Originalquelle: ALLRIS-Original
240697 · 2024-05-14 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet: hiermit stelle ich den Antrag auf Aussetzung der Umbenennung des Steinweges zur Fahrradstraße.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag, der von 48 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner unterstützt wird. Die Unterschriftenlisten liegen der Verwaltung vor.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag, der von 48 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner unterstützt wird. Die Unterschriftenlisten liegen der Verwaltung vor.
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2071382
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung ordnet zuerst die Lage und Bedeutung des Steinwegs im Radverkehrsnetz ein, bevor im Weiteren auf die konkreten Punkte des Bürgerantrags eingegangen wird.
Der Steinweg liegt im Stadtteil Endenich und führt von der Straße „Auf dem Hügel“ zum Messdorfer Feld. Er ist heute Teil einer Tempo 30-Zone. Auf Höhe von Hausnummer 51 stehen rotweiße Poller, die als sogenannter Modalfilter fungieren, also Rad- und Fußverkehr durchlassen, eine Weiter- und Durchfahrt durch Autoverkehr aber unterbinden.
Im Hinblick auf den Radverkehr und seine Bedeutung im beschlossenen Radverkehrsnetz ist der Steinweg deutlich großräumiger zu betrachten. So ist er Teil eines angedachten Radschnellweges bzw. einer Radvorrangoute, die aus dem östlichen Rhein-Sieg-Kreis kommend durch Bonn führt und anschließend im Westen wiederum in den linksrheinischen Teil des Rhein-Sieg-Kreises weiterläuft.
Diese Radverkehrsverbindung soll über die Nordbrücke den Rhein queren und wird dann entweder über den von der Stadt angestrebten Radschnellweg entlang des "Tausendfüßlers" laufen oder aber durch die Nordstadt und die neu entstehende Wegeverbindung im Zuge der Immenburgstraße mit den hier geplanten neuen Br
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Der Bürgerantrag __240697__ __-__; ) „Aussetzung der Umbenennung des Steinweges zur Fahrradstraße“ wurde in der Sitzung des Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am 12.02.2025 als "erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung" beschlossen. Bei der ersten Behandlung am 14.05.2024 wurde der Antrag vertagt mit der Maßgabe, diesen zur Mitberatung der Bezirksvertretung vorzulegen. Die Bezirksvertretung hat in ihrer Sitzung am 04.02.2025 ihrerseits vertagt mit der Maßgabe, „ aus der Vorlage einen Beschlusspunkt der BV Bonn (Ö 6 Beschlüsse) zur Sitzung am 11.03.2025 zu machen.“
Die Verwaltung hat in der Stellungnahme __240697-02__ ausgeführt, dass der Steinweg im Hinblick auf den Radverkehr und seine Bedeutung im beschlossenen Radverkehrsnetz deutlich großräumiger zu betrachten ist. So ist er Teil eines angedachten Radschnellweges bzw. einer Radvorrangoute, die aus dem östlichen Rhein-Sieg-Kreis kommend durch Bonn führt und anschließend im Westen
_Gekürzt._