Originalquelle: ALLRIS-Original
240961 · 2024-06-26 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag ist auf eine Änderung des Bebauungsplans 8025-12 gerichtet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus den beigefügten Unterlagen.
ergeben sich aus den beigefügten Unterlagen.
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2060828
Stellungnahme der Verwaltung
Der Bürgerantrag wird als ein Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 BauGB gewertet. Die Zuständigkeit der Beschlussfassung zu solchen Anträgen liegt jedoch nicht in der Zuständigkeit des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, sondern beim Rat der Bundesstadt Bonn bei entsprechender Vorberatung in den zuständigen Ausschüssen (hier Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda, Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen sowie die Bezirksvertretung). Die Verwaltung wird den Antrag prüfen und anschließend eine entsprechende Empfehlung an die zuständigen Ausschüsse, die Bezirksvertretung Beuel sowie den Rat der Bundesstadt Bonn geben (positiver oder negativer Zielbeschluss).
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die von der Verwaltung vorgesehene Vorgehensweise zur Kenntnis und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.