Originalquelle: ALLRIS-Original

Bürgerantrag: Ausreichende Finanzierung im Doppelhaushalt 2025/2026 sowie Sanierungsbeginn 2025 sicherstellen

240721 · 2024-05-14 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet:

Die Freundinnen und Freunde des Frankenbades e.V. beantragen, der Rat möge nachfolgende Beschlüsse fassen:

  1. Die Finanzierung des Baudenkmals Frankenbad bleibt auch in Zukunft gesichert. Dementsprechend werden im Doppelhaushalt 2025/2026 die in der Haushaltsstelle für die Umsetzung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft (130 Mio. Euro) für die Sanierung des Frankenbads enthaltenen 34 Mio. Euro zweckgebunden für das Frankenbad gesichert und nicht zur Deckung der Finanzierungslücken beim aufwendigen Neubau des Kurfürstenbads mit einem Wellnessbereich / Saunalandschaft, der Erweiterung des Hardtbergbads zu einem Familienbad mit Rutschen etc. oder zur Erweiterung des Sportpark Nord um ein Wettkampfbecken genutzt.
  1. Darüberhinaus beschließt der Rat, dass die Haushaltsmittel für die Frankenbadsanierung entsprechend der realen Kostenentwicklung bei den anderen Hallenbädern (Kurfürstenbad und Hardtberg) im Doppelhaushalt 2025/2026 angepasst und damit auf 64 Mio. Euro verdoppelt, mindestens aber an die gestiegenen Baukosten entsprechend den Steigerungsraten des Baupreisindex seit der letzten Kostenschätzung

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Antrag.

Stellungnahme der Verwaltung

erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2064967

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

240721-01 ST Bürgerantrag: Frankenbadsanierung - Ausreichende Finanzierung im Doppelhaushalt 2025/2026 sowie Sanierungsbeginn 2025 sicherstellen

Begründung

muss konkret auf das Bauvorhaben abgestellt werden und im Zweifel einer vergaberechtlichen Nachprüfung standhalten. Insofern kann es sich allenfalls um einen Prüfauftrag handeln.

Sofern die Verwaltung mit einer Prüfung beauftragt wird, wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass das SEP-Modell (Totalunternehmervergabe) regelmäßig bei Neubauten angewendet wird, da der Auftragnehmer die Baurisiken im Wesentlichen selbst einschätzen, bewerten und tragen kann. Bei einem denkmalgeschützten Bestandsbau wird er diese Risiken mindestens in den Angebotspreis übernehmen bzw. sich Nachtragsoptionen einräumen lassen, die die Wirtschaftlichkeit infrage stellen.

Stellungnahme der Verwaltung

__zu 1.__

Die Finanzierung des Baudenkmals Frankenbad bleibt auch in Zukunft gesichert. Dementsprechend werden im Doppelhaushalt 2025/2026 die in der Haushaltsstelle für die Umsetzung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft (130 Mio. Euro) für die Sanierung des Frankenbads enthaltenen 34 Mio. Euro zweckgebunden für das Frankenbad gesichert und nicht zur Deckung der Finanzierungslücken beim aufwendigen Neubau des Kurfürstenbads mit einem Wellnessbereich / Saunalandschaft, der Erweiterung des Hardtbergbads zu einem Familienbad mit Rutschen etc. oder zur Erweiterung des Sportpark Nord um ein Wettkampfbecken genutzt.

Die Verwaltung hat die Mittel für die Umsetzung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft in einer gemeinsamen Finanzstelle - der Pauschale Bäderkonzept - abgebildet, damit die Mittel zur Finanzierung dieser komplexen, mehrjährigen Bauprojekte entsprechend der jeweils anstehenden Leistungsphasen im Bedarfsfall zur Verfügung stehen und es nicht zu Verzögerungen kommt, weil Budgets verlagert werden müssen. Eine Zweckbindung der für die Sanierung des Frankenbades vorgesehenen Mittel würde dieses Finanzierungsmodell gefährden und kann daher

_Gekürzt._