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Situation in der Wohnraumförderung 2024

240896 · 2024-06-18 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Mit Datum vom 13.03.24 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) die Mittelbereitstellungserlasse für die Regelbudgets an die Bewilligungsbehörden der Städte und Kreise übersandt. Das Gesamtvolumen der Fördermittel für NRW beträgt 1, 7 Mrd. €

Für Bonn gliedern sich die Förderbudgets wie folgt auf:

Bereits jetzt liegen dem Amt für Soziales und Wohnen Förderanträge und konkrete Förderanfragen in einem Volumen vor, das die oben genannten Beträge -abgesehen vom förderfähigen selbst genutzten Wohneigentum- deutlich überschreitet. Die hohe Nachfrage hängt natürlich unter anderem mit den aktuellen Konditionen für Baudarlehen am Geldmarkt zusammen.

In den Bewilligungserlassen ist -wie in den Vorjahren auch- der Hinweis enthalten, dass weitere Fördermittel nach Ausschöpfung des Regelbudgets unterjährig angefordert werden können (Budgetaufstockung). Diese Möglichkeit konnte im vergangenen Jahr in Anspruch genommen werden, so dass über die ursprünglichen Regelbudgets für 2023 letztlich Förde

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

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