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Änderung der Allgemeinen Bewilligungsbedingungen zur Projektförderung im Bereich der Kultur

241102 · 2024-08-21 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für Projektförderungen im Bereich der Kultur in der Fassung von Anlage 1 werden beschlossen.

Beschlussvorschlag

Die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für Projektförderungen im Bereich der Kultur in der Fassung von Anlage 1 werden beschlossen.

Begründung

Bei der Überarbeitung der Bewilligungsbedingungen handelt es sich um eine Anpassung in Anlehnung an die Aktualisierung der „Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung Nordrhein-Westfalen“ vom 25. Oktober 2023. __Synopse__

alt | neu | Erläuterung 1. Voraussetzungen für die Bewilligung eines Zuschusses | 1. Voraussetzungen für die Bewilligung eines Zuschusses 1.2 Eigenmittel können auch durch Eigenleistung erbracht werden. Die Eigenleistung muss in einem angemessenen Verhältnis im Hinblick auf das Projektziel und die Gesamtfinanzierung stehen. Der Eigenanteil sollte regelmäßig 10 % der Gesamtkosten abdecken. Hierzu können neben Barmitteln auch haupt- und ehrenamtliche Personalkosten gehören. Über Abweichungen von dem anzusetzenden Umfang der Eigenleistung entscheidet das Kulturamt im Einzelfall. Qualifizierte ehrenamtliche Arbeit kann mit 15 Euro/ Stunde brutto in Wert gesetzt werden. | 1.2 Eigenmittel können auch durch Eigenleistung erbracht werden. Die Eigenleistung muss in einem angemessenen Verhältnis im Hinblick auf das Projektziel und die Gesamtfinanzierung

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge