Originalquelle: ALLRIS-Original

Neuverlegung einer Wasserleitung im FFH-Gebiet Siebengebirge

241032 · 2024-06-26 · Beschlussvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Der naturschutzrechtlichen Befreiung nach § 67 (1) BNat SchG zur Neuverlegung einer Wasserleitung im FFH-Gebiet „Siebengebirge“ sowie im Naturschutzgebiet „Siebengebirge – Teilgebiet Ennert“ bei Oberkassel wird zugestimmt.

Begründung

Die Antragssteller benötigen auf ihrem Grundstück, Kucksteinweg 22 in 53227 Bonn, einen Wasseranschluss, der derzeit noch nicht besteht. Aufgrund einer hohen Schadstoffbelastung des Brunnenwassers, ist daher ein kurzfristiger Anschluss an die städtische Wasserversorgung notwendig. Für den Anschluss ist die Verlegung einer rd. 180 m langen Wasserleitung notwendig, die durch einen weitestgehend vegetationsfreien Bereich verlegt und an die Bestandsleitung an der Berghovener Straße angeschlossen wird.

Die geplante Wasserleitung befindet sich im FFH-Gebiet “Siebengebirge” und im Geltungsbereich des Landschaftsplanes „Ennert“ im Naturschutzgebiet „Siebengebirge – Teilgebiet Ennert (NSG 1.1)“. Das schutzwürdige Biotop “BK-5208-0039” sowie der Biotopverbund „VB-K-5208-043” mit herausragender Bedeutung für den landesweiten Biotopverbund erstreckt sich auf den Vorhabenbereich, sind von dem Vorhaben aber nicht betroffen.

Nach § 23 (2) BNat SchG sind in Naturschutzgebieten alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können. Verboten ist es insbesondere: "bauliche An

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge