Originalquelle: ALLRIS-Original
240680 · 2024-05-15 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt
Sofern auf dem in Rede stehenden Grundstück Baumaßnahmen geplant sind, liegen Informationen im Interesse der umliegenden Wohnbevölkerung.
Diese Zusendung ist vertraulich. Für den Fall, dass Sie nicht der vorgesehene Empfänger sind, wird höflich um entsprechende Mitteilung gebeten, damit der richtige Adressat benachrichtigt werden kann.Jede unbefugte Weiterleitung, Mehrfertigung oder Erstellung eines Ausdrucks ist unzulässig. Diese Nachricht dient ausschließlich dem Austausch von Informationen und entfaltet keine rechtliche Bindungswirkung. Mit Blick auf die Manipulierbarkeit elektronischer Zustellungen (E-Post) kann diesseits keine Haftung für deren Inhalt übernommen werden.
a) Aus welchen Gründen ist die Verwaltung der Auffassung, dass sich das Vorhaben in die nähere Umgebung in positiver Form einfügt?
b) Sofern bisher für die Bebauung Irmintrudisstraße festgesetzte Stellplätze für eine neu geplante Baubebauung entfallen sollen, wo werden diese künftig nachgewiesen?
c) Wie viele Stellplätze wurden oder sollen auf Grund welcher Berechnung für die neue Bebauung eingefordert werden oder wo werden diese errichtet?
d) Wurde geprüft, wie sich die Bebauung auf das Klima im Innenbereich des Wohnquartiers auswirkt und wenn ja wie und mit welchen Ergebnis und wenn Nein, warum nicht?
b) S
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Stellungnahme der Verwaltung
1. Liegt der Stadtverwaltung eine Bauvoranfrage bzw. ein Bauantrag für die heute mit Garagen bestandene Fläche zwischen den Häusern Irmintrudisstraße 4-6 vor und wenn ja, was ist im Einzelnen geplant?
2. Wurde für ein zwischen Häusern Irmintrudisstraße 4-6 beabsichtigtes Bauvorhaben eine Bauvoranfrage oder ein Antrag auf Baugenehmigung beschieden und wenn ja, was wurde en Detail genehmigt?
Für das Grundstück wurde am 06.04.2023 ein positiver Vorbescheid für die Errichtung eines Wohngebäudes für fünf Wohngemeinschaften erteilt. Die Bauherrschaft wird dieses Vorhaben jedoch nicht ausführen und hat auf den Vorbescheid verzichtet.
Am 21.11.2023 wurde vom Grundstückeigentümer ein Bauantrag für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses („Irmintrudis`Hof, gemeinschaftliches Wohnen mit Hof“) eingereicht. Geplant ist ein freistehendes viergeschossiges Gebäude mit einer Bautiefe von ca. 15 m und Nebenanlagen. Die Prüfung dieses Antrags ist noch nicht abgeschlossen.
3. Für den Fall, dass eine Genehmigung erteilt wurde oder erteilt werden soll: **a) Aus welchen Gründen ist die Verwaltung der Auffassung, dass sich das Vorhaben in die nähere Umgebung in positiver Form einfüg
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die bereits vor zwei Jahren mit Drucksache 240680 gestellten Fragen sind auf Grund des seinerzeit noch laufenden Genehmigungsverfahrens in der damaligen Stellungnahme der Verwaltung zum Sachverhalt unbeantwortet geblieben. Mit dem Auskunftsersuchen soll der aktuelle Sachstand in Erfahrung gebracht werden.
Beschlussvorschlag
a) Sofern bisher für die Bebauung Irmintrudisstraße festgesetzte Stellplätze für eine neu geplante Baubebauung entfallen sollen, wo werden diese künftig nachgewiesen?
b) Wie viele Stellplätze wurden oder sollen auf Grund welcher Berechnung für die neue Bebauung eingefordert werden oder wo werden diese errichtet?
Stellungnahme der Verwaltung
1. Wurde für ein zwischen den Häusern Irmintrudisstraße 4-6 beabsichtigtes Bauvorhaben eine Bauvoranfrage oder ein Antrag auf Baugenehmigung beschieden und wenn ja, was wurde en Detail genehmigt?
Für das Grundstück Irmintrudisstraße 6, 8, 10, Nordstraße 44 wurde am 23.04.2026 eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses „Irmintrudis Hof“, gemeinschaftliches Wohnen mit Hof, mit acht kleineren Apartments erteilt.
2. Für den Fall, dass eine Genehmigung erteilt wurde oder erteilt werden soll: a) Sofern bisher für die Bebauung Irmintrudisstraße festgesetzte Stellplätze für eine neu geplante Baubebauung entfallen sollen, wo werden diese künftig nachgewiesen?
b) Wie viele Stellplätze wurden oder sollen auf Grund welcher Berechnung für die neue Bebauung eingefordert werden oder wo werden diese errichtet?
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde der gesamte Stellplatzbedarf für die Bestandsgebäude sowie für den Neubau gemäß der Stellplatzsatzung der Bundesstadt Bonn vom 21.05.2025 nachgewiesen bzw. abgelöst. Dies wurde in einem Stellplatzablösevertrag geregelt.
Das Bestandsgebäude hat einen genehmigten notwendigen Bedarf von 12 Stellplätzen. Für
_Gekürzt._