Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2016956) # Bau und Umzug von Gedenkstätte und NS-Dokumentationszentrum Bonn 240693 · 2024-05-28 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Dem Bau und Umzug von Gedenkstätte und NS-Dokumentationszentrum auf das Gelände des ehemaligen Klosters in Bonn-Endenich wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel für die Realisierung (Nationale Projekte des Städtebaus) zu beantragen und den Erbbaurechtsvertrag mit dem Erzbistum endzuverhandeln. Mit dem Bau wird erst begonnen und städtische Mittel werden nur dann eingesetzt, wenn die beantragten Fördermittel aus dem Programm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ bewilligt werden. Ansonsten bedarf es einer erneuten Beschussfassung. ## Beschlussvorschlag Dem Bau und Umzug von Gedenkstätte und NS-Dokumentationszentrum auf das Gelände des ehemaligen Klosters in Bonn-Endenich wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel für die Realisierung (Nationale Projekte des Städtebaus) zu beantragen und den Erbbaurechtsvertrag mit dem Erzbistum endzuverhandeln. Mit dem Bau wird erst begonnen und städtische Mittel werden nur dann eingesetzt, wenn die beantragten Fördermittel aus dem Programm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ bewilligt werden. Ansonsten bedarf es einer erneuten Beschussfassung. ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: Zur Vervollständigung des Antrags auf Fördermittel aus dem Programm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" muss der Beschluss schnellstmöglich erfolgen und zum Antrag nachgereicht werden. Der Rat hat in seiner Sitzung am 28. Juni 2021 die Verwaltung beauftragt, die Verlagerung der Gedenkstätte auf das Gelände des ehemaligen Klosters Endenich weiterzuverfolgen und alle Klärungen im Zusammenhang mit einem eventuellen Bau und Umzug herbeizuführen. Hierzu waren Architekten und Fachplaner zu beauftragen, um eine verifizierbare Kostenschätzung vorzunehmen. Im Dezember 2022 hat die Verwaltung dazu das Architekturbüro waldorfplan architekten Bonn beauftragt, das für die Durchführung eine Planungsgemeinschaft mit dem Architekturbüro Schweitzer Bonn eingegangen ist. Beauftragt wurde die Durchführung der Leistungsphasen (HOAI) 1 sowie 2 sowie weitere Fachplaner (Bodengutachter, Brandschutzplanung, Technische Gebäudeausstattung, Landschaftsplaner, Schadstoffprüfung, Tragwerksplanung). Da sich Gebäude und Grundstück im Besitz des Erzbistums Köln befinden, wurde zudem für eine Teilung des Grundstücks und der Gebäude zum Zwecke der Anpac _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2024-05-28 · Bezirksvertretung Bonn · ungeändert beschlossen - 2024-06-04 · Kulturausschuss · ungeändert beschlossen - 2024-06-18 · Unterausschuss Denkmalschutz · ungeändert beschlossen - 2024-06-18 · Betriebsausschuss SGB · ungeändert beschlossen - 2024-06-19 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · ungeändert beschlossen - 2024-06-20 · Rat · ungeändert beschlossen - 2025-01-30 · Kulturausschuss · zur Kenntnis genommen - 2025-02-13 · Rat · zur Kenntnis genommen - 2025-12-11 · Rat · ungeändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 240693-01 AA BBB-Änderungsantrag: Bau und Umzug von Gedenkstätte und NS-Dokumentationszentrum Bonn {#nv-2017853} **Sachverhalt** Die Antragsteller sind nach wie vor der Auffassung, dass für das NS-Dokumentationszentrum eine würdige Heimstatt gefunden werden muss und halten das Kloster Endenich auch grundsätzlich für einen gut geeigneten Standort, auch wenn dieser nicht zentral liegt. Allerdings dürften Ausmaß als auch Kosten der Unterbringung und insbesondere das sich abzeichnende Baurisiko als kaum noch vertretbar anzusehen sein. Die Erfahrung mit Tiefbauarbeiten insbesondere wie im vorliegenden Fall bei unbekanntem Baugrund und unbekannten Bestandsfundamenten hat zudem gezeigt, dass in der Bauausführung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Unvorhergesehenes zum Vorschein tritt und die Kosten schnell explodieren können. Die nicht zuletzt wegen dieser Problematik völlig aus dem Ruder gelaufene Sanierung der Beethovenhalle sollte dabei für alle ein mahnendes Beispiel sein. **Beschlussvorschlag** Vor einer Beschlussfassung wird die Oberbürgermeisterin gebeten, 1. ein Baugrundgutachten zur Beurteilung der Gründungsverhältnisse erstellen und Ausführung sowie Dimension der Bestandsfundamente auf ausreichende Tragfähigkeit prüfen zu lassen. 2. mit dem Eigentümer der zu übernehmenden Liegenschaft zunächst nur die Rahmenbedingungen eines Erbbauvertrages zu klären und diese dem Rat vor der Endverhandlung der angestrebten Vereinbarung über die Grundstücksübertragung zur Beschlussfassung vorzulegen. ### 240693-02 Bau und Umzug von Gedenkstätte und NS-Dokumentationszentrum Bonn {#nv-2019918} **Beschlussvorschlag** eingefügt. Die über das genannte Programm beantragte Förderung wurde leider ebenso wenig bewilligt, wie eine ebenfalls beantragte Förderung aus dem Förderprogramm „Kulturinvest 2023“ des Bundes. Die Verwaltung eruiert derzeit weitere mögliche Fördertöpfe. Dabei geht es nicht nur um Fördermittel für die Baumaßnahme, sondern auch für die Konzeptionierung und Gestaltung der Ausstellung. Nach erfolgreicher Akquise wird die Verwaltung die weiteren Planungsschritte wieder aufnehmen, dabei Kapazitäten im SGB für die Vergabe von Planungsleistungen einplanen und den Zeitplan anpassen. Die Verwaltung erarbeitet neben der Suche nach möglichen Förderungen Szenarien für ein Interim der Gedenkstätte ab Januar 2026 (Standortprüfungen, Ausstellungskonzepte). Die Umsetzung des Projektes erfolgt im Rahmen einer gesamtstädtischen Gesamt-Priorisierung aller Hochbauprojekte, die durch das SGB umgesetzt werden sollen. ### 240693-03 Bau und Umzug von Gedenkstätte und NS-Dokumentationszentrum Bonn {#nv-2024520} **Sachverhalt** Der Rat bekräftigt den Beschluss vom 20.06.2024 und stimmt dem Bau und dem Umzug von Gedenkstätte und NS-Dokumentationszentrum auf dem bzw. das Gelände des ehemaligen Klosters in Bonn-Endenich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel für die Realisierung zu eruieren und zu beantragen sowie den Erbbaurechtsvertrag mit dem Erzbistum endzuverhandeln. Die Stadt Bonn verpflichtet sich, die nicht durch Drittmittel oder Fördermittel gedeckten Kosten des Projektes „Bau und Umzug der Gedenkstätte und des NS-Dokumentationszentrums Bonn“ bereitzustellen. Dieses Projekt wird bei der Erstellung der künftigen Haushalte und Wirtschaftspläne des SGB berücksichtigt. **Beschlussvorschlag** Der Rat bekräftigt den Beschluss vom 20.06.2024 und stimmt dem Bau und dem Umzug von Gedenkstätte und NS-Dokumentationszentrum auf dem bzw. das Gelände des ehemaligen Klosters in Bonn-Endenich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel für die Realisierung zu eruieren und zu beantragen sowie den Erbbaurechtsvertrag mit dem Erzbistum endzuverhandeln. Die Stadt Bonn verpflichtet sich, die nicht durch Drittmittel oder Fördermittel gedeckten Kosten des Projektes „Bau und Umzug der Gedenkstätte und des NS-Dokumentationszentrums Bonn“ bereitzustellen. Dieses Projekt wird bei der Erstellung der künftigen Haushalte und Wirtschaftspläne des SGB berücksichtigt. **Begründung** __Sachstand__ Der Rat hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 beschlossen, dass Planung, Bau und Umzug von Gedenkstätte und NS-Dokumentationszentrum auf das Gelände des ehemaligen Klosters in Bonn-Endenich zugestimmt wird ( [__DS-Nr. 240693__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2016956) ). Der o.g. Beschluss enthielt die Festlegung, dass mit dem Bau – und damit auch der weiteren Planung – erst begonnen wird und städtische Mittel nur dann eingesetzt werden, wenn die beantragten Fördermittel aus dem Programm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ bewilligt werden. Die über das genannte Programm beantragte Förderung wurde, wie unter [__DS-Nr. 240693-02__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2019918) mitgeteilt, bedauerlicherweise ebenso wenig bewilligt, wie eine ebenfalls beantragte Förderung aus dem Förderprogramm Kulturinvest 2023 des Bundes. Daraufhin eruierte die Verwaltung weitere Fördermöglichkeiten und klärte parallel mit dem SGB die zeitliche Planung und das weitere Vorgehen. Aufgrund der in Abstimmung mit dem SGB konkretisierten Informationen, insbesondere zu den voraussichtlich anfallenden Kosten, stellte d _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3046142&OTYP=41))