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Zuschuss Krisentelefon "Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg gGmbH"

240819 · 2024-06-18 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die „Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg g GmbH“ erhält zur Finanzierung des Krisentelefons für Menschen mit einer psychischen Behinderung im Jahr 2024 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 70.015,-- EUR.

Beschlussvorschlag

Die „Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg g GmbH“ erhält zur Finanzierung des Krisentelefons für Menschen mit einer psychischen Behinderung im Jahr 2024 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 70.015, -- EUR.

Begründung

Kurzzusammenfassung in einfacher Sprache:

Die „Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg g GmbH“ soll von der Stadt Bonn einen Zuschuss bekommen, mit dem das „Krisentelefon“ bezahlt wird

Eine „Krise“ ist zum Beispiel, wenn man nicht mehr weiterweiß, weil man sich psychisch sehr schlecht fühlt. Abends und am Wochenende kann man beim „Krisentelefon“ anrufen, denn Beratungsstellen und Ärzte haben nicht geöffnet. Dort bekommt man Rat und Hilfe. Für Menschen mit einer psychischen Behinderung ist es beruhigend zu wissen, dass man dort anrufen kann. Deswegen ist das Krisentelefon sehr wichtig für Menschen mit einer psychischen Behinderung.

In diesem Jahr soll Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg g GmbH höchstens 70.015, -- € bekommen.

Das Krisentelefon wird bereits seit 1999 angeboten. Es wurde in der Folge einer Bewertung unter Beteiligung der LVR-Klinik, der Uni-Klinik, niedergelassener Ärzte, Krankenkassen, Polizei, des Bonner Vereins, des Caritasverbandes für die Stadt Bonn e. V. und der Telefonseelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. eingerichtet.

Zielsetzung ist die präventive und akute niederschwellige Krisenintervention zur Stabilisierung von Betroffenen und deren Angehörigen außerhalb der „

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Beratungsfolge