Originalquelle: ALLRIS-Original
241129 · 2024-08-27 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Ich beantrage an Glas- und Textilcontainern Schilder anzubringen, die darauf hinweisen, dass das abstellen anderer Müllsorten verboten ist. Dies sollte auch mittels Bildern erfolgen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Antrag.
ergeben sich aus dem beigefügten Antrag.
Stellungnahme der Verwaltung
Die bonnorange AöR teilt zum Bürgerantrag Folgendes mit:
Die angesprochenen Glascontainer gehören der Firma Remondis, wodurch die bonnorange AöR keinen Einfluss auf die Gestaltung der Container hat. Die bonnorange AöR wird aber die Fa. Remondis anschreiben und um Stellungnahme bitten. Sofern eine Stellungnahme eingeht, wird sie dem Antragsteller übermittelt.
Alttextilcontainer gehören nur zum Teil der bonnorange AöR, so dass die Kennzeichnung hier nur einen Teil der Standorte betreffen würde.
Dennoch wird der Vorschlag zur Beschilderung von Containern begrüßt. Die bonnorange AöR wird den Vorschlag daher bei der Erarbeitung des Wertstoffinselkonzeptes berücksichtigen. Dabei soll das wilde Aufstellen von Alttextilcontainern, an denen sich leider regelmäßig wilder Müll ansammelt, unterbunden werden und in einem Gesamtkonzept für die öffentlichen Containerstandorte aufgehen. U.a. sollen hierbei auch Aspekte der Aufwertung, der Beleuchtung und auch der Beschilderung Einzug halten.
Stellungnahme der Verwaltung
In Ergänzung zur Stellungnahme __241129-01__ hat die bonnorange Kontakt zu Remondis aufgenommen und dort um Stellungnahme zu dem Bürgerantrag __241129__ gebeten. Von Seiten Remondis schließt man sich ausdrücklich der Stellungnahme __241129-01__ der bonnorange an, so dass auch von dort der Vorschlag zur Beschilderung der Container bei der Erarbeitung des zukünftigen Wertstoffinselkonzeptes berücksichtigt wird.
Sachverhalt
Die widerrechtliche Müllablage an Container-Standorten ist stadtweit vorzufinden und auch bekannt. Das Ansinnen des Antragstellers ist berechtigt und sollte mit Blick auf die gewünschte Verbots-Beschilderung im einheitlichen Design für alle Container-Arten und -standorte aufgesetzt werden. Allerdings sollte die Anbringung der Schilder zeitgleich erfolgen und die Produktionskosten auf die Beteiligten umgelegt werden. Die Beleuchtung soll als weiterer Optimierungsansatz in das zu erarbeitende Wertstoffinselkonzept einfließen.
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Begründung
Der Beschlussvorschlag geht zurück auf einen Bürgerantrag, den der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hat am 27.08.2024 beraten und angenommen hat.
Zur Beratung im Ausschuss für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger haben die nachfolgenden Stellungnahmen der bonnorange AöR vorgelegen:
__DS__ __241129-01 ST__ __: __ Die bonnorange AöR teilt zum Bürgerantrag Folgendes mit:
Die angesprochenen Glascontainer gehören der Firma Remondis, wodurch die bonnorange AöR keinen Einfluss auf die Gestaltung der Container hat. Die bonnorange AöR wird aber die Fa. Remondis anschreiben und um Stellungnahme bitten. Sofern eine Stellungnahme eingeht, wird sie dem Antragsteller übermittelt.
Alttextilcontainer gehören nur zum Teil der bonnorange AöR, so dass die Kennzeichnung hier nur einen Teil der Standorte betreffen würde.
Dennoch wird der Vorschlag zur Beschilderung von Containern begrüßt. Die bonnorange AöR wird den Vorschlag daher bei der Erarbeitung des Wertstoffinselkonzeptes berücksichtigen. Dabei soll das wilde Aufstellen von Alttextilcontainern, an denen sich leider regelmäßig wilder Mü
_Gekürzt._