Originalquelle: ALLRIS-Original

Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

240986 · 2024-06-20 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf

wird zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse und zur Anhörung an die Bezirksvertretungen verwiesen.

Beschlussvorschlag

Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf

Begründung

Gemäß § 80 GO NRW ist der von der Stadtkämmerin aufgestellte und von der Oberbürgermeisterin bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung dem Rat vorzulegen.

Auf Basis des vom Rat am 27.04.2023 verabschiedeten Haushaltsplans 2023/2024 wurde den Dezernaten unter Berücksichtigung der ab 2024 nicht mehr zulässigen Isolierungstatbestände nach NKF-CUIG sowie einer prozentualen Steigerung der Aufwendungen ab dem Jahr 2027 eine Vorgabe für die Haushaltsanmeldungen 2025/2026 gemacht. Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs wurden Haushaltsgespräche mit den Dezernaten, Ämtern sowie dem Verwaltungsvorstand geführt.

Hierbei waren neben der im Rahmen der Haushaltsverfügung für den Doppelhaushalt 2023/2024 durch die Kommunalaufsicht gemachten Vorgabe „umgehend Vorkehrungen zu treffen, die die Rückkehr zu einer geordneten und soliden Haushaltsentwicklung ebnen“ auch die Ergebnisse der Steuerungsgruppe „Haushaltskonsolidierung“ zu beachten und umzusetzen.

Der von der Verwaltung vorgelegte Haushaltsplanentwurf weist für alle Jahre (2025 bis 2029) Fehlbeträge aus. Zur Deckung der Fehlbeträge ist neben der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ab dem Haushaltsjahr 2026 eine Verringerung d

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

240986-01 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:

Die Bezirksvertretung Bad Godesberg stimmt den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2025/2026 enthaltenen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen zu, soweit der Stadtbezirk Bad Godesberg betroffen ist.

Darüber hinaus stimmt die Bezirksvertretung Bad Godesberg der wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibung der BezVSt Bad Godesberg hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzung der Produktgruppe zu: 110770131 Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg.

Gem. § 9 der Bezirkssatzung ist die Bezirksvertretung über die Veranschlagung von solchen Haushaltsmitteln zu hören

Der Bezirksband ist digital abrufbar als Anlage unter (Auswahl Ausschusshierarchie):

[__Haushaltsplanentwurf 2025/2026__](https://primary.axians-ikvs.de/sj/Produkthaushalt.xhtml?kid=185b195018qq18cg18xv185b185b185b185b185b185b185b185b185b185b18xn18ce18qk194q185b&jahr=2025&typ=

_Gekürzt._

240986-02 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:

Die Bezirksvertretung Beuel stimmt den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2025/2026 enthaltenen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen zu, soweit der Stadtbezirk Beuel betroffen ist.

Darüber hinaus stimmt die Bezirksvertretung Beuel der wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibung der BezVSt Beuel hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzung der Produktgruppe zu: 110880132 Bezirksverwaltungsstelle Beuel.

Gem. § 9 der Bezirkssatzung ist die Bezirksvertretung über die Veranschlagung von solchen Haushaltsmitteln zu hören

Der Bezirksband ist digital abrufbar als Anlage unter (Auswahl Ausschusshierarchie):

__Haushaltsplanentwurf 2025/2026__

Als Anlage sind ergän

_Gekürzt._

240986-03 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:

Die Bezirksvertretung Bonn stimmt den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2025/2026 enthaltenen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen zu, soweit der Stadtbezirk Bonn betroffen ist.

Darüber hinaus stimmt die Bezirksvertretung Bonn der wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibung der BezVSt Bonn hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzung der Produktgruppe zu: 110660130 Bezirksverwaltungsstelle Bonn.

Gem. § 9 der Bezirkssatzung ist die Bezirksvertretung über die Veranschlagung von solchen Haushaltsmitteln zu hören

Der Bezirksband ist digital abrufbar als Anlage unter (Auswahl Ausschusshierarchie):

__Haushaltsplanentwurf 2025/2026__

Als Anlage sind ergänzende

_Gekürzt._

240986-04 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:

Die Bezirksvertretung Hardtberg stimmt den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2025/2026 enthaltenen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen zu, soweit der Stadtbezirk Hardtberg betroffen ist.

Darüber hinaus stimmt die Bezirksvertretung Hardtberg der wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibung der BezVSt Hardtberg hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzung der Produktgruppe zu: 110990133 Bezirksverwaltungsstelle Hardtberg.

Gem. § 9 der Bezirkssatzung ist die Bezirksvertretung über die Veranschlagung von solchen Haushaltsmitteln zu hören

Der Bezirksband ist digital abrufbar als Anlage unter (Auswahl Ausschusshierarchie):

__Haushaltsplanentwurf 2025/2026__

A

_Gekürzt._

240986-05 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:

Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2025/2026 enthal ­ te ­ nen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppe wird zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist.

Darüber hinaus stimmt der Ausschuss der wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibung hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzungen folgender Produktgruppe zu:

PG 1.01.26 IT-Betrieb

Die Ausschussunterlagen sind digital abrufbar unter (Auswahl: Ausschusshierarchie):

__Haushaltsplanentwurf 2025/2026__

240986-06 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:

Der Integrationsrat stimmt den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2025/2026 enthal ­ te ­ nen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zu.

Darüber hinaus stimmt der Integrationsrat den wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibungen hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzung zu.

Der Haushaltsplanentwurf sowie die Veränderungslisten sind digital abrufbar unter (Auswahl: Ausschusshierarchie):

__Haushaltsplanentwurf 2025/2026__

240986-07 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:

Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2025/2026 enthal ­ te ­ nen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist:

PG 1.03.01 Grundschulen

PG 1.03.02 Hauptschulen

PG 1.03.03 Realschulen

PG 1.03.04 Gymnasien

PG 1.03.05 Gesamtschulen

PG 1.03.06 Förderschulen

PG 1.03.07 Berufskollegs

PG 1.03.08 Schülerbeförderung

PG 1.03.09 Fördermaßnahmen

PG 1.03.10 Sonstige schulische Aufgaben

PG 1.17.02 Stiftung Thomas Hansen

PG 1.17.03 Stiftung Peter Kemper

Darüber hinaus stimmt der Ausschuss den wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibungen des Schulamtes hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzungen der Produktgruppen zu.

Die Ausschussunterlagen sind digital abrufbar unter (Auswahl: Ausschusshierarchie):

__Haushaltsplanentwurf 2025/2026__

240986-08 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:

Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2025/2026 enthal ­ te ­ nen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist:

PG 1.01.12 Bauhof, Servicebereich und Brunnen

PG 1.02.16 Statistik

PG 1.09.01 Stadt- und Raumplanung

PG 1.09.02 Maßnahmen des bes. Städtebaurechts

PG 1.09.04 Finanzierung von Erschließungsmaßnahmen

PG 1.09.06 Ortsbaurecht

PG 1.09.07 Liegenschaftskataster, Geodaten

PG 1.09.08 Grundstücksneuordnung

PG 1.09.09 Grundstückswertermittlung

PG 1.10.01 Maßnahmen der Bauaufsicht

PG 1.10.03 Denkmalschutz und Denkmalpflege

PG 1.11.03 Entwässerung und Abwasserbeseitigung

PG 1.12.01 Gemeindestraßen

PG 1.12.02 Kreisstraßen

PG 1.12.03 Landesstraßen

PG 1.12.04 Bundesstraßen

PG 1.12.05 Parkeinrichtungen

PG 1.13.08 Hochwasserschutz und Gewässer

Darüber hinaus stimmt der Ausschuss den wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibungen hinsichtlich der strategischen und operativen Ziel

_Gekürzt._

240986-09 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:

Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2025/2026 enthal ­ te ­ nen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist:

PG 1.01.04 Integration und Vielfalt

PG 1.05.01 Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II

PG 1.05.02 Grundversorgung und Leistungen nach dem SGB XII

PG 1.05.03 Leistungen nach dem AsylbLG

PG 1.05.04 Soziale Einrichtungen

PG 1.05.06 Förd. v. Träg.d. Wohlfahrtspfl., Vereinen u. sonst. Trägern

PG 1.05.07 Unterhaltsvorschussleistungen

PG 1.05.08 Betreuungsleistungen

PG 1.05.10 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen

PG 1.05.11 Schwerbehindertenrecht nach SGB IX

PG 1.07.01 Gesundheitsförderung

PG 1.07.02 Gutachten und Stellungnahmen

PG 1.07.03 Gesundheitshilfe

PG 1.07.04 Gesundheitsschutz

PG 1.10.05 Wohnraumsicherung, -versorgung, Hilfe Wohnungslosigkeit

PG 1.17.01 Stiftung Bernhard Oebeke

PG 1.17.08 Stiftung Bonner Altenhilfe

PG 1.17.09 Stiftung Paula Flerus

PG 1.17.10 Stiftung St.-Albertus-Magnus-Heim

PG 1.17.11 Stiftung Wilhelmine-Lübke-Heim

PG 1.17

_Gekürzt._

240986-10 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:

Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2025/2026 enthal ­ te ­ nen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist:

PG 1.02.08 Lebensmittelüberwachung/Veterinärdienste

PG 1.02.19 Brandschutz

PG 1.02.20 Abwehr von Großschadensereignissen

PG 1.02.21 Rettungsdienst (KRE)

PG 1.11.02 Abfallwirtschaft

PG 1.12.08 Straßenreinigung und Winterdienst

PG 1.13.01 Öffentliches Grün

PG 1.13.02 Fortwirtschaft

PG 1.13.03 Friedhöfe

PG 1.13.07 Natur und Landschaft

PG 1.14.01 Boden- und Gewässerschutz

PG 1.14.02 Immissionsschutzverfahren

PG 1.14.03 Umweltvorsorge, -planung

PG 1.17.19 Stiftung Fritz Kirstein

PG 1.17.20 Stiftung zur Förderung der Feuerwehr

Darüber hinaus stimmt der Ausschuss den wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibungen hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzungen der Produktgruppen zu.

Die Ausschussunterlagen und Veränderungslisten sind digital abrufbar unter (

_Gekürzt._

240986-11 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:

Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2025/2026 enthal ­ te ­ nen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist:

PG 1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen

PG 1.08.02 Sportförderung

PG 1.08.03 Bereitstellung und Betrieb von Bädern

Darüber hinaus stimmt der Ausschuss den wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibungen hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzungen der Produktgruppen zu.

Die Ausschussunterlagen sind digital abrufbar unter (Auswahl: Ausschusshierarchie):

__Haushaltsplanentwurf 2025/2026__

240986-12 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:

Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2025/2026 enthal ­ te ­ nen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist:

PG 1.12.06 ÖPNV

PG 1.12.07 Verkehrsplanung

Darüber hinaus stimmt der Ausschuss den wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibungen hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzungen der Produktgruppen zu.

Die Ausschussunterlagen und Veränderungslisten sind digital abrufbar unter (Auswahl: Ausschusshierarchie):

__Haushaltsplanentwurf 2025/2026__

240986-13 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:

Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2025/2026 enthal ­ te ­ nen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist:

PG 1.01.02 Internationales u. globale Nachhaltigkeit

PG 1.04.12 Wissenschaft

PG 1.04.13 Internationale Wissenschaft

PG 1.15.01 Wirtschaftsförderung

PG 1.15.02 Tourismus

Darüber hinaus stimmt der Ausschuss den wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibungen hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzungen der Produktgruppen zu.

Die Ausschussunterlagen und Veränderungslisten sind digital abrufbar unter (Auswahl: Ausschusshierarchie):

__Haushaltsplanentwurf 2025/2026__

240986-14 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:

Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2025/2026 enthal ­ te ­ nen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist:

PG 1.04.01 Kulturelle Projekte

PG 1.04.02 Kulturförderung freie Träger

PG 1.04.03 Beethovenpflege

PG 1.04.04 Volkshochschule

PG 1.04.05 Musikschule

PG 1.04.06 Stadtbibliothek

PG 1.04.07 Zentrum für Stadtgeschichte und Erinnerungskulturen

PG 1.04.09 Kunstmuseum

PG 1.04.10 Beethoven Orchester

PG 1.04.11 Theater

PG 1.04.14 Beethoven 2020

PG 1.17.04 Stiftung Konrad Adenauer

PG 1.17.05 Stiftung August Kaiser

PG 1.17.06 Dorothea-von-Stetten-Stiftung

PG 1.17.07 Stiftung Dr. Werner Borchert

Darüber hinaus stimmt der Ausschuss den wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibungen hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzungen der Produktgruppen zu.

Die Ausschussunterlagen sind digital abrufbar unter (Auswahl: Ausschusshierarchie):

[__Haushaltsplanentwurf 2025/2026__](https://primary.axians-ikvs.de/sj/Produkthaushalt.xhtml?kid=185b19

_Gekürzt._

240986-15 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:

Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2025/2026 enthal ­ te ­ nen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist:

PG 1.01.03 Verwaltungsführung

PG 1.01.05 Gleichstellung von Frau und Mann

PG 1.01.07 Rechnungsprüfung

PG 1.01.09 Zentrale Dienste

PG 1.01.13 Stabsstelle Arbeitssicherheit

PG 1.01.14 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

PG 1.01.15 Beschäftigtenvertretung

PG 1.01.16 Personalmanagement

PG 1.01.18 Politische Gremien

PG 1.01.19 Referat Stadtförderung u. strateg. Projekte

PG 1.01.26 IT-Betrieb

PG 1.01.27 Recht

PG 1.02.01 Allgemeine Sicherheit und Ordnung

PG 1.02.02 Gewerbewesen

PG 1.02.03 Märkte (BGA)

PG 1.02.04 Verkehrsang., Fahr- u. Beförderungserl., Kfz-Ang.

PG 1.02.05 Einwohnerangelegenheiten

PG 1.02.06 Personenstandswesen

PG 1.02.07 Wahlen

PG 1.05.12 Sozialversicherungsangelegenheiten

Darüber hinaus stimmt der Ausschuss den wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibungen hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzungen der P

_Gekürzt._

240986-16 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:

Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2025/2026 enthal ­ te ­ nen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist:

PG 1.01.08 Zentrale Vergabedienstleistungen

PG 1.01.20 Finanzmanagement

PG 1.01.21 Finanzbuchhaltung

PG 1.01.22 Verwaltung von Steuern und Benutzungsgebühren

PG 1.01.23 Stabsstelle Fuhrparkmanagement

PG 1.01.28 Liegenschaftsmanagement

PG 1.01.29 Gebäudemanagement (SGB)

PG 1.15.07 WorldCCBonn

PG 1.15.08 Beethovenhalle

PG 1.15.09 Anteile an Unternehmen

PG 1.16.01 Kreditwirtschaft

PG 1.16.02 Anlage von Finanzmitteln

PG 1.16.03 Liquiditätsmanagement

PG 1.16.04 Forderungsverwaltung

PG 1.16.05 Allgemeine Zuweisungen/Umlagen/Abgaben

PG 1.16.06 Steuern

Darüber hinaus stimmt der Ausschuss den wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibungen hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzungen der Produktgruppen zu.

Die Ausschussunterlagen und Veränderungslisten sind

_Gekürzt._

240986-17 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:

Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2025/2026 enthal ­ te ­ nen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist:

PG 1.06.01 Förderung von Kindern in Tagespflege

PG 1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder

PG 1.06.03 Jugendarbeit

PG 1.06.04 Einrichtungen der Jugendarbeit

PG 1.06.05 Sonst. Leistungen z. Förderung junger Menschen und Familien

PG 1.06.06 Sonst. Einrichtungen für junge Menschen und Familien

PG 1.06.08 Aufgaben nach dem Bundeseltern- und Elternzeitgesetz

Darüber hinaus stimmt der Ausschuss den wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibungen hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzungen der Produktgruppen zu.

Die Ausschussunterlagen und Veränderungslisten sind digital abrufbar unter (Auswahl: Ausschusshierarchie):

[__Haushaltsplanentwurf 2025/2026__](https://primary.axians-ikvs.de/sj/Produkthaushalt.xhtml?kid=185b195018qq18cg18xv185b185b185b185b185b185b185b185b

_Gekürzt._

240986-21 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986

Sachverhalt

Erfolgt mündlich

Beschlussvorschlag

Zur Förderung von Aktivitäten der Hardtberger Vereine wird das Bezirksbudget dauerhaft um zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 2.300 € im Haushalt erhöht.

240986-18 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung des Fachausschusses wurden Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallen und dessen Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden.

240986-19 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung des Fachausschusses wurden Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallen und dessen Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden.

240986-20 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung des Fachausschusses wurden weitere Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallen und dessen Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden, wobei die Anlage sowohl die Änderungen enthält, die Gegenstand der 1. Lesung waren, als auch die neuen Änderungen.

240986-22 BBB-Anfrage: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Sachverhalt

Es wird verwiesen auf das Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 02.10.2024. Zu den darin explizit genannten Kritikpunkten möchten die Fragesteller mit den oben stehenden Fragen einen entsprechenden ersten Überblick erhalten.

Beschlussvorschlag

  1. Welche im Haushaltsentwurf 2025/26 einschließlich der Planung bis 2029 enthaltenen Aufwendungen sind in welchen Planjahren

a. dem Grunde und der Höhe nach pflichtig, b. dem Grunde nach zwar pflichtig, aber nicht in der im Etat veranschlagten Höhe vorgeschrieben, c. nach geltender Gesetzeslage freiwillig? d. bereits durch Gesetz oder Vertrag mit Ausnahme von a. in welcher Höhe gebunden?

  1. Einsparungen in welcher Höhe wären möglich, wenn die - unter Ziffer 1 b. nachgefragten Leistungen auf das Mindestmaß abgesenkt abgesenkt würden? - unter Ziffer 1 c. nachgefragten, rein freiwilligen Leistungen gestrichen würden?
  1. Einsparungen in welcher Höhe und in welchem jeweiligen Haushaltsjahr von 2025 bis 2029 wären notwendig, um in diesem Planungszeitraum einen genehmigungsfähigen Haushalt a. ohne Verlustvortrag, b. ohne Verlustvortrag und pauschalen Minderaufwand, c. ohne Verlustvortrag, pauschalen Minderaufwand und Überschreiten der 5%-Eigenkapitalverzehrquote zu erreichen?
  1. Bemessen sich die Ansätze für Personalkosten in 2025 bis 2029 anhand der tatsächlich besetzten Stellen und wenn ja, wie hoch wäre der Personalkostenansatz inklusive aller noch vakanten Stellen?
  1. Ist die Au

_Gekürzt._

240986-25 ST BBB-Anfrage: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 (Große Anfrage 240986-22)

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:

1. Welche im Haushaltsentwurf 2025/26 einschließlich der Planung bis 2029 enthaltenen Aufwendungen sind in welchen Planjahren

a. dem Grunde und der Höhe nach pflichtig, b. dem Grunde nach zwar pflichtig, aber nicht in der im Etat veran- schlagten Höhe vorgeschrieben,

c. nach geltender Gesetzeslage freiwillig? d. bereits durch Gesetz oder Vertrag mit Ausnahme von a. in welcher Höhe gebunden?

Diese Fragen lassen sich für die Jahre 2025/2026 anhand der Übersicht über die Bindungsgrade, die als externes Dokument unter dem Link __Haushaltsplan-__ __entwurf 2025/2026__ zu finden ist, beantworten.

_Gekürzt._

240986-26 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung der Bezirksvertretung wurden Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung fallen und deren Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden.

240986-27 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung des Fachausschusses wurden Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallen und dessen Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden.

240986-28 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung des Fachausschusses wurden weitere Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallen und dessen Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden, wobei die Anlage sowohl die Änderungen enthält, die Gegenstand der 1. Lesung waren, als auch die neuen Änderungen.

240986-29 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung der Bezirksvertretung wurden Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung fallen und deren Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden.

240986-30 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung der Bezirksvertretung wurden Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung fallen und deren Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden.

240986-31 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung der Bezirksvertretung wurden Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung fallen und deren Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden.

240986-42 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung der Bezirksvertretung wurden Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung fallen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden.

240986-43 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung des Fachausschusses wurden weitere Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallen und dessen Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden, wobei die Anlage sowohl die Änderungen enthält, die Gegenstand der 1. Lesung waren, als auch die neuen Änderungen.

240986-44 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung des Fachausschusses wurden weitere Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallen und dessen Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden, wobei die Anlage sowohl die Änderungen enthält, die Gegenstand der 1. Lesung waren, als auch die neuen Änderungen.

240986-45 ST BBB-Anfrage: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029; hier: Ausgewogenes Konsolidierungspaket für Haushaltsplan 2025/2026 (GA unter DS-Nr. 240986-40)

Stellungnahme der Verwaltung

**Frage 1:

  1. Hat die Oberbürgermeisterin der Bezirksregierung Köln zwischenzeitlich das mit Ratsnewsletter vom 19.12.2024 mitgeteilte „Ausgewogene Konsolidierungspaket für Haushaltsplan 2025/2026“ vorgelegt, hierzu ein erneutes Vorgespräch gesucht und wenn ja, mit welchem Ergebnis? **

Zu 1: Am 19.12.2024 fand die Pressekonferenz zum Thema Haushaltskonsolidierung statt, in dem ein Überblick über die Entwicklung der Haushaltsplanung aufgezeigt wurde. Unmittelbar im Anschluss wurden die Unterlagen per Ratsnewsletter 256 versendet. Der Kommunalaufsicht wurden diese Unterlagen am 20.12.2024 durch die Kämmerei zugesandt, da sich in den Vorgesprächen mit der Bezirksregierung (Bez Reg) auf einen raschen Informationsfluss verständigt wurde.

Am 14.01.2025 hat ein weiteres Gespräch mit der Bez Reg stattgefunden, in dem die Punkte noch einmal durch Herrn StK Fark erörtert wurden. Die Vertreter der Kommunalaufsicht haben die Konsolidierungsbemühungen und die Ergebnisse (Gegenüberstellung zum Planentwurf) ausdrücklich anerkannt und stellen eine Genehmigungsfähigkeit in Aussicht, wenn es auch im Laufe der anstehenden Etatberatungen zu keinen wesentlichen Ansatzveränderungen kommt, die unmittel

_Gekürzt._

240986-33 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung des Fachausschusses wurden weitere Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallen und dessen Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden, wobei die Anlage sowohl die Änderungen enthält, die Gegenstand der 1. Lesung waren, als auch die neuen Änderungen.

240986-34 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung des Fachausschusses wurden Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallen und dessen Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden.

240986-46 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung des Fachausschusses wurden weitere Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallen und dessen Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden, wobei die Anlage sowohl die Änderungen enthält, die Gegenstand der 1. Lesung waren, als auch die neuen Änderungen.

240986-47 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung der Bezirksvertretung wurden Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung fallen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden.

240986-50 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung des Fachausschusses wurden weitere Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallen und dessen Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden, wobei die Anlage sowohl die Änderungen enthält, die Gegenstand der 1. Lesung waren, als auch die neuen Änderungen.

240986-51 AA Interfaktioneller Änderungsantrag zur Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986; hier: Beibehaltung des Feuerwehrtopfs BV Beuel

Sachverhalt

Erfolgt mündlich durch die Antragsteller

Beschlussvorschlag

Der sog. Feuerwehrtopf für den Stadtbezirk Beuel bleibt vollständig erhalten und wird nicht aus dem Haushalt 2025/2026 gestrichen.

240986-35 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung des Fachausschusses wurden weitere Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallen und dessen Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden, wobei die Anlage sowohl die Änderungen enthält, die Gegenstand der 1. Lesung waren, als auch die neuen Änderungen.

240986-36 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung des Fachausschusses wurden Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallen und dessen Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden.

240986-52 CDU-Anfrage: Realistische Inflationsannahmen bei der Haushaltsplanung der Stadt Bonn

Sachverhalt

Die Annahme einer Inflationsrate ist ein zentraler Parameter für die Haushaltsplanung. Aktuell plant der Kämmerer der Stadt Bonn mit einer Inflationsrate von 1, 5 Prozent, die deutlich unter den derzeitigen Teuerungsraten liegt, die sowohl auf Bundes- als auch auf kommunaler Ebene spürbar sind. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen.

Beschlussvorschlag

1. Basis der Annahmen

Auf welchen Quellen basiert die Annahme einer Inflationsrate von 1, 5 Prozent?

  1. Auswirkungen auf den Haushalt

Welcher Betrag bei den Einnahmen und Ausgaben unterliegt nach Ansicht der Verwaltung in den nächsten Jahren einer inflationären Entwicklung, bildet also die Basis für die anzustellende Berechnung?

  1. Vergleich mit anderen Kommunen

a) Mit welchen Inflationsannahmen planen andere Großstädte in NRW? b) Warum wurde für Bonn eine niedrigere Rate angesetzt, sofern dies der Fall ist?

240986-37 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung des Fachausschusses wurden Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallen und dessen Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden.

240986-38 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung des Fachausschusses wurden Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallen und dessen Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden.

240986-48 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung des Fachausschusses wurden weitere Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallen und dessen Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden, wobei die Anlage sowohl die Änderungen enthält, die Gegenstand der 1. Lesung waren, als auch die neuen Änderungen.

240986-53 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung der Bezirksvertretung wurden Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung fallen. Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden.

240986-54 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029hier: Förderung des Jugendzeltplatzes beibehalten

Sachverhalt

Ein Jugendzeltplatz ist eine wichtige Einrichtung der Jugendarbeit für eine Stadt. Der Zeltplatz ermöglicht es zuletzt vor allem Bonner Jugendgruppen, aber auch Jugendgruppen aus ganz Deutschland und darüber hinaus, bezahlbar, mitten in Bonn und damit gut angebunden, aber auch nah am Wald und der Natur Zeltlager durchzuführen. Für die Jugendarbeit in Deutschland ist es wichtig, dass ein dichtes Netz solcher nicht-kommerziellen Zeltplätze besteht, denn sonst sind für alle bezahlbare Freizeiten nicht mehr möglich. Seit 35 Jahren, damals auf Initiative des Jugendamtes gegründet, erfüllt der Trägerverein mit viel ehrenamtlichen Engagement diese Aufgabe für Bonn.

Die von der Stadt Bonn aufgebrachte Förderung finanziert zu etwa 50 % die Pacht für das Grundstück (die direkt an das SGB geht), die Anstellung eines Mitarbeiters und bei Bedarf die Finanzierung weiterer Honorarkräfte sowie die Instandhaltung des Platzes und der Räumlichkeiten. Alle anderen Aufgaben werden ehrenamtlich geleistet.

Mit Beschluss vom 12.12.2019 (Drs. __190141__ ) beauftragte der Rat die Verwaltung wie folgt:

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Der in der Veränderungsliste zum Doppelhaushalt 2025/2026 (Drs. __240986-50 ST__ ) vorgeschlagene Wegfall der Förderung des Jugendzeltplatzes (Profit-Center 151000603 Jugendarbeit / Konten-Gruppe K11-150 Transferaufwendungen) wird zurückgenommen; die Finanzmittel bleiben wie bisher im Haushalt und der Finanzplanung eingestellt.

240986-56 ST CDU-Anfrage: Realistische Inflationsannahmen bei der Haushaltsplanung der Stadt Bonn

Stellungnahme der Verwaltung

Frage 1. Basis der Annahmen

Auf welchen Quellen basiert die Annahme einer Inflationsrate von 1, 5 Prozent?

Zu 1:

Ausgangslage 2024:

Bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2025/2026, die im Februar 2024 mit den Anmeldelisten der Fachämter gestartet ist, wurde durch Beschluss des Verwaltungsvorstandes eine jährliche Steigerungsrate der Preisentwicklung von 3% bei den Aufwandspositionen der Kostenartengruppen 52* = Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen, 53* = Transferaufwendungen und 54* = Sonstige ordentliche Aufwendungen dynamisch ab dem Jahr 2027 eingerechnet. Grundlage hierfür waren die Recherchen und Veröffentlichungen zur Inflationserwartung für 2025 ff.

Korrektur der Annahme seit der Einbringung des HH-Planentwurfes 2025 vom 20.06.2024:

Im Rahmen des Austausches mit der Kommunalaufsicht zur Entwicklung des Bonner Haushaltes wurde im Oktober/November 2024 durch die Verwaltungsspitze sämtliche Haushaltspositionen einer systematischen und aufgabenkritischen Überprüfung unterzogen. Hierbei wurde auch die eingepreiste Inflationssteigerung geprüft und auf Basis entsprechender Veröffentlichungen, insbesondere des Statistischen Bundesamtes, die Ent

_Gekürzt._

240986-59 AA Interfraktioneller Änderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986

Sachverhalt

Der Feuerwehrtopf stellt trotz seines geringen Volumens ein wichtiges Instrument für die Bezirksvertretung dar, Missstände im Stadtbezirk auf einfachem Wege und ohne den Umweg über den Rat beseitigten zu können.

Beim Feuerwehrtopf handelt es sich um die einzigen Mittel, über dessen Verwendungszweck die Bezirksvertretung selbständig entscheiden kann. Eine Streichung dieser Position dürfte im Hinblick auf § 37 Abs. 3 S. 1 GemO NRW daher sogar rechtswidrig sein. Diese Norm bestimmt: „Die Bezirksvertretungen erfüllen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel; dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können.“

Beschlussvorschlag

Die in DS 240986-42 ST mitgeteilten Veränderungen am Entwurf des Haushaltsplan am Feuerwehrtopf (Profitcenter 110770131: konsumtiv – 40.000 EUR in 2025 und – 40.000 EUR in 2026; investiv -10.000 EUR für 2025, - 15.000 EUR für 2026) werden abgelehnt.

240986-60 AA SPD-Änderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986

Sachverhalt

Der Jugendzeltplatz wurde auf Initiative der Stadtverwaltung vor 35 Jahren gegründet und wird seitdem erfolgreich vom Verein Jugendzeltlatz Bonn e.V. geführt. Er ist für viele Kitas, Jugendeinrichtungen, Jugendverbände und andere Kinder- und Jugendgruppen auch aus Bad Godesberg von Bedeutung. Diese nutzen den Platz auch gerade außerhalb der Ferienzeiten gerne für Veranstaltungen der Jugendhilfe.

Offensichtlich gibt es zwischen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie und dem Verein Differenzen, was die Art und Weise des Betriebes angeht. Dazu hatte der Verein im Februar 2024 ein Konzept vorgelegt. Damit ist der Verein dem Ratsbeschluss vom 12.12.2019 (Drs. __190141__ ) nachgekommen. Wie die Verwaltung dieses Konzept bewertet, ist bisher nicht abschließend bekannt. Dieses Konzept wurde den Gremien bisher nicht vorgelegt.

Die Antragssteller möchten, dass der Jugendzeltplatz erhalten bleibt und auch weiterhin für seine Arbeit eine Förderung durch die Stadt Bonn erhält. Konzeptionelle Streitigkeiten sollten zudem nicht im Haushalt, sondern durch eine fachliche Debatte in den Fachgremien geklärt werden.

Beschlussvorschlag

Der in der Veränderungsliste zum Doppelhaushalt 2025/2026 (Drs. __240986-50 ST__ ) vorgeschlagene Wegfall der Förderung des Jugendzeltplatzes (Profit-Center 151000603 Jugendarbeit / Konten-Gruppe K11-150 Transferaufwendungen) wird zurückgenommen; die Finanzmittel bleiben wie bisher im Haushalt und der Finanzplanung eingestellt.

240986-41 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung der Bezirksvertretung wurden Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung fallen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden.

240986-58 AA CDU-Änderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986

Sachverhalt

Oft müssen alte Spielgeräte auf Spielplätzen, die ggf. auch den Sicherheitsanforderungen nicht mehr genügen, abgebaut werden. Im Stadtbezirk Bad Godesberg stellen wir fest, dass es meistens sehr lange dauert, bis ein Ersatzspielgerät auf dem betroffenen Spielplatz wieder installiert wird. So fehlt auf dem zentralen Spielplatz in Plittersdorf seit ca. 3 Jahren die abgebaute große Kletterkombinationsanlage. In der Stellungnahme der Verwaltung zum CDU-Änderungsantrag zur Spielplatzbedarfsplanung 2022 (DS __230055-05__ AA) heißt es: „Die Ersatzbeschaffung des abgebauten Kombinationsgerätes soll nach Freigabe der Haushaltsmittel 2023 erfolgen.“ Mit einer neuen Anfrage am 21.08.2024 unter DS __241210__ fragt die CDU-Fraktion auch nach der Ersatzbeschaffung der Kombinationsanlage auf dem Spielplatz Brenigs Ziegelei. In diesem Frühjahr soll dann endlich eine Ersatzlösung (DS __241210-01 ST__ ) für die abgebauten Spielgeräte bereitgestellt werden.

Es sollte auch ei

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Für die Umsetzung von Maßnahmen aus der Spielplatzbedarfsplanung werden jährlich ausreichende Mittel für Ersatzbeschaffungs- und notwendige Sanierungsmaßnahmen bereitgestellt.

240986-61 AA BBB-Änderungsantrag: Mittel für die Sanierung der Fußgängerzone im Bereich der Bad Godesberger Innenstadt; Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

  1. Falls nicht bereits erfolgt, wird die Oberbürgermeisterin beauftragt, in den Haushaltsplanentwurf 2025/2026 sowie die mittelfristige Finanzplanung Mittel in auskömmlicher Höhe für die Sanierung der Fußgängerzone im Bereich der Bad Godesberger Innenstadt einzustellen.
  1. Die Deckung erfolgt aus den Mitteln, die für den sogenannten Klimaplan bereitstehen bzw. aus jenen Beträgen, die die Stadt Bonn bei der -im Vergleich zu den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichtes NRW- erhöhten Veranschlagung des kalkulatorischen Zinssatzes den Gebührenzahlern abverlangt.

240986-62 AA BBB-Änderungsantrag: Mittel für den Ankauf von Grundstücken zur Verbreiterung des Marienforster Steinweges im Abschnitt zwischen Goldbergweg; Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

  1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, in den Haushaltsplanentwurf 2025/2026 sowie die mittelfristige Finanzplanung Mittel in auskömmlicher Höhe für den Ankauf von Grundstücken und die Durchführung von Baumaßnahmen zur Verbreiterung des Marienforster Steinweges im Abschnitt zwischen Goldbergweg und Wolkenburgstraße zur Schaffung von Gehwegen und zur Beschleunigung des Busverkehrs einzustellen.
  1. Die Deckung erfolgt aus den Mitteln, die für den sogenannten Klimaplan bereitstehen bzw. aus jenen Beträgen, die die Stadt Bonn bei der -im Vergleich zu den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichtes NRW- erhöhten Veranschlagung des kalkulatorischen Zinssatzes den Gebührenzahlern abverlangt.

240986-63 AA BBB-Änderungsantrag: Mittel für den Neuausbau der ehemaligen Endhaltestelle Rheinallee; Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

  1. Falls nicht bereits erfolgt, wird die Oberbürgermeisterin beauftragt, in den Haushaltsplanentwurf 2025/2026 sowie die mittelfristige Finanzplanung Mittel in auskömmlicher Höhe für den Neuausbau der ehemaligen Endhaltestelle Rheinallee einzustellen.
  1. Die Deckung erfolgt aus den Mitteln, die für den sogenannten Klimaplan bereitstehen bzw. aus jenen Beträgen, die die Stadt Bonn bei der -im Vergleich zu den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichtes NRW- erhöhten Veranschlagung des kalkulatorischen Zinssatzes den Gebührenzahlern abverlangt.

240986-64 AA BBB-Änderungsantrag: Mittel für die Verschönerung der Uferpromenade zwischen der Südbrücke und der Landesgrenze in Bad Godesberg Mehlem; Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

  1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, in den Haushaltsplanentwurf 2025/2026 sowie die mittelfristige Finanzplanung Mittel in auskömmlicher Höhe für die Verschönerung der Uferpromenade zwischen der Südbrücke und der Landesgrenze in Bad Godesberg Mehlem einzustellen.
  1. Die Deckung erfolgt aus den Mitteln, die für den sogenannten Klimaplan bereitstehen bzw. aus jenen Beträgen, die die Stadt Bonn bei der -im Vergleich zu den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichtes NRW- erhöhten Veranschlagung des kalkulatorischen Zinssatzes den Gebührenzahlern abverlangt.

240986-65 AA BBB-Änderungsantrag: Mittel für die Erneuerung des Fahrbahnbelages in der Wiedemannstraße; Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

  1. Falls nicht bereits erfolgt, wird die Oberbürgermeisterin beauftragt, in den Haushaltsplanentwurf 2025/2026 sowie die mittelfristige Finanzplanung Mittel in auskömmlicher Höhe für die Erneuerung des Fahrbahnbelages in der Wiedemannstraße einzustellen.
  1. Die Deckung erfolgt aus den Mitteln, die für den sogenannten Klimaplan bereitstehen bzw. aus jenen Beträgen, die die Stadt Bonn bei der -im Vergleich zu den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichtes NRW- erhöhten Veranschlagung des kalkulatorischen Zinssatzes den Gebührenzahlern abverlangt.

240986-66 AA BBB-Änderungsantrag: Bereitstellung von Mitteln für die beabsichtigte Transformation des Amerikanischen Clubs; Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

  1. Etwaig notwendige Mittel zur Unterstützung der von der Carl Richard Montag Förderstiftung und der Montag Stiftung Urbane Räume in Zusammenarbeit mit der BIS und der VEBOWAG beabsichtigten Transformation des Amerikanischen Clubs in der HICOG-Siedlung Plittersdorf zu einer „Open Embassy for Democracy“ (Offene Botschaft für die Demokratie) sind in den Haushalt 2025/26 einzustellen.
  1. Die Deckung erfolgt aus den Mitteln, die für den sogenannten Klimaplan bereitstehen bzw. aus jenen Beträgen, die die Stadt Bonn bei der -im Vergleich zu den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichtes NRW- erhöhten Veranschlagung des kalkulatorischen Zinssatzes den Gebührenzahlern abverlangt. Alternativ stellt die Oberbürgermeisterin die Deckung durch Einsparungen von ihr vorgeschlagenen Ausgaben im Bereich freiwilliger Leistungen her.

240986-67 AA BBB-Änderungsantrag: Umbau der Kreuzung Aennchenplatz/Bonner Straße/Plittersdorfer Straße; Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

  1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, in den Haushaltsplanentwurf 2025/2026 sowie die mittelfristige Finanzplanung Mittel in auskömmlicher Höhe für den Umbau der Kreuzung Aennchenplatz/Bonner Straße/Plittersdorfer Straße zu einem Kreisverkehrsplatz einzustellen.
  1. Die Deckung erfolgt aus den Mitteln, die für den sogenannten Klimaplan bereitstehen bzw. aus jenen Beträgen, die die Stadt Bonn bei der -im Vergleich zu den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichtes NRW- erhöhten Veranschlagung des kalkulatorischen Zinssatzes den Gebührenzahlern abverlangt. Alternativ stellt die Oberbürgermeisterin die Deckung durch Einsparungen von ihr vorgeschlagenen Ausgaben im Bereich freiwilliger Leistungen her.

240986-68 AA BBB-Änderungsantrag: Bereitstellung von Mitteln für die Sanierung der Godesburg; Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Sachverhalt

Auf die Erläuterungen der Verwaltung zur Notwendigkeit einer Grundsanierung der Godesburg u.a. auf Nachfrage der BBB-Fraktion (Vgl. DS __201197-1 ST__ ) wird verwiesen.

Beschlussvorschlag

  1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, in den Haushaltsplanentwurf 2025/2026 sowie die mittelfristige Finanzplanung Mittel in auskömmlicher Höhe für die durchzuführende Generalsanierung der Godesburg einzustellen.
  1. Die Deckung erfolgt aus den Mitteln, die für den sogenannten Klimaplan bereitstehen bzw. aus jenen Beträgen, die die Stadt Bonn bei der -im Vergleich zu den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichtes NRW- erhöhten Veranschlagung des kalkulatorischen Zinssatzes den Gebührenzahlern abverlangt. Alternativ stellt die Oberbürgermeisterin die Deckung durch Einsparungen von ihr vorgeschlagenen Ausgaben im Bereich freiwilliger Leistungen her.

240986-69 AA BBB-Änderungsantrag: Umbau der Kreuzung Kennedyallee/Ludwig-Erhard-Allee/Mittelstraße; Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

  1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, in den Haushaltsplanentwurf 2025/2026 sowie die mittelfristige Finanzplanung Mittel in auskömmlicher Höhe für den Umbau der Kreuzung Kennedyallee/Ludwig-Erhard-Allee/Mittelstraße zu einem Kreisverkehrsplatz einzustellen.
  1. Die Deckung erfolgt aus den Mitteln, die für den sogenannten Klimaplan bereitstehen bzw. aus jenen Beträgen, die die Stadt Bonn bei der -im Vergleich zu den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichtes NRW- erhöhten Veranschlagung des kalkulatorischen Zinssatzes den Gebührenzahlern abverlangt. Alternativ stellt die Oberbürgermeisterin die Deckung durch Einsparungen von ihr vorgeschlagenen Ausgaben im Bereich freiwilliger Leistungen her.

240986-70 AA BBB-Änderungsantrag: Umbau der Kreuzung Koblenzer Straße/Friedrich-Ebert-Straße; Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

  1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, in den Haushaltsplanentwurf 2025/2026 sowie die mittelfristige Finanzplanung Mittel in auskömmlicher Höhe für den Umbau der Kreuzung Koblenzer Straße/Friedrich-Ebert-Straße zum einem Minikreisel einzustellen.
  1. Die Deckung erfolgt aus den Mitteln, die für den sogenannten Klimaplan bereitstehen bzw. aus jenen Beträgen, die die Stadt Bonn bei der -im Vergleich zu den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichtes NRW- erhöhten Veranschlagung des kalkulatorischen Zinssatzes den Gebührenzahlern abverlangt. Alternativ stellt die Oberbürgermeisterin die Deckung durch Einsparungen von ihr vorgeschlagenen Ausgaben im Bereich freiwilliger Leistungen her.

240986-71 AA BBB-Änderungsantrag: Erhöhung Zuschuss Festausschuss Godesberger Karneval; Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Sachverhalt

Mit dem Änderungsantrag sollen die in den vergangenen Jahren zu verzeichnenden Kostensteigerungen und die durch Ausfall der Stadthalle als Veranstaltungsort eingetretenen Mehrbelastungen für den FAGK ein stückweit aufgefangen werden.

Beschlussvorschlag

  1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 sowie der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Mittel zur Förderung des Brauchtums in Bad Godesberg so zu erhöhen, dass dem Festausschuss Bad Godesberger Karneval für die Durchführung des Bad Godesberger Karnevalszuges und seiner weiteren Aktivitäten künftig auf Antrag ein Zuschuss in Höhe von bis zu 12.000 Euro ausgezahlt werden kann.
  1. Die Deckung erfolgt aus den Mitteln, die für den sogenannten Klimaplan bereitstehen bzw. aus jenen Beträgen, die die Stadt Bonn bei der -im Vergleich zu den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichtes NRW- erhöhten Veranschlagung des kalkulatorischen Zinssatzes den Gebührenzahlern abverlangt. Alternativ stellt die Oberbürgermeisterin die Deckung durch Einsparungen von ihr vorgeschlagenen Ausgaben im Bereich freiwilliger Leistungen her.

240986-72 AA BBB-Änderungsantrag: Austausch des Belages auf dem Sportplatz Plittersdorf; Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Sachverhalt

Oberbürgermeisterin Katja Dörner (B90/Grüne) hat mit der Drucksache __242199__ zur Vorlage im Sportausschuss am 23. Januar 2025 sowie der Bezirksvertretung Bonn am 04. Februar 2025 vorgeschlagen, den Austausch des Belages auf dem Plittersdorfer Sportplatz auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, um stattdessen die Oberfläche eines Sportplatzes im Sportpark Nord zu erneuern. Welcher spätere Termin für die zur Verschiebung vorgeschlagene Maßnahme vorgesehen ist, findet sich in der Vorlage nicht. Wohl aber geht aus der nachgereichten Veränderungsliste der Oberbürgermeisterin und ihres Stadtkämmeres Michael Fark (B90/Grüne) zum Haushaltsentwurf 2025/26 (Vgl. Drucksache __240986-42__ __ST__ ) für die Bezirksvertretung Bad Godesberg (BVGO) am 29. Januar 2025 hervor, dass die für den Sportplatz Plittersdorf für 2025 eingestellten Mittel (Investitionsmaßnahme 5520708013090) in Höhe von 400.000 Euro nicht nur für das Jahr 2025 gestrichen sondern auch für die Folgejahre bis 2029 nicht wieder bereitgestellt werden sollen.

Mit der von den Antr

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

  1. Die für den Austausch des Belages auf dem Sportplatz Plittersdorf notwendigen Mittel in Höhe von 400.000 Euro werden im Haushalt 2025/26 bereitgestellt.
  1. Deckung: Die mit der Veränderungsliste vom 10. Januar 2025 in Änderung zum ursprünglichen Haushaltsentwurf (Drucksachennummer __240986-42 ST__ ) von der Oberbürgermeisterin vorgesehene Streichung der bereits veranschlagten Mittel für den Sportplatz Plittersdorf wird nicht vorgenommen.

240986-73 AA BBB-Änderungsantrag: Auskömmliche Bereitstellung von Mitteln zum Austausch des Belages auf dem Sportplatz Mehlem; Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Sachverhalt

Aus der nachgereichten Veränderungsliste von Oberbürgermeisterin Katja Dörner (B90/Grüne) und ihrem Stadtkämmerer Michael Fark (B90/Grüne) zum Haushaltsentwurf 2025/26 (Vgl. Drucksache __240986-42__ __ST__ ) für die Bezirksvertretung Bad Godesberg geht hervor, dass die für den Sportplatz Mehlem für das Jahr 2028 vorgesehenen Mittel (Investitionsmaßnahme 5520708013080) in Höhe von 400.000 Euro um 100.000 Euro gekürzt werden sollen.

Bereits heute ist -nicht zuletzt mit Blick auf zu erwartende Kostensteigerung im Bausektor und Inflation- absehbar, dass ein auf 300.000 Euro reduzierter Ansatz für den angestrebten Belagaustausch (Kunstrasen) auf dem Sportplatz Mehlem nicht ausreichen wird.

Beschlussvorschlag

Die im Finanz- und Investitionsprogramm bis zum Jahr 2029 von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagene Kürzung der für den Austausch des Belages auf dem Sportplatz Mehlem notwendigen Mittel um 100.000 Euro erfolgt nicht.

240986-74 AA SPD-Änderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986

Sachverhalt

Für den Umbau des oberen Teils der Fußgängerzone Bad Godesbergs, Am Fronhof sowie Theaterplatz, konnten vom Bund Fördermittel aus dem Programm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ in Höhe von 7, 2 Mio. EUR gewonnen werden. Von diesen Mitteln sollen nunmehr noch 6 Mio. EUR zuzüglich des städtischen Eigenanteils in Bad Godesberg für Maßnahmen der grünen und blauen Infrastruktur verbaut werden. Diese Maßnahmen müssen bis Ende 2026 durchgeführt und abgerechnet werden.

Die Stadtverwaltung hat nunmehr mitgeteilt, dass die Baumaßnahmen ohne eine zusätzliche Förderung durch die Städtebauförderung nicht durchgeführt werden können. Die 6 Mio. EUR an Fördermitteln des Bundes würden dann verfallen. Dieses Ergebnis muss unbedingt verhindert werden. Ansonsten können die beabsichtigten Maßnahmen der Klimafolgenanpassung und auch die dringend nötige Aufwertung des öffentlichen Raums in der Bad Godesberger Innenstadt nicht realisiert werden. Angesichts der Dringlichkeit der klimatischen Veränderungen darf die Stadt die Fördermittel für einen vorbildlichen klimagerechten Umbau der Innenstadt in Bad Godesberg nicht verfallen lassen.

Oberbürgermeisterin Katja Dörner hat bei ihrem Besuch in d

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

  1. In den Haushaltsplan werden bei der Haushaltsstelle 6109026 (ISEK Bad Godesberg) zusätzlich investive städtische Eigenmittel in Höhe von 2.500.000 EUR für das Jahr 2025 und von 5.000.000 EUR für das Jahr 2026 eingestellt.
  1. Diese Mittel werden gegenfinanziert durch einen Haushaltsvermerk (Sperrvermerk) bei den Mitteln für die Fahrradhauptstadt 2020, Haushaltsstelle 5610012079000 – Fahrradhauptstadt 2020 (Ausz.Tiefbaumaßnahm.), in gleicher Höhe, der solange bestehen bleibt, bis eine alternative Finanzierung, beispielsweise durch Mittel der Städtebauförderung, Anliegerbeiträge, Abwassergebühren oder ähnliches, sichergestellt ist.

240986-75 AA Koalitionsänderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Der Vorschlag der Verwaltung, im Bereich 141000402, Förderung freie Kultureinrichtungen, die Zuschüsse an nichtstädtische Büchereien, um 20.000 € zu kürzen, wird nicht umgesetzt.

240986-76 AA Grüne/SPD-Änderungsantrag - Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 - hier IEK MehlemAntrag zur Vorlage 240986

Sachverhalt

Für die Finanzstelle 5520608011200 (Kunstrasenplatz „An der Josefshöhe“) sollen im Haushalt 300.000, 00 € bereitgestellt werden. Tatsächlich aber werden für diese Maßnahme laut Beschluss des Sportausschusses nur 260.000 € benötigt (siehe DS 242199). Die Überschüssigen Gelder können für das Integrierte Entwicklungskonzpet Mehlem (IEK Mehlem) verwandt werden.

Beschlussvorschlag

Aus der Finanzstelle 5520608011200 (Kunstrasenplatz „An der Josefshöhe“) werden 40.000 € überschüssige Finanzmittel für das IEK Mehlem bereitgestellt.

240986-77 AA Bereitstellung von Mitteln für den Spotplatz Heiderhof; Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Sachverhalt

Im aktuellen Haushaltsentwurf sind die in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 für den Sportplatz Heiderhof veranschlagten und in das Jahr 2023 übertragenen Mittel in Höhe von insgesamt 1, 2 Mio. € nicht mehr enthalten. Für den Platz ist dort nur noch ein Betrag von 250.000 Euro vorgesehen. Damit ist weder die unverzichtbare Sanierung der Entwässerungsanlage (ca. 426.000 Euro) geschweige denn die Erneuerung des gesamten Platzes möglich.

Im Übrigen wird auf die in der Drucksachenfolge 230337ff wiedergegebenen Inhalte zum Sportplatz Heiderhof und hierbei insbesondere auf die Stellungnahme der Verwaltung zur Großen Anfrage der BBB-Fraktion (DS __230337-03__ ) „Zukunft des Sportplatzes Heiderhof“, hier : Stand des Nutzungskonzeptes und der auszuschreibenden Planungsleistungen für den Sportplatz Heiderhof hingewiesen.

Auszug aus DS230337-05 ST:

...für die Maßnahme „ Sportplatz Heiderhof “ lediglich 250.000 EUR als Ermächtigung nach 2024 übertragen. Diese Mittel sind für die anstehenden Maßnahmen der Bürgerbeteiligung, Vorplanung und Entwurfsplanung vorgesehen ( 193.000 Euro in 2025 )

Für das J

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

  1. Die für die Sanierung und Erneuerung des Sportplatzes Heiderhof notwendigen Mittel in Höhe von 1, 2 Mio. Euro werden im Haushalt 2025/26 bereitgestellt.
  1. Die Deckung erfolgt aus den Mitteln, die für den sogenannten Klimaplan bereitstehen bzw. aus jenen Beträgen, die die Stadt Bonn bei der -im Vergleich zu den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichtes NRW- erhöhten Veranschlagung des kalkulatorischen Zinssatzes den Gebührenzahlern abverlangt. Alternativ stellt die Oberbürgermeisterin die Deckung durch Einsparungen von ihr vorgeschlagenen Ausgaben im Bereich freiwilliger Leistungen her.

240986-32 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung des Fachausschusses wurden weitere Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallen und dessen Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden, wobei die Anlage sowohl die Änderungen enthält, die Gegenstand der 1. Lesung waren, als auch die neuen Änderungen.

240986-39 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Im Rahmen des Projektes ‚Strukturelle Haushaltskonsolidierung‘ hat der Kulturbereich verschiedene Konsolidierungsbeiträge erbracht (s. DS __231491-03__ und DS __231491-05__ ), die in den am 20.06.2024 eingebrachten Entwurf des Haushalts 2025/2026 eingeflossen sind. Neben Gebühren- und Entgelterhöhungen bei VHS, Musikschule, Beethoven Orchester Bonn und Kunstmuseum Bonn sei hier insbesondere auf die Reduzierung der Öffnungszeiten des Kunstmuseums um zwei Wochenstunden, die Reduzierung des Marketingetats um rd. 25 % und die Aussetzung des Ankaufsetats im Jahr 2026 sowie dessen Reduzierung ab 2027 von 250.000 € auf 150.000 € p.a. hingewiesen.

Diese und auch weitere vom Kulturdezernat geleistete Konsolidierungsbeiträge sind aus kulturfachlicher Sicht selbstverständlich nicht zu befürworten, sind aber in gesamtstädtischer Abwägung der Haushaltslage erforderlich und werden daher mitgetragen.

In der Anlage werden die weiteren Konsolidierungsbeiträge – ergänzend zur Änderungslist

_Gekürzt._

240986-40 BBB-Anfrage: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029; hier: Ausgewogenes Konsolidierungspaket für Haushaltsplan 2025/2026

Sachverhalt

Die Fragesteller sind vor Abschluss der Haushaltsberatungen interessiert zu erfahren, ob und wenn ja zu welcher vorprüfenden Einschätzung die Bezirksregierung Köln hinsichtlich des „Ausgewogenen Konsolidierungspaket für Haushaltsplan 2025/2026“ gekommen ist.

Beschlussvorschlag

  1. Hat die Oberbürgermeisterin der Bezirksregierung Köln zwischenzeitlich das mit Ratsnewsletter vom 19.12.2024 mitgeteilte „Ausgewogene Konsolidierungspaket für Haushaltsplan 2025/2026“ vorgelegt, hierzu ein erneutes Vorgespräch gesucht und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  1. In dem anlässlich der Grundsteuerreform mit den Fraktionen Ende November 2024 geführten Informationsgespräch wurde seitens der Verwaltung zu der Kritik der Kommunalaufsicht am Bonner Haushaltsentwurf 2025-2029 sinngemäß ausgeführt, die Bezirksregierung erwarte, dass die jährlich ausgewiesenen Defizite nicht mehr weiter ansteigen sondern sinken. Vor diesem Hintergrund, aber auch unabhängig davon fragen wir:

a. Worin besteht aus Sicht der Oberbürgermeisterin die „Trendwende“, wenn die prognostizierten Defizite in 2029 mit 105 Mio. Euro immer noch höher liegen als in 2025 mit 97 Mio. Euro? b. Sofern von der Bezirksregierung noch keine entsprechend positive Rückmeldung auf die Eingabe des „Ausgewogenen Konsolidierungspaket für Haushaltsplan 2025/2026“ vorliegt: Was veranlasst die Oberbürgermeisterin im Ratsnewsletter Nr. 256 zu der Aussage „Die Stadtverwaltung ist zuversichtlich, dass die Bezirksregierung nach Pr

_Gekürzt._

240986-49 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung des Fachausschusses wurden Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallen und dessen Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden.

240986-78 AA Änderungsantrag zu Drs. 240986 - Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 – Finanzierung des Jugendförderplans sicherstellen

Sachverhalt

Bisher waren im Haushalt 500.000 Euro jährlich zur Umsetzung des Jugendförderplanes pauschal vorgesehen. Der aktuelle Plan hat einen Geltungszeitraum bis Ende 2025.

Zwar konnten in den vergangenen zwei Jahren noch nicht alle Haushaltsmittel vollständig verausgabt werden, dennoch konnten durch die Pauschale viele neue Maßnahmen und Projekte angestoßen und erstmals finanziert werden. Einige erhalten ab 2025 sogar eine langfristige Finanzierung. Damit konnte die Idee des Planes, in seinen vier Handlungsfeldern (Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Jugendschutz) die Jugendförderung in Bonn weiterzuentwickeln, erreicht werden.

Der Plan soll nun überarbeitet werden und Anfang der neuen Wahlperiode den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Er gilt dann erstmals für ganze fünf Jahre. Diesmal soll er direkt konkrete Maßnahmen enthalten - so die Aussage der Jugendhilfeplanung - wodurch seine Umsetzung einfacher werden wird.

Mit der vorgeschlagenen Kürzung verblieben weniger als die Hälfte der Mittel zur Umsetzung des Planes. Damit wäre der Handlungsspielraum der Jugendpolitik zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Jugendförder

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Der in der Veränderungsliste zum Doppelhaushalt 2025/2026 (Drs. __240986-50 ST__ ) vorgeschlagene Reduzierung der Haushaltsmittel zur Umsetzung des Jugendförderplans (Profit-Center 151000604 Einrichtungen der Jugendarbeit / Konten-Gruppe K11-150 Transferaufwendungen) werden zurückgenommen; die Finanzmittel bleiben wie bisher im Haushalt und der Finanzplanung eingestellt.

240986-79 Änderungsantrag zu Drs. 240986 - Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 - Deckungslücke der freien Träger der Straßensozialarbeit schließen

Sachverhalt

Im letzten Jahr konnte das erfolgreiche Kooperationsprojekt Straßensozialarbeit ausgebaut werden. Es wurden zusätzliche Mittel bereitgestellt und drei weitere Stellen geschaffen. Leider war eine Besetzung der Stellen über 2024 hinaus wirtschaftlich für die Träger zu riskant, da keine angepasste Förderzusage für bestehende und neue Stellen über 2024 hinaus gemacht werden konnten. Die Haushaltsansätze bilden zudem keine vollständige Finanzierung der Stellen ab. Dies war die Voraussetzung für die Übernahme durch die freien Träger. Die Deckungslücke liegt bei wenigstens 20.000 €. Um schnellstmöglich die offenen Stellen besetzen zu können, benötigen die freien Träger eine finanzielle Sicherheit für die 2025/26.

Beschlussvorschlag

Die angemeldeten Haushaltsmittel sollen so angepasst werden, dass eine auskömmliche Finanzierung der sechs Personalstellen in freier Trägerschaft ermöglicht. Die genaue Deckungslücke soll durch die Verwaltung bis zum Finanzausschuss benannt werden.

240986-80 AA Änderungsantrag zu Drs. 240986 - Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 – Offene Jugendarbeit sicherstellen - Finanzierung der OTs verbessern

Sachverhalt

Eine weitere Reduzierung des Trägeranteils (Erhöhung der Fördersumme) war und ist unerlässlich, um die offene Jugendarbeit in Bonn in seiner Vielfalt zu erhalten. Breits bei einem Anteil von 10% konnten nicht alle freien Träger in Bonn ihre Jugendzentren erhalten. Der Festbetrag muss dahingehend angepasst werden, dass ab 2027 eine hundertprozentige Finanzierung der offenen Arbeit möglich wird. In den letzten Verhandlungen zur Fördersumme wurde die Möglichkeit zur schrittweisen Annäherung an die 100% in Aussicht gestellt. Die Annäherung ist im aktuellen Haushaltsansatz nicht abgebildet.

Beschlussvorschlag

Der Ansatz im Haushalt für die Förderung der Einrichtungen der offenen Jugendarbeit in freier Trägerschaft (Finanzstelle 151000604 – Finanzposition 731001 – Sachkonto 531801) wird im Jahr 2026 um 304.000 Euro erhöht, so dass der Trägeranteil an der Finanzierung bei 5% liegt.

In der Mittelfristigen Finanzplanung werden die Ansätze ab 2027 so erhöht, dass eine 100%-Förderung erfolgt.

240986-81 AA Änderungsantrag der Koalition: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986

Sachverhalt

Mit der Förderung von Projekten der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit und zur Umsetzung der Agenda 2030 werden Organisationen und Initiativen der Bonner Zivilgesellschaft direkt unterstützt – dabei machen schon kleine Beträge oft einen großen Unterschied. Für das Jahr 2024 gingen zahlreiche qualifizierte Anträge auf die Förderung ein, sodass die Mittel in voller Höhe vergeben wurden. Den Bonner Initiativen soll ihr Engagement weiterhin ermöglicht werden. Zum finanziellen Ausgleich soll die Mittelerhöhung im Bereich Internationales Standortmarketing geringer ausfallen als vorgesehen. Beispielsweise können Mittel, die im Haushaltsplanentwurf für den Doppelhaushalt 2025/26 bisher die Ansätze für Reisekosten oder sonstige Geschäftsaufwendungen erhöhen sollten, genutzt werden. Denn der internationale Standort Bonn profitiert direkt durch die Projekte, die mit den Fördermitteln für entwicklungspolitische Bildungsarbeit und zur Umsetzung der Agenda 2030 unterstützt werden können.

Beschlussvorschlag

Zur Förderung von Projekten der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit und zur Umsetzung der Agenda 2030 werden ab 2024 jährlich wie bisher Mittel in Höhe von 40.000€ zur Vergabe durch den Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit zur Verfügung gestellt. Um dem Anliegen zu entsprechen, zur Konsolidierung des Haushalts beizutragen, wird zur Finanzierung des Fördermittelbetrags die geplante Mittelerhöhung der Ansätze im Bereich Internationales Standortmarketing um 10.000€ verringert.

240986-24 ST Beratung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029– Erläuterungen für den Bereich Internationales und globale Nachhaltigkeit

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Die Verwaltung gibt dem Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit (AEIWWA) nachfolgend Informationen über die Produktgruppe 1.01.02 „Internationales und globale Nachhaltigkeit“ sowie deren finanzielle Ausstattung zur Kenntnis.

Beschreibung der Produktgruppe

Die Produktgruppe 1.01.02 umfasst die Stärkung des internationalen Profils des UNO- und int. Kongressstandortes Bonn, die Mitarbeit in internationalen und europäischen Städtenetzwerken, die Umsetzung globaler Entwicklungsziele auf lokaler Ebene, die kommunale Entwicklungszusammenarbeit, die Koordinierung der Europaarbeit sowie den Zielgruppenservice (Vereinte Nationen, internationale Organisationen, nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen, Ländergesellschaften, int. tätige Vereine und Initiativen) und die Kontaktpflege im Bereich „Internationales“ auf lokaler, nationaler europäischer und internationaler Ebene.

Der Bereich „Internationales und globale Nachhaltigkeit“ wurde in den vergangenen Jahren systematisch ausgebaut, um das Zukunftsprofil der Stadt Bonn als deutsche Stadt der Vereinten Nationen, internationaler Kongressstandort und Dialogplattform f

_Gekürzt._

240986-85 AA Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986

Sachverhalt

Der Feuerwehrtopf stellt trotz seines geringen Volumens ein wichtiges Instrument für die Bezirksvertretung dar, um unkompliziert kleinere Maßnahmen im Stadtbezirk umzusetzen. Aus diesem Grund sollten diese Mittel nicht gekürzt werden.

Beschlussvorschlag

Die in DS 240986-53 ST mitgeteilten Veränderungen am Entwurf des Haushaltsplan am Feuerwehrtopf des Stadtbezirks Hardtberg mit der vorgeschlagenen Kürzung der Mittel werden abgelehnt und der Feuerwehrtopf wird in bisheriger Höhe beibehalten

240986-86 AA Interfraktioneller Änderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986

Sachverhalt

Der „Feuerwehrtopf“ wurde eigens dafür eingerichtet, um den Bezirksvertretungen schnell und ohne großen verwaltungstechnischen Aufwand finanzielle Mittel an die Hand zu geben. In den letzten Jahren wurden daraus viele kleine Maßnahmen finanziert und schnell umgesetzt, von denen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt profitiert haben. Mit dem Wegfall des Feuerwehrtopfes würde diese Nähe zur Stadtgesellschaft ein Stück weit schrumpfen.

Beschlussvorschlag

Der sogenannte „Feuerwehrtopf“ (Finanzposition 72.100) wird auch weiterhin der Bezirksvertretung Bonn zur Verfügung gestellt und nicht aus dem Haushalt 2025/2026 gestrichen.

240986-87 AA Koalitionsänderungsantrag zur Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029: Städtepartnerschaften Bonn-Potsdam und Bonn Cherson

Sachverhalt

Für die gegründete Solidaritätspartnerschaft mit Cherson besteht aufgrund der akuten Notsituation ein erhöhter Bedarf. Mit den Projektfördermitteln soll daher vorrangig die Solidaritätspartnerschaft unterstützt werden und insbesondere das zivilgesellschaftliche Engagement für humanitäre Hilfen vor Ort, das sich rund um die neue Partnerschaft in Bonn und der Region entwickelt hat, gefördert werden. Der Potsdam Club pflegt die Städtepartnerschaft Bonn – Potsdam auf bürgerschaftlicher Ebene und trägt damit zum Erhalt der Städtepartnerschaft bei. Der Verein erhält diese Mittel für die Ausrichtung von städtepartnerschaftlichen Begegnungsprogrammen in Bonn und in Potsdam - insbesondere im Kontext der wechselseitigen Besuchsprogramme zum Tag der Deutschen Einheit.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, zur “Projektförderung gesamtstädtischer Partnerschaften und Kooperationen mit anderen Städten” für 2025/2026 pro Jahr 10.000, - EUR, zur Pflege der Städtepartnerschaften Bonn-Cherson und Bonn-Potsdam, in den Haushalt zu stellen.

240986-23 AA FDP-Änderungsantrag zu Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986

Sachverhalt

Im Jahr 2022 hat das Jugendamt in intensiven Abstimmungen mit den drei Familienbildungsstätten (Kath. Familienbildungsstätte Lennéstr., Haus der Familie, Werkstatt Friedenserziehung) Grundsätze für eine Projektförderung ab dem Jahr 2023 erarbeitet und Haushaltsmittel für den Doppelhaushalt 2023/24 in Höhe von 336.084 € jährlich angemeldet. Diese Mittel wurden im Rahmen der finalen Beschlussfassung des Doppelhaushalts gegen das Votum des Jugendhilfeausschusses um 136.084 €, d.h. rund 40 % gekürzt, so dass die Familienbildungsstätten ihre geplanten Angebote nicht vollumfänglich umsetzen können. Die Projektförderung ermöglicht sozial benachteiligten Familien eine niederschwellige Nutzung der Angebote der drei Einrichtungen durch die aufgrund der Förderung mögliche Reduzierung von Teilnahmebeiträgen bzw. den vollständigen Verzicht auf die Erhebung solcher. Es ist daher geboten, den Haushaltsansatz wieder auf das von der Verwaltung im Jahr 2022 vorgeschlagene Niveau anzuheben.

Die Gegenfinanzierung kann durch Kürzung des Ansatzes „Förder-/Umstellungsprogramm Landwirtschaft“ im Produktbereich 14 erfolgen. Da Bonn kaum landwirtschaftliche Fläche hat, ist nicht ersichtlich, wofür diese Mi

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Der Haushaltsansatz für die Familienbildungsstätten (Produktgruppe 1.06.05) wird für die Jahre 2025 und 2026 von 200.000 € jährlich auf 336.084 € jährlich erhöht. Die Finanzierung erfolgt durch entsprechende Kürzung des Haushaltsansatzes „Förder-/Umstellungsprogramm Landwirtschaft“ (Produktgruppe 1.14.03) oder durch andere Umschichtungen innerhalb des Haushalts.

240986-88 AA CDU-Änderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986

Sachverhalt

zu 1.1 Die Initiative Stadtteilkultur Brüser Berg übernimmt mit ihrer Arbeit eine wichtige kulturpolitische Aufgabe im Ortsteil Brüser Berg und bietet für Kulturinteressierte vor Ort ein breites Spektrum kultureller Arbeit für die Bevölkerung an. Die Initiative ist rein privat finanziert und benötigt für ihre dauerhafte Arbeit die Unterstützung, insbesondere zur Deckung der laufenden Mietkosten des Ateliers in der Borsigallee, durch die Stadt Bonn. zu 1.2 Der laufende Zuschuss der Stadt Bonn an den Trägerverein Vereinshaus Lengsdorf e.V. reicht gerade aus, um die laufenden Kosten zur Unterhaltung des Gebäudes zu gewährleisten. Um kostendeckend arbeiten zu können, bedurfte es sogar der Akquisition weiterer Spenden. Aus diesen Einnahmen können jedoch aufwändige Sanierungsmaßnahmen, wie die notwendige Erneuerung von Bodenbelägen, nicht ohne Unterstützung durch die Stadt Bonn gezahlt werden. zu 2.1 Das Vereinsheim am Sportplatz Wesselheideweg befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Sowohl die Sanitäreinrichtungen als auch die Heizungsanlage müssen dringend erneuert werden. Risse im Gebäude sowie defekte Türen und Fenster müssen saniert werden. Der Verein hat dazu seine Be

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird für den Bereich des Produktplans für den Stadtbezirk Hardtberg in Verbindung mit den Produktgruppen 1.01-1.17 mit folgender Maßgabe zur Überprüfung und Änderung des Entwurfs des Haushalts 2025/2026 beauftragt:

  1. Produktgruppe 1.04.02 Kultur und Wissenschaft - Kulturförderung freier Träger

1.1 Die Produktgruppe beinhaltet bislang erkennbar keine HH-Mittel zur Förderung des offenen Ateliers der Stadtteilkultur auf dem Brüser Berg. Der Hausmittelansatz für die Jahre 2025/2026 wird für diesen Zweck um einen jährlichen Betrag von 10.000 € erhöht.

1.2 Die Produktgruppe beinhaltet bislang erkennbar keine zusätzlichen Haushaltsmittel für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen des Vereinshaus Lengsdorf e.V., insbesondere zur Erneuerung von Bodenbelägen. Der Haushaltsansatz wird jeweils jährlich für 2025/2026 für diesen Zweck um jeweils 10.000 € erhöht.

  1. Produktgruppe 1.08.01 Sportförderung-Bereitstellungsbetrieb von Sportanlagen

2.1. Die Produktgruppe beinhaltet bislang erkennbar keine Haushaltsmittel zur Sanierung des Vereinsheims Sportplatz Wesselheideweg in Duisdorf. Der Haushaltsansatz wird jeweils jährlich für 2025/2026 um 10.000 € erhöht.

2.2 Die Produktgruppe

_Gekürzt._

240986-84 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung des Fachausschusses wurden weitere Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallen und dessen Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden, wobei die Anlage sowohl die Änderungen enthält, die Gegenstand der 1. Lesung waren, als auch die neuen Änderungen.

240986-83 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung des Fachausschusses wurden weitere Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallen und dessen Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden, wobei die Anlage sowohl die Änderungen enthält, die Gegenstand der 1. Lesung waren, als auch die neuen Änderungen.

240986-89 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Nach der 1. Lesung des Fachausschusses wurden weitere Änderungsvorschläge der Verwaltung aufgenommen, die in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallen und dessen Zustimmung bedürfen.

Die Änderungsvorschläge können der beigefügten Veränderungsliste entnommen werden, wobei die Anlage sowohl die Änderungen enthält, die Gegenstand der 1. Lesung waren, als auch die neuen Änderungen.

240986-90 AA Koalitionsänderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 Änderungsantrag zur Vorlage 240986

Sachverhalt

Zu 1.: Das Projekt hat sich in den vergangenen Jahren als sehr sinnvoll erwiesen, um das Engagement von Freiwilligen im Bereich der Flüchtlingshilfe und -integration koordinativ zu unterstützen. Dieses freiwillige Engagement kommt letztlich der ganzen Stadtgesellschaft zugute. Einer Demotivierung der ohnehin zunehmenden Anfeindungen ausgesetzten freiwillig in der Flüchtlingshilfe Engagierten sollte keinerlei Vorschub geleistet werden.

Zu 2.: Die Ausrichtung des Vereins Sea Eye e.V. mit der Lokalgruppe Bonn entspricht in der Geflüchtetenarbeit und dem Einsatz für eine humanitäre Seenotrettung den Beschlüssen und Willensbekundungen der Stadt Bonn. Die Stadt Bonn ist seit 2019 Mitglied im Städtebündnis „Sichere Häfen“, das sich u.a. dem Ziel verschrieben hat, das Sterben an Europas Außengrenzen und die weiter andauernde humanitäre Katastrophe im Mittelmeer zu beenden. Die Zuwendung soll vor Ort in Bonn stattfindende Aktivitäten der Lokalgruppe des Vereins unterstützen, die der Information und dem Austausch über Flucht, Migration und Integration dienen.

Zu 3.: In der städtischen Unterkunft Karl-Finkenburg-Str. sind in höherer Zahl Menschen untergebracht, die psychische Probleme haben

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

  1. Für die Fortsetzung eines Projekts Freiwilligenmanagement Flüchtlingshelfer*innen werden im Bereich Integration in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils 15.000 EUR bereitgestellt.
  1. Für die weitergeführte Förderung einer Veranstaltungs- und Aktionsreihe zur humanitären Flüchtlingshilfe mit Bonner Bezug der örtlichen Lokalgruppe des Sea Eye e.V. werden im Bereich Integration Mittel in Höhe von jeweils 10.000 EUR für die Jahre 2025 und 2026 eingestellt.
  1. Für ein Pilotprojekt der ambulanten psychiatrischen Betreuung in der städtischen Unterkunft Karl-Finkenburg-Str. werden jeweils 15.000 EUR in den Jahren 2025 und 2026 bereitgestellt. Die Verwaltung möge berichten, ob diese Summe sinnvollerweise im Bereich des Sozial- oder des Gesundheitsamtes veranschlagt wird.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, insbesondere mit den Akteur*innen der Wohnungslosenhilfe und VfG kostenlose und rund um die Uhr zugängliche Schließfächer oder andere verschließbare Möglichkeiten für wohnungslose Menschen zu planen und aufzustellen. Hierzu werden 30.000, - € Euro investiv sowie 15.000, - EUR konsumtiv für das Haushaltsjahr 2025 in de

_Gekürzt._

240986-55 AA ÄA CDU Rückkehrberatung: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Bonn, erhält für die Jahre 2025/26 für die Flüchtlingsberatungsstelle und die Migrationsberatung für Erwachsene ( Rückkehr- und Perspektivberatung) einen zusätzlichen Zuschuss von jeweils 15.000, 00 € zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten.

240986-91 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Vorbemerkungen:

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe wird die Gesamtveränderungsliste beraten. Hierin sind alle Veränderungen seit der Einbringung am 20.06.2024 bis zu den Sitzungen der Fachausschüsse der KW 8 erfasst.

Die Veränderungsliste enthält folgende Markierungen:

A: AFBV als Fachausschuss. Die Verwaltung schlägt die Beschlussfassung en bloc vor.

B: Nachmeldungen der Verwaltung ohne Gremienbeschluss bzw. Anregungen aus nicht zuständigen Gremien. Hier wird eine ziffernweise Abstimmung empfohlen.

C: Nachmeldungen der Verwaltung mit Gremienbeschluss sowie Empfehlungen der Fachausschüsse. Auch hier schlägt die Verwaltung die Beschlussfassung en bloc vor.

Zum Stand 24.02.2025 ergibt sich die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung.

Es wird folgender, abweichender /neuer Beschluss gefasst:

Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird unter Berücksichtigung der in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe beschlossenen Änderungen wie folgt beschlossen:

  1. Beteiligung der Bürgerschaft und Abgabepflichtigen

Der von der Stadtkämmerin aufgestellte und von der Oberbürgermeisterin bestätigte Entwur

_Gekürzt._

240986-92 AA FDP-Änderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986

Sachverhalt

erfolgt mündlich

Beschlussvorschlag

Die in der aktuellen Veränderungsliste der Verwaltung auf Seite 106 vorgeschlagene Kürzung der Projektförderung für die freien Träger um 20.000 €, wird nicht umgesetzt.

240986-93 AA Koalitionsänderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986

Sachverhalt

Zu 1.

Das Klima in Bonn erhitzt sich schneller als erwartet. Neben Maßnahmen zur Klimaneutralität, um die globale Erwärmung weiter einzudämmen, müssen wir bereits jetzt Maßnahmen zur Klimaanpassung treffen, damit wir die Stadt lebenswert erhalten. Zunehmende Hitze- und Trockenperioden sowie häufigere Starkregenereignisse müssen abgefedert werden. Die Stadt Bonn spielt eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung der lokalen Herausforderungen des Klimawandels. Klimaresiliente Grünstrukturen wirken sich positiv auf das lokale Klima aus, kühlen, spenden Schatten und speichern Feuchtigkeit. Ein biologisch vielfältiges Stadtgrün ist dabei widerstandfähiger und robuster. Eine klimaresiliente grüne Stadt fördert den sozialen Zusammenhalt und ist insbesondere für all diejenigen essentiell, die Hitzebelastungen besonders stark ausgesetzt sind und bspw. kein Eigenheim mit kühlendem Garten besitzen. Derzeit erarbeitet die Stadt Bonn ein integriertes Klimaanpassungskonzept sowie eine Bonner Biodiversitätsstrategie, dessen Fertigstellungen für den Sommer 2025 geplant sind. Um beide Konzepte zielgerichtet umsetzen zu können und handlungsfähig zu sein, werden die oben beantragten Mittel benötigt

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

1. Generationengerechte grüne Stadt Bonn

a. Die Ansätze investiver Mittel für die Steigerung der Biodiversität und der Klimaanpassung sowie für die Maßnahmen des Konzeptes Schwammstadt der Stadt Bonn werden für das Jahr 2025 um 200.000 € und das Jahr 2026 um 300.000 € erhöht. Diese Mittel sollen zur Planung und Umsetzung neuer Baumstandorte, der Stärkung der Biodiversität auf bestehenden und neuen Grünflächen sowie für Maßnahmen der Klimaanpassung (bspw. Entsiegelung und Begrünung von Schulhöfen) genutzt werden.

b. Aus dem gesamtstädtischen Stellenplan werden ab dem Jahr 2025 zwei vorhandene Stellen der Entgeltgruppe E9a (nicht-Büroarbeitsplatz) der Unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt zugeordnet und sollen dafür zuständig sein, in den Bonner Natur- und Landschaftsschutzgebieten Aufklärungsarbeit über Natur- und Artenschutz zu leisten sowie ggfs. Ordnungswidrigkeiten aufzunehmen und zu ahnden (Ranger).

c. Außerdem werden in den Jahren 2025 und 2026 jeweils 50.000 € aus dem städtischen Haushalt an konsumtiven Mitteln bereitgestellt. Diese Mittel sollen für die Ausstattung des unter b. beantragten Personals (Arbeitskleidung, technische Geräte etc.) sowie für begleitende Öff

_Gekürzt._

240986-95 AA Koalitionsänderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986

Sachverhalt

Zu 1.

Aufgrund des eklatanten Wohnraummangels brauchen wir eine Wohnraumoffensive. Die Schaffung von neuem und vor allem bezahlbaren Wohnraum hat für uns oberste Priorität. Es muss klar sein, welche Flächen in unserer Stadt bebaut werden können. Der aktuelle Flächennutzungsplan hat aufgrund der mittlerweile über 200 vorgenommenen Änderungen kaum noch Steuerungswirkung. Die ständigen Anpassungen verdeutlichen die Sinnhaftigkeit eines neuen Plans, um die Entwicklung Bonns zielgerichtet und effizient zu steuern. Um die Verwaltung zu entlasten und schnell handeln zu können, sollen externe Büros mit der Erstellung des Plans und der Organisation von Bürgerbeteiligungsverfahren beauftragt werden.

Zu 2.

Bonn verfügt lediglich noch über rund 10.000 öffentlich geförderte und mietpreisgebundene Wohnungen, die für die soziale Wohnraumversorgung der Stadt zur Verfügung stehen. Das sind etwa 6 Prozent des gesamten Wohnungsbestands. Als wohnungswirtschaftlich „gesunde“ Größenordnung gelten 12-14 Prozent; mithin fehlen mindestens 10.000 preisgebundene Wohnungen. Neben dem öffentlich geförderten Neubau ist der Erwerb von Belegungsrechten zugunsten der Stadt ein wesentliches Mittel, um der Pflich

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

1. Haushaltsmittel für die Entwicklung des Flächennutzungsplans (FNP)

Im Haushalt werden für 2025 und 2026 pro Jahr Mittel in Höhe von 50.000€ für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) vorgesehen.

a. Um die Kosten möglichst gering zu halten, wird die Verwaltung beauftragt, Fördermittel zu beantragen.

b. Mit der Erstellung des FNP und der Organisation von Bürgerbeteiligungsverfahren sollen externe Planungsbüros beauftragt werden.

2. Ankauf von Belegungsrechten

In den Haushalt der Stadt Bonn werden jeweils 200.000€ für 2025 und 2026 aufgenommen, um vergleichbar dem „Karlsruher Modell“ den Ankauf von Belegungsrechten in Wohnungen zu fördern. Hiermit sollen privaten Vermieter*innen, die über bis zu sechs Wohneinheiten verfügen, bis zu 20.000€ pro Wohneinheit als Zuschuss zur Verfügung gestellt werden für die Ertüchtigung ihres Wohnraums unter der Voraussetzung, dass eben dieser Wohnraum für mindestens 10 Jahre zur Angemessenheitsmiete durch das Amt für Soziales und Wohnen belegt werden kann.

3. Kinder und Jugendliche bei Beteiligungsverfahren

In Zusammenhang mit dem Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune werden dem Kinder- und Jugendbeirat für die Haushalt

_Gekürzt._

240986-96 AA Koalitionsänderungsantrag, hier: Fortführung OGS, Finanzierungslücke schließen.Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986

Sachverhalt

Die Offene Ganztagsschule (OGS) hat für die Koalition höchste Priorität. Für das laufende Schuljahr haben wir bereits überplanmäßig Mittel bereitgestellt, damit die Finanzierung bis 2026 gesichert ist – also bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen OGS-Platz. Das ist nötig gewesen, weil u.a. die Lohnsteigerungen für das Personal nicht vom Land übernommen wurden.

Dass wir diese Finanzierungslücke schließen konnten, war und ist eine wichtige Errungenschaft, ebenso wie der hohe Standard der Bonner OGS: längere Öffnungszeiten, gesicherte Betreuung in den Schulferien, qualifiziertes Fachpersonal und ein pädagogisches Konzept, das weit über eine bloße Betreuung hinausgeht. Die OGS ist ein Ort des Lernens und der Entwicklung – und sie ermöglicht Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Natürlich muss das Land seiner Verantwortung gerecht werden, denn die Finanzierung der OGS ist eine Landesaufgabe. Doch wir lassen Eltern, Kinder und Mitarbeitende der OGS nicht im Regen stehen. Planungssicherheit ist entscheidend.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung stellt die benötigten Mittel für das OGS Angebot für das Schuljahr 2026/2027 in Höhe von 1, 583 Mio. € für 2026 und 1, 9 Mio. € für

2027 in den Haushalt ein. Damit wird die vorgeschlagene Reduzierung gemäß der Veränderungsliste zurückgenommen und die OGS-Förderung für das Schuljahr 26/27 komplett gesichert.

240986-97 AA Koalitionsänderungsantrag (Empfehlungen des SchulA und AUKLA): Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986

Sachverhalt

erfolgt mündlich

Beschlussvorschlag

Den Empfehlungen des SchulA (gemäß DS __240986-96 AA__ ) sowie des AUKLA (gemäß DS __240986-93 AA__ ) am 05.03.2025 zum Haushalt wird gefolgt. Die Verwaltung wird gebeten, die entsprechenden Veränderungen in den Haushaltsplan aufzunehmen.

240986-98 AA BBB-Änderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Deckungsvorschlag für die beantragten Maßnahmen:

Die Deckung erfolgt aus den Mitteln, die für den sogenannten Klimaplan bereitstehen bzw. aus jenen Beträgen, die die Stadt Bonn bei der -im Vergleich zu den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichtes NRW- erhöhten Veranschlagung des kalkulatorischen Zinssatzes den Gebührenzahlern abverlangt.

Beschlussvorschlag

I. Der Rat der Bundesstadt übernimmt die nachstehenden Beschlussfassungen der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 29. Januar 2025

  1. Feuerwehrtopf Bad Godesberg

Die in DS 240986-42 ST mitgeteilten Veränderungen am Entwurf des Haushaltsplan am Feuerwehrtopf (Profitcenter 110770131: konsumtiv – 40.000 EUR in 2025 und – 40.000 EUR in 2026; investiv -10.000 EUR für 2025, - 15.000 EUR für 2026) werden abgelehnt.

  1. Zuschuss Brauchtum

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 sowie der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Mittel zur Förderung des Brauchtums in Bad Godesberg so zu erhöhen, dass dem Festausschuss Bad Godesberger Karneval für die Durchführung des Bad Godesberger Karnevalszuges und seiner weiteren Aktivitäten künftig auf Antrag ein Zuschuss in Höhe von bis zu 10.000 Euro ausgezahlt werden kann. Die der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg zur Verfügung stehenden Transferaufwendungen werden daher um 4.000, - EUR erhöht (Vgl. DS 240986-71 AA)

II. Der Rat der Bundesstadt Bonn möge folgendes beschließen:

  1. Austausch des Belages auf dem Sportplatz Plittersdorf

1.1 Die für den Austausch des Belages auf dem Sportplatz Plittersdorf

_Gekürzt._

240986-100 AA FDP-Änderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986

Sachverhalt

Der Energieeffizienz-Standard EH40, den die Stadt für Neubauvorhaben grundsätzlich vorgibt, ist für Gebäude mit hohem Publikumsverkehr (Schulen, Kindergärten, Verwaltungsgebäude) nach allgemeiner Einschätzung von Experten der Bauwirtschaft ungeeignet. So erfordert der EH40-Standard in der Regel den Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Diese Anlagentechnik arbeitet effektiv, wenn Fenster und Türen geschlossen bleiben. Besonders bei Kindergärten und Schulen, aber auch bei Verwaltungsgebäuden mit hohem Publikumsverkehr, ist dies nutzungsbedingt nicht realistisch und praxisfern. Insofern kann diese kostenintensive Technik gar nicht in dem rechnerisch möglichen Umfang genutzt werden, so dass die beabsichtigten Energieeinsparungen in der Realität nicht erzielt werden können. Zudem hat die nicht den Vorgaben entsprechende Nutzung der Lüftungsanlagen oft zur Folge, dass Wartungs- und Instandhaltungskosten steigen und die Gebäude aufgrund von Fehlfunktionen mehr Energie als vorgesehen verbrauchen, so dass die Emissionen sogar höher sind als ohne Lüftungsanlage. Gleichzeitig betragen die Mehrkosten des EH40-Standards im Vergleich zu EH55 aber mehr als 250 € pro qm nutzbare Flä

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Anpassung des Haushaltsansatzes für das SGB auf Grundlage der Änderung des Energieeffizienzstandards für Neubauten und Gebäudesanierungen (EH55 statt EH40)

  1. Der Neubau städtischer Liegenschaften erfolgt grundsätzlich nach dem Energieeffizienzstandard EH (ehemals KfW) 55. Dies gilt insbesondere für Liegenschaften, bei denen nutzungsbedingt Fenster und Türen sehr häufig geöffnet werden, wie Kindergärten und Schulen. Der Energieeffizienzstandard EH40 kommt bei diesen Liegenschaften nicht zur Anwendung.
  2. Für Sanierungen von Gebäuden im Bestand wird der Energieeffizienzstandard EH100 angestrebt. Die Vorgabe eines höheren Standards erfolgt nur in Fällen, in denen die Energie- und Betriebs-Kostenanalyse für den verbleibenden Lebenszyklus der Immobile die nötigen Aufwendungen für einen höheren Standard nachvollziehbar rechtfertigt.
  3. Aufgrund dieser Vorgaben wird der Haushaltsansatz (Betriebskostenzuschuss) für das SGB um den sich aus einer Kürzung von jeweils 5% der im Wirtschaftsplan des SGB angesetzten Kosten für Neubauten und Sanierungen ergebenen Betrag reduziert.

240986-101 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Hinweis:

Sofern im Rat noch haushaltsplanrelevante Anträge gestellt und beschlossen werden, müssen diese in das Zahlenwerk eingearbeitet werden. Die Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung werden in der Niederschrift zur Sitzung des Rates dargestellt.

Aus den Sitzungen der Bezirksvertretungen Bonn (11.03.2025) und Beuel (12.03.2025) haben sich keine Änderungen ergeben. Die Nachmeldungen der Verwaltung, die sich nach dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe ergeben haben, werden in Veränderungsliste B ausgewiesen.

Die Verwaltung schlägt vor, die als „Liste B “ gekennzeichneten Änderungssätze der Verwaltung en bloc zu beschließen, die als „Liste C “ gekennzeichnete Veränderungsliste, die die Empfehlungen der Fachausschüsse sowie die bereits in den Fachgremien beschlossenen Veränderungen der Verwaltung enthält, ebenfalls en bloc zu beschließen.

Zum Stand 13.03.2025 ergibt sich die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung.

__Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst: __

  1. Beteiligung der Bürgerschaft und Abgabepflichtigen

Der von der Stadtkämmerin aufgestellte und von der Oberbürgermeisterin bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung fü

_Gekürzt._

240986-103 AA CDU-Änderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986 - Erhöhung der Mittel zur Schlaglochbeseitigung

Sachverhalt

Die Instandhaltung der Straßen erfolgt über ein Sanierungsprogramm, das sukzessive abgearbeitet und fortgeschrieben wird. Dabei werden prioritär jene Verkehrsflächen saniert, die sich in besonders schlechtem Zustand befinden.

Neben der flächenhaften Sanierung müssen jedoch auch punktuelle Schäden, insbesondere Schlaglöcher, schnellstmöglich beseitigt werden, um Unfälle zu vermeiden und größere Schäden an der Straßeninfrastruktur zu verhindern. Die aktuellen Kapazitäten reichen nicht aus, um die Vielzahl an Schadstellen zeitnah zu beheben.

Vor diesem Hintergrund ist eine Erhöhung des Budgets um 200.000 Euro dringend erforderlich. Die zusätzlichen Mittel sollen dazu beitragen, mehr Schlaglöcher zeitnah zu beseitigen und die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer nachhaltig zu verbessern.

Die Gegenfinanzierung erfolgt über die CDU-Einsparliste zum Doppelhaushalt 2025/26.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, die Haushaltsmittel in der Produktgruppe 1.12 „Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV“ für die Beseitigung von Schlaglöchern im Doppelhaushalt 2025/2026 um 200.000 Euro zu erhöhen.

Die Bereitstellung zusätzlicher Mittel soll eine effizientere und schnellere Instandsetzung von Straßenschäden ermöglichen und somit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu verbessern.

240986-104 AA Änderungsantrag der CDU-Faktion: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986 - Bewohnerparken

Sachverhalt

Das Thema Anwohnerparkgebühren ist und bleibt ein wichtiges Thema. Die beschlossene Verzwölffachung der Gebühren für Anliegerparkausweise von 30 auf 360 Euro stellt eine unverhältnismäßige Belastung für Bürgerinnen und Bürger dar. Aus diesem Grund hat sich die CDU-Fraktion dazu entschieden, das Thema im Rahmen der Haushaltsberatungen erneut aufzugreifen.

Die Gegenfinanzierung erfolgt über die CDU-Einsparliste zum Doppelhaushalt 2025/26.

Beschlussvorschlag

Paragraph 2 Abs. 1 der Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Bewohnerparkausweise wird wie folgt geändert:

§ 2 – Gebühren für Bewohnerparkausweise

(1) Die Gebühren für die Ausstellung der Ausweise werden ab dem 01.03.2025 wie folgt festgelegt:

· Gültigkeit 6 Monate: 60 Euro

· Gültigkeit 12 Monate: 120 Euro

· Gültigkeit 24 Monate: 200 Euro

· Ersatzausstellung nach Verlust: 25 Euro

· Änderung der Parkzone und/oder des amtlichen Kennzeichens: 15 Euro

240986-105 AA Änderungsantrag der CDU-Fraktion: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986 - Geschwindigkeitsdisplays

Sachverhalt

Geschwindigkeitsanzeigen sind ein wichtiges verkehrsbeeinflussendes Thema. Im Ergebnis und in der Wahrnehmung der Bevölkerung haben die sogenannten "Smilies" einen positiven Einfluss auf das Fahrverhalten.

Daher ist der CDU-Fraktion wichtig, dass nach den ersten Anschaffungen nun weitere zehn Anzeigen pro Jahr beschafft werden, bis alle neuralgischen Punkte (z. B. Schulen und Kitas) mit Geschwindigkeitsanzeigen versehen sind.

Die Gegenfinanzierung erfolgt über die CDU-Einsparliste zum Doppelhaushalt 2025/26.

Beschlussvorschlag

Pro Jahr werden weitere zehn Geschwindigkeitsanzeigen angeschafft (ca. 20.000 Euro p.a.).

240986-106 AA CDU-Änderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986 - Anpassung der Tarifordnung für Pützchens Markt

Sachverhalt

Hierbei beziehen wir uns auf ein Gerichtsurteil, welches aussagt, dass bestimmte Aufgaben nicht aus dem Tarif zu zahlen sind, sondern aus dem Haushalt. Darüber hinaus ist Pützchens Markt eine traditionsreiche Veranstaltung mit hoher wirtschaftlicher und kultureller Bedeutung. Durch stetig steigende Kosten wird die Teilnahme für Schausteller zunehmend unattraktiv, was langfristig die Qualität und Attraktivität der Veranstaltung gefährdet. Um den Fortbestand des Marktes zu sichern und den hohen Standard zu erhalten, ist eine Überarbeitung der finanziellen Zuordnung des Tarifs erforderlich. Die Kürzung um mindestens 200.000 Euro dient dazu, den Tarif für die Schausteller mindestens stabil zu halten und damit Anreize für eine weiterhin hochwertige Gestaltung des Marktes zu schaffen.

Die Gegenfinanzierung erfolgt über die CDU-Einsparliste zum Doppelhaushalt 2025/26.

Beschlussvorschlag

Der für die Tarifordnung von Pützchens Markt zugrunde liegenden Kostenansatz wird um mindestens 200.000 Euro gekürzt.

240986-107 AA CDU-Änderungsantrag: Finanzierung Kita-Träger - Antrag zur Vorlage 240986

Sachverhalt

Die Kindertagesbetreuung ist zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder kann von der Stadt Bonn nur gemeinsam mit den freien Trägern erfüllt werden.

Aufgrund gestiegener Energie- und Personalkosten haben viele freie Träger Schwierigkeiten, den Eigenanteil aufzubringen. Die bisherigen Fördermaßnahmen reichen angesichts der aktuellen Kostenentwicklung nicht mehr aus, weshalb es zu Schließungen von Einrichtungen gekommen ist und weitere drohen.

Die vollständige Übernahme der Trägeranteile durch die Stadt Bonn sichert die finanzielle Stabilität der Kitas in freier Trägerschaft und trägt maßgeblich zur Sicherstellung der notwendigen Betreuungsplätze bei. Um die Vielfalt der Träger und die Qualität der Betreuung langfristig zu sichern, ist diese Unterstützung unverzichtbar. Zudem bietet dies Planungssicherheit für die Träger, Eltern und Mitarbeiter der Einrichtungen.

Eine verlässliche Kita-Betreuung ist ein Garant für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Gegenfinanzierung erfolgt über die CDU-Einsparliste zum Doppelhaushalt 2025/26.

Beschlussvorschlag

Die vollständige Übernahme des Trägeranteils für Kindertageseinrichtungen (Kitas) durch die Stadt Bonn ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 wird sichergestellt.

Die Antragsteller gehen aufgrund der Stellungnahme 232207-01 ST (Mehrkosten Kita-Jahr 2024/2025 i.H.v. 4.642.373, 15 Euro ), bei einer 9, 5-prozentigen Steigerung zum Kita-Jahr 2025/2026 und einer 3-prozentigen Steigerung zum Kita-Jahr 2026/2027, aufrundet von folgenden Beträgen aus:

2025: + 2, 1 Mio. Euro (Kosten für August bis Dezember)

2026: + 5, 25 Mio. Euro

240986-108 AA CDU-Änderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986 - Stärkung Bürgerdienste in den Stadtbezirken

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Die Gegenfinanzierung erfolgt über die CDU-Einsparliste zum Doppelhaushalt 2025/26.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksrathäuser Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg werden personell und finanziell so ausgestattet, dass die grundlegenden Anliegen des Dienstleistungszentrums aus den Bereichen Einwohnerwesen, KFZ- und Führerscheinangelegenheiten, auch dauerhaft in den Stadtbezirken vorgenommen werden können. Die personelle Ausstattung ist so zu gestalten, dass eine der Nachfrage angemessene Anzahl an Terminen angeboten werden kann.

240986-109 AA CDU-Änderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986 - Entwicklung und Erschließung des Büro- und Gewerbeparks Pützchen/Bechlinghoven

Sachverhalt

• Der Büro- und Gewerbepark Pützchen wurde von der Stadt Bonn für rund 15 Millionen Euro vom Land erworben, liegt aber bisher brach.

• Eine umgehende Entwicklung und Vermarktung des Areals generiert frühzeitig Gewerbesteuereinnahmen und Erlöse aus der Grundstücksvermarktung.

• Die geplante Erschließung über die B56 verzögert sich aufgrund des langwierigen Planfeststellungsverfahrens. Eine provisorische Erschließung über die Siegburger Straße ermöglicht eine schnellere Ansiedlung von Gewerbebetrieben.

Die Gegenfinanzierung erfolgt über die CDU-Einsparliste zum Doppelhaushalt 2025/26.

Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Weiterentwicklung, Vermarktung und provisorische Erschließung des Büro- und Gewerbeparks Pützchen/Bechlinghoven umgehend anzugehen.
  1. Die provisorische Erschließung erfolgt über die Siegburger Straße, AS Pützchen. Nach Realisierung des Umbaus der B56 wird die finale Erschließung ausschließlich über die B56 erfolgen und die provisorische Anbindung zurückgebaut.
  1. Die Vermarktung der Flächen an interessierte Gewerbebetriebe soll unverzüglich erfolgen, um eine schnelle wirtschaftliche Nutzung zu ermöglichen.

240986-110 AA Änderungsantrag der CDU-Fraktion: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986 - Parkraumkonzepte

Sachverhalt

Derzeit werden die Parkraumkonzepte in vielen Bereichen Bonns umgesetzt. Im Rahmen der Umsetzung ist erkennbar, dass künftig sehr viele Parkplätze wegfallen werden. Entsprechende Quartiersgaragen waren immer wieder in der Diskussion und sollten nun als mögliche Kompensation geprüft werden.

Die Gegenfinanzierung erfolgt über die CDU-Einsparliste zum Doppelhaushalt 2025/26.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung stellt für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 500.000 Euro zur Verfügung für den Ankauf eines Grundstücks für die Entwicklung von Quartiersgaragen in Bereichen, bei denen die Parkraumbewirtschaftung eingeführt wurde. Darüber hinaus wird kurzfristig ein Konzept erarbeitet, wie eine Baurealisierung durch Dritte (ggf. über Stadtwerke oder BCP) umgesetzt werden kann.

240986-111 AA CDU-Änderungsantrag: Beendigung des Projekts Eigenreinigung -Antrag zur Vorlage 240986

Sachverhalt

Das Pilotprojekt Eigenreinigung verursachte bereits ca. 700.000 Euro Kosten, davon 305.000 Euro Personalkosten.

Zusätzlich zu diesen direkten Kosten wurden im Rahmen der Personalbeschaffung und Verwaltung weitere erhebliche Overheadkosten verursacht, die bislang nicht beziffert wurden. Insbesondere der aufwendige und langwierige Einstellungsprozess, der unter anderem aufgrund sprachlicher Hürden notwendig war, führte dazu, dass über einen längeren Zeitraum zusätzliche Fremdreinigungen parallel zur Eigenreinigung erfolgen mussten.

Angesichts der finanziellen Lage der Bundesstadt Bonn, insbesondere im Hinblick auf notwendige Haushaltskonsolidierungen, erscheint die Fortführung dieses Pilotprojektes unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht vertretbar. Die Gebäudereinigung sollte daher zeitnah wieder vollständig an externe Dienstleister vergeben werden, um Kosteneffizienz und Planungssicherheit zu gewährleisten.

Beschlussvorschlag

Das Pilotprojekt Eigenreinigung, das mit Ratsbeschluss vom 09.02.2023 begonnen wurde, wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet. Die Gebäudereinigung in den betroffenen Einrichtungen erfolgt wieder ausschließlich durch externe Dienstleister.

240986-112 AA Änderungsantrag der CDU-Fraktion: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986 - städtische Baumaßnahmen optimieren

Sachverhalt

Die Antragsteller sind davon überzeugt, dass zukünftige Großprojekte wie Oper, Stadthalle Bad Godesberg, Theater, um einige zu nennen, und Standardbauten im Schul- und Kitabereich durch die intensive Unterstützung externer Anbieter sowohl kostengünstiger und schneller errichtet werden können. Hierdurch werden die Baukosten reduziert und durch die energetische Neuausrichtung der Gebäude Energie eingespart. Durch die externe Vergabe können Stellen, die aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels ohnehin nicht besetzt werden können, eingespart werden. Es ist wichtig, dass sich die Modelle realisieren lassen, damit die Kolleginnen und Kollegen des SGB endlich eine spürbare Entlastung erfahren.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird alle möglichen Optionen ausschöpfen, um künftig große sowie standardisierte Bauprojekte entweder mit großer Unterstützung oder komplett (schlüsselfertig) durch einen externen Anbieter begleiten bzw. umsetzen zu lassen.

240986-113 AA CDU-Änderungsantrag: Haushaltskonsolidierung - Verkauf bzw. Vergabe in Erbbaurecht nicht genutzter Grundstücke / Immobilien - Antrag zur Vorlage 240986

Sachverhalt

Auf der nichtöffentlichen Leerstandsliste befinden sich einige Immobilien, die seit Jahren leerstehen und nicht genutzt werden. Hierdurch wird der Zustand der Immobilien immer schlechter, was zu einem kontinuierlichen Wertverlust führt. Durch den Verkauf bzw. die Vergabe in Erbbaurecht der Grundstücke kann nicht nur Geld eingenommen, sondern auch die Bauwirtschaft gefördert und der Wohnungsmarkt bedient werden. Weiter wird das SGB entlastet, da diese Immobilien durch den Verkauf aus ihrem Aufgabenbereich herausfallen.

Beschlussvorschlag

Die Stadt Bonn veräußert bzw. vergibt in Erbbaurecht langfristig nicht genutzte Grundstücke / Immobilien unverzüglich und führt diese nach Möglichkeit dem Wohnungsbau zu.

240986-114 AA CDU-Änderungsantrag: Investive Mittel Adenauerallee - Antrag zur Vorlage 240986

Sachverhalt

Es hat sich inzwischen gezeigt, dass eine Protected-Bike-Lane auf der Adenauerallee nicht zwingend erforderlich ist. Aus Sicht der Antragsteller kann auf diese Maßnahme verzichtet werden, da ortskundige Radfahrer bereits die Parallelrouten am Rheinufer und an der Kaiserstraße bevorzugt nutzen. Die Adenauerallee ist eine wichtige Verkehrsachse und spielt eine zentrale Rolle für die Erreichbarkeit der Bonner Innenstadt. Daher ist es sinnvoll, die ursprünglichen vier Fahrspuren für den Autoverkehr wiederherzustellen.

Beschlussvorschlag

Die geplante Protected-Bike-Lane auf der Adenauerallee wird nicht realisiert. Stattdessen werden vier Fahrspuren für den Autoverkehr sowie Radwegmarkierungen durch einfache Markierungen gekennzeichnet.

Durch diesen Verzicht reduzieren sich die Investitionskosten für die Adenauerallee um 200.000 Euro.

240986-115 AA CDU-Änderungsantrag: Keine Kürzungen bei der Erziehungsberatung - Antrag zur Vorlage 240986

Sachverhalt

Die Erziehungsberatungsstellen in Bonn, sowohl in städtischer als auch in konfessioneller Trägerschaft, leisten seit Jahrzehnten unverzichtbare Arbeit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Sie bieten Eltern, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Unterstützung bei der Bewältigung individueller und familiärer Probleme. Diese Beratungsstellen sind ein integraler Bestandteil der örtlichen Jugendhilfestruktur und tragen maßgeblich zur Prävention und Lösung von Konflikten bei.

Eine Reduzierung der Mittel würde die Qualität und den Umfang der angebotenen Leistungen erheblich beeinträchtigen. Dies könnte dazu führen, dass Familien in Krisensituationen nicht die erforderliche Unterstützung erhalten, was langfristig zu höheren gesellschaftlichen Kosten führen kann. Investitionen in frühzeitige und präventive Beratungsangebote sind daher nicht nur aus sozialer, sondern auch aus ökonomischer Sicht sinnvoll.

Die Gegenfinanzierung erfolgt über die CDU-Einsparliste zum Doppelhaushalt 2025/26.

Beschlussvorschlag

Die Mittel für die Erziehungsberatung in Bonn werden nicht wie in der Veränderungsliste vorgesehen reduziert und auf dem ursprünglichem Niveau belassen: jährlich + 63.000 Euro

240986-116 AA CDU-Änderungsantrag: Keine Verschiebung von Ersatzbeschaffungen - Antrag zur Vorlage 240986

Sachverhalt

Eine Verschiebung notwendiger Ersatzbeschaffungen führt zu erheblichen Nachteilen für die Stadt. Verzögerte Ersatzbeschaffungen erhöhen das Risiko von Fahrzeug- und Gerätausfällen, steigern dadurch Ausfallzeiten und verursachen erhöhte Werkstattkosten. Zudem entsteht zusätzlicher organisatorischer Aufwand, der die vermeintlichen Einsparungen deutlich schmälert oder sogar übersteigt. Um den reibungslosen Betriebsablauf sicherzustellen und langfristig unnötige Mehrkosten zu vermeiden, sind geplante Ersatzbeschaffungen zeitnah und bedarfsgerecht durchzuführen.

Die Gegenfinanzierung erfolgt über die CDU-Einsparliste zum Doppelhaushalt 2025/26.

Beschlussvorschlag

Die über die Veränderungsliste geplante Verschiebung der Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen, Dienstfahrrädern und Großgeräten wird aufgehoben. Notwendige Ersatzbeschaffungen sind planmäßig durchzuführen.

Die in der Veränderungsliste dargestellten Kürzungen werden zurückgenommen und die Mittel wieder bereitgestellt:

2025: + 574.000 Euro

2026: + 729.000 Euro

240986-117 AA CDU-Änderungsantrag: Sperrung der Mittel für die 4. Rheinbrücke - Antrag zur Vorlage 240986

Sachverhalt

Es soll sichergestellt werden, dass keine Planungskosten anfallen, falls die Brücke nicht gebaut.

Beschlussvorschlag

Bezüglich der 4. Rheinbrücke (Rad- und Fußgängerbrücke) wird beschlossen:

  1. Die Haushaltsansätze für die Planungskosten erhalten einen Sperrvermerk zugunsten des Hauptausschusses.
  1. Sofern die Potenzialanalyse keine positiven Ergebnisse enthält, wird das Projekt zunächst nicht weiter verfolgt.

240986-118 AA CDU-Änderungsantrag: Haushaltskonsolidierung: Neue und bestehende gewinnbringende Geschäftsbereiche der SWB - Antrag zur Vorlage 240986

Sachverhalt

Mit neuen aber auch bestehenden gewinnbringenden Geschäftsbereichen kann das Defizit aus den Verkehrsbetrieben abgefedert und damit der städtische Haushalt entlastet werden. Sie gilt es weiter bzw. neu zu entwickeln. Auf diese Weise können wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge sowie die energetische und finanzielle Wertschöpfung im Einflussbereich Bonns gehalten werden. Neben der EnW gehört auch die MVA sowie die Unternehmen returo und refer zu den gewinnbringenden Unternehmen des Stadtwerke Konzerns und tragen damit wesentlich zu einer Abfederung von Verlusten aus den Verkehrsbetrieben bei.

Beschlussvorschlag

Die Stadtwerke Bonn werden beauftragt, neue und bestehende gewinnbringende Geschäftsbereiche zu entwickeln bzw. weiterzuentwickeln. Auch die weitere Kooperation mit anderen Gebietskörperschaften z.B. den Partnern des REK soll dabei berücksichtigt werden.

240986-099 ST Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Stellungnahme der Verwaltung

Einsparung der im Stellenkonsolidierungsausschuss zur Einsparung identifizierten Stellen

Aufgrund der angespannten Haushaltslage und der durch die Bezirksregierung angemahnten notwendigen Haushaltskonsolidierung wurde ein umfangreicher Konsolidierungsprozess der Personalkosten in die Wege geleitet.

Ziel ist es, bis einschließlich 2029 Personalkosten im Umfang von 300 Stellen einzusparen.

Dazu hat der Verwaltungsvorstand als erste Maßnahme beschlossen, für den Doppelhaushalt 2025/2026 einen weiteren Stellenaufwuchs zu vermeiden. So kann eine Einsparung von 1% des Personalaufwandes realisiert werden, der einem Umfang von ca. 60 Stellen entspricht. Qualifizierte Bedarfe der Verwaltung (z.B. durch gesetzliche Aufgabenübertragungen, Fallzahlensteigerungen etc.) müssen möglichst durch Inanspruchnahme von vakanten Stellen mit disponiblen Aufgaben kompensiert werden.

Darüber hinaus sollen 60 vakante Stellen im Doppelhaushalt 2025/2026 eingespart werden sowie jeweils 60 Stellen in den Jahren 2027, 2028 und 2029. Durch zwischenzeitlich gefasste Ratsbeschlüsse (DS __241773__ und DS [__241272__](https://www.bonn.sitzung

_Gekürzt._

240986-119 AA Koalitionsänderungsantrag hier: Haushaltsbegleitbeschluss - Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986

Sachverhalt

Die finanzielle Lage der Stadt Bonn erfordert weiterhin ein hohes Maß an Haushaltsdisziplin. Wie in der Vergangenheit praktisch jedes Jahr erwarten wir, dass durch eine strikte Budgetbewirtschaftung signifikante Einsparungen erzielt werden, die über die im Haushalt verankerte globale Minderausgabe von maximal 2 Prozent im Rahmen gemäß des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes NRW hinaus gehen.

Neben den beabsichtigten Stellenstreichungen ist es auch erforderlich, kontinuierlich und unterjährig weitere Konsolidierungspotenziale zu identifizieren und zur Umsetzung vorzuschlagen.

Trotz dieser notwendigen Sparmaßnahmen sieht die Ratskoalition es als prioritär an, in einem im Rahmen eines Jahresbudgets von rund 1.600 Mio. Euro vertretbaren Maße zukunftsweisende Projekte zu finanzieren, die eine nachhaltige und sozial gerechte Entwicklung der Stadt Bonn vorantreiben. Dazu gehören bspw. die Umsetzung des Klimaplans, eine sozial verträgliche Verkehrswende, die Stärkung der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen, Digitalisierung und die soziale Wohnraumförderung.

Die Verwaltung wird gebeten, über die Fortschritte dieser Maßnahmen regelmäßig zu berichten.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt,

240986-120 AA BBB-Änderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029; hier Aufnahme Alter Friedhof in europäische Friedhofroute

Sachverhalt

Im Jahr 2023 teilte die Oberbürgermeisterin auf Nachfrage der BBB-Fraktion alle Mitgliedschaften in diversen Vereinigungen mit (DS __230644-002 ST__ ). Die Antragsteller gehen davon aus, dass es sich bei der Stellungnahme der Oberbürgermeisterin DS __241853-02 ST__ „Aufgrund der anstehenden Konsolidierungsbemühungen sowohl im Finanz- als auch Personalbereich (aktuell gebunden in der Umsetzung des Friedhofkonzeptes) wird von einer Mitgliedschaft aktuell abgesehen. Sollte die Umsetzung des Friedhofskonzept weiter vorangeschritten sein, empfiehlt die Verwaltung eine erneute Prüfung.“ um ein Versehen handelt, da sie im Widerspruch zu der seinerzeit von ihr mitgeteilten Liste der Mitgliedschaften steht.

Sofern die Stadt kein Mitglied des ASCE ist, erwarten die Antragsteller eine Erklärung, warum der Ratsbeschluss trotz zur Verfügung stehender Haushaltsmittel seit nunmehr 4, 5 Jahren nicht umgesetzt wurde und was zur Falschinformation des Finanzausschusses geführt hat.

Beschlussvorschlag

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,

a. den Ratsbeschluss DS __201206__ „Der Aufnahme des Alten Friedhofs Bonn in die europäische Friedhofsroute wird zugestimmt.“ unverzüglich mit den bereits seit Jahren hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln umzusetzen,

b. für den Fall, dass die laut DS __230644-002 ST__ aufgeführte „Mitgliedschaft“ im ASCE tatsächlich nicht besteht, zu erklären, wie es zu der Falschinformation des Finanzausschusses am 26.04.2023 kam und warum der Ratsbeschluss vom 01.09.2020 seit Jahren nicht umgesetzt wird.

240986-121 AA CDU-Haushaltsbegleitantrag:Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986 - hier: Überprüfung der Zusammenführung von T&C, BCC inklusive WCCB, Amt 02, Amt 13 und Bonn-Info im Rahmen einer Organisationsüberprüfung

Sachverhalt

Die genannten Organisationseinheiten weisen nach bisheriger Einschätzung ähnliche oder sogar überschneidende Aufgabenbereiche auf. Es wird vermutet, dass in diesen Strukturen Doppelstrukturen existieren, die durch eine gezielte Zusammenführung vermieden werden könnten. Eine solche Bündelung von Zuständigkeiten könnte nicht nur zu effizienteren Arbeitsabläufen führen, sondern auch Kosten einsparen und die Servicequalität für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen verbessern.

Zudem ist es sinnvoll, bestehende Synergien innerhalb der Verwaltung konsequent zu nutzen, um Fachwissen zu bündeln und Verwaltungsprozesse insgesamt effizienter zu gestalten. Eine Organisationsüberprüfung bietet die Möglichkeit, fundierte Erkenntnisse über mögliche Optimierungsmaßnahmen zu gewinnen und eine tragfähige Entscheidungsgrundlage für eine strukturelle Neuausrichtung zu schaffen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen einer umfassenden Organisationsüberprüfung zu prüfen, ob und inwieweit eine Zusammenführung der Bereiche T&C, BCC inklusive WCCB, Amt 02, Amt 13 und Bonn-Info möglich und sinnvoll ist. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte untersucht werden:

• Identifikation von Schnittmengen zwischen den Aufgabenbereichen der genannten Organisationseinheiten

• Analyse möglicher Synergien zur effizienteren Nutzung von Ressourcen

• Prüfung auf Doppelstrukturen und redundante Aufgabenbereiche

• Erarbeitung von Optimierungsmöglichkeiten, um Verwaltungsabläufe effektiver zu gestalten

Die Verwaltung wird zudem gebeten zu prüfen, ob weitere fachlich passende Organisationseinheiten in eine mögliche Zusammenführung einbezogen werden sollten. Dabei sollen insbesondere weitere Fachbereiche berücksichtigt werden, die ähnliche Aufgabenstellungen aufweisen oder durch eine Integration zur Effizienzsteigerung der Verwaltungsprozesse beitragen könnten.

Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat über die Ergebnisse der Organisationsüberprüfung sowie über potenzielle Handlungsoptionen zu berichten.

240986-122 AA CDU-Haushaltsbegleitantrag:Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986 - hier: Organisationsüberprüfung der Zusammenführung des Verkehrsplanungsbereichs SWB und Amt 61

Sachverhalt

Der Verkehrsplanungsbereich SWB und Amt 61 übernehmen wesentliche Aufgaben im Bereich der Verkehrsplanung und -steuerung. Es wird vermutet, dass es hierbei inhaltliche Überschneidungen gibt und möglicherweise Doppelstrukturen bestehen. Eine Zusammenführung könnte die Effizienz der Verwaltungsprozesse steigern, Ressourcen bündeln und eine gezieltere, einheitliche Steuerung der Verkehrsplanung ermöglichen.

Zudem bietet eine organisatorische Neuausrichtung die Chance, Abstimmungsprozesse zu verbessern, fachliche Kompetenzen zu bündeln und die Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung zu optimieren. Eine Organisationsüberprüfung soll Klarheit darüber schaffen, inwiefern eine Zusammenlegung sinnvoll ist und welche strukturellen Anpassungen notwendig wären.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen einer umfassenden Organisationsüberprüfung zu prüfen, ob und inwieweit eine Zusammenführung des Verkehrsplanungsbereichs SWB und Amt 61 möglich und sinnvoll ist. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte untersucht werden:

• Analyse der Aufgabenbereiche beider Organisationseinheiten auf Überschneidungen und Gemeinsamkeiten

• Identifikation von Schnittmengen und möglichen Synergien in der Verkehrsplanung und -steuerung

• Prüfung auf bestehende Doppelstrukturen und redundante Arbeitsprozesse

• Erarbeitung von Optimierungsmöglichkeiten zur effizienteren Organisation und Abwicklung verkehrsplanerischer Aufgaben

240986-123 AA Haushaltsbegleitantrag CDU - Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986 - hier: Einnahmen Beethovenhalle verbessern

Sachverhalt

Die prognostizierten Einnahmen für das Jahr 2025 wurden bereits von 135.300 Euro auf 42.000 Euro reduziert. Der aktuellen Presseberichterstattung ist zudem zu entnehmen, dass für die Beethovenhalle neben der Nutzung durch die Ankermieter für das Jahr 2026 noch keine Buchungen von Externen vorliegen.

Beschlussvorschlag

Die Oberbürgermeisterin legt dar, wie man die Einnahmen der Beethovenhalle verbessern kann und welche Pläne sie hat, die Halle als Veranstaltungsort für externe Mieter attraktiv zu machen.

240986-124 AA Haushaltsbegleitantrag CDU - Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986; hier: Einnahmen WCCB verbessern

Sachverhalt

Auch wenn das WCCB als internationaler Veranstaltungsort weit über die Grenzen Bonns hinaus beliebt und gefragt ist, gibt es bestimmt noch Optimierungsbedarf und Verbesserungsmöglichkeiten, um das volle Potential des Konferenzzentrums gewinnbringend zu nutzen.

Beschlussvorschlag

Die Oberbürgermeisterin legt dar, wie man die Auslastung und die Einnahmen des WCCB verbessern kann.

240986-125 AA Haushaltsbegleitantrag CDU: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986 - hier: Stabstelle Konferenzzentrum

Sachverhalt

Das Spektrum der Aufgaben des Referates Beteiligungsmanagement umfasst neben den klassischen Stadtwerkesparten – Strom, Gas, Wasser, Fernwärme, Verkehr, Müllverwertung u. a. auch die Bereiche Touristik- und Kongresswesen. Mit Blick auf die aktuelle Haushaltssituation und im Sinne der Effizienz und Synergieschaffung halten es die Antragsteller für sinnvoll, die Integration der Aufgaben der Stabstelle Konferenzzentrum / Beethovenhalle in das Referat zu prüfen.

Beschlussvorschlag

Die Oberbürgermeisterin wird gebeten zu prüfen, ob die Aufgaben der Stabstelle Konferenzzentrum / Beethovenhalle fest in das Beteiligungsmanagement der Bundesstadt Bonn integriert werden können und in diesem Sinne Synergien geschaffen werden können und ggf. Personal eingespart werden kann.

240986-126 AA Haushaltsbegleitantrag CDU-Fraktion: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986 - hier: Investition in die Binnendigitalisierung der Verwaltung

Sachverhalt

Im aktuellen Doppelhaushalt 2025/2026 stehen für papiergebundene, analoge Druckerzeugnisse noch immer hohe Budgets zur Verfügung. Analoge Posteingänge werden noch immer physisch von der Poststelle in die Verwaltung weitergeleitet. Dies ist teuer, wenig nachhaltig und verhindert bzw. erschwert eine medienbruchfreie und prozessorientierte Bearbeitung in den Dienststellen. Mit einem Konzept zur Binnendigitalisierung der Verwaltung soll zudem die Grundlage für die künftige Automatisierung von Verwaltungsleistungen geschaffen werden. Die Verwaltung soll in die Lage versetzt werden, im Rahmen der Digitalisierung mögliche Aufgaben sukzessive umzustellen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie papiergebundene Medienformate (z.B. analoge Posteingänge, Druckerzeugnisse, Porto, Öffentliche Bekanntmachungen, Presse und Öffentlichkeitsarbeit) reduziert, sukzessive abgelöst und in ein möglichst zentrales, digitales Input-, Output- und Schriftgutmanagement übernommen werden können.

240986-127 AA FDP-Änderungsantrag zu Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986 - Klimaplan

Sachverhalt

Angesichts der angespannten Haushaltslage ist durch die Senkung der Mittel für den Klimaplan im Doppelhaushalt 2025/2026 ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten.

Beschlussvorschlag

Der konsumtive Ansatz für den Klimaplan im Doppelhaushalt 2025/2026 wird um 5 Mio. € gesenkt.

240986-128 AA FDP-Änderungsantrag zu Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986 - Personalkosten

Sachverhalt

Der unbekümmerte Stellenaufwuchs in der Verwaltung seit Beginn dieser Ratsperiode läuft jeder Haushaltskonsolidierung zuwider.

Der Einsparung ist eine umfangreiche Aufgabenkritik voranzustellen. Es darf nicht sein, dass nach dem Zufallsprinzip dort Stellen eingespart werden, wo gerade Stellen vakant werden. Das würde im schlimmsten Fall dazu führen, dass Stellen im Bürgeramt wegfallen. Das soll nicht Sinn der Stelleneinsparung sein.

Die Möglichkeiten der Digitalisierung bei der Verschlankung der Verwaltung werden immer noch nicht hinreichend ausgeschöpft. Diese Potentiale sind im Rahmen der Aufgabenkritik und zur Erreichung des Ziels der Stelleneinsparung einzubeziehen.

Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung setzt das Ziel um, im Doppelhaushalt 2025/2026 mindestens 5% der Stellen einzusparen.
  1. Zur Erreichung des Ziels erfolgt eine umfangreiche Aufgabenkritik.
  1. Im Rahmen der Aufgabenkritik und zur Erreichung des Ziels sind verstärkt die Potentiale der Digitalisierung einzubeziehen.

240986-129 AA FDP-Änderungsantrag zu Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986 - Radentscheid

Sachverhalt

Auf Grund der verschärften Haushaltslage ist durch die Streckung der Mittel für den Radentscheid während der Laufzeit des Doppelhaushalts 2025/2026 ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten.

Beschlussvorschlag

Die investiven Mittel zum Radentscheid sind in der Laufzeit des Doppelhaushalts 2025/2026 so zu strecken, dass sie pro Jahr um 5 Mio. € reduziert werden.

240986-130 AA FDP-Änderungsantrag zu Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986 - Parkraumbewirtschaftung

Sachverhalt

Ein Parkraumkonzept hat dort seine Legitimation, wo es sich um Zentrumsbereiche handelt oder um zentrumsnahe Wohnbereiche, die unter erheblichem Parkdruck stehen. Bei Parkraumkonzepten in Wohnbereichen ohne diesen erheblichen Parkdruck handelt es sich ideologiegeleitete Verkehrspolitik gegen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger. Beispielsweise umfasst der Geltungsbereich im Stadtbezirk Beuel in den Wohngebieten bis weit nördlich der St. Augustiner Straße und südlich der Goetheallee auch Wohngebiete, die nicht mehr als zentrumsnah zu bezeichnen sind und teilweise nicht unter erheblichem Parkdruck stehen.

Zudem erwarten wir, dass die Verwaltung Lösungen für die Errichtung von Quartiersgaragen anbietet.

Beschlussvorschlag

Die Umsetzung des Parkraumkonzepts in den einzelnen Stadtbezirken wird ausgesetzt, bis eine Überarbeitung des Geltungsbereichs in den einzelnen Stadtbezirken erfolgt ist und Lösungen für die Errichtung von Quartiersgaragen gefunden wurden.

240986-131 AA FDP-Änderungsantrag zu Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986 - Bewirtschaftung von Parkplätzen von Sportstätten

Sachverhalt

Eine Bewirtschaftung von Parkplätzen von Sportstätten, die überwiegend von Vereinssportlern genutzt werden, steht der Unterstützung des Vereinssports entgegen, den wir an anderer Stelle fördern. Diese zusätzliche finanzielle Belastung wird nicht jeder Vereinssportler tragen können und auch nicht jeder Vereinssportler ist in der Lage, die Anfahrt zur Sportstätte mit dem Fahrrad zu absolvieren.

Beschlussvorschlag

Parkplätze von Sportstätten, die überwiegend von Vereinssportlern genutzt werden, werden von einer Parkplatzbewirtschaftung ausgenommen.

240986-132 AA FDP-Änderungsantrag zu Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986 - preiswertes Bauen

Sachverhalt

Bauen kann preiswerter werden, wenn standardisierte Bauweisen, kosteneffiziente Materialien und eine Reduzierung unnötiger Vorschriften in Ansatz gebracht werden. Dazu kommt der Verzicht auf komplizierte Architektur und übermäßige Technik: Statt teurer Passivhaus-Technik sind kostengünstigere Lösungen (KfW 55) zu nutzen.

Beschlussvorschlag

Das Städtische Gebäude Management SGB prüft und ergreift Möglichkeiten für ein preiswerteres Bauen und setzt die dadurch zu erreichenden Kosteneinsparungen umgehend um.

Im Einzelnen sind künftig folgende Vorgehensweisen zu wählen:

Im Bereich von Planungen und Anträgen verwirklicht die Stadt mit Nachdruck den Einsatz digitaler Möglichkeiten in der Bauantragstellung und Genehmigungserteilung.

Dem Betriebsausschuss SGB ist zu Prüfung und Umsetzung derartiger Maßnahmen halbjährlich unter Nennung der erwartbaren Einsparungen zu berichten.

240986-133 AA FDP-Änderungsantrag zu Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986 - Familienbildungsstätten

Sachverhalt

Der Änderungsantrag hat im Jugendhilfeausschuss am 05.02.2025 einstimmig Unterstützung gefunden. Der Finanzausschuss hat die Erhöhung des Haushaltsansatzes in der Folge wieder zurückgenommen.

Im Jahr 2022 hat das Jugendamt in intensiven Abstimmungen mit den drei Familienbildungsstätten (Kath. Familienbildungsstätte Lennéstr., Haus der Familie, Werkstatt Friedenserziehung) Grundsätze für eine Projektförderung ab dem Jahr 2023 erarbeitet und Haushaltsmittel für den Doppelhaushalt 2023/24 in Höhe von 336.084 € jährlich angemeldet. Diese Mittel wurden im Rahmen der finalen Beschlussfassung des Doppelhaushalts gegen das Votum des Jugendhilfeausschusses um 136.084 €, d.h. rund 40 % gekürzt, so dass die Familienbildungsstätten ihre geplanten Angebote nicht vollumfänglich umsetzen können. Die Projektförderung ermöglicht sozial benachteiligten Familien eine niederschwellige Nutzung der Angebote der drei Einrichtungen durch die aufgrund der Förderung mögliche Reduzierung von Teilnahmebeiträgen bzw. den vollständigen Verzicht auf die Erhebung solcher. Es ist daher geboten, den Haushaltsansatz wieder auf das von der Verwaltung im Jahr 2022 vorgeschlagene Niveau anzuheben.

Beschlussvorschlag

Der Haushaltsansatz für die Familienbildungsstätten (Produktgruppe 1.06.05) wird entsprechend dem Votum des Jugendhilfeausschusses vom 05.02.2025, für die Jahre 2025 und 2026 von 200.000 € jährlich auf 336.084 € jährlich erhöht. Die Finanzierung erfolgt durch entsprechende Kürzung des Haushaltsansatzes „Förder-/Umstellungsprogramm Landwirtschaft“ (Produktgruppe 1.14.03) oder durch andere Umschichtungen innerhalb des Haushalts.

240986-134 AA FDP-Änderungsantrag zu Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986 -Belegungsquote Büros

Sachverhalt

Mobiles Arbeiten und Home Office haben Veränderungen in der Arbeitswelt von Verwaltungen hervorgerufen, die insbesondere zu einem erheblich verminderten Platzbedarf in Verwaltungsgebäuden geführt haben. In Wirtschaft und Verwaltung sind daher bereits weitgehende Reduzierungen im Büroflächenbedarf umgesetzt worden (ausgenommen sind naturgemäß Bereiche mit Publikumsverkehr, in denen die Beschäftigten keine mobilen Arbeitsformen durchführen können). Dazu kommen auch immer mehr Einsparungen durch umgesetzte und umzusetzende Effizienzsteigerungen, gerade auch durch Einführung und Nutzung digitaler Unterstützung bei Verwaltungsaufgaben. In der Bundesverwaltung gilt ein Richtwert (Belegungsquote) von 0, 7; Rechnungshöfe fordern noch geringere Belegungsquoten von bis zu 0, 6, die teilweise auch in Wirtschaftsunternehmen bereits umgesetzt worden sind. Es ist nicht erklärlich, warum die Stadt Bonn hier eine Ausnahme bilden will - zumal bei stark gestiegenen Personalhaushalt und -aufwand jede Kostenreduzierung willkommen sein sollte. Das Auslassen der Möglichkeit, Mietkosten zu minimieren muss daher nachgerade als Verschwendung von Steuergeld erscheinen. Es ist nachvollziehbar, dass die Stadt

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, ab sofort Belegungspläne und Flächenanforderungen für die von der Stadt Bonn genutzten Büroflächen auf der Basis von 0, 67% Belegungsquote auszurichten und damit dem Ergebnis des Projekts „Zukunft unserer Arbeit“ zu entsprechen. Angemietete Liegenschaften, in denen derartige Arbeitsformen und Raumprogramme aus baulichen Gründen nicht umsetzbar sind, werden schnellstmöglich aufgegeben. Notwendige Organisationsänderungen, insbesondere das desk–sharings, sind – überall wo möglich – sofort umzusetzen. Dieser Prozess hin zu einer Belegungsquote von 0, 67% muss insgesamt bis zum Auszug großer Teile der Verwaltung aus dem Stadthaus abgeschlossen sein und in den angemieteten Liegenschaften zum Ersatz der Arbeitsplätze aus dem Stadthaus von Beginn an verwirklicht werden.

Daneben sind entschiedene Anstrengungen zu unternehmen, die Zahl der Arbeitsstellen durch eine wirkliche, durchgreifende und sinnvolle Digitalisierung von Arbeitsabläufen zu vermindern und dies durch Aufstellung entsprechender Konzepte und Pläne nachvollziehbar darzulegen,

Dem Finanzausschuss und dem Betriebsausschuss SGB ist zu Prüfung und Umsetzung von derartigen Maßnahmen halbjährlich un

_Gekürzt._

240986-135 AA CDU-Haushaltsbegleitantrag: MitgliedschaftenEinbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986

Sachverhalt

Die Stadt Bonn gibt jährlich ca. 1, 2 Millionen Euro für Mitgliedschaften in verschiedenen Organisationen und Netzwerken aus. Angesichts der angespannten Haushaltslage und der Notwendigkeit, Einsparpotenziale zu identifizieren, ist es erforderlich, diese Mitgliedschaften kritisch zu hinterfragen. Es muss geprüft werden, ob alle Mitgliedschaften einen konkreten Nutzen für die Stadt haben oder ob durch gezielte Kündigungen Einsparungen erzielt werden können.

Eine transparente Übersicht über den Mehrwert der Mitgliedschaften ermöglicht eine fundierte politische Entscheidung über deren Notwendigkeit und mögliche Anpassungen.

Es wird auf die nichtöffentliche Stellungnahme der Verwaltung zu den Mitgliedschaften der Bundesstadt Bonn verwiesen (230644-002 ST). Sofern die vorliegende Liste nicht mehr aktuell ist, wird die Verwaltung zudem gebeten, eine aktualisierte Übersicht sämtlicher Mitgliedschaften vorzulegen und zu prüfen, einschließlich aller neuen Mitgliedschaften, die nach Erstellung der bisherigen Liste hinzugekommen sind.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, eine umfassende Einschätzung zu den einzelnen Mitgliedschaften der Stadt Bonn vorzulegen. Dabei soll für jede Mitgliedschaft konkret dargelegt werden:

  1. Welchen Mehrwert die Mitgliedschaft für die Stadt Bonn hat, insbesondere hinsichtlich finanzieller Einsparungen, strategischer Vorteile oder politischer Relevanz.
  1. Welche Mitgliedschaften ggf. verzichtbar sind, ohne wesentliche Nachteile für die Stadt Bonn zu verursachen.
  1. Welche Mitgliedschaften in den letzten fünf Jahren neu hinzugekommen sind und ob diese noch als notwendig erachtet werden.
  1. Ob es Alternativen oder kostengünstigere Lösungen gibt, die ähnliche Vorteile bringen könnten.

Die Verwaltung soll diese Analyse bis zur nächsten Ratssitzung vorlegen und gegebenenfalls Einsparungspotenziale benennen.

240986-136 AA CDU-Haushaltsbegleitantrag: Überführung städtischer Kitas in Freie Trägerschaft - Antrag zur Vorlage 240986

Sachverhalt

Kitas in freier Trägerschaft bieten mehrere Vorteile und eine Kostenersparnis:

  1. Aktuell sind 60 Stellen nicht besetzt. Das bildet einen Bedarf von 400 Kita-Plätzen ab. Sofern die Verwaltung kein Personal findet, soll sie auch in der Lage sein auch andere Optionen (z.B. Abgabe einer Kita) überlegen bzw. verhandeln zu dürfen. Teilweise ist es für Freie Träger einfacher Personal zu gewinnen.
  1. Freie Träger können durch effizientere Strukturen und flexiblere Arbeitsbedingungen kosteneffizienter arbeiten.
  1. Die Stadt Bonn spart Overheadkosten und -aufwand.
  1. Freie Träger bringen unterschiedliche pädagogische Konzepte und Ansätze ein, was zu einer höheren Qualität und Vielfalt in der Kinderbetreuung führt. Ein vielfältiges Angebot kann den Wettbewerb fördern und somit zu kosteneffizienteren Lösungen beitragen.

Beschlussvorschlag

Die Stadt Bonn wird in die Lage versetzt, dass unter bestimmten Bedingungen, perspektivisch 2-3 städtische Kitas in Freie Trägerschaft zu überführen.

Der Trägeranteil wird hierbei von der Stadt Bonn zu 100 Prozent übernommen.

240986-137 AA CDU-Haushaltsbegleitantrag: Neue Kitas an Freie Träger - Antrag zur Vorlage 240986

Sachverhalt

Kitas in freier Trägerschaft bieten mehrere Vorteile und eine Kostenersparnis:

  1. Teilweise ist es für Freie Träger einfacher Personal zu gewinnen.
  1. Freie Träger können durch effizientere Strukturen und flexiblere Arbeitsbedingungen kosteneffizienter arbeiten.
  1. Die Stadt Bonn spart Overheadkosten und -aufwand.
  1. Freie Träger bringen unterschiedliche pädagogische Konzepte und Ansätze ein, was zu einer höheren Qualität und Vielfalt in der Kinderbetreuung führt. Ein vielfältiges Angebot kann den Wettbewerb fördern und somit zu kosteneffizienteren Lösungen beitragen.

Beschlussvorschlag

Die Stadt Bonn vergibt zukünftig neue Kindertagesstätten (Kitas) ausschließlich an Freie Träger und betreibt diese nur selbst, wenn kein Freier Träger gefunden wird. Der Trägeranteil wird hierbei von der Stadt Bonn zu 100 Prozent übernommen.

240986-138 AA CDU-Änderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986, hier: CDU-Einsparliste

Sachverhalt

Die Einsparliste der CDU-Fraktion beinhaltet Maßnahmen und Aufgaben, die nicht pflichtig in der Umsetzung sind und darüber hinaus die falschen Prioritäten im Hinblick auf die aktuellen Probleme der Bundesstadt Bonn aufweisen. Der Bonner Haushalt hat derzeit ein in seiner thematischen Ausrichtung absolutes Ungleichgewicht. Die Bereiche Jugend, Familie, aber auch Sicherheit und Ordnung sowie das Dienstleistungsangebot für die Bonnerinnen und Bonner müssen gestärkt werden. Auch wenn Klima und Umwelt wichtige Themen sind, so darf dennoch nicht jede Maßnahme als mit oberster Priorität gesetzt angesehen werden.

I.

  1. Stabsstelle sollte aufgelöst und in der Linienverwaltung untergebracht werden. Ferner handelt es sich um eine komplett freiwillige Leistung.
  1. Budget um 75% reduziert. Freiwillige Leistung durch Beschluss festgelegt. Kann durch Beschluss wieder aufgehoben werden.
  1. Die Verwaltung hat hier schon im Rahmen der HH-Konsolidierung Einsparungen vorgeschlagen. Aus unserer Sicht kann der gesamte Bereich eingespart werden, da auch der RSK schon aus der Thematik ausgestiegen ist. Freiwillige Leistung durch Beschluss
  1. Die Reduzierung ist der Anteil an Maßnahmen aus dem

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Das Schreiben der Bezirksregierung sowie die Konsolidierungsbemühungen des Kämmerers und die zu erwartenden Prognosen bis 2029 haben gezeigt, dass im Bonner Haushalt einiges mehr an weiteren Einsparungszielen erfolgen muss. Die CDU-Fraktion ist überzeugt, dass spätestens im nächsten Doppelhaushalt ein HSK droht bzw. unausweichlich sein wird.

Daher sollen die folgenden Einsparvorschläge zum einen die eigenen Änderungsanträge decken, aber auch einen Beitrag zur weiteren Reduzierung der städtischen Schuldenlast zu leisten.

  1. Einsparmaßnahmen im konsumtiven Haushalt gem. Bindungsgradliste

Maßnahme Kontierung Einsparbetr. 2025 Einsp. 2026

  1. CDO 9010003 236.500 Euro 236.500 Euro
  1. Radverkehr – Aufw. Dl. 6102000 465.000 Euro 1.087.500Euro
  1. Jobwärts–Aufw.Zusch. 6102002 241.800 Euro 246.980 Euro
  1. Individualverkehrspl. 6112071 1.759.000 Euro 1.434.000 Euro
  1. Biodiversität-Aufw. Dl. 5630002 25.000 Euro 25.000 Euro
  1. Bonn rundum nachhaltig 5610018 25.000 Euro 25.000 Euro
  1. Förderprogramm Photo. 5610019 1.000.000 Euro 1.000.000 Euro
  1. Förderprogramm Entsieg. 5610020 100.000 Euro 100.000 Euro
  1. Förderpro. ener. San. 5610031 1.495.000 Euro 4.495.000 Euro
  1. Förderung nac

_Gekürzt._

240986-140 AA BBB-Änderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat möge folgenden, die Vorlage der Oberbürgermeisterin gänzlich ersetzenden Beschlussvorschlag fassen:

  1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Rat eine gegenüber der Bezirksregierung Köln verbindlich abzugebende Haushaltskonsolidierung mit einem entsprechend überarbeiteten Haushaltsentwurf für die Jahre 2025/26 nebst Finanzplanung bis 2029 nebst aller Anlagen vorzulegen mit dem Ziel, durch Einsparungen und ohne Steuererhöhungen bei der Gewerbe- und Grundsteuer unter strikter Anwendung der für ein Haushaltssicherungskonzept geltenden Vorschriften zu einem in Aufwand und Ertrag ausgeglichenen Haushalt und einer ebensolchen mittelfristigen Finanzplanung zu kommen.
  1. Zu diesem Zweck werden alle Aufwendungen für freiwillige Ausgaben und Pflichtaufgaben, die nur dem Grunde, nicht aber der Höhe nach verpflichtend vorgegeben sind, einer Aufgabenkritik unterzogen.
  1. Bis zur Vorlage des Konsolidierungskonzeptes und eines entsprechend überarbeiteten Haushaltsentwurfes 2025/26 mit Finanzplanung bis 2029 und allen Anlagen, der den Grundsätzen der Haushaltsklarheit und -wahrheit entspricht, werden sämtliche Aufwendungen, die nicht aufgrund von Gesetzen oder zur Aufrechterha

_Gekürzt._

240986-139 AA FDP-Änderungsantrag zu Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029Antrag zur Vorlage 240986 - beabsichtigte Kündigung der Rahmenvereinbarung mit der VEBOWAG

Sachverhalt

Aus der Konsolidierungsliste des Stadtkämmerers ist ersichtlich, dass die Mittel für die Rahmenvereinbarung mit der VEBOWAG entfallen sollen. Mit dieser sichert die Stadt für 5.000 Wohnungen der VEBOWAG im Stadtgebiet eine Mietpreisobergrenze für Mieter und bestimmte Belegungsrechte. Eine Befassung der Politik mit der Frage, ob die Rahmenvereinbarung gekündigt werden kann, ist – soweit ersichtlich – bislang nicht erfolgt. Vor dem Hintergrund der von der Stadt und allen Fraktion im Rat erkannten Mangellage im Bereich des erschwinglichen Wohnraums erscheint die Kündigung der Rahmenvereinbarung, die bei den betroffenen Mietern voraussichtlich zu Mieterhöhungen von mehr als 30 % führen wird, auch nicht sachgerecht. Der Haushaltsansatz ist damit zu korrigieren.

Beschlussvorschlag

Im Haushaltsansatz der Produktgruppe 1.50.00.10.05 (Wohnraumsicherung/Hilfe Wohnungslosigkeit) wird das Ergebnis der Konsolidierung „Rahmenvereinbarung VEBOWAG“, das zu einer Reduzierung der Ausgaben um 1.200.000 € für 2026 und sogar noch höherer Beträge 2027 ff. führt, wieder zurückgenommen. Der Ansatz der Produktgruppe insgesamt wird entsprechend angepasst.

240986-141 BBB-Anfrage: Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029;Hier: Reaktion auf prognostizierte Steuermindereinnahmen auf Basis der bundesweiten Steuerschätzung vom Mai 2025Drucksachengruppe 240986

Sachverhalt

Die bundesweite Steuerschätzung Mai 2025 führt laut den Verlautbarungen aus dem Ratsnewsletter Nr. 259 bis 2029 zu Einnahmeausfällen von insgesamt knapp 100 Mio. Euro. Sollte die aktuell unterstellte Wachstumsrate beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zu hoch sein, ist mit zusätzlichen Einnahmeausfällen zu rechnen. Hinzu kommt, dass die Stadt die „globaler Minderaufwand“ genannte Möglichkeit der Bilanzgestaltung erneut voll ausgereizt hat. Hierzu hatte der Regierungspräsident in seiner Haushaltsgenehmigung ausgeführt, dass bereits das Nichterwirtschaften dieses globalen Minderaufwandes die Stadt Bonn in ein Haushaltssicherungskonzept führen kann.

Beschlussvorschlag

  1. Welche konkreten Vorkehrungen hat die Oberbürgermeisterin getroffen bzw. in welchen Bereichen plant sie Sparmaßnahmen in welcher Höhe, um auf die mit Ratsnewsletter Nr. 259 vom 22.05.2025 von ihr abweichend zu den Annahmen des Haushaltes 2025/26 und der Finanzplanung bis 2029 bekanntgegeben, voraussichtlichen Steuermindereinnahmen vorsorgend zu reagieren?
  1. Mit welchen konkreten Einsparmaßnahmen will die Oberbürgermeisterin den für den Haushalt 2025/26 von ihr eingeplanten „globalen Minderaufwand“ erreichen?
  1. Wie lautet der Stand der Gesamtverschuldung der Stadt Bonn zum 30. Juni 2025 und wie hoch ist demnach die taggleiche Pro-Kopf-Verschuldung der Bonnerinnen und Bonner?

240986-142 ST BBB-Anfrage: Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029;Hier: Reaktion auf prognostizierte Steuermindereinnahmen auf Basis der bundesweiten Steuerschätzung vom Mai 2025Drucksachengruppe 240986

Begründung

Neue konsumtive Verpflichtungen über 5.000 EUR jährlich bedürfen der Einzelfallentscheidung durch OB und Stadtkämmerer. Inwieweit eine weitere Verschärfung im Rahmen der Bewirtschaftung für 2026 erforderlich sein wird, wird zu gegebener Zeit entschieden. Darüber hinaus wurde die Bundestadt Bonn von der Bezirksregierung Köln aufgefordert, den Konsolidierungsprozess zu vertiefen und zu beschleunigen. Zu diesem Zweck wird ein neues Projekt zur Aufgabenkritik unter der Federführung der Stabsstelle Zentrales Controlling im Auftrag des Stadtkämmerers ins Leben gerufen. Der neue Projektauftrag setzt auf den Vorarbeiten und Erkenntnissen aus dem bisherigen Konsolidierungsprojekt auf und bereits bestehende bzw. laufende Teilprojekte mit ähnlicher Zielrichtung werden sinnvoll in die neue Projektstruktur des Projektes integriert bzw. angebunden. Das Projekt Aufgabenkritik zielt darauf ab, bereits im Rahmen der Bewirtschaftung 2026 Einsparpotenziale zu erzielen und eine Genehmigungsfähigkeit des nächsten Doppelhaushaltes 2027/2028 zu erreichen, indem realisierbare Konsolidierungsmaßnahmen identifiziert und der Politik zur Entscheidung vorgelegt werden. Mithilfe von größeren Teilprojekten in de

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Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:

  1. Welche konkreten Vorkehrungen hat die Oberbürgermeisterin getroffen bzw. in welchen Bereichen plant sie Sparmaßnahmen in welcher Höhe, um auf die mit Ratsnewsletter Nr. 259 vom 22.05.2025 von ihr abweichend zu den Annahmen des Haushaltes 2025/26 und der Finanzplanung bis 2029 bekanntgegeben, voraussichtlichen Steuermindereinnahmen vorsorgend zu reagieren? Einem im Vergleich zum geplanten Jahresfehlbetrag höherem Defizit soll durch eine möglichst restriktive Bewirtschaftung entgegengewirkt werden. Gemäß Bewirtschaftungsverfügung 2025 sind die freigegebenen Mittel äußerst sparsam zu bewirtschaften. Nicht unbedingt erforderliche Ausgaben sind zu unterlassen. Alle Haushaltspositionen sind laufend hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen. Ebenfalls ist zu prüfen, ob bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben Standards gesenkt werden können und ob freiwillige Leistungen kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden können. Für 2025 wurde eine pauschale Freigabe im konsumtiven Bereich in Höhe von 90 % vorgenommen. Für 2026 ist eine 80%ige Freigabe geplant. Höhere Freigaben können auf Antrag mit entsprechen

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