Originalquelle: ALLRIS-Original

BBB-Anfrage: Burbacher Straße

241072 · 2024-07-04 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt

Sachverhalt

Der geplante Ausbau zur Fahrradstraße erfüllt in großen Abschnitten aufgrund mangelnder Fahrbahnbreite erkennbar nicht die Anforderungen des sogenannten „Radentscheides“. Gleiches gilt für die Breite der künftigen Gehwege. Die Fragesteller sind daher interessiert zu erfahren, warum eine den Maßstäben des Radentscheides in großen Teilen nicht entsprechende Straße trotzdem als Fahrradstraße ausgewiesen werden soll. Überdies ist von Belang, welche Überlegungen seitens der Oberbürgermeisterin mit welchem Ergebnis angestellt wurden, um die für die Anwohnerschaft wegfallenden Parkmöglichkeiten zu kompensieren.

Beschlussvorschlag

  1. Trifft es zu, dass Streckenabschnitte der Burbacher Straße die laut Radentscheid geforderte Breite einzurichtender Fahrradstraßen von 4, 50 Meter unterschreiten und wenn ja, welche Längen weisen diese Streckenabschnitte jeweils auf und in welcher Länge entsprechen diese insgesamt im Vergleich zur Gesamtlänge der geplanten Fahrradstraße nicht den Vorgaben des Radentscheids?
  1. Auf welcher Länge im Vergleich zur Gesamtlänge der geplanten Fahrradstraße entsprechen die Gehwegbreiten nicht den Mindestvorgaben des Radentscheides und sieht die Planung der Oberbürgermeisterin vor, im Zuge der Einrichtung der Fahrradstraße zumindest durchgehend einseitig einen entsprechend breiten Gehweg zu errichten und wenn nein, warum nicht? 3. Vor dem Hintergrund der Antworten zu Frage 1 und 2: Stellt aus Sicht der Oberbürgermeisterin die Einrichtung einer Fahrradstraße, die nicht den Vorgaben des Radentscheides entspricht, einen Verstoß gegen die Annahme des Bürgerbegehrens durch den Rat der Stadt Bonn dar und wenn nein, wie begründet die Oberbürgermeisterin dies? 4. Verfügt die Oberbürgermeisterin über ein Konzept, wann und wo den betroffenen Anliegern der Burbacher Straße alternativ Parkplätze an

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

241072-01 BBB-Anfrage: Burbacher Straße

Stellungnahme der Verwaltung

Aufgrund von internen Abstimmungserfordernissen zu den verschiedenen Sachverhalten bittet die Verwaltung um Vertagung in die nächste Sitzung.

241072-03 ST BBB-Anfrage: Burbacher Straße

Sachverhalt

__1. Trifft es zu, dass Streckenabschnitte der Burbacher Straße die laut Radentscheid geforderte Breite einzurichtender Fahrradstraßen von 4, 50 Meter unterschreiten und wenn ja, welche Längen weisen diese Streckenabschnitte jeweils auf und in welcher Länge entsprechen diese insgesamt im Vergleich zur Gesamtlänge der geplanten Fahrradstraße nicht den Vorgaben des Radentscheids? __

Es trifft zu, dass bei der Planung der Fahrradstraßen die Verwaltung diese Breite als im Regelfall einzuhaltendes Maß anstrebt und im Übrigen aus vorliegenden Regelwerken eine Breite von 4, 00 m als Mindestmaß für Fahrradstraßen abgeleitet hat. Die 4, 00 m wurden in sehr vielen Fahrradstraßenabschnitten angewandt, um vor allem im Sinne der Anwohner*innen das straßenbegleitende Kfz-Parken weiterhin zu ermöglichen und dadurch verschiedene Belange miteinander vereinbar zu machen.

Dort, wo bauliche Engstellen bestehen, ist es in der Verkehrsplanung zudem möglich, au ch Mindestmaße auf kurzen Abschnitten unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit zu unterschreiten. Die Burbacher Straße liegt im historischen Ortskern von Kessenich und weist daher teilweise solche baulichen Engstellen auf. Auf der geplanten

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

__1. Trifft es zu, dass Streckenabschnitte der Burbacher Straße die laut Radentscheid geforderte Breite einzurichtender Fahrradstraßen von 4, 50 Meter unterschreiten und wenn ja, welche Längen weisen diese Streckenabschnitte jeweils auf und in welcher Länge entsprechen diese insgesamt im Vergleich zur Gesamtlänge der geplanten Fahrradstraße nicht den Vorgaben des Radentscheids? __

Es trifft zu, dass bei der Planung der Fahrradstraßen die Verwaltung diese Breite als im Regelfall einzuhaltendes Maß anstrebt und im Übrigen aus vorliegenden Regelwerken eine Breite von 4, 00 m als Mindestmaß für Fahrradstraßen abgeleitet hat. Die 4, 00 m wurden in sehr vielen Fahrradstraßenabschnitten angewandt, um vor allem im Sinne der Anwohner*innen das straßenbegleitende Kfz-Parken weiterhin zu ermöglichen und dadurch verschiedene Belange miteinander vereinbar zu machen.

Dort, wo bauliche Engstellen bestehen, ist es in der Verkehrsplanung zudem möglich, au ch Mindestmaße auf kurzen Abschnitten unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit zu unterschreiten. Die Burbacher Straße liegt im historischen Ortskern von Kessenich und weist daher teilweise solche baulichen Engstellen auf. Auf der geplanten

_Gekürzt._