Originalquelle: ALLRIS-Original
240909 · 2024-06-18 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Betreuungsgerichtstag e.V. (BGT) in Form einer dauerhaften Mitgliedschaft beizutreten, um die Kostenvorteile der Fortbildungs- und Informationsangebote für die Mitarbeiter*innen der Betreuungsbehörde zu nutzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Betreuungsgerichtstag e.V. (BGT) in Form einer dauerhaften Mitgliedschaft beizutreten, um die Kostenvorteile der Fortbildungs- und Informationsangebote für die Mitarbeiter*innen der Betreuungsbehörde zu nutzen.
Als Fachverband vertritt der Betreuungsgerichtstag e.V. die Kernakteure im Betreuungsrecht. Ein wesentliches Anliegen des Betreuungsrechts ist es, die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Menschen zu stärken und ihre soziale Situation zu verbessern. Unter dieser Zielsetzung entwickelt der Betreuungsgerichtstag e.V. sozialpolitische Aktivitäten, indem die einheitliche Rechtsanwendung, die wissenschaftliche Entwicklung und die berufliche Fortbildung der Mitglieder gefördert werden.
Die Entwicklung und Sicherung fachlicher Standards erfolgt durch interdisziplinäre und partnerschaftliche Zusammenarbeit. Der Betreuungsgerichtstag engagiert sich für folgende fachpolitische Ziele:
Aufbau und Förderung von Betreuungsvereinen
Förderung der fachlichen Qualität und Qualifikation der örtlichen Betreuungsbehörden als Fachbehörde
Ausreichende Finanzierung von Aktivitäten zur Gewinnung und Schulung ehrenamtlicher Betreuer*innen
Entwicklung und Sicherung fachlicher Standards für die professionelle Betreuung.
Einhaltung von Verfahrensgarantien für die Betroffenen, insbesondere bei Freiheitsentziehungen
Entwicklung von Standards für die medizinische und psychosoziale Begutachtung im Betreuun
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._