Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2017497) # Bürgerantrag: Antrag auf Parkerlaubnis-Markierung im Bereich Promenadenweg vor den Häusern Nr. 73 - 89 240963 · 2024-06-26 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich ## Sachverhalt Inhalt der Anregungen und Beschwerden Beantragt wird, den Plan zur Markierung um eine Parkerlaubnis vor den Häusern mit den Haus-Nr. 73 – 89 im Bereich Promenadenweg zu ergänzen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag, der von 32 Mitunterzeichner*innen unterstützt wird. ## Beschlussvorschlag **Inhalt der Anregungen und Beschwerden** Beantragt wird, den Plan zur Markierung um eine Parkerlaubnis vor den Häusern mit den Haus-Nr. 73 – 89 im Bereich Promenadenweg zu ergänzen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag, der von 32 Mitunterzeichner*innen unterstützt wird. ## Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag, der von 32 Mitunterzeichner*innen unterstützt wird. ## Beratungsfolge - 2024-06-26 · Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2024-08-27 · Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger · vertagt - 2024-09-24 · Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger · geändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 240963-01 AA BBB-ÄA "Bürgerantrag auf Parkerlaubnis-Markierung im Bereich Promenadenweg vor den Häusern 73 - 89 - DS 240963 {#nv-2018869} **Sachverhalt** Die Drucksache 230636 „Umsetzung weiterer Fahrradstraßen…“ wurde in der BV Bad Godesberg mit Änderungen – auch FDP-ÄA 230636-07 - beschlossen, dies beinhaltete u.a. die Umwidmung „Zum Erlengrund“ und „Promenadenweg“ zu einer Fahrradstraße zu unterlassen. Die Beschlussvorlage wurde in der weiteren Beratungsfolge vom Rat an den Ausschuss für Mobilität verwiesen und dort – anders als in der BV – geändert beschlossen. Danach sollten die in der BV Bad Godesberg zur Herausnahme beschlossenen Straßen dennoch umgesetzt werden. <><>In der Stellungnahme der Verwaltung dazu sind jedoch die üblichen und - wie sich nun herausstellt - unzutreffenden rechtlichen Grundlagen ausgeführt worden, um eine Umsetzung zu begründen. Auch wurde die von der Bez Reg Köln ausgesprochene Untersagensanordnung aus April 2022 den Mandatsträgern unterschlagen. Eine künftig erneute Umwidmungsabsicht darf nur unter intensiver Bürgerbeteiligung vorgeschlagen werden. Aus Sicht der Antragsteller reichen diesbezüglich in den Medien abgegebene Absichtserklärungen zur weiteren Einrichtung von Fahrradstraßen durch das städtische Presseamt nicht aus, eine verbindliche Entscheidung ist erforderlich. **Beschlussvorschlag** 1. Von der geplanten weiteren Einrichtung von Fahrradstraßen in der Stadt Bonn wird ab sofort abgesehen 2. Mögliche künftige erneute Absichten einer Umwidmung/Einrichtung von Fahrradstraßen sind nach abschließender juristischer Klärung (VG Köln) und nach Genehmigung durch die Bez Reg Köln den zuständigen Ratsgremien und den Bezirksvertretungen nach vorheriger Bürgerbeteiligung zur Beschlussfassung vorzulegen.