Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2017350) # Stadtbahnverlängerung Buschdorf- Vorplanung und Standardisierte Bewertung 240891 · 2024-07-04 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Die Vorplanung einschließlich der Standardisierten Bewertung zur Verlängerung bzw. zum Neubau der Stadtbahnstrecke vom HP Buschdorf bis zur Friedrich-Wöhler-Straße/Am Josephinum wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Verkehrsunternehmen auf Basis der Vorplanung die weiteren Planungsschritte (Leistungsphasen 3 und 4 HOAI einschließlich Fachgutachten (Schall- und Erschütterungsschutz, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzrechtliche Prüfung, UVP-Vorprüfung) zum Neubau der Stadtbahnstrecke durchzuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, im nächsten Schritt mit einer abgestimmten standardisierten Bewertung über den Regionalrat die Aufnahme der Verlängerung bzw. zum Neubau der Stadtbahnstrecke vom HP Buschdorf bis zur Friedrich-Wöhler-Straße/Am Josephinum in den ÖPNV-Bedarfsplan sicherzustellen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung unter Einbeziehung eines externen Büros durchzuführen. ## Beschlussvorschlag 1. Die Vorplanung einschließlich der Standardisierten Bewertung zur Verlängerung bzw. zum Neubau der Stadtbahnstrecke vom HP Buschdorf bis zur Friedrich-Wöhler-Straße/Am Josephinum wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Verkehrsunternehmen auf Basis der Vorplanung die weiteren Planungsschritte (Leistungsphasen 3 und 4 HOAI einschließlich Fachgutachten (Schall- und Erschütterungsschutz, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzrechtliche Prüfung, UVP-Vorprüfung) zum Neubau der Stadtbahnstrecke durchzuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, im nächsten Schritt mit einer abgestimmten standardisierten Bewertung über den Regionalrat die Aufnahme der Verlängerung bzw. zum Neubau der Stadtbahnstrecke vom HP Buschdorf bis zur Friedrich-Wöhler-Straße/Am Josephinum in den ÖPNV-Bedarfsplan sicherzustellen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung unter Einbeziehung eines externen Büros durchzuführen. ## Begründung In seiner Sitzung vom 01.09.2020 hat der Rat der Stadt Bonn ein Anforderungsprofil für die Planung einer neuen Stadtbahnstrecke, ausgehend vom Haltepunkt Buschdorf bis zur Friedrich-Wöhler-Straße beschlossen (DS [__200790__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=5919&refresh=false) ). Dieser Beschluss bildete die Grundlage für die dann erfolgte Beauftragung der Planung. Diese umfasst die Grundlagenermittlung, die Vorplanung der Verkehrsanlage und die Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß der Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung. Die geplante Trasse zweigt nördlich der Wirtschaftswegebrücke „Buschdorfer Straße“ von der Bestandsstadtbahnstrecke Bonn – Hersel ab und wird über einen Gleisbogen an die Trasse des Anschlussgleises Hersel – Bonn-Nord, der ehemaligen Trasse der Köln-Bonner-Eisenbahn angebunden. Im weiteren Verlauf wird diese Trasse bis zur Einmündung Friedrich-Wöhler-Straße/ Am Josephinum genutzt. Auf diese Weise wird der Ortsteil Buschdorf, das Gewerbegebiet Buschdorf sowie der nordwestliche Teil Auerbergs an die Stadtbahn angebunden. In der Aufgabenstellung für die Planung der Stadtbahnverbindung sind die Haltestellen Fri _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2024-07-04 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · ungeändert beschlossen - mit Protokollnotiz - 2024-08-27 · Bezirksvertretung Bonn · ungeändert beschlossen - mit Protokollnotiz - 2024-08-29 · Rat · ungeändert beschlossen - mit Protokollnotiz - 2025-09-02 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2026-03-24 · Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz · zur Kenntnis genommen - 2026-05-07 · Rat · vertagt - 2026-06-23 · Bezirksvertretung Bonn · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 240891-01 BBB-Anfrage: Weiterführung der Stadtbahnlinie 63 {#nv-2023978} **Sachverhalt** Seitens betroffener Anwohner wurden im Rahmen der Bürgerbeteiligung im März 2025 und auch nachlaufenden Medienberichten zufolge Zweifel an der Validität der vorgelegten Kosten/Nutzen-Analyse für die Weiterführung der Stadtbahnlinie 63 geäußert. Neben der Frage, welche Nutzerzahlen auf Grund welcher für das Prognosejahr 2035 vorausgesetzten Mantelbevölkerung angenommen worden sind, ergibt sich auch Auskunftsbedarf zu aktualisierten Kostendaten: Die Nutzen-Kosten-Untersuchung basiert auf dem Kostenstand 2016 (bei einem Zuschlag von 20 % auf die Investitionskosten: Vorgabe aus der Verfahrensanleitung) und die verkehrlichen Nutzenkomponenten setzen auf einem regionalen Verkehrsmodell mit dem Analysejahr 2017 auf. Die Anfrage dient insoweit zur Sachverhaltsaufklärung. **Beschlussvorschlag** 1. Auf Grund welcher wie ermittelten Basisdaten und Annahmen (insbesondere z.B. potentielle Fahrgastzahlen) beruht die Kosten/Nutzen-Analyse des Ingenieurbüros Vössing zur Weiterführung der Stadtbahnlinie 63 und wie ergibt/errechnet sich daraus das Ergebnis eines Nutzen-Kosten-Faktors von 1, 4 (Vgl. veröffentlichte Standardisierte Bewertung)? 2. Was wird die Verlängerung der Stadtbahnlinie 63 in Bau, Betrieb und Unterhalt heute kosten und welche Auswirkungen haben die seit 2016 in die Höhe geschossenen Kostenarten möglicherweise auf ein aktuell zu ermittelndes Ergebnis der Standardisierten Bewertung? 3. Ist zur Realisierung der Weiterführung der Stadtbahnlinie 63 die Inanspruchnahme von privaten Grundstücken für Gleisausbau, Oberleitungen, Lärmschutzmaßnahmen etc. notwendig und wenn ja, in welchem flächenmäßig zu beziffernden Umfang? 4. Ist im Rahmen des Streckenausbaus die Errichtung von Lärmschutzwänden erforderlich, wenn ja, in welchen Streckenabschnitten und bestehen bereits Überlegungen, wie die Materialität der Lärmschutzwände aussehen soll und bis zu welcher Höhe diese ausgeführt werden sollen? ### 240891-02 ST BBB-Anfrage: Weiterführung der Stadtbahnlinie 63 {#nv-2024113} **Stellungnahme der Verwaltung** Zur Beantwortung der Fragen hat die Verwaltung das Ingenieurbüro eingebunden. Die gemeinsame Bearbeitung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb bittet die Verwaltung um Vertagung. ### 240891-03 ST BBB-Anfrage: Weiterführung der Stadtbahnlinie 63 {#nv-2024337} **Stellungnahme der Verwaltung** **1. Aufgrund welcher wie ermittelten Basisdaten und Annahmen (insbesondere z.B. potentielle Fahrgastzahlen) beruht die Kosten/Nutzen-Analyse des Ingenieurbüros Vössing zur Weiterführung der Stadtbahnlinie 63 und wie ergibt/errechnet sich daraus das Ergebnis eines Nutzen-Kosten-Faktors von 1, 4 (Vgl. veröffentlichte Standardisierte Bewertung)? ** Eine standardisierte Bewertung bildet als einheitliches Bewertungsverfahren die Entscheidungsgrundlage für die gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit und die Berechnung der Folgekosten von Verkehrswegeinvestitionen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Zur Bewertung von Kosten und Nutzen der Stadtbahnverlängerung Buschdorf wurden verschiedene Daten zur Bewertung der Maßnahme für den Analysefall sowie die Prognose herangezogen, um die Verteilung der Nachfrage entsprechend darzustellen. Dazu wurden u. a. Mobilitätskennwerte aus der Befragung Mobilität in Deutschland, Strukturdaten sowie Daten aus Verkehrserhebungen verwendet. Für die prognostische Darstellung von Verkehren ist es grundlegend, die bestehenden Verkehre mithilfe von Vorausschätzungen von Bevölkerung, Wirtschaftsentwicklung, Verteilung der Bevölkerung im Sta _Gekürzt._ ### 240891-04 BBB-Antrag: Stadtbahnverlängerung BuschdorfDrucksachengruppe 240891 {#nv-2026638} **Sachverhalt** Die geplante Verlängerung der Stadtbahn durch Buschdorf würde - nach Angaben der Stadt auf eine Anfrage der BBB-Ratsfraktion aus dem Jahre 2025 (Vgl. DS [__240891-03 ST__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2024337) , Antwort zu Frage 2) - rund 37 Mio. Euro kosten. Bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten könnten zwar von Land und Bund nach heutiger Ausgangslage bezuschusst werden, aber selbst dann müsste Bonn noch einen Eigenanteil in bedeutender Millionenhöhe bereitstellen. Überdies würden jährliche Betriebskosten in Höhe von 640.000 Euro sowie jährliche Unterhaltskosten für die Infrastruktur von ca. 300.000 Euro anfallen (Stand 2025). Geld, das Bonn weder heute noch auf absehbare Zeit für ein Nahverkehrsprojekt aufbringen kann, dessen voraussichtlicher Nutzen auf eher vagen Voraussagen für eine steigende Bevölkerung- und Wirtschaftsentwicklung aufbaut (Vgl. DS [__240891-03 ST__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2024337) , Antwort zu Frage 1) und im Übrigen vor Ort sehr umstritten ist. Mit Blick auf den zuvor dargelegten Sachverhalt und insbesondere die katastrophale Haushaltslage, die absehbar auch Einschnitte im heute berei _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** Die Verlängerung bzw. der Neubau der Stadtbahnstrecke vom Haltepunkt Buschdorf bis zur Friedrich-Wöhler-Straße/Am Josephinum wird mit Blick auf die desolate Haushaltslage der Bundesstadt Bonn bis auf Weiteres nicht weiter verfolgt. ### 240891-05 ST Stellungnahme zum Antrag: Stadtbahnverlängerung Buschdorf {#nv-2027442} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Verwaltung hatte mit der Vorlage [__240891__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2017350) bezüglich der Nutzen-Kosten-Analyse (standardisierte Bewertung) Folgendes ausgeführt: "Gemäß der Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr –Version 2016+ ist die Stadtbahnverlängerung bewertet worden. Die Nutzen-Kosten-Untersuchung basiert gemäß der Vorgabe einheitlich auf dem Kostenstand 2016. Aufgrund der Planungstiefe (Stand Vorplanung) ist ein Zuschlag von 20 % auf die Investitionskosten berücksichtigt worden (Vorgabe aus der Verfahrensanleitung). Die verkehrlichen Nutzenkomponenten basieren auf einem regionalen Verkehrsmodell mit dem Analysejahr 2017. Das Prognosejahr wurde sowohl für den Ohne- als auch für den Mitfall auf das Jahr 2035 festgelegt. Mit den getroffenen Annahmen und Ansätzen ergibt sich ein Nutzen-Kosten-Indikator von 1, 40. Aufgrund der vorerst erreichten Planungstiefe ist das Ergebnis als vorläufiger Zwischenstand zu betrachten. Von den Zuschussgebern Land und Bund werden Förderprojekte bei einem Nutzen-Kosten-Indikator von größer als eins als förderung _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3020260&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3028279&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3041221&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3109892&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3132534&OTYP=41))