Originalquelle: ALLRIS-Original
241177 · 2024-08-29 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Max Biniek Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Martin
erfolgt mündlich.
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Inhalt der ergänzenden Stellungnahme:
Unter Bezugnahme auf den Antrag legt die Verwaltung den nachstehenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung vor:
Beschlussvorschlag:
Zur Begründung wird ausgeführt:
Entgegen 241177-01 ST konnte die Verwaltung doch schon eine Stellungnahme zum Antrag realisieren und zieht die Vertagungsbitte daher zurück.
Das Tierheim Albert Schweitzer kann mit den bestehenden Flächen am Standort Lambareneweg den gesetzlichen Auftrag des Tierschutzes nur unzureichend gewährleisten.
Die Verwaltung strebt – entsprechend der Intention des Antrages - eine dauerhafte Lösung an und hat hierzu die nachstehende Lösung entwickelt, die sich inhaltlich in dem Rahmen der Vorgaben des Antrages bewegt.
Dabei wurde in Abstimmung mit der Tierhe
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
zur Abstimmung vor:
Beschlussvorschlag:
Zur
Begründung
wird ausgeführt:
Entgegen 241177-01 ST konnte die Verwaltung doch schon eine Stellungnahme zum Antrag realisieren und zieht die Vertagungsbitte daher zurück.
Das Tierheim Albert Schweitzer kann mit den bestehenden Flächen am Standort Lambareneweg den gesetzlichen Auftrag des Tierschutzes nur unzureichend gewährleisten.
Die Verwaltung strebt – entsprechend der Intention des Antrages - eine dauerhafte Lösung an und hat hierzu die nachstehende Lösung entwickelt, die sich inhaltlich in dem Rahmen der Vorgaben des Antrages bewegt.
Dabei wurde in Abstimmung mit der Tierheimleitung der Fokus darauf gelegt, eine Erweiterung des Tierheims am Standort zu erreichen. Die bauliche Erweiterung des Tierheimes erfolgt in Verantwortung und Federführung des "Tierheim Albert Schweitzer - Tierschutz Bonn und Umgebung e. V.". Hierbei soll im Auftrag der Stadtverwaltung ein Fachbüro zur Projektsteuerung unterstützen, um die Belange der Autobahnsanierung, des örtlichen Bau- und Planungsrechtes, sowie die fachlichen Ansprüche des Tierschutzes beim konkreten Bauprojekt "Tierheim" zu koordinieren. Die notwendigen konsumtiven Mittel sind nicht Bestandteil dieser Vorlage.
Zugleich sollen die Interessen d
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Vorschläge der Verwaltung zur Flächenerweiterung des Tierheims am derzeitigen Standort und zur Verlagerung der Flächen der Kleingärtner sind nicht zielführend.
Sie entsprechen weder den berechtigten und planungsrechtlich umsetzbaren Interessen der Kleingärtner noch dem Tierwohl und beeinträchtigen die Planung des Ausbaus der A565 mit dem Brückenbauwerk.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt:
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda vom 31.10.2024 hat Herr Dr. Janicke (SPD) um Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten.
Die Quantität ergibt sich aus dem Bedarf. Alle Tiere, die gemäß den Vorgaben des Tierschutz- und des Tierseuchenrechts anderweitig unterzubringen sind, müssen grundsätzlich auch in einem Tierheim untergebracht werden können. Das Gleiche gilt für Tiere, deren notwendige Unterbringung auf der Basis der Vorgaben des Ordnungsrechts zu vollziehen ist.
Basis für die Qualität jeglicher Haltung von Hunden, Katzen und Heimtieren und ihrer Bewertung durch die Veterinärdienste stellen in Kombination das deutsche Tierschutzgesetz, die Tierschutzhundeverordnung, die Tierheimordnung des Deutschen Tierschutzbundes e.V. sowie die Merkblätter der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. dar. Die aus diesen Vorgaben erwachsenden Anforderungen an die Art und Weise der Unterbringung gelten für jegliche durch die Stadt untergebrachten Tier
_Gekürzt._
Sachverhalt
Inhalt der ergänzenden Stellungnahme:
Am 29. November 2024 fand der von der Politik gewünschte Ortstermin statt. Teilgenommen haben Vertreterinnen und Vertreter der Politik, des Tierschutzvereins Bonn und Umgebung e. V., des Stadtverbandes der Gartenfreunde e. V., des Flora e. V. sowie der Verwaltung, vertreten durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün sowie das Amt für Wirtschaftsförderung.
Die Moderation des Termins übernahm das Büro ulrich hartung GmbH. Im Rahmen des Treffens fand ein konstruktiver Austausch zu den verschiedenen Interessen und Anliegen der beteiligten Akteure statt. Die unterschiedlichen Perspektiven wurden intensiv diskutiert, um eine bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu erarbeiten.
Beschlussvorschlag
Inhalt der ergänzenden Stellungnahme:
Am 29. November 2024 fand der von der Politik gewünschte Ortstermin statt. Teilgenommen haben Vertreterinnen und Vertreter der Politik, des Tierschutzvereins Bonn und Umgebung e. V., des Stadtverbandes der Gartenfreunde e. V., des Flora e. V. sowie der Verwaltung, vertreten durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün sowie das Amt für Wirtschaftsförderung.
Die Moderation des Termins übernahm das Büro ulrich hartung GmbH. Im Rahmen des Treffens fand ein konstruktiver Austausch zu den verschiedenen Interessen und Anliegen der beteiligten Akteure statt. Die unterschiedlichen Perspektiven wurden intensiv diskutiert, um eine bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu erarbeiten.
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda vom 04.02.2025 haben Dr. Janicke (SPD) und Dr. Möller (Grüne) um Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten.
Der qualitative Bedarf für das Tierheim richtet sich nach den Vorgaben des Tierschutzgesetzes, der Tierschutzhundeverordnung und den Merkblättern der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT).
Die Räumlichkeiten müssen den spezifischen Anforderungen, der zu haltenden Tierarten hinsichtlich Unterbringung, Ernährung und Pflege und den geplanten Belegungszahlen in Anzahl, Bauweise, Größe und Ausstattung entsprechen und neben geschlossenen Räumen auch Ausläufe haben, die den Tieren zusätzliche Bewegungsmöglichkeiten und Umweltreize bieten.
Die Haltungseinrichtungen müssen den Tieren ausreichend Beschäftigungs- und Rückzugsmöglichkeiten bieten, besonders bei der Gruppenhaltung.
Der Platzbedarf für die einzelnen Tierarten sollte der Tierschutz-Hundeverordnung v. 2. Mai 2001 bzw. den Mindestanford
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung benötigt einen abschließenden Beschluss zu der Beschlussvorlage __DS 241177__ . Dieser ist dringlich aufgrund der zeitlich und inhaltlich voneinander abhängigen Maßnahmen:
Neubaufläche des Kleingartenvereins an der Alfterer Straße.
Entscheidender Hintergrund ist die aktuelle Zeitplanung der Autobahn GmbH zur baulichen Umsetzung der Sanierung der Autobahn A 565 „Tausendfüßler“.
Die __DS 241177__ wurde am 29.08.2024 im Rat beraten, wie von der Verwaltung unter der __DS 241177-03 ST__ vorgeschlagen, geändert beschlossen und an weitere Gremien verwiesen. Die von dem geänderten Beschluss des Rates abweichenden Empfehlungen des PLA vom 29.10.2024 und des AUKLA vom 31.10.2024 liegen vor, die Anhörung der BV Bonn, welcher ein im Nachgang festgestelltes Anhörungsrecht zusteht, wird aktuell über
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Mit Hinweis auf die in der Stellungnahme __DS 241177-09 ST__ begründeten Dringlichkeit eines Beschlusses wurde eine Anhörung der BV Bonn im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung __DS 241177-10__ angeregt.
Für ein positives Votum zu dem bereits gefassten Ratsbeschluss vom 29.08.2024 zeichnete sich jedoch keine Mehrheit unter den Bezirksverordneten ab, sodass kein positives Votum im Rahmen der Anhörung erfolgte.
Sachverhalt
Für den Umzug benötigen die Kleingärtner eine verbindliche Zusage bzgl. der Errichtung von Lauben.
Im Vorfeld berichtete die Verwaltung, dass der Bau eines großen Vereinshauses nicht möglich sein wird. Es wurde bisher jedoch nicht dargelegt, welche Art von Gebäude unter welchen Bedingungen möglich wäre und welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssten.
Für eine Kleingartenanlage sind sanitäre Anlagen wichtig, die oft im Vereinshaus untergebracht sind. Wenn es kein Vereinshaus geben sollte, wie könnte dann die Errichtung von sanitären Anlagen aussehen?
Das Vereinshaus muss aufgrund äußerer Umstände ersetzt werden. Der Kleingartenverein hat diese Umstände nicht zu verantworten. Daher sollen alle damit in Verbindung stehenden Kosten von der Stadt ersetzt werden.
Die Tierheimnutzung ist derzeit meist ebenerdig. Dabei stellt sich die Frage, wenn Keller und Obergeschosse möglich sind, wie ein Nutzungskonzept dann aussehen würde.
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
In der Ratssitzung vom 12.05.2025 wurde unter Ziffer 4 des __geänderten Beschlusses__ an die Verwaltung ein Prüfauftrag gerichtet , “…wie ein Raumkonzept für die Erweiterung des Tierheims aussehen würde, wenn auch eine Nutzung mit Obergeschossen und ggf. mit einem Keller als Lagerraum eingeplant wird. Die geplanten Flächen sollten möglichst effizient ausgenutzt werden, um den Raumbedarf zu decken.“ .
Seitens des Vorstands des Tierschutz Bonn und Umgebung e.V. (Trägerverein Tierheim) liegt der Verwaltung die Einschätzung zu der Frage einer möglichen Erweiterung des Tierheims mittels einer Aufstockung bestehender Gebäude und einer Erweiterung der Unterkellerung vor.
Demnach ist eine Aufstockung der bereits bestehenden Gebäude des Tierheims nicht möglich. Dies ist in der Vergangenheit durch den Trägerverein bereits geprüft worden. Auch eine Erweiterung der bestehenden Keller ist gemäß dieser Aussage des Vorstands aus unterschiedlichen Gründen nicht realisierbar. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Unterbringung von Tieren in Kellerräumen aus Gründen des Tierschutzes ausgeschloss
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Stellungnahme zur Errichtung eines neuen Vereinshauses für den Kleingartenverein Flora e.V.
Im Zuge der Ratsentscheidung vom 12.05.2025 (DS __241177__ ) wurde unter anderem beschlossen, dass die Stadt Bonn ein neues Vereinshaus für den Kleingartenverein Flora e.V. errichtet und hierfür die Kosten übernimmt. Die Formulierung des interfraktionellen Änderungsantrags (DS __241177-12 AA__ Ziffer 2) sieht vor, dass das neue Vereinsheim „auf dem zukünftigen Gelände der Kleingartenanlage Flora e.V.“ errichtet werden soll.
In der Folge ist in Teilen der politischen Diskussion offenbar der Eindruck entstanden, dass das neue Vereinsheim auf der noch zu errichtenden Kleingartenanlage an der Alfterer Straße entstehen soll.
Die Verwaltung stellt hierzu klar:
_Gekürzt._