Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2017521) # Große Anfrage CDU: Rückkehrberatung für Geflüchtete 240972 · 2024-06-18 · Große Anfrage · öffentlich Antragsteller: Georg Goetz CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn ## Sachverhalt Erfolgt mündlich. ## Beschlussvorschlag - Wie viele Fälle von Rückkehrberatung von ausreisepflichtigen und freiwillig ausreisewilligen Drittstaatenangehörigen hat es in Bonn in den letzten Jahren gegeben? - Von welchen Institutionen und Einrichtungen wird in Bonn diese Beratung geleistet? - Ist die Ausstattung an Beratungsstellen, nach Ansicht der Stadtverwaltung, gegenwärtig bedarfsgerecht, bzw. welche Anstrengungen werden unternommen, um den bestehenden Beratungsbedarf zu decken? ## Beratungsfolge - 2024-06-18 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit · vertagt - mit Maßgabe - 2024-09-11 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit · zur Kenntnis genommen - mit Protokollnotiz ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 240972-01 ST Große Anfrage CDU: Rückkehrberatung für Geflüchtete {#nv-2017581} **Sachverhalt** __Inhalt der Stellungnahme:__ Infolge der Fluchtzuwanderung 2013 ff. hat in Bonn auch die Zahl der Ausreisepflichtigen zugenommen. Ausreisepflicht tritt u.a. dann ein, wenn der Antrag auf Asyl durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rechtskräftig abgelehnt worden ist. Um allgemein den gestiegenen Bedarfen in diesem Bereich (Rückkehrberatung, Prüfung weiterer Bleibeperspektiven außerhalb des Asylverfahrens, Rückführung) gerecht zu werden, wurden in der Ausländerbehörde bereits vor einigen Jahren personelle Kapazitäten in das sog. Team Rückkehrmanagement umgeleitet. In den Fallprüfungen und Beratungsgesprächen, die in diesem Team stattfinden, wird auch regelmäßig die Rückkehrberatung einbezogen. Mit den vorhandenen Kapazitäten können Gespräche zur Rückkehrberatung bei persönlicher Dringlichkeit auch kurzfristig angeboten werden. In dieser Rückkehrberatung werden die grundsätzlichen Möglichkeiten der Unterstützung bei Rückreise in das Herkunftsland erörtert, sowohl in Bezug auf die Reise selbst, als auch für den Zeitraum nach Wiederkehr. Art und Umfang der Unterstützungsleistungen sind hier unterschiedlich in Abhängigkeit vom Herkunftsland und den aktuell gültigen Förderpr _Gekürzt._ **Stellungnahme der Verwaltung** Infolge der Fluchtzuwanderung 2013 ff. hat in Bonn auch die Zahl der Ausreisepflichtigen zugenommen. Ausreisepflicht tritt u.a. dann ein, wenn der Antrag auf Asyl durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rechtskräftig abgelehnt worden ist. Um allgemein den gestiegenen Bedarfen in diesem Bereich (Rückkehrberatung, Prüfung weiterer Bleibeperspektiven außerhalb des Asylverfahrens, Rückführung) gerecht zu werden, wurden in der Ausländerbehörde bereits vor einigen Jahren personelle Kapazitäten in das sog. Team Rückkehrmanagement umgeleitet. In den Fallprüfungen und Beratungsgesprächen, die in diesem Team stattfinden, wird auch regelmäßig die Rückkehrberatung einbezogen. Mit den vorhandenen Kapazitäten können Gespräche zur Rückkehrberatung bei persönlicher Dringlichkeit auch kurzfristig angeboten werden. In dieser Rückkehrberatung werden die grundsätzlichen Möglichkeiten der Unterstützung bei Rückreise in das Herkunftsland erörtert, sowohl in Bezug auf die Reise selbst, als auch für den Zeitraum nach Wiederkehr. Art und Umfang der Unterstützungsleistungen sind hier unterschiedlich in Abhängigkeit vom Herkunftsland und den aktuell gültigen Förderprogrammen. Es ist davon auszuge _Gekürzt._