Originalquelle: ALLRIS-Original
240968 · 2024-06-18 · Beschlussvorlage · öffentlich
Zur Sicherung der Existenz der 3 Bonner Betreuungsvereine wird in den Jahren 2023 und 2024, jeweils ein Zuschuss in Höhe von 219.184 Euro gewährt.
Der Zuschuss teilt sich auf die folgenden, von der überörtlichen Betreuungsbehörde beim Landschaftsverband Rheinland anerkannten Bonner Betreuungsvereine auf:
·
Betreuungsverein im Diakonischen Werk Bonn
54.215,00 Euro
und Region e.V.
·
Katholischer Verein für Soziale Dienste Bonn e.V. (SKM)
121.181,00 Euro
·
Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
43.788,00 Euro
Bonn und Rhein-Sieg-Kreis (SkF)
Mangels nicht absehbarer gesetzlicher Regelungen, wird die notwendige Vereinsfinanzierung eine langfristige sein müssen. Von Seiten der Verwaltung wurde mit der Erstellung des Haushaltes 2025/2026 eine Fortsetzung der Bezuschussung geplant. Damit kann den Vereinen die gewünschte Planungssicherheit in Aussicht gestellt werden.
Zur Sicherung der Existenz der 3 Bonner Betreuungsvereine wird in den Jahren 2023 und 2024, jeweils ein Zuschuss in Höhe von 219.184 Euro gewährt.
Der Zuschuss teilt sich auf die folgenden, von der überörtlichen Betreuungsbehörde beim Landschaftsverband Rheinland anerkannten Bonner Betreuungsvereine auf:
· Betreuungsverein im Diakonischen Werk Bonn 54.215, 00 Euro und Region e.V.
· Katholischer Verein für Soziale Dienste Bonn e.V. (SKM) 121.181, 00 Euro
· Sozialdienst katholischer Frauen e.V. 43.788, 00 Euro
Bonn und Rhein-Sieg-Kreis (SkF)
Mangels nicht absehbarer gesetzlicher Regelungen, wird die notwendige Vereinsfinanzierung eine langfristige sein müssen. Von Seiten der Verwaltung wurde mit der Erstellung des Haushaltes 2025/2026 eine Fortsetzung der Bezuschussung geplant. Damit kann den Vereinen die gewünschte Planungssicherheit in Aussicht gestellt werden.
Mit Schreiben vom 19.04.2023 machten die Bonner Betreuungsvereine auf ihre Unterfinanzierung aufmerksam und beantragten eine neue und zusätzliche kommunale Bezuschussung. Zum damaligen Zeitpunkt war die Höhe der zu erwartenden Landesfinanzierung noch nicht bekannt. Der Gesamtbedarf aller Vereine wurde auf insgesamt etwa 316.000 Euro pro Jahr beziffert.
Die Betreuungsvereine sind für die rechtlichen Betreuungen in Bonn unverzichtbar. Sie garantieren seit Jahrzehnten eine verlässliche, fachkompetente Arbeit für rechtlich betreute Menschen und bevollmächtigte Personen. Außerdem arbeiten sie mit der Betreuungsbehörde der Stadt Bonn eng in der Querschnittsarbeit zusammen (Schulungen von ehrenamtlichen Betreuer*innen, Fortbildungen). Der Zugang zu den Betreuungsvereinen ist niedrigschwellig und gegenüber der Führung von Betreuungen im Rahmen der Berufsbetreuung gibt es ein geregeltes und für die Betroffenen unverzichtbares Vertretungswesen.
Mit der Gesetzesreform zum 1. Januar 2023 hat der Gesetzgeber der besonderen Bedeutung der Betreuungsvereine Rechnung gezollt und dieser Bedeutung im neuen Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) besonders hervorgehoben. Die bisherigen Voraussetzungen
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._