Originalquelle: ALLRIS-Original
241029 · 2024-07-03 · Beschlussvorlage · öffentlich
vorliegende Planungskonzept "Rheingärten" mit Maßnahmenliste wird
als Grundlage konkreter Einzelplanungen
beschlossen.
Verwaltung wird beauftragt, passende Förderanträge zur Umsetzung der Maßnahmenliste zu stellen.
Der Ortsauschuss Auerberg reichte im Mai 2022 einen Bürgerantrag mit dem Titel „Errichtung einer ‚Rheinaue-Nord‘ zum Zwecke der Klimaschutzes und als Naherholungsgebiet“ ein. Diesem folgend beauftragte der Rat die Verwaltung am 09.02.2023 in Zusammenwirken mit der Stadt Bornheim entsprechende Maßnahmen in den bestehenden Landschaftsschutzgebieten Klosteracker und Herseler Rheinaue zwischen L300/ Kölnstraße und Rheinufer zu prüfen, zu planen und auf Grundlage der Planung die Realisierung vorzubereiten ( __DS 221009__ ).
Im Oktober 2023 informierte die Verwaltung in einer Mitteilungsvorlage über die geplante Vorgehensweise ( __DS 231720__ ). Für die Erstellung des Konzeptes wurde das Planungsbüro bgmr Landschaftsarchitekten GmbH beauftragt, das den Landschaftsraum in der Bearbeitung des Bonner Freiraumplans bereits als Lupenraum betrachtet hat. Die Bearbeitung startete Anfang 2024.
Anfang Februar 2024 konnten in einem ersten Beteiligungsworkshop die Belange der Landwirtschaft mit den im Planungsraum wirtschaftenden Landwirten besprochen
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Sachverhalt
Mit den „Rheingärten“ soll ein hoch attraktives Naherholungsgebiet mit zahlreichen Attraktionen geschaffen werden. Dieses gilt es sowohl aus Rheindorf als auch Auerberg vor allem sicher und barrierefrei für Fußgänger und Radfahrer zu erschließen. Während die Straße „An der Rheindorfer Burg“ bereits als Fahrradstraße ausgewiesen ist, mangelt es dem Ortsteil Auerberg bislang an einem entsprechenden barrierefreien Zugang zu dem geplanten Naherholungsgebiet und einer Querverbindung zur Straße „An der Rheindorfer Burg“. Die im Konzept ausgewiesene „Qualifizierung des Wegenetz zwischen Graurheindorf und Auerberg“ durch die Kleingartenanlage ist aufgrund der geplanten Treppe von bzw. zur Straße „An der Rheindorfer Burg“ denkbar ungeeignet, Fußgängern und Radfahrern eine barrierefreie Verbindung zu ermöglichen.
Bereits die Begründung des rechtskräftigen Bebauungsplanes 7525-49 führt folgendes aus: „Zur Verwirklichung der im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsflächen müssen daher nur noch … die Fuß- und Radwegverbindungen von der Osloer Straße zur "Rheindorfer Burg" geschaffen werden.“ Nach wie vor zeitgemäß erscheint den Antragstellern daher die im Bebauungsplan und seiner Begründung ber
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, im Rahmen des Konzeptes „Rheingärten“ zwischen der Straße „An der Rheindorfer Burg“ und der „Osloer Straße“ den im rechtskräftigen Bebauungsplan bereits vorgesehenen Fuß- und Radweg zu realisieren (s. Anlage).
Sachverhalt
Mit den „Rheingärten“ soll ein hoch attraktives Naherholungsgebiet mit zahlreichen Attraktionen geschaffen werden. Dieses gilt es sowohl aus Rheindorf als auch Auerberg vor allem sicher und barrierefrei für Fußgänger und Radfahrer zu erschließen. Während die Straße „An der Rheindorfer Burg“ bereits als Fahrradstraße ausgewiesen ist, mangelt es dem Ortsteil Auerberg bislang an einem entsprechenden barrierefreien Zugang zu dem geplanten Naherholungsgebiet und einer Querverbindung zur Straße „An der Rheindorfer Burg“. Die im Konzept ausgewiesene „Qualifizierung des Wegenetz zwischen Graurheindorf und Auerberg“ durch die Kleingartenanlage ist aufgrund der geplanten Treppe von bzw. zur Straße „An der Rheindorfer Burg“ denkbar ungeeignet, Fußgängern und Radfahrern eine barrierefreie Verbindung zu ermöglichen.
Bereits die Begründung des rechtskräftigen Bebauungsplanes 7525-49 führt folgendes aus: „Zur Verwirklichung der im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsflächen müssen daher nur noch … die Fuß- und Radwegverbindungen von der Osloer Straße zur "Rheindorfer Burg" geschaffen werden.“ Nach wie vor zeitgemäß erscheint den Antragstellern daher die im Bebauungsplan und seiner Begründung ber
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Begründung
des rechtskräftigen Bebauungsplanes 7525-49 „Zur Verwirklichung der im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsflächen müssen daher nur noch … die Fuß- und Radwegverbindungen von der Osloer Straße zur "Rheindorfer Burg" geschaffen werden.“ für überflüssig und wenn ja, wie begründet sie dies?
Begründung
des rechtskräftigen Bebauungsplanes 7525-49 „Zur Verwirklichung der im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsflächen müssen daher nur noch … die Fuß- und Radwegverbindungen von der Osloer Straße zur "Rheindorfer Burg" geschaffen werden.“ für überflüssig und wenn ja, wie begründet sie dies? **
Der in der Fragestellung zitierte Satz aus der Begründung des Bebauungsplans Nr. 7525-49 ist nach wie vor sachlich richtig. Ein Erfordernis, den planungsrechtlich ermöglichten Ausbau auch umzusetzen, resultiert daraus genauso wenig wie eine Verpflichtung, durch ein Planänderungsverfahren die bisher nicht realisierte Festsetzung aus dem Bebauungsplan und seiner Begründung zu eliminieren.
Stellungnahme der Verwaltung
1. Aus welchen Gründen ist die im rechtskräftigen Bebauungsplan 7525-49 festgeschriebene, aber bis heute fehlende Fuß- und Radwegverbindung von der Osloer Straße zur "Rheindorfer Burg" bisher nicht realisiert worden?
Die Fuß- und Radwegeverbindung war zur Erschließung der Parkanlage gedacht. Die vorgesehene Parkanlage ist nicht umgesetzt worden, weshalb es auch keine Wegeverbindung gibt.
2. Ist die im Konzept ausgewiesene „Qualifizierung des Wegenetz zwischen Graurheindorf und Auerberg“ durch die Kleingartenanlage angesichts der geplanten Treppe von bzw. zur Straße „An der Rheindorfer Burg“ aus Sicht der Oberbürgermeisterin geeignet, Fußgängern und Radfahrern eine barrierefreie Verbindung zwischen den beiden Straßen zu ermöglichen und wenn nein, wie gedenkt die Oberbürgermeisterin die Wegebeziehung barrierefrei herzustellen?
Die bereits bestehende Wegeverbindung durch die Kleingartenanlage ist in jetzigem Zustand barrierearm, straßenseitig ist sie ebenerdig (zum Bürgersteig bzw. abgesenkter Bordstein zur Straße), auf der Seite zur Rheindorfer Burg ist eine Rampe vorhanden. Die Treppe wäre eine Ergänzung und Abkürzung für Fußgänger*innen.
Die Kleingartenanlage soll zu
_Gekürzt._