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Zuschussgewährung an die Aids-Initiative Bonn e. V.

240713 · 2024-06-18 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Zur Sicherstellung einer Fortführung von notwendigen Hilfen für Menschen mit HIV/AIDS werden die Finanzierungen des Amtes für Soziales und Wohnen und des Gesundheitsamtes an die Aids-Initiative Bonn e.V. zusammengeführt.
  2. Die Finanzierung beim Amt für Soziales und Wohnen wird zum Zeitpunkt der Zusammenführung aufgegeben und die dort eingeplanten und noch nicht verausgabten finanziellen Mittel dem Gesundheitsamt übertragen.
  3. Der Übergang erfolgt nach Möglichkeit noch im Jahr 2024, spätestens jedoch zum 01.01.2025. Der genaue Zeitpunkt wird zwischen den beiden Ämtern vereinbart.

Beschlussvorschlag

  1. Zur Sicherstellung einer Fortführung von notwendigen Hilfen für Menschen mit HIV/AIDS werden die Finanzierungen des Amtes für Soziales und Wohnen und des Gesundheitsamtes an die Aids-Initiative Bonn e.V. zusammengeführt.
  2. Die Finanzierung beim Amt für Soziales und Wohnen wird zum Zeitpunkt der Zusammenführung aufgegeben und die dort eingeplanten und noch nicht verausgabten finanziellen Mittel dem Gesundheitsamt übertragen.
  3. Der Übergang erfolgt nach Möglichkeit noch im Jahr 2024, spätestens jedoch zum 01.01.2025. Der genaue Zeitpunkt wird zwischen den beiden Ämtern vereinbart.

Begründung

__Kurzzusammenfassung__

Im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) haben sich Veränderungen in der Gesamtfinanzierung der Aids-Initiative Bonn e. V. ergeben.

Um unter den neuen Rahmenbedingungen personelle Ressourcen des Träger zu erhalten, die für eine Fortführung von Hilfen für den Personenkreis von Menschen mit HIV/AIDS erforderlich sind, soll die bisher auf gesetzlicher Basis geleistete Finanzierung des Amtes für Soziales und Wohnen nunmehr auf freiwilliger Basis weitergewährt werden und die Abwicklung durch das Gesundheitsamt erfolgen.

__Begründung__

Durch das Amt für Soziales und Wohnen werden derzeit für Menschen mit HIV/AIDS Eingliederungshilfen nach den Sozialgesetzbüchern SGB II und SGB IX finanziert. Diese Aufgaben wurden durch eine Leistungsvereinbarung an die Aids-Initiative Bonn e.V. übertragen. Finanziert wird dort eine Stelle für eine Fachkraft im Umfang von ca. 0, 5 VZÄ.

Im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist für die Hilfe nach SGB IX nunmehr der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zuständig. Bei den Verhandlungen zwischen LVR und Aids-Initiative Bonn e. V. hat sich Ende Dezember 2023 herauskristallisiert, dass das aktuelle

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge