Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2016894) # Verlängerung der Betrauung der Verbraucherzentrale NRW 240675 · 2024-05-22 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Die Stadt Bonn verlängert die Betrauung der Verbraucherzentrale NRW gemäß Art. 106 Abs 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union i.V.m. mit dem Beschluss der Kommission vom 20.12.2011 über die Anwendung von Art. 106 Abs. 2 AEUV (2012/21/EU), sog. Freistellungsbeschluss, mit dem Betrieb einer Beratungsstelle zur Durchführung der allgemeinen Verbraucherberatung in Bonn ab dem 01.01.2025 bis zum 31.12. 2029 und gewährt hierfür einen jährlichen Zuschuss in Höhe von max. 295.515,00 Euro. 1. Der Rat nimmt Kenntnis von der im Betrauungsakt festgelegten Maßgabe, dass die Verbraucherzentrale – wie in den vergangenen Jahren – auch künftig durch Einsparungen versucht, die bereitgestellten Mittel nicht vollständig auszuschöpfen und – dass Drittmittel wie z.B. Spenden vollständig der Stadt Bonn zugerechnet werden und somit den Zuschuss reduzieren. ## Beschlussvorschlag 1. Die Stadt Bonn verlängert die Betrauung der Verbraucherzentrale NRW gemäß Art. 106 Abs 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union i.V.m. mit dem Beschluss der Kommission vom 20.12.2011 über die Anwendung von Art. 106 Abs. 2 AEUV (2012/21/EU), sog. Freistellungsbeschluss, mit dem Betrieb einer Beratungsstelle zur Durchführung der allgemeinen Verbraucherberatung in Bonn ab dem 01.01.2025 bis zum 31.12. 2029 und gewährt hierfür einen jährlichen Zuschuss in Höhe von max. 295.515, 00 Euro. 2. Der Rat nimmt Kenntnis von der im Betrauungsakt festgelegten Maßgabe, dass die Verbraucherzentrale – wie in den vergangenen Jahren – auch künftig durch Einsparungen versucht, die bereitgestellten Mittel nicht vollständig auszuschöpfen und – dass Drittmittel wie z.B. Spenden vollständig der Stadt Bonn zugerechnet werden und somit den Zuschuss reduzieren. ## Begründung Der Vertrag der Stadt Bonn mit der Verbraucherzentrale NRW e.V. zum Betrieb einer Beratungsstelle für Verbraucher in Bonn läuft zum 31.12.2024 aus. Die Vertragsparteien haben vertraglich vereinbart, bis zum 30.06.2024 eine Entscheidung über den Fortbestand der Verbraucherberatung in Bonn zu treffen. Aus diesem Grund wurden zwischenzeitlich die Vertragsverhandlungen aufgenommen. Im Rahmen der Verhandlungsgespräche teilte die Verbraucherzentrale mit, dass das Land - wie auch schon im derzeit aktuellen Vertrag - als Voraussetzung für die weitere anteilige Landesförderung der Verbraucherzentrale NRW aufgegeben habe, zukünftig die Zuschüsse auf Grundlage der EU-Beihilferechtlichen Normen in Form eines Betrauungsaktes zuzuleiten (DAWI-Betrauung). Wenn Verbraucherzentralen für bestimmte Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse kommunale Finanzmittel erhalten, müssen im Rahmen eines Betrauungsaktes die Vorgaben des Art. 106 Abs. 2 AEUV i.V.m. dem sog. Freistellungsbeschluss eingehalten werden. Die nachfolgenden Zuschussvoraussetzungen (Tätigkeitsschwerpunkte, Personalstruktur, Finanzierung) sind somit notwendige Bestandteile des Betrauungsaktes und Grundlage für die Verl _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2024-05-22 · Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit · ungeändert beschlossen - 2024-06-06 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · ungeändert beschlossen - 2024-06-18 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit · ungeändert beschlossen - 2024-06-19 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · ungeändert beschlossen - 2024-06-20 · Rat · ungeändert beschlossen