Originalquelle: ALLRIS-Original
Zuschussgewährung an die Aids-Initiative Bonn e. V.
240713 · 2024-06-18 · Beschlussvorlage · öffentlich
Sachverhalt
- Zur Sicherstellung einer Fortführung von notwendigen Hilfen für Menschen mit HIV/AIDS werden die Finanzierungen des Amtes für Soziales und Wohnen und des Gesundheitsamtes an die Aids-Initiative Bonn e.V. zusammengeführt.
- Die Finanzierung beim Amt für Soziales und Wohnen wird zum Zeitpunkt der Zusammenführung aufgegeben und die dort eingeplanten und noch nicht verausgabten finanziellen Mittel dem Gesundheitsamt übertragen.
- Der Übergang erfolgt nach Möglichkeit noch im Jahr 2024, spätestens jedoch zum 01.01.2025. Der genaue Zeitpunkt wird zwischen den beiden Ämtern vereinbart.
Beschlussvorschlag
- Zur Sicherstellung einer Fortführung von notwendigen Hilfen für Menschen mit HIV/AIDS werden die Finanzierungen des Amtes für Soziales und Wohnen und des Gesundheitsamtes an die Aids-Initiative Bonn e.V. zusammengeführt.
- Die Finanzierung beim Amt für Soziales und Wohnen wird zum Zeitpunkt der Zusammenführung aufgegeben und die dort eingeplanten und noch nicht verausgabten finanziellen Mittel dem Gesundheitsamt übertragen.
- Der Übergang erfolgt nach Möglichkeit noch im Jahr 2024, spätestens jedoch zum 01.01.2025. Der genaue Zeitpunkt wird zwischen den beiden Ämtern vereinbart.
Begründung
__Kurzzusammenfassung__
Im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) haben sich Veränderungen in der Gesamtfinanzierung der Aids-Initiative Bonn e. V. ergeben.
Um unter den neuen Rahmenbedingungen personelle Ressourcen des Träger zu erhalten, die für eine Fortführung von Hilfen für den Personenkreis von Menschen mit HIV/AIDS erforderlich sind, soll die bisher auf gesetzlicher Basis geleistete Finanzierung des Amtes für Soziales und Wohnen nunmehr auf freiwilliger Basis weitergewährt werden und die Abwicklung durch das Gesundheitsamt erfolgen.
__Begründung__
Durch das Amt für Soziales und Wohnen werden derzeit für Menschen mit HIV/AIDS Eingliederungshilfen nach den Sozialgesetzbüchern SGB II und SGB IX finanziert. Diese Aufgaben wurden durch eine Leistungsvereinbarung an die Aids-Initiative Bonn e.V. übertragen. Finanziert wird dort eine Stelle für eine Fachkraft im Umfang von ca. 0, 5 VZÄ.
Im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist für die Hilfe nach SGB IX nunmehr der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zuständig. Bei den Verhandlungen zwischen LVR und Aids-Initiative Bonn e. V. hat sich Ende Dezember 2023 herauskristallisiert, dass das aktuelle
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Beratungsfolge
- 2024-06-18 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit · ungeändert beschlossen
- 2024-06-20 · Rat · ungeändert beschlossen