Originalquelle: ALLRIS-Original
241022 · 2024-08-27 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag ist auf die Beibehaltung der aktuellen Verkehrsführung (Einbahnstraße stadtauswärts) auf der Bornheimer Straße auf dem Straßenabschnitt zwischen Altem Friedhof und Ellerstraße auch nach Abschluss der zurzeit laufenden Umbaumaßnahmen bis zur Realisierung der geplanten Rampe zur Viktoriabrücke gerichtet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag ist auf die Beibehaltung der aktuellen Verkehrsführung (Einbahnstraße stadtauswärts) auf der Bornheimer Straße auf dem Straßenabschnitt zwischen Altem Friedhof und Ellerstraße auch nach Abschluss der zurzeit laufenden Umbaumaßnahmen bis zur Realisierung der geplanten Rampe zur Viktoriabrücke gerichtet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund noch ausstehender verwaltungsinterner Abstimmungen bittet die Verwaltung um Vertagung in die übernächste Sitzung (05.11.2024) der Bezirksvertretung Bonn.
Stellungnahme der Verwaltung
Sowohl zur Vorplanung (DS-Nr. __1612386__ ), wie auch zur Ausbauplanung (DS __220661__ ) wurden Beschlüsse zum Umbau der Bornheimer Straße erwirkt, die den Endausbauzustand einschließlich der Rampe auf die Guido-Westerwelle-Brücke (ehem. Viktoriabrücke) beinhalten. Derzeit setzt die Verwaltung die vorgenannten Planungen um.
Die vom Antragsteller vorgeschlagene Beibehaltung der Einbahnfahrtrichtung stadtauswärts hätte weiterreichende Auswirkungen auf die Verkehrsbeziehungen von MIV und ÖPNV. Die Vorteile einer solchen Regelung in der Bornheimer Straße können zu nachteiligen Auswirkungen in den umliegenden Straßen führen. Ebenso wären die Linienführung der Busse und deren Fahrzeiten davon betroffen. Haltestellen müssten entsprechend verlegt und umgebaut werden.
Die Verwaltung sieht daher keine Erforderlichkeit, vom seinerzeit beschlossenen verkehrsplanerischen Konzept abzuweichen. Bzgl. des Zeitplanes für die Umsetzung der Rampe an der Guido-Westerwelle-Brücke verweist die Verwaltung auf die Stellungnahme zu DS [__22092
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Begründung des Bürgerantragsstellers ist nachvollziehbar. Die umgestaltete Bornheimerstraße zwischen Hochstadenring und Am Alten Friedhof wird mit ihrer verschmälerten Fahrbahn einen Zweirichtungsverkehr für alle Kraftfahrzeuge nur schwer aufnehmen und für die Anwohnenden eine höhere Belastung bringen als vor dem Umbau. Das widerspricht den Masterplan-Intentionen und Förderbedingungen für den Umbau der Bornheimerstraße.
Beschlussvorschlag
Die bisherige Verkehrsführung für den MIV auf der Bornheimerstraße wird beibehalten, bis die beschlossene MIV-Durchfahrtssperre am Hochstadenring Richtung Norden eingerichtet ist. Nur ÖPNV-Linienverkehr und Radverkehr erhalten nach Fertigstellung des laufenden Umbaus eine Nutzungsfreigabe für die Bornheimer Straße Richtung Am Alten Friedhof.
Begründung
der Beschlussvorlage DS 253173 entspricht einer ablehnenden Stellungnahme zu diesem Bürgerantrag. Aus Sicht der Verwaltung ist mit dem o.g. Beschluss die Beratung über den vorliegenden Antrag überholt. Die Verwaltung setzt derzeit die beschlossenen Maßnahmen zur Verkehrsführung im Bereich des Straßenzugs der Bornheimer Straße um.
__Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: __
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die darin vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Stellungnahme der Verwaltung
Der Berliner Platz, die Bornheimer Straße und der Hochstadenring sind derzeit noch abschnittsweise Teile der klassifizierten Bundesstraße 56. Daher müssen nach Beendigung der Baumaßnahme auf der Bornheimer Straße die Verkehrsrelationen entlang dieses Straßenzuges zunächst wieder freigegeben werden, damit diese ihre Verkehrsfunktion als Bundesstraße wieder erfüllen kann. Nach Fertigstellung der Rampe vom Kreisverkehr am Alten Friedhof bis auf die Guido-Westerwelle-Brücke kann der Bundesstraßenverlauf in diesem Abschnitt in einem Widmungsverfahren wie geplant auf das neue Bauwerk verlagert werden und die Bornheimer Straße abgestuft werden.
Am 17.06.2025 hat die Bezirksvertretung Bonn die __Drucksache 253173__ über die "Vorübergehende Verkehrsführung auf der Bornheimer Straße und der Guido-Westerwelle-Brücke bis zur Herstellung der Rampe Thomastraße" gemäß einem Vorschlag der Verwaltung mit zusätzlichen Maßgaben beschlossen.
Die ausführliche Begründung der Beschlussvorlage DS 253173 entspricht einer ablehnenden Stellungnahme zu diesem Bürgerantrag. Aus Sicht der Verwaltung ist mit dem o.g. Beschluss die
_Gekürzt._