Originalquelle: ALLRIS-Original
240952 · 2024-06-18 · Beschlussvorlage · öffentlich
__Zu 1.: __
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit am 22.11.2023 wurde über den Start der Bonner Hebammenambulanz berichtet (DS __231685__ ). Zuvor hatte der Rat mit Verabschiedung der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2023/2024 beschlossen, die Einrichtung einer Hebammenambulanz im Stadtgebiet Bonn in den Haushaltsjahren 2023 mit 30.000 € und 2024 mit 60.000 € zu fördern.
Hintergrund war der dringende Appell des Runden Tisches Geburtshilfe im März 2022, Lösungsmöglichkeiten zu suchen, um die geburtshilfliche Situation in Bonn zu verbessern. Mit Hilfe einer Förderbekanntmachung vom 05.07.2023 wurde ein Anbieter für eine Hebammenambulanz gesucht. Ziel einer Hebammenambulanz sollte es sein, die Engpässe in Bonn zu vermindern, die in der vor- und nachgeburtlichen Betreuung von schwangeren Frauen und deren Kindern durch Hebammen vorliegen. Der Verein Hebammen Ambulanz Bonn e. V. hat sich in dem Verfahren als geeigneter Anbieter durchgesetzt und für die Jahre 2023 / 2024 einen Förderbescheid erhalten.
Die Einrichtung der Hebammenambulanz in Bonn begann am 01.10.2023 im Gesundheitsz
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Sachverhalt
Die BBB-Fraktion begrüßt das Angebot der Hebammenambulanz und möchte dieses künftig in angemessener Weise fortführen, obwohl die Oberbürgermeisterin zunächst selbst eine Fortsetzung der Förderung ausgeschlossen hat (s. DS 231865, vorletzter Absatz der Mitteilung).
Zu Ziffer 1:
Angesichts des Umstandes, dass es sich nach eigenen Angaben der OB (s. DS 231865) bei dem Zuschuss an die Hebammenambulanz um eine zusätzliche freiwillige Leistung handelt, ist der Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung angesichts der städtischen Haushaltslage selbstredend und zwingend erforderlich. Da die Oberbürgermeisterin - wie bereits erwähnt - eine Fortsetzung der Förderung ursprünglich ausgeschlossen hat, sind die Antragsteller der Auffassung, dass die erforderlichen Mittel an anderer Stelle eingespart werden müssen, um den Mindestanforderungen der Aufsichtsbehörde an den städtischen Haushalt zu genügen.
Zu Ziffer 2:
Der Evaluationsbericht hat deutlich aufgezeigt, dass nur 47, 09% der Leistungen der Hebammenambulanz für Bonnerinnen erbracht wurde und fast in gleichem Umfang Leistungen für Hilfesuchende aus dem Rhein-Sieg-Kreis. Dieser Umstand ist inakzeptabel, da es sich zum einen um ein freiwilliges A
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Beschlussvorschlag
Dem Zuschuss an die Hebammenambulanz Bonn e.V. wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
b. Die Mittel in Höhe von jährlich 79.300 Euro sind an anderer Stelle des Haushaltes 2025/26 durch tatsächliche Aufwandsreduzierung (Deckung ist auszuweisen) einzusparen.
c. Die Oberbürgermeisterin legt bis zur Haushaltsberatung im Sozialausschuss dar, warum laut Evaluationsbericht lediglich in Höhe von 6.179, 27 € erbrachte Hebammenleistungen für die ersten 5 Monate der Laufzeit mit Krankenkassen abgerechnet wurden, die Hebammenambulanz aber auf ihrer Netzseite damit wirbt, dass alle von ihr erbrachten Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden.
b. Notwendige Zuschüsse für Leistungen an Hilfesuchende mit erstem Wohnsitz außerhalb Bonns müssen von der Hebammenambulanz Bonn e.V. bei den jeweiligen Wohnsitzgemeinden / Kreisen eingeworben werden.
a. dass die Hebammenambulanz keine Hilfesuchenden behandelt, für die die Zuständigkeit nicht b
_Gekürzt._