Originalquelle: ALLRIS-Original
241072 · 2024-07-04 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt
Der geplante Ausbau zur Fahrradstraße erfüllt in großen Abschnitten aufgrund mangelnder Fahrbahnbreite erkennbar nicht die Anforderungen des sogenannten „Radentscheides“. Gleiches gilt für die Breite der künftigen Gehwege. Die Fragesteller sind daher interessiert zu erfahren, warum eine den Maßstäben des Radentscheides in großen Teilen nicht entsprechende Straße trotzdem als Fahrradstraße ausgewiesen werden soll. Überdies ist von Belang, welche Überlegungen seitens der Oberbürgermeisterin mit welchem Ergebnis angestellt wurden, um die für die Anwohnerschaft wegfallenden Parkmöglichkeiten zu kompensieren.
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund von internen Abstimmungserfordernissen zu den verschiedenen Sachverhalten bittet die Verwaltung um Vertagung in die nächste Sitzung.
Sachverhalt
__1. Trifft es zu, dass Streckenabschnitte der Burbacher Straße die laut Radentscheid geforderte Breite einzurichtender Fahrradstraßen von 4, 50 Meter unterschreiten und wenn ja, welche Längen weisen diese Streckenabschnitte jeweils auf und in welcher Länge entsprechen diese insgesamt im Vergleich zur Gesamtlänge der geplanten Fahrradstraße nicht den Vorgaben des Radentscheids? __
Es trifft zu, dass bei der Planung der Fahrradstraßen die Verwaltung diese Breite als im Regelfall einzuhaltendes Maß anstrebt und im Übrigen aus vorliegenden Regelwerken eine Breite von 4, 00 m als Mindestmaß für Fahrradstraßen abgeleitet hat. Die 4, 00 m wurden in sehr vielen Fahrradstraßenabschnitten angewandt, um vor allem im Sinne der Anwohner*innen das straßenbegleitende Kfz-Parken weiterhin zu ermöglichen und dadurch verschiedene Belange miteinander vereinbar zu machen.
Dort, wo bauliche Engstellen bestehen, ist es in der Verkehrsplanung zudem möglich, au ch Mindestmaße auf kurzen Abschnitten unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit zu unterschreiten. Die Burbacher Straße liegt im historischen Ortskern von Kessenich und weist daher teilweise solche baulichen Engstellen auf. Auf der geplanten
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
__1. Trifft es zu, dass Streckenabschnitte der Burbacher Straße die laut Radentscheid geforderte Breite einzurichtender Fahrradstraßen von 4, 50 Meter unterschreiten und wenn ja, welche Längen weisen diese Streckenabschnitte jeweils auf und in welcher Länge entsprechen diese insgesamt im Vergleich zur Gesamtlänge der geplanten Fahrradstraße nicht den Vorgaben des Radentscheids? __
Es trifft zu, dass bei der Planung der Fahrradstraßen die Verwaltung diese Breite als im Regelfall einzuhaltendes Maß anstrebt und im Übrigen aus vorliegenden Regelwerken eine Breite von 4, 00 m als Mindestmaß für Fahrradstraßen abgeleitet hat. Die 4, 00 m wurden in sehr vielen Fahrradstraßenabschnitten angewandt, um vor allem im Sinne der Anwohner*innen das straßenbegleitende Kfz-Parken weiterhin zu ermöglichen und dadurch verschiedene Belange miteinander vereinbar zu machen.
Dort, wo bauliche Engstellen bestehen, ist es in der Verkehrsplanung zudem möglich, au ch Mindestmaße auf kurzen Abschnitten unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit zu unterschreiten. Die Burbacher Straße liegt im historischen Ortskern von Kessenich und weist daher teilweise solche baulichen Engstellen auf. Auf der geplanten
_Gekürzt._