Originalquelle: ALLRIS-Original
240941 · 2024-06-18 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn MdL Guido Déus Dr. Ursula Sautter Arno Hospes Jürgen Wehlus
Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, hat sich die Bundesrepublik Deutschland mit Unterzeichnung der __UN-Behindertenrechtskonvention__ dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um „für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln […] sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten (Artikel 9 „Zugänglichkeit“, Absatz 1).
Die derzeit vorliegenden Planungsentwürfe für den neuen ZOB in Bonn (DS-Nr: __232044__ im Beratungsverlauf der Vorlage: Seite 5, Punkt 5 ersichtlich in Anlage 4) kommen dieser Verpflichtung nicht nach: zur Erreichung der Ebenen B und C stehen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, z. B. Nutzer/innen von Rollstühlen und Rollatoren (aber auch Personen mit Kinderwagen) lediglich zwei Aufzüge zur Verfügung, nicht aber eine Rampe oder ein Rollband. Das ist aus verschiedenen Gründen zu beanstanden:
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Die Pläne für den neuen ZOB werden so gestaltet, dass die Ebenen B und C über eine Rampe und/oder ein Rollband zugänglich wird.
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2076090; erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2076454
Stellungnahme der Verwaltung
Die Vorschläge der Behindertengemeinschaft zur barrierefreien Anbindung der B-Ebene wurden zwecks Prüfung und Stellungnahme an das mit der Planung beauftragte Büro weitergereicht. Schon im Zuge der Vorplanung wurde die Anbindung in mehreren Varianten untersucht. Hierbei wurden gesetzliche Vorgaben, Standortfragen (z.B. Unterfahrung der Aufzugsanlagen aufgrund der Tunnelröhren der U-Bahn, Zugänglichkeit und Brandschutzabschnitte) untersucht. Grundsätzlich werden alle im Zuge der Bürgerbeteiligung eingehenden Anmerkungen und Anregungen ausgewertet und die Auswertung nach der Sommerpause der Politik vorgelegt. Sich hieraus ergebende Änderungen der Vorplanung werden der Politik ebenfalls nach der Sommerpause vorgestellt.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Anbindung der B-Ebene mit der Oberfläche wurde im Zuge der Vorplanung in mehreren Varianten untersucht. Hierbei wurden gesetzliche Vorgaben, Standortfragen (z.B. Unterfahrung der Aufzugsanlagen aufgrund der Tunnelröhren der U-Bahn, Zugänglichkeit und Brandschutzabschnitte) berücksichtigt und geprüft.
Seitens des beauftragten Architekturbüros liegt folgende Rückmeldung zum Antrag vor:
Die Planer des ZOBs legen Wert auf die Feststellung, dass im bisherigen Planungsprozess die Interessen der behinderten Menschen vollends berücksichtigt wurden. Eine „Missachtung“ dieser Interessen, wie im CDU-Antrag zu lesen ist, entspricht in keiner Weise den Tatsachen. Das Gegenteil ist der Fall.
Die Forderung eines Fahrsteiges (Rollband) wurde in mehreren Besprechungsrunden auch im Beisein des Vertreters der Behindertengemeinschaft diskutiert und auf ihre Machbarkeit geprüft. Seitens der Fachplaner wurde darauf hingewiesen, dass bei den zur Verfügung stehenden Flächen ein Fahrsteig mit der umsetzbaren Neigung von 17, 6 % für Menschen mit Behinderung gegenüber einer Rolltreppe keine Vorteile zu bieten hat, jedoch für die Fahrradgarage und den Haltestellenbereich wesentliche Nachteile zur Folge
_Gekürzt._
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Die Beschlussvorlage wird mit folgenden Maßgaben vertagt:
1.1. auf der Mittelinsel westlich, unmittelbar neben bzw. östlich
1.1.1. der Vorschlagsvariante mit Rolltreppe und Treppe
1.1.2. Variante mit Rampe und Treppe
1.1.3. Variante mit 6%-Rampe ohne Treppe
1.2. im Untergeschoss
1.2.1. Bereich aus dem Bestandstunnel, vor dem Beginn der Rolltreppe/Treppe bzw. der Rampe/Treppe
1.2.2. im Fahrradparkgeschoss ohne und mit Höheneinschränkung durch die Rampe.
Weitere Visualisierungen der Gesamtsituation des ZOBs sind wünschenswert.
3.1. auf drei Stellplätze
3.2. auf zweieinhalb Stellplätze für den Betriebsablauf hätten.
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung wurde auf Basis des Änderungsantrags aus dem Ausschuss für Mobilität und Verkehr vom 21.01.2025 aufgefordert weitere Unterlagen zur Beschlussvorlage nachzureichen.
__Visualisierungen__
Die unter Punkt 1 gewünschten Visualisierungen sind in Anlage 1 dargestellt. Die jeweilige Blickrichtung ist auf den beigefügten Lageplänen dargestellt. In den Visualisierungen sind auch Maße für Treppen- und Rampenbreiten sowie die Abstände zu den Fahrbahnrändern ersichtlich.
__Pläne__
Die gewünschten Pläne (Punkt 2) zu folgenden Varianten sind als Anlage 2 beigefügt:
Zu Punkt 3 äußert sich die SWBV folgendermaßen: „Die Reduzierung der Pausenplätze am ZOB wird Auswirkungen auf die Freiheitsgrade der Belegung der Halteposition im ZOB haben.
Im neuen ZOB sollen alle Buslinien feste Ankunfts- und Abfahrtspositionen haben. Am Hauptbahnhof startende und endende Buslinien benötigen Pausenplätze, damit das Fahrpersonal Toiletten und Sozialräume aufsuchen kann und die Busse währenddessen keine Abfahrtspositionen blockieren.
Da deutlich we
_Gekürzt._