Originalquelle: ALLRIS-Original
240754 · 2024-08-21 · Beschlussvorlage: Einleitung · öffentlich
__Stadtbezirk Bonn__
(Entscheidung Bezirksvertretung Bonn)
__Stadtbezirk Hardtberg__
(Entscheidung Bezirksvertretung Hardtberg)
__Stadtbezirk Bad Godesberg__
(Entscheidung Bezirksvertretung Bad Godesberg)
__Stadtbezirk Beuel__
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
__Stadtbezirk Bonn__
(Entscheidung Bezirksvertretung Bonn)
__Stadtbezirk Hardtberg__
(Entscheidung Bezirksvertretung Hardtberg)
__Stadtbezirk Bad Godesberg__
(Entscheidung Bezirksvertretung Bad Godesberg)
__Stadtbezirk Beuel__
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Per Ratsbeschluss vom 27.10.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, den barrierefreien Ausbau von 14 Bushaltestellen mit 27 Haltepositionen im Bonner Stadtgebiet vorzunehmen. ( __DS 221523__ )
Für die Haltestellen wurden die mit dieser Vorlage vorgelegten Vorplanungen erstellt.
Ausgenommen hiervon ist die ebenfalls im Ratsbeschluss enthaltene Haltestelle „Sankt Petrus Krankenhaus (Standort Bonner Talweg)“. Die Vorplanung für diese Haltestelle wird baldmöglichst vorgelegt.
Für die Haltestelle Beringstraße besteht im Zuge der Fortführung der Planung noch Abstimmungsbedarf mit der Denkmalbehörde.
Für die Haltestelle Riemannstraße werden drei Varianten vorgestellt, von der aus Sicht der Verwaltung die Variante III vorzuziehen ist.
Die Planungen im Einzelnen:
__Stadtbezirk__ __Bonn__ __: __
__Beringstraße, stadtein- und -auswärts (Standort Meckenheimer Allee)__
Die bisherigen Haltepositionen vor der Hausnummer 156 werden aufgegeben, da dort wegen des Baumbestands und der Gehwegbreiten kein barrierefreier Ausbau möglich ist. Anhebung der Gehwegbereiche an neuer Position vor Hausnummer 168.
Die Errichtung von
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Die Bezirksvertretung Hardtberg hat der Planung zum barrierefreien Umbau der Bushaltestelle Riemannstraße am 08.10.2024 zugestimmt, verbunden mit Bitte um Prüfung einer gesicherten Querung, insbesondere eines Zebrastreifens, in unmittelbarer Nähe der Haltestelle (DS __240754__ ).
Die Prüfung und Abstimmung mit den zuständigen Fachbereichen hat ergeben, dass ein Fußgängerüberweg in einer Tempo-30-Zone entbehrlich ist und aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen eine Anordnung eines Zebrastreifens abgelehnt wird.
Es wurde daher weiter geprüft, ob die Einrichtung einer mit der Behindertengemeinschaft Bonn abgestimmten standardisierten Querung möglich ist. Im Ergebnis kann im Bereich der heutigen Querungsinsel, die infolge des barrierefreien Haltestellenumbaus zurückgebaut wird, eine sogenannte ungesicherte aber barrierefreie Querung realisiert werden. Die entsprechende Umsetzung ist im Zuge des Haltestellenumbaus vorgesehen.
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Im Zuge der Ausführungsplanungen der beschlossenen Vorentwürfe zum barrierefreien Haltestellenausbau (siehe Anlagen zur DS __240754__ ) wird es in Bezug auf die Aufstellung von Wartehallen zu Anpassungen kommen. Über diese Anpassungen und über die bestehende Regelung zur Aufstellung von Wartehallen im Allgemeinen möchte die Verwaltung mit dieser Vorlage informieren:
Im öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) der Stadt Bonn an die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH ist geregelt, dass Wartehallen an Haltestellen mit mehr als 100 Einsteigern aufgestellt werden.
In dem Fall erfolgt die Aufstellung und Unterhaltung über die Firma Ströer, sodass die Verwaltung im Zuge des barrierefreien Ausbaus von Bushaltestellen nur an den Haltestellen mit mehr als 100 Einsteigern/Tag und entsprechenden Platzverhältnissen Wartehallen einplant.
Ausgenommen von dieser Regelung sind bereits bestehende Wartehallen, die auch nach dem barrierefreien Ausbau Bestand haben werden. In wenigen Fällen wird auf die Aufstellung einer Wartehalle verzichtet. Zum Beispiel wenn durch Linienwegveränderungen die Fahrgastzahl
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Dringlichkeit, die Mitteilungsvorlage der Verwaltung zum Beschlusspunkt der Sitzung zu erklären folgt daraus, dass die Verwaltung die Umsetzung des barrierefreien Umbaus von Haltestellen in Auftrag gibt und somit die Planung und Vergabe von Leistungen eine sofortige Entscheidung der Bezirksvertretung mit der beantragten Änderung erforderlich macht.
Die Verwaltung kommt in ihrer Mitteilungsvorlage zu dem Ergebnis, dass im Vergleich zur Vorentwurfsplanung ua. an der Haltestelle Riemannstraße stadtauswärts eine Wartehalle entfallen könne.
Als Begründung beruft sich die Verwaltung darauf, dass die Fahrgastzahl nicht über 100 Einsteiger/Tag liegen würde. Diese Begründung kann jedoch nicht dazu führen, dass entgegen der Vorplanung gerade an dieser Bushaltestelle eine Wartehalle entfallen soll. Bei der Frage des angemessenen Schutzes von Fahrgästen an Bushaltestelle kann nicht alleine die Nutzerzahl ausschlaggebend sein.
Es kommt vielmehr auf die Bewertung an, wer diese Haltestelle nutzt und welcher Schutz angemessen ist. Es wird bei dieser notwendigen Bewertung der Nutzung der Haltestelle Riemannstraße von der Verwaltung außer Acht gelassen, dass in nächster Umgebung sowohl viele
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag