Originalquelle: ALLRIS-Original

Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über Beschaffenheit und Größe von Spielplätzen für Kleinkinder (Spielplatzsatzung)

240929 · 2024-09-04 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die Satzung der Bundesstadt Bonn über Beschaffenheit und Größe von Spielplätzen für Kleinkinder (Spielplatzsatzung) wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

Beschlussvorschlag

Die Satzung der Bundesstadt Bonn über Beschaffenheit und Größe von Spielplätzen für Kleinkinder (Spielplatzsatzung) wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

Begründung

Die derzeit geltende Satzung stammt noch aus dem Jahr 1973. In der Vergangenheit haben sich Rechtsgrundlagen verändert und es wurden einige Inhalte hinsichtlich Lage und Beschaffenheit der Spielplätze den Anforderungen der heutigen Zeit angepasst.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

240929-01 AA Änderungsantrag der Koalition - Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über Beschaffenheit und Größe von Spielplätzen für Kleinkinder (Spielplatzsatzung)Antrag zur Vorlage 240929

Sachverhalt

Damit Spielplätze, die unter diese Satzung fallen, attraktiv sind und genutzt werden, sollten eine kleinkindgerechte Ausstattung und Nutzungsvielfalt ebenso sichergestellt sein wie die regelmäßige Pflege und gefahrlose Benutzung. Darüber hinaus sollte aus der Satzung eindeutig hervorgehen, wer für den Erhalt und die Pflege der Spielfläche zuständig ist, damit Anwohnende bei vorliegenden Mängeln mit Verweis auf die Satzung die entsprechend zuständige Stelle in die Pflicht nehmen können.

Beschlussvorschlag

Folgende Zusätze werden ergänzend an entsprechender Stelle in §4 Abs 2 der Satzung aufgenommen:

„Die Spielflächen sollen so beschaffen sein, dass eine kindgerechte Nutzungsvielfalt sichergestellt ist.

Die Ausstattung mit Sandspielflächen und Spielgeräten soll den Bedürfnissen von Kleinkindern gerecht werden und auch inklusive Spielgeräte vorsehen. Die Mindestanzahl der Spielgeräte kann durch eine adäquate Spielkombinationsanlage ersetzt werden, die unterschiedliche Spielfunktionen vereint und eine kindgerechte Nutzungsvielfalt sicherstellt.“

Der Satz „Die Zahl der Spielgeräte erhöht sich je weitere 25 qm Spielfläche um jeweils ein zusätzliches fest installiertes Spielgerät“ in §4 Abs 2 wird ergänzt durch „mit anderer Spielfunktion“.

§ 5 Abs 1 wird wie folgt angepasst:

Spielflächen, ihre Zugänge und ihre Einrichtungen sind durch den jeweiligen Eigentümer bzw. Eigentümerin des Baugrundstücks regelmäßig zu pflegen, zu unterhalten und auf ihre Verkehrssicherheit vor allem hinsichtlich der gefahrlosen Benutzbarkeit zu überprüfen. Ist eine gefahrlose Benutzbarkeit nicht gewährleistet, sind die Spielflächen, ihre Zugänge und ihre Einrichtungen umgehend in Stand zu setzen. Der Spielsa

_Gekürzt._

240929-02 ST Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über Beschaffenheit und Größe von Spielplätzen für Kleinkinder (Spielplatzsatzung)

Sachverhalt

Ergänzende Stellungnahme:

Der vorgeschlagene Zusatz aus dem Änderungsantrag wird in § 4 Abs. 1 der Satzung übernommen. Die bisherigen Absätze 1 – 4 werden die Absätze 2 – 5.

Der Satz „Die Zahl der Spielgeräte erhöht sich je weitere 25 qm Spielfläche um jeweils ein zusätzliches fest installiertes Spielgerät“ wird somit in §4 Abs. 3 ergänzt durch „mit anderer Spielfunktion“.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Installation von inklusiven Spielgeräten erst bei größeren Wohnanlagen ab 30 Wohneinheiten vorzusehen, um die Schaffung von Wohnraum bei kleineren Wohngebäuden nicht mit zusätzlichen Nebenkosten zu erschweren. Es erscheint zudem sinnvoll, die Installation der inklusiven Spielgeräte auch am möglichen Bedarf auszurichten.

Aufgrund des Änderungsantrages wird § 5 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

Spielflächen, ihre Zugänge und ihre Einrichtungen sind durch den jeweiligen Eigentümer bzw. Eigentümerin des Baugrundstücks regelmäßig zu pflegen, zu unterhalten und auf ihre Verkehrssicherheit vor allem hinsichtlich der gefahrlosen Benutzbarkeit zu überprüfen. Ist eine gefahrlose Benutzbarkeit nicht gewährleistet, sind die Spielflächen, ihre Zugänge und ihre Einrichtunge

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Ergänzende Stellungnahme:

Der vorgeschlagene Zusatz aus dem Änderungsantrag wird in § 4 Abs. 1 der Satzung übernommen. Die bisherigen Absätze 1 – 4 werden die Absätze 2 – 5.

Der Satz „Die Zahl der Spielgeräte erhöht sich je weitere 25 qm Spielfläche um jeweils ein zusätzliches fest installiertes Spielgerät“ wird somit in §4 Abs. 3 ergänzt durch „mit anderer Spielfunktion“.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Installation von inklusiven Spielgeräten erst bei größeren Wohnanlagen ab 30 Wohneinheiten vorzusehen, um die Schaffung von Wohnraum bei kleineren Wohngebäuden nicht mit zusätzlichen Nebenkosten zu erschweren. Es erscheint zudem sinnvoll, die Installation der inklusiven Spielgeräte auch am möglichen Bedarf auszurichten.

Aufgrund des Änderungsantrages wird § 5 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

Spielflächen, ihre Zugänge und ihre Einrichtungen sind durch den jeweiligen Eigentümer bzw. Eigentümerin des Baugrundstücks regelmäßig zu pflegen, zu unterhalten und auf ihre Verkehrssicherheit vor allem hinsichtlich der gefahrlosen Benutzbarkeit zu überprüfen. Ist eine gefahrlose Benutzbarkeit nicht gewährleistet, sind die Spielflächen, ihre Zugänge und ihre Einrichtunge

_Gekürzt._

240929-03 ST Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über Beschaffenheit und Größe von Spielplätzen für Kleinkinder (Spielplatzsatzung)- Ergänzende Stellungnahme DS 240929

Stellungnahme der Verwaltung

Die am 06.11.2024 beschlossenen Änderungen, __DS240929-01 AA__ , im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wurden in den Satzungstext "Anlage 1 - Satzung Variante B" eingearbeitet.

Der darüber hinaus ergänzende Vorschlag der Verwaltung, __DS240929-02 ST__ , wurde in den Satzungstext "Anlage 2 - Satzung Variante C" eingearbeitet.

In der "Anlage 3 - Synopse neu" finden sich nun die Gegenüberstellung der alten Satzung, des ursprünglich von der Verwaltung vorgeschlagenen Satzungstextes (Spielplatzsatzung), sowie die o. g. Änderungen wieder.

Abschließend ist über eine der nun vorliegenden Fassungen in der

Variante 1, ursprüngliche Verwaltungsvorlage __240929__ , oder

Variante 1 b, Fassung aufgrund des Änderungsantrages __240929-01 AA__ und der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 06.11.2024, oder

Variante 1 c, Fassung von 1b mit einer Ergänzung der Verwaltung, vgl

_Gekürzt._