2024-10-10 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · zur Kenntnis genommen - 2024-10-30 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · zur Kenntnis genommen - 2025-03-11 · Bezirksvertretung Bonn · geändert beschlossen - 2025-03-12 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2025-03-12 · Bezirksvertretung Beuel · ungeändert beschlossen - 2025-03-18 · Bezirksvertretung Hardtberg · geändert beschlossen - 2025-04-09 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · geändert beschlossen - 2025-05-14 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · zur Kenntnis genommen - 2025-06-18 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · ungeändert beschlossen - 2025-07-03 · Rat · geändert beschlossen - 2025-09-02 · Bezirksvertretung Hardtberg · geändert beschlossen - 2026-05-27 · Bezirksvertretung Beuel · geändert beschlossen - 2026-06-23 · Bezirksvertretung Bonn · geändert beschlossen - 2026-06-24 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 240581-01 AA Änderungsantrag der Koalition - Beschlussvorlage "Regionales Fahrradmietsystem"Antrag zur Vorlage 240581 {#nv-2017420} **Sachverhalt** Im aktuellen System dürfen die Fahrräder zwar im ganzen Stadtgebiet abgestellt werden, allerdings stehen insbesondere in Außenbereichen die Räder oft nicht zuverlässig in ausreichender Zahl zum Ausleihen zur Verfügung. Nach dem Vorschlag der Verwaltung wird die Anzahl an Fahrrädern erhöht und gleichzeitig werden die Abstellflächen begrenzt, wodurch das Ausleihen von Rädern in der Zukunft effizienter und zuverlässiger funktionieren kann. Durch diesen Änderungsantrag wird sichergestellt, dass auch Anwohnerinnen und Anwohner in äußeren Bereichen von den Änderungen profitieren. Auf der einen Seite werden die Komforteinbußen beim Abstellen begrenzt, auf der anderen Seite der Komfortgewinn beim Ausleihen gestärkt. Zu Punkt 1: Die beantragte 200 m Grenze orientiert sich an einer Statistik der Allianz pro Schiene, nach der in Bonn 99, 9 % aller Anwohnerinnen und Anwohner innerhalb von 600m eine Haltestelle des ÖPNV erreichen können (https://www.allianz-pro-schiene.de/themen/dossiers/erreichbarkeitsranking/). Die Erreichbarkeit einer Abstellmöglichkeit für das Fahrradmietsystem soll noch besser sein als dieser Wert. Er gibt weiterhin der Verwaltung Raum die genauen Abstellflächen mit einem _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** Der Vorlage der Verwaltung wird mit diesen Ergänzungen beschlossen: 1. Bei der Ausweisung von Stationen und Abstellzonen ist sicherzustellen, dass für die große Mehrzahl (mindestens 99%) der Bonnerinnen und Bonner innerhalb von maximal 200 m von ihrem Wohnort eine unentgeltliche Abstellmöglichkeit verfügbar ist. 2. Es ist durch geeignete Vertragsbestandteile sicherzustellen, dass in allen Bereichen von Bonn ausreichend Fahrräder vorhanden sind. 3. Die Verwaltung prüft, ob Preisanreize sinnvoll sind, wenn Nutzerinnen und Nutzer Fahrräder in bestimmten Bereichen oder an bestimmten Stationen abgeben. 4. Die Ausschreibung soll 30, alternativ 50 Stationen, mit verschiedenen Prioritäten umfassen, welche flächendeckend im gesamten bebauten Stadtgebiet vorgesehen werden sollen. 5. Der Vertrag soll fristgerecht vor Unterschreiben dem Ausschuss für Mobilität und Verkehr vorgelegt werden. ### 240581-02 AA Koalitionsänderungsantrag: Beschlussvorlage "Regionales Fahrradmietsystem"Antrag zur Vorlage 240581 {#nv-2017849} **Sachverhalt** Erfolgt mündlich. **Beschlussvorschlag** Die Vorlage der Verwaltung wird mit diesen Ergänzungen beschlossen: 1. Die SWBV führt in Abstimmung mit der Auftraggebergemeinschaft ein europaweites Vergabeverfahren durch. Voraus geht eine Markterkundung bzw. ein Industriedialog zur Erreichung eines möglichst effektiven Wettbewerbs: Das Budget soll auf 1, 4 Millionen Euro jährlich gedeckelt werden und der Zuschlag soll demjenigen Anbieter erteilt werden, welcher die größte Leistung (im Sinne von Anzahl der Räder und Stationen, Höhe der Servicelevel und Fläche der Abstellzonen) erbringt. Hierbei sollen mindestens 1300 Räder eingebunden sein und mindestens 30 (besser 50) Stationen bedient werden. Zudem ist bei der Ausweisung von Stationen und Abstellzonen sicherzustellen, dass für die große Mehrzahl (mindestens 99%) der Bonnerinnen und Bonner innerhalb von möglichst 200m, maximal 500m Entfernung von ihrem Wohnort eine unentgeltliche Abstellmöglichkeit verfügbar ist. 2. Es ist durch geeignete Vertragsbestandteile sicherzustellen, dass in allen Bereichen von Bonn ausreichend Fahrräder sowie Stationen vorhanden sind. 3. Die Verwaltung prüft, ob Preisanreize sinnvoll sind, wenn Nutzerinnen und Nutzer Fahrräder an Stationen abgeben. Geg _Gekürzt._ ### 240581-03 Zwischenstand "Regionales Fahrradmietsystem" {#nv-2018765} **Sachverhalt** **Sachstand Regionales Fahrradmietsystem: ** Gemäß [__DS 240581__](https://www.bonn.sitzung-online.de/personal/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/doc2718908.pdf) und DS [__240581-02 AA - Änderungsantrag__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2017849) wurde von der SWBV über ein europaweites Vergabeverfahren die Ausschreibung zum Regionalen Fahrradmietsystem am 02.08.2024 über den [__Vergabemarktplatz Rheinland__](https://vmp-rheinland.de/VMPSatellite/public/company/project/CXS0YBAY1QQKCP1A/de/eforms/processdata;jsessionid=qTN8e_QDGWkI6sQWQoIvYx-VZMr17M7fgBGa-iR_.default?0) veröffentlicht. Die Zuschlagserteilung ist für den 19.11.2024 geplant. Die Ausschreibung umfasst 1.300 Standardräder und 100 Pedelecs für das Stadtgebiet Bonn sowie 410 Standardräder und 232 Pedelecs für den Rhein-Sieg-Kreis. Die wesentlichen Merkmale setzen sich wie folgt zusammen: - Definition unterschiedlicher Servicelevel für unterschiedliche Stationen - Einheitliches Hintergrundsystem - Einheitliches Branding - Definition von Standards bzgl. Fahrrad, Hintergrundsystem, Reporting etc. - Rückgabemöglichkeit der Pedelecs an jeder beliebigen der ausgewiesenen Pedelec-Stationen _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** **Sachstand Regionales Fahrradmietsystem: ** Gemäß [__DS 240581__](https://www.bonn.sitzung-online.de/personal/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/doc2718908.pdf) und DS [__240581-02 AA - Änderungsantrag__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2017849) wurde von der SWBV über ein europaweites Vergabeverfahren die Ausschreibung zum Regionalen Fahrradmietsystem am 02.08.2024 über den [__Vergabemarktplatz Rheinland__](https://vmp-rheinland.de/VMPSatellite/public/company/project/CXS0YBAY1QQKCP1A/de/eforms/processdata;jsessionid=qTN8e_QDGWkI6sQWQoIvYx-VZMr17M7fgBGa-iR_.default?0) veröffentlicht. Die Zuschlagserteilung ist für den 19.11.2024 geplant. Die Ausschreibung umfasst 1.300 Standardräder und 100 Pedelecs für das Stadtgebiet Bonn sowie 410 Standardräder und 232 Pedelecs für den Rhein-Sieg-Kreis. Die wesentlichen Merkmale setzen sich wie folgt zusammen: - Definition unterschiedlicher Servicelevel für unterschiedliche Stationen - Einheitliches Hintergrundsystem - Einheitliches Branding - Definition von Standards bzgl. Fahrrad, Hintergrundsystem, Reporting etc. - Rückgabemöglichkeit der Pedelecs an jeder beliebigen der ausgewiesenen Pedelec-Stationen _Gekürzt._ ### 240581-08 Mitteilungsvorlage "Regionales Fahrradmietsystem" {#nv-2019485} **Beschlussvorschlag** **Mitteilung: ** In der Anlage befindet sich zur Kenntnis die mit dem Rhein-Sieg-Kreis abgestimmte gemeinsame Vorlage. ### 240581-06 "Regionales Fahrradmietsystem"_Ausbringstandorte und Rückgabemöglichkeiten im Stadtbezirk Bonnnach Maßgabe des Klimasteckbriefes 6.3.3.1. (Flächendeckender Ausbau Mobilstationen) {#nv-2019357} **Sachverhalt** Der Beschlussvorschlag erfolgt nach Maßgabe des Klimasteckbriefes 6.3.3.1. (Flächendeckender Ausbau Mobilstationen). Ziel des Regionalen Fahrradmietsystems ist eine Durchlässigkeit von Pedelecs und Standardrädern zwischen dem Stadtgebiet Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis sowie eine gute Verteilung der Räder im gesamten Bediengebiet unter Berücksichtigung der Pendlerströme, damit möglichst viele Nachfragen bedient werden können. Gemäß Beschluss [__DS 240581__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2016658) und Mitteilungsvorlage [__DS 240581-08__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2019485&refresh=false) ist vorgesehen, im Stadtgebiet Bonn innerhalb von zwei Bereichen (Zentrum, Nordstadt, Südstadt, Poppelsdorf sowie Beuel) ein kostenfreies Abstellen von Fahrrädern im Freefloating einzurichten. Ergänzt werden diese Bereiche um kostenfreie Rückgabemöglichkeiten entlang von Straßen und an definierten Standorten. Grundsätzlich wird zwischen physisch sichtbaren Standorten des Fahrradmietsystems (Fläche mit Beschilderung und Bodenmarkierung; Auszug aus [__DS 240839-01__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2020027&refresh=false) sie _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausbringstandorte und kostenfreien Rückgabemöglichkeiten des Fahrradmietsystems im Stadtbezirk Bonn gemäß Karte (Anlage 1) und Beschreibung einzurichten. ### 240581-05 "Regionales Fahrradmietsystem"_Ausbringstandorte und Rückgabemöglichkeiten im Stadtbezirk Bad Godesberg, nach Maßgabe des Klimasteckbriefes 6.3.3.1. (Flächendeckender Ausbau Mobilstationen) {#nv-2019355} **Sachverhalt** Der Beschlussvorschlag erfolgt nach Maßgabe des Klimasteckbriefes 6.3.3.1. (Flächendeckender Ausbau Mobilstationen). Ziel des Regionalen Fahrradmietsystems ist eine Durchlässigkeit von Pedelecs und Standardrädern zwischen dem Stadtgebiet Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis sowie eine gute Verteilung der Räder im gesamten Bediengebiet unter Berücksichtigung der Pendlerströme, damit möglichst viele Nachfragen bedient werden können. Gemäß Beschluss [__DS 240581__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2016658&refresh=false) und Mitteilungsvorlage [__DS 240581-08__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2019485&refresh=false) ist vorgesehen, im Stadtgebiet Bonn innerhalb von zwei Bereichen (Zentrum, Nordstadt, Südstadt, Poppelsdorf sowie Beuel) ein kostenfreies Abstellen von Fahrrädern im Freefloating einzurichten. Ergänzt werden diese Bereiche um kostenfreie Rückgabemöglichkeiten entlang von Straßen und an definierten Standorten. Grundsätzlich wird zwischen physisch sichtbaren Standorten des Fahrradmietsystems (Fläche mit Beschilderung und Bodenmarkierung; Auszug aus [__DS 240839-01__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2020027&refr _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausbringstandorte und kostenfreien Rückgabemöglichkeiten des Fahrradmietsystems im Stadtbezirk Bad Godesberg gemäß Karte (Anlage 1) und Beschreibung einzurichten. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes 2025/2026 durch die Bezirksregierung Köln. ### 240581-07 "Regionales Fahrradmietsystem"_Ausbringstandorte und Rückgabemöglichkeiten im Stadtbezirk Beuelnach Maßgabe des Klimasteckbriefes 6.3.3.1. (Flächendeckender Ausbau Mobilstationen) {#nv-2019358} **Sachverhalt** Der Beschlussvorschlag erfolgt nach Maßgabe des Klimasteckbriefes 6.3.3.1. (Flächendeckender Ausbau Mobilstationen). Ziel des Regionalen Fahrradmietsystems ist eine Durchlässigkeit von Pedelecs und Standardrädern zwischen dem Stadtgebiet Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis sowie eine gute Verteilung der Räder im gesamten Bediengebiet unter Berücksichtigung der Pendlerströme, damit möglichst viele Nachfragen bedient werden können. Gemäß Beschluss [__DS 240581__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2016658) und Mitteilungsvorlage [__DS 240581-08__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2019485&refresh=false) ist vorgesehen, im Stadtgebiet Bonn innerhalb von zwei Bereichen (Zentrum, Nordstadt, Südstadt, Poppelsdorf sowie Beuel) ein kostenfreies Abstellen von Fahrrädern im Freefloating einzurichten. Ergänzt werden diese Bereiche um kostenfreie Rückgabemöglichkeiten entlang von Straßen und an definierten Standorten. Grundsätzlich wird zwischen physisch sichtbaren Standorten des Fahrradmietsystems (Fläche mit Beschilderung und Bodenmarkierung; Auszug aus [__DS 240839-01__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2020027&refresh=false) sie _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausbringstandorte und kostenfreien Rückgabemöglichkeiten des Fahrradmietsystems im Stadtbezirk Beuel gemäß Karte (Anlage 1) und Beschreibung einzurichten. ### 240581-04 "Regionales Fahrradmietsystem"_Ausbringstandorte und Rückgabemöglichkeiten im Stadtbezirk Hardtbergnach Maßgabe des Klimasteckbriefes 6.3.3.1. (Flächendeckender Ausbau Mobilstationen) {#nv-2019218} **Sachverhalt** Der Beschlussvorschlag erfolgt nach Maßgabe des Klimasteckbriefes 6.3.3.1. (Flächendeckender Ausbau Mobilstationen). Ziel des Regionalen Fahrradmietsystems ist eine Durchlässigkeit von Pedelecs und Standardrädern zwischen dem Stadtgebiet Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis sowie eine gute Verteilung der Räder im gesamten Bediengebiet unter Berücksichtigung der Pendlerströme, damit möglichst viele Nachfragen bedient werden können. Gemäß Beschluss [__DS 240581__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2016658&refresh=false) und Mitteilungsvorlage [__DS 240581-08__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2019485&refresh=false) ist vorgesehen, im Stadtgebiet Bonn innerhalb von zwei Bereichen (Zentrum, Nordstadt, Südstadt, Poppelsdorf sowie Beuel) ein kostenfreies Abstellen von Fahrrädern im Freefloating einzurichten. Ergänzt werden diese Bereiche um kostenfreie Rückgabemöglichkeiten entlang von Straßen und an definierten Standorten. Grundsätzlich wird zwischen physisch sichtbaren Standorten des Fahrradmietsystems (Fläche mit Beschilderung und Bodenmarkierung; Auszug aus [__DS 240839-01__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2020027&refr _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausbringstandorte und kostenfreien Rückgabemöglichkeiten des Fahrradmietsystems im Stadtbezirk Hardtberg gemäß Karte (Anlage 1) und Beschreibung einzurichten. ### 240581-10 AA Beschlussvorlage "Regionales Fahrradmietsystem"Antrag zur Vorlage 240581-04 {#nv-2022019} **Sachverhalt** Ein zusätzlicher Fahrradmietstandort in diesem Bereich würde eine bessere Erschließung des Stadtteils mit nachhaltigen Mobilitätsangeboten ermöglichen. Zudem zeigt die bestehende Nutzung, dass an der unteren Kreuzung Europaring/Henri-Spaak-Straße regelmäßig viele Fahrräder und E-Scooter abgestellt werden, da viele Nutzende dort ihre Fahrt beenden, um nicht den Berg hochfahren oder schieben zu müssen. Aus diesem Grund und wegen der hügeligen Lage sollte der Ausgabestandort in Medinghoven Standardräder und Pedelecs bereit stellen. **Beschlussvorschlag** Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten und die Realisierbarkeit eines Ausgabestandorts des Fahrradmietsystems mit Ausleih- und Rückgabemöglichkeit für Standardräder und Pedelecs in Medinghoven zu prüfen. Als möglicher Standort wird der öffentliche Parkplatz an der Ecke Europaring und Henri-Spaak-Straße vorgeschlagen. Alternativ könnte eine Fläche direkt neben der Bushaltestelle "Henri-Spaak-Straße" (Begleitgrün) genutzt werden, sofern eine entsprechende Herrichtung möglich ist. ### 240581-11 AA SPD-Änderungsantrag: "Regionales Fahrradmietsystem"Antrag zur Vorlage 240581-05 {#nv-2022315} **Sachverhalt** zu 1. Die fehlende Free-Floating-Zone in der Innenstadt reduziert die Attraktivität des Angebots und verringert die Erreichbarkeit der Innenstadt. Dieses Defizit sollte behoben werden. Dabei ist im Blick zu behalten, dass insbesondere der Theaterplatz von Fahrradverkehr freigehalten werden soll. Dementsprechend müssen die laufenden Planungen für das Fahrradmietsystem und für das ISEK aufeinander abgestimmt werden. zu 2. Für Bad Godesberg sind zu wenig Ausbringstandorte vorgesehen. Bei einem Bevölkerungsanteil des Stadtbezirks von etwa 25% sollten mindestens sieben Ausbringstandorte in Bad Godesberg liegen, tatsächlich sind nur fünf vorgesehen. Der Standort am Mehlemer Marktplatz (Mainzer Straße/Siegfriedstraße) soll die Unterversorgung des südlichen Teils des Stadtbezirks beseitigen, der Standort an der U-Bahn Plittersdorfer Straße eine ausreichende Versorgung des nördlichen Teils der Fußgängerzone sicherstellen. **Beschlussvorschlag** Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: 1. Im Bereich der Innenstadt Bad Godesberg (umgrenzt durch Burgstraße einschl. Aennchenplatz, Schwertberger Straße, Am Kurpark, Kurfürstliche Zeile/Kurfürstenallee, Friedrich-Ebert-Straße, Von-Groote-Platz, Paul-Kemp-Straße, siehe beigefügte Karte) wird eine Free-Floating-Zone eingerichtet. Auch die Stadthalle als wichtiger ÖPNV-Knoten wird in den Bereich der Free-Floating-Zone mit einbezogen. Die Planung wird im Kernbereich der Fußgängerzone mit dem ISEK hinsichtlich Fahrverbotsbereichen und Abstellanlagen abgestimmt. 2. Am Marktplatz Mehlem sowie an der U-Bahn-Station Plittersdorfer Straße (Paul-Kemp-Straße) werden zusätzliche Ausbringstandorte eingerichtet. ### 240581-12 Sachstandsbericht zum regionalen Fahrradmietsystem auf dem Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises und des Bundesstadt Bonn {#nv-2022384} **Beschlussvorschlag** **Mitteilung: ** In der Anlage befindet sich zur Kenntnis die mit dem Rhein-Sieg-Kreis abgestimmte Mitteilungsvorlage "Sachstandsbericht zum regionalen Fahrradmietsystem auf dem Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises und der Bundesstadt Bonn". Für das Stadtgebiet Bonn zu beachten ist, dass die Aufbringung von Markierungen und die Montage von Beschilderungen vor Ort nicht zu Beginn der Einführung des Systems erfolgt, sondern nachlaufend in einem längeren Zeitraum, der sich in das Jahr 2026 erstreckt. Die Nutzbarkeit des Systems ist unabhängig davon über die virtuellen Standorte gewährleistet. ### 240581-09 Regionales Fahrradmietsystem -Gebühr für kostenpflichtiges Abstellen(Klimasteckbrief 6.3.3.1./Flächendeckender Ausbau Mobilstationen) {#nv-2020776} **Sachverhalt** Die Kosten für das Abstellen von Leihfahrrädern ohne Tretunterstützung im gesamten Bonner Stadtgebiet außerhalb der beschlossenen kostenfreien Rückgabemöglichkeiten werden auf 1 EUR pro Abstellvorgang festgelegt. Die Rückgabe von Pedelecs ist zur Sicherung der Verfügbarkeit nur an dafür vorgesehenen Standorten möglich. **Beschlussvorschlag** Die Kosten für das Abstellen von Leihfahrrädern ohne Tretunterstützung im gesamten Bonner Stadtgebiet außerhalb der beschlossenen kostenfreien Rückgabemöglichkeiten werden auf 1 EUR pro Abstellvorgang festgelegt. Die Rückgabe von Pedelecs ist zur Sicherung der Verfügbarkeit nur an dafür vorgesehenen Standorten möglich. **Begründung** Im Rahmen des Beschlusses über den Änderungsantrag [__ÄA zu DS 240581__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2061982) wurde die Verwaltung beauftragt, über die kostenfreien Rückgabemöglichkeiten hinaus auch ein flächendeckendes, allerdings kostenpflichtiges Abstellen der Leihfahrräder im gesamten Stadtgebiet von Bonn zu ermöglichen. Nach erfolgter Ausschreibung und Zuschlagserteilung wurde die Umsetzung dieser Maßgabe von der Arbeitsgruppe „Regionales Fahrradmietsystem“ mit dem Anbieter erörtert. Im Ergebnis soll eine Gebühr in Höhe von 1 EUR pro Abstellvorgang außerhalb der festgelegten Rückgabeorte erhoben werden. Die Einnahmen verbleiben bei dem Betreiber. Die Gründe für diese Gebührengestaltung sind wie folgt: - Es handelt sich um eine etablierte Gebührenhöhe bei vielen bereits existierenden Angeboten von nextbike in z.B. Köln, Dresden, Berlin, Leipzig. - Es ergibt sich eine angemessene Kompensation des für den Betreiber entstehenden Aufwandes für die Notwendigkeit der Sicherstellung von Fahrrädern im gesamten Stadtgebiet - Bei einer geringeren Gebühr wäre kein Steuerungseffekt gegeben Kostenfreie Rückgabemöglichkeiten und Ausbringstandorte der Leihfahrrä _Gekürzt._ ### 240581-14 AA Änderungsantrag der Koalition zu "Regionales Fahrradmietsystem" - Praktikable Umsetzung beachten {#nv-2023549} **Sachverhalt** Zu 1: Tatsächlich sind die 1€-Zonen in Bonn im Nextbike-System bereits eingerichtet. Nextbike hatte die Gebühr zumindest in Einzelfällen sogar bereits erhoben, bevor eine entsprechende Änderung der Nutzungsbedingungen kommuniziert war und die App die “gelben Zonen” anzeigte. Inzwischen mussten Nutzer: innen einer entsprechenden Änderung zustimmen; Dabei wurde aber nicht auf die doch sehr wesentliche Regelung hingewiesen, dass das Abstellen in weiten Teilen von Bonn jetzt 1€ kostet. Auch auf der Website zum Bonner System ( [__https://www.nextbike.de/bonn/__](https://www.nextbike.de/bonn/) ) werden die gelben Zonen (=1€ Gebühr) bislang (Stand 27.06.) nicht erläutert (obwohl die App dorthin zur Erläuterung der Zone verweist). Beim Blick in die App stellt man fest, dass viele Fahrräder weiterhin außerhalb der gebührenfreien Bereiche und Stationen abgestellt werden. Nach Einschätzung der Antragsteller: innen geschieht dies auch aus Unkenntnis über die neue Regelung. Überraschende Gebühren führen dazu, dass die Akzeptanz eines Systems sinkt. Daher soll die neue Regelung unmissverständlich an die Nutzerinnen und Nutzer kommuniziert werden. Zu 2: Bislang zeigt die Nextbike-App nicht im _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: Die Verwaltung wirkt gegenüber SWB und Betreiber des Fahrrad-Mietsystems darauf hin, dass die Zonen und anderen Rückgabemöglichkeiten nach Satz 1 (für Fahrräder ohne Tretunterstützung) so umgesetzt werden, dass 1. allen, die das Mietsystem nutzen, die Änderung bezüglich der Gebühr von 1€ beim Abstellen außerhalb bestimmter Bereiche klar kommuniziert wird. 2. bei der Nutzung eines Fahrrads klar erkennbar ist, wo die Gebühr von 1 € beim Abstellen anfällt und wo nicht. 3. bei Stationen die Abgrenzungen der jeweiligen Station (physisch oder in der App) und bei ausgedehnteren Stationen die Positionen der Fahrräder im Stationsbereich in der App erkennbar sind. ### 240581-17 "Regionales Fahrradmietsystem"_einzelne Standorte im Stadtbezirk Hardtberg nach Maßgabe des Klimasteckbriefes 6.3.3.1. (Flächendeckender Ausbau Mobilstationen) {#nv-2023844} **Sachverhalt** Die Verwaltung wird beauftragt, zur Gewährleistung des ordentlichen Abstellens von Leihfahrrädern und E-Scootern die shared-mobility-Flächen an den in der Anlage 2 beschriebenen Standorten einzurichten. **Beschlussvorschlag** Die Verwaltung wird beauftragt, zur Gewährleistung des ordentlichen Abstellens von Leihfahrrädern und E-Scootern die shared-mobility-Flächen an den in der Anlage 2 beschriebenen Standorten einzurichten. **Begründung** Gemäß [__DS 240581-04__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2019218&refresh=false) ist die Verwaltung beauftragt, die Ausbringstandorte und kostenfreien Rückgabemöglichkeiten des Fahrradmietsystems im Stadtbezirk Hardtberg einzurichten. Über [__DS 240839-01__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2020027&refresh=false) ist beschlossen, dass die Flächen für E-Scooter sowie Leihfahrräder genutzt werden. Nach Vorgabe des Änderungsantrages zu [__DS 240839-01__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2020027&refresh=false) sind die entsprechenden Pläne den Bezirksvertretungen zum Beschluss vorzulegen. Nach dieser Maßgabe sind in Anlage 1 die einzelnen Standorte aufgelistet und in Anlage 2 die aufgeführten Standorte näher beschrieben. Sofern ein Pkw-Stellplatz entfällt ist dies entsprechend vermerkt. Die Lage und Anzahl der vorgeschlagenen Standorte richtet sich nach dem Platzbedarf für die Aus- und Rückgabe der shared-mobility-Angebote sowie nach der Beschwerdelage hinsichtlich störend abgestellter Leihfahrräder und E-Scooter. Standorte, die ohne Entfall eines Stellplatzes und ohne Beschilderung und Bodenmarkierung über die virt _Gekürzt._ ### 240581-18 AA CDU-Änderungsantrag: Beschlussvorlage "Regionales Fahrradmietsystem"Antrag zur Vorlage 240581-17 {#nv-2024197} **Sachverhalt** Bei den Vorschlägen der Verwaltung fallen dringend benötigte Parkplätze weg. Die stattdessen von der CDU vorgeschlagenen Flächen erhalten Parkplätze und ermöglichen für die Nutzer/innen der Buslinien einen ortsnahen Umstieg auf Leihfahrräder und E-Scooter. **Beschlussvorschlag** Die Verwaltung wird beauftragt, die Abstellflächen für die Leihfahrräder und E-Scooter an folgenden Stellen einzurichten: 1. Standort Brüser Berg: Freifläche im Bereich der Bushaltestelle Borsigallee 2. Standort Duisdorf: Freifläche im Bereich Ladestraße am Ende des Bahnhofs Duisdorf stadtauswärts 3. Standort Lengsdorf: Freifläche im Bereich der Bushaltestelle Grächt stadteinwärts ### 240581-13 "Regionales Fahrradmietsystem"_einzelne Standorte im Stadtbezirk Bonn nach Maßgabe des Klimasteckbriefes 6.3.3.1. (Flächendeckender Ausbau Mobilstationen) {#nv-2022877} **Sachverhalt** Die Verwaltung wird beauftragt, zur Gewährleistung des ordentlichen Abstellens von Leihfahrrädern und E-Scootern die shared-mobility-Flächen an den in der Anlage 2 beschriebenen Standorten einzurichten. **Beschlussvorschlag** Die Verwaltung wird beauftragt, zur Gewährleistung des ordentlichen Abstellens von Leihfahrrädern und E-Scootern die shared-mobility-Flächen an den in der Anlage 2 beschriebenen Standorten einzurichten. **Begründung** Gemäß [__DS 240581-06__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2019357&refresh=false) ist die Verwaltung beauftragt, die Ausbringstandorte und kostenfreien Rückgabemöglichkeiten des Fahrradmietsystems im Stadtbezirk Bonn einzurichten. Über [__DS 240839-01__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2020027&refresh=false) ist beschlossen, dass die Flächen für E-Scooter sowie Leihfahrräder genutzt werden. Nach Vorgabe des Änderungsantrages zu [__DS 240839-01__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2020027&refresh=false) sind die entsprechenden Pläne den Bezirksvertretungen zum Beschluss vorzulegen. Nach dieser Maßgabe sind in Anlage 1 die einzelnen Standorte aufgelistet und in Anlage 2 die aufgeführten Standorte näher beschrieben. Sofern ein Pkw-Stellplatz entfällt, ist dies entsprechend vermerkt. Die Lage und Anzahl der vorgeschlagenen Standorte richtet sich nach dem Platzbedarf für die Aus- und Rückgabe der shared-mobility-Angebote sowie nach der Beschwerdelage hinsichtlich störend abgestellter Leihfahrräder und E-Scooter. Standorte, die ohne Entfall eines Stellplatzes und ohne Beschilderung und Bodenmarkierung über die virtuell _Gekürzt._ ### 240581-15 "Regionales Fahrradmietsystem"_einzelne Standorte im Stadtbezirk Bad Godesberg nach Maßgabe des Klimasteckbriefes 6.3.3.1. (Flächendeckender Ausbau Mobilstationen) {#nv-2023842} **Sachverhalt** Die Verwaltung wird beauftragt, zur Gewährleistung des ordentlichen Abstellens von Leihfahrrädern und E-Scootern die shared-mobility-Flächen an den in der Anlage 2 beschriebenen Standorten einzurichten. **Beschlussvorschlag** Die Verwaltung wird beauftragt, zur Gewährleistung des ordentlichen Abstellens von Leihfahrrädern und E-Scootern die shared-mobility-Flächen an den in der Anlage 2 beschriebenen Standorten einzurichten. **Begründung** Gemäß [__DS 240581-05__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2019355&refresh=false) ist die Verwaltung beauftragt, die Ausbringstandorte und kostenfreien Rückgabemöglichkeiten des Fahrradmietsystems im Stadtbezirk Bad Godesberg einzurichten. Über [__DS 240839-01__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2020027&refresh=false) ist beschlossen, dass die Flächen für E-Scooter sowie Leihfahrräder genutzt werden. Nach Vorgabe des Änderungsantrages zu [__DS 240839-01__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2020027&refresh=false) , sind die entsprechenden Pläne den Bezirksvertretungen zum Beschluss vorzulegen. Nach dieser Maßgabe sind in Anlage 1 die einzelnen Standorte aufgelistet und in Anlage 2 die aufgeführten Standorte näher beschrieben. Sofern ein Pkw-Stellplatz entfällt, ist dies entsprechend vermerkt. Die Lage und Anzahl der vorgeschlagenen Standorte richtet sich nach dem Platzbedarf für die Aus- und Rückgabe der shared-mobility-Angebote sowie nach der Beschwerdelage hinsichtlich störend abgestellter Leihfahrräder und E-Scooter. Standorte, die ohne Entfall eines Stellplatzes und ohne Beschilderung und Bodenmarkierung über d _Gekürzt._ ### 240581-16 "Regionales Fahrradmietsystem"_einzelne Standorte im Stadtbezirk Beuel nach Maßgabe des Klimasteckbriefes 6.3.3.1. (Flächendeckender Ausbau Mobilstationen) {#nv-2023843} **Sachverhalt** Die Verwaltung wird beauftragt, zur Gewährleistung des ordentlichen Abstellens von Leihfahrrädern und E-Scootern die shared-mobility-Flächen an den in der Anlage 2 beschriebenen Standorten einzurichten. **Beschlussvorschlag** Die Verwaltung wird beauftragt, zur Gewährleistung des ordentlichen Abstellens von Leihfahrrädern und E-Scootern die shared-mobility-Flächen an den in der Anlage 2 beschriebenen Standorten einzurichten. **Begründung** Gemäß [__DS 240581-07__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2019358&refresh=false) ist die Verwaltung beauftragt, die Ausbringstandorte und kostenfreien Rückgabemöglichkeiten des Fahrradmietsystems im Stadtbezirk Beuel einzurichten. Über [__DS 240839-01__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2020027&refresh=false) ist beschlossen, dass die Flächen für E-Scooter sowie Leihfahrräder genutzt werden. Nach Vorgabe des Änderungsantrages zu [__DS 240839-01__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2020027&refresh=false) , sind die entsprechenden Pläne den Bezirksvertretungen zum Beschluss vorzulegen. Nach dieser Maßgabe sind in Anlage 1 die einzelnen Standorte aufgelistet und in Anlage 2 die aufgeführten Standorte näher beschrieben. Sofern ein Pkw-Stellplatz entfällt ist dies entsprechend vermerkt. Die Lage und Anzahl der vorgeschlagenen Standorte richtet sich nach dem Platzbedarf für die Aus- und Rückgabe der shared-mobility-Angebote sowie nach der Beschwerdelage hinsichtlich störend abgestellter Leihfahrräder und E-Scooter. Standorte, die ohne Entfall eines Stellplatzes und ohne Beschilderung und Bodenmarkierung über die virtue _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2940397&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2951028&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2955088&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2975121&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3005709&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3015007&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3015014&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3015021&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3032054&OTYP=41))