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Bürgerantrag: Wegfall von Parkplätzen zur Umsetzung der Fahrradstraße im "Frankengraben"

240685 · 2024-05-14 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet:

hiermit beantrage ich die Überprüfung der bekannt gewordenen Pläne zur Umsetzung der Fahrradstraße im Frankengraben.

Auf den Plänen ist ersichtlich, dass u.a. der Wegfall von ca. 30 Parkplätzen geplant wird.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet: hiermit beantrage ich die Überprüfung der bekannt gewordenen Pläne zur Umsetzung der Fahrradstraße im Frankengraben.

Auf den Plänen ist ersichtlich, dass u.a. der Wegfall von ca. 30 Parkplätzen geplant wird.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

240685-01 Stellungnahme zum Bürgerantrag: Wegfall von Parkplätzen zur Umsetzung der Fahrradstraße im "Frankengraben"

Stellungnahme der Verwaltung

1.) Es wur den durch den Rat der Stadt Bonn mehrere Grundsatzbeschlüsse gefasst, die klar festlegen, dass das Mindestmaß für die Breite von Gehwegen 1, 50 m und das Regelmaß 2, 50 m beträgt. Diese Maße gehen mit den seit Jahrzehnten geltenden Regelwerken konform, die für zu Fuß Gehende eine Breite von 75 cm annehmen. Das unterste Mindestmaß von 1, 50 m gewährleistet also lediglich, dass sich auf einem Gehweg zwei erwachsene Menschen gehend begegnen können. Damit sich auch Menschen mit Rollstuhl, Kinderwagen oder Rollator begegnen können, ist hingegen ein Maß von 2, 50 m nötig.

Grundsätzlich ist das Kfz-Parken auf Gehwegen nach der StVO ausgeschlossen, man hat Gehwege ursprünglich für den Fußverkehr angelegt. Später wurde das sogenannte „gekippte Parken“ als Ausnahmeregelung zugelassen, woraus viele Städte in den Jahren de r autogerechten Planung nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel gemacht haben. Dieser Zustand ist zur Herstellung einer sicheren Infrastruktur für den Fußverkehr im Rahmen der Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmenden an den Stellen, an denen die oben genannten Gehwegbreiten dadurch nicht eingehalten werden, zu überprüfen und ggf. wieder umzukehren.

Die

_Gekürzt._