Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2017996) # Koalitionsantrag: Flächenerweiterung des Bonner Tierheims 241177 · 2024-08-29 · Antrag · öffentlich Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Max Biniek Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Martin ## Sachverhalt erfolgt mündlich. ## Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, welche Flächenerweiterung das Tierheim Bonn benötigt, um die dauerhafte Sicherstellung des Fortbestands des Tierheimes Bonn für eine angemessene Bewältigung seiner Aufgaben, insbesondere der kommunalen Pflichtaufgaben, zu gewährleisten. Zur Deckung des Flächenbedarfes des Tierheimes kann auch vor dem Hintergrund der Sanierung des sog. Tausendfüßlers im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eine Inanspruchnahme von derzeit durch Kleingärtner*innen genutzten angrenzenden Flächen vorgesehen werden, soweit dies für einen adäquaten kommunalen Tierheimbetrieb erforderlich ist. 2. Den betroffenen Kleingärtner*innen sollen dafür geeignete Alternativflächen andernorts möglichst nah im Stadtbezirk, aber nicht im Meßdorfer Feld, – möglichst in Nähe des bisherigen Standortes – angeboten werden. Die für die Tierheimerweiterung nicht benötigten Flächen bleiben dauerhaft als Kleingärten erhalten und werden kontinuierlich weiter verpachtet. 3. Die Verwaltung legt einen Vorschlag für die Erweiterung der Tierheimflächen nebst Alternativangebot für betroffene Kleingärtner*innen den Gremien spätestens im 4. Quartal 2024 zur Beratung und Beschlussfassung _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2024-08-29 · Rat · geändert beschlossen - 2024-10-29 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · ungeändert beschlossen - mit Protokollnotiz - 2024-10-31 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · ungeändert beschlossen - mit Protokollnotiz - 2024-11-05 · Bezirksvertretung Bonn · vertagt - 2024-11-26 · Bezirksvertretung Bonn · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2025-01-22 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · zur Kenntnis genommen - 2025-02-04 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · zur Kenntnis genommen - mit Protokollnotiz - 2025-02-04 · Bezirksvertretung Bonn · vertagt - mit Maßgabe - 2025-02-04 · Bezirksvertretung Bonn · zur Kenntnis genommen - 2025-02-13 · Rat · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2025-02-13 · Rat · zur Kenntnis genommen - 2025-03-11 · Bezirksvertretung Bonn · vertagt - mit Maßgabe - 2025-03-20 · Rat · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2025-04-01 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · zur Kenntnis genommen - 2025-04-08 · Bezirksvertretung Bonn · vertagt - mit Maßgabe - 2025-05-08 · Rat · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2025-05-12 · Rat · geändert beschlossen - 2025-06-04 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · zur Kenntnis genommen - 2025-06-17 · Bezirksvertretung Bonn · geändert beschlossen - 2025-07-03 · Rat · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2025-07-03 · Rat · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2025-07-07 · Rat · zur Kenntnis genommen - 2025-07-07 · Rat · zur Kenntnis genommen - 2025-07-10 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · zur Kenntnis genommen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 241177-03 ST Erweiterung Tierheim und Teilumsiedlung Kleingartenverein Flora e.V. {#nv-2018587} **Sachverhalt** **Inhalt der ergänzenden Stellungnahme: ** Unter Bezugnahme auf den Antrag legt die Verwaltung den nachstehenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung vor: **Beschlussvorschlag: ** 1. Die Kleingartenanlage Flora e.V. am Tierheim (Lambareneweg) wird teilweise zurückgebaut, um dem Tierheim eine Ausdehnung im unbedingt erforderlichen Umfang zu ermöglichen, (vgl. Anlage 1). 2. Für den Teilumzug der Nutzer*innen des Kleingartenvereins Flora e.V. wird eine Fläche an der Alfterer Straße in Bonn-Dransdorf vorgesehen und hergerichtet, auf der 21 Kleingartenparzellen ausgewiesen werden können. (vgl. Anlage 2). Zur Begründung wird ausgeführt: Entgegen 241177-01 ST konnte die Verwaltung doch schon eine Stellungnahme zum Antrag realisieren und zieht die Vertagungsbitte daher zurück. Das Tierheim Albert Schweitzer kann mit den bestehenden Flächen am Standort Lambareneweg den gesetzlichen Auftrag des Tierschutzes nur unzureichend gewährleisten. Die Verwaltung strebt – entsprechend der Intention des Antrages - eine dauerhafte Lösung an und hat hierzu die nachstehende Lösung entwickelt, die sich inhaltlich in dem Rahmen der Vorgaben des Antrages bewegt. Dabei wurde in Abstimmung mit der Tierhe _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** zur Abstimmung vor: **Beschlussvorschlag: ** 1. Die Kleingartenanlage Flora e.V. am Tierheim (Lambareneweg) wird teilweise zurückgebaut, um dem Tierheim eine Ausdehnung im unbedingt erforderlichen Umfang zu ermöglichen, (vgl. Anlage 1). 2. Für den Teilumzug der Nutzer*innen des Kleingartenvereins Flora e.V. wird eine Fläche an der Alfterer Straße in Bonn-Dransdorf vorgesehen und hergerichtet, auf der 21 Kleingartenparzellen ausgewiesen werden können. (vgl. Anlage 2). Zur **Begründung** wird ausgeführt: Entgegen 241177-01 ST konnte die Verwaltung doch schon eine Stellungnahme zum Antrag realisieren und zieht die Vertagungsbitte daher zurück. Das Tierheim Albert Schweitzer kann mit den bestehenden Flächen am Standort Lambareneweg den gesetzlichen Auftrag des Tierschutzes nur unzureichend gewährleisten. Die Verwaltung strebt – entsprechend der Intention des Antrages - eine dauerhafte Lösung an und hat hierzu die nachstehende Lösung entwickelt, die sich inhaltlich in dem Rahmen der Vorgaben des Antrages bewegt. Dabei wurde in Abstimmung mit der Tierheimleitung der Fokus darauf gelegt, eine Erweiterung des Tierheims am Standort zu erreichen. Die bauliche Erweiterung des Tierheimes erfolgt in Verantwortung und Federführung des "Tierheim Albert Schweitzer - Tierschutz Bonn und Umgebung e. V.". Hierbei soll im Auftrag der Stadtverwaltung ein Fachbüro zur Projektsteuerung unterstützen, um die Belange der Autobahnsanierung, des örtlichen Bau- und Planungsrechtes, sowie die fachlichen Ansprüche des Tierschutzes beim konkreten Bauprojekt "Tierheim" zu koordinieren. Die notwendigen konsumtiven Mittel sind nicht Bestandteil dieser Vorlage. Zugleich sollen die Interessen d _Gekürzt._ ### 241177-04 AA CDU-Änderungsantrag: Flächenerweiterung des Bonner TierheimsAntrag zur Vorlage 241177 {#nv-2019960} **Sachverhalt** Die Vorschläge der Verwaltung zur Flächenerweiterung des Tierheims am derzeitigen Standort und zur Verlagerung der Flächen der Kleingärtner sind nicht zielführend. Sie entsprechen weder den berechtigten und planungsrechtlich umsetzbaren Interessen der Kleingärtner noch dem Tierwohl und beeinträchtigen die Planung des Ausbaus der A565 mit dem Brückenbauwerk. **Beschlussvorschlag** Die Verwaltung wird beauftragt: 1. zunächst eine Stellungnahme der Autobahn GmbH zu den vorgeschlagenen Flächenerweiterungen des Tierheims vorzulegen 2. und eine neue Fläche für das Tierheim auf dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei zu prüfen. ### 241177-05 Rückmeldung der Verwaltung zur Flächenerweiterung des Bonner Tierheims {#nv-2020496} **Beschlussvorschlag** **Mitteilung: ** In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda vom 31.10.2024 hat Herr Dr. Janicke (SPD) um Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten. 1. Welchen konkreten gesetzlichen Infrastrukturen, Einrichtungen und Flächenbedarfe MUSS die Stadt und damit das Tierheim vorhalten, um den gesetzlichen Auftrag in Minimum umzusetzen? Die Quantität ergibt sich aus dem Bedarf. Alle Tiere, die gemäß den Vorgaben des Tierschutz- und des Tierseuchenrechts anderweitig unterzubringen sind, müssen grundsätzlich auch in einem Tierheim untergebracht werden können. Das Gleiche gilt für Tiere, deren notwendige Unterbringung auf der Basis der Vorgaben des Ordnungsrechts zu vollziehen ist. Basis für die Qualität jeglicher Haltung von Hunden, Katzen und Heimtieren und ihrer Bewertung durch die Veterinärdienste stellen in Kombination das deutsche Tierschutzgesetz, die Tierschutzhundeverordnung, die Tierheimordnung des Deutschen Tierschutzbundes e.V. sowie die Merkblätter der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. dar. Die aus diesen Vorgaben erwachsenden Anforderungen an die Art und Weise der Unterbringung gelten für jegliche durch die Stadt untergebrachten Tier _Gekürzt._ ### 241177-07 ST Koalitionsantrag: Flächenerweiterung des Bonner Tierheims {#nv-2021679} **Sachverhalt** **Inhalt der ergänzenden Stellungnahme: ** Am 29. November 2024 fand der von der Politik gewünschte Ortstermin statt. Teilgenommen haben Vertreterinnen und Vertreter der Politik, des Tierschutzvereins Bonn und Umgebung e. V., des Stadtverbandes der Gartenfreunde e. V., des Flora e. V. sowie der Verwaltung, vertreten durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün sowie das Amt für Wirtschaftsförderung. Die Moderation des Termins übernahm das Büro ulrich hartung GmbH. Im Rahmen des Treffens fand ein konstruktiver Austausch zu den verschiedenen Interessen und Anliegen der beteiligten Akteure statt. Die unterschiedlichen Perspektiven wurden intensiv diskutiert, um eine bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu erarbeiten. **Beschlussvorschlag** **Inhalt der ergänzenden Stellungnahme: ** Am 29. November 2024 fand der von der Politik gewünschte Ortstermin statt. Teilgenommen haben Vertreterinnen und Vertreter der Politik, des Tierschutzvereins Bonn und Umgebung e. V., des Stadtverbandes der Gartenfreunde e. V., des Flora e. V. sowie der Verwaltung, vertreten durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün sowie das Amt für Wirtschaftsförderung. Die Moderation des Termins übernahm das Büro ulrich hartung GmbH. Im Rahmen des Treffens fand ein konstruktiver Austausch zu den verschiedenen Interessen und Anliegen der beteiligten Akteure statt. Die unterschiedlichen Perspektiven wurden intensiv diskutiert, um eine bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu erarbeiten. ### 241177-06 Rückmeldung der Verwaltung zur Flächenerweiterung des Bonner Tierheims {#nv-2021675} **Beschlussvorschlag** **Mitteilung: ** In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda vom 04.02.2025 haben Dr. Janicke (SPD) und Dr. Möller (Grüne) um Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten. 1. Wie hoch ist der qualitative und quantitative Bedarf für das Tierheim der Stadt Bonn auf Basis der minimalen Umsetzung von den notwendigen erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen? Der **qualitative Bedarf** für das Tierheim richtet sich nach den Vorgaben des Tierschutzgesetzes, der Tierschutzhundeverordnung und den Merkblättern der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT). Die Räumlichkeiten müssen den spezifischen Anforderungen, der zu haltenden Tierarten hinsichtlich Unterbringung, Ernährung und Pflege und den geplanten Belegungszahlen in Anzahl, Bauweise, Größe und Ausstattung entsprechen und neben geschlossenen Räumen auch Ausläufe haben, die den Tieren zusätzliche Bewegungsmöglichkeiten und Umweltreize bieten. Die Haltungseinrichtungen müssen den Tieren ausreichend Beschäftigungs- und Rückzugsmöglichkeiten bieten, besonders bei der Gruppenhaltung. Der Platzbedarf für die einzelnen Tierarten sollte der Tierschutz-Hundeverordnung v. 2. Mai 2001 bzw. den Mindestanford _Gekürzt._ ### 241177-09 ST Koalitionsantrag: Flächenerweiterung des Bonner Tierheimshier: Hinweis der Verwaltung auf einen dringend benötigten politischen Beschluss {#nv-2022376} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Verwaltung benötigt einen abschließenden Beschluss zu der Beschlussvorlage [__DS 241177__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2017996&refresh=false) . Dieser ist dringlich aufgrund der zeitlich und inhaltlich voneinander abhängigen Maßnahmen: - Sanierung & tierschutzgerechter Umbau Tierheim - Sanierung der A 565 „Tausendfüßler“ - Verlagerung von Teilen des Kleingartenvereins Flora e.V. auf die Neubaufläche des Kleingartenvereins an der Alfterer Straße. Entscheidender Hintergrund ist die aktuelle Zeitplanung der Autobahn GmbH zur baulichen Umsetzung der Sanierung der Autobahn A 565 „Tausendfüßler“. Die [__DS 241177__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2017996&refresh=false) wurde am 29.08.2024 im Rat beraten, wie von der Verwaltung unter der [__DS 241177-03 ST__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2018587) vorgeschlagen, geändert beschlossen und an weitere Gremien verwiesen. Die von dem geänderten Beschluss des Rates abweichenden Empfehlungen des PLA vom 29.10.2024 und des AUKLA vom 31.10.2024 liegen vor, die Anhörung der BV Bonn, welcher ein im Nachgang festgestelltes Anhörungsrecht zusteht, wird aktuell über _Gekürzt._ ### 241177-11 ST Stellungnahme der Verwaltung zur Dringlichkeitsentscheidung der BV Bonn zur Flächenerweiterung des Bonner Tierheims {#nv-2022717} **Stellungnahme der Verwaltung** Mit Hinweis auf die in der Stellungnahme [__DS 241177-09 ST__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2022376) begründeten Dringlichkeit eines Beschlusses wurde eine Anhörung der BV Bonn im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung [__DS 241177-10__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2022577) angeregt. Für ein positives Votum zu dem bereits gefassten Ratsbeschluss vom 29.08.2024 zeichnete sich jedoch keine Mehrheit unter den Bezirksverordneten ab, sodass kein positives Votum im Rahmen der Anhörung erfolgte. ### 241177-12 AA Änderungsantrag der Koalition: Flächenerweiterung des Bonner TierheimsAntrag zur Vorlage 241177 {#nv-2022743} **Sachverhalt** Für den Umzug benötigen die Kleingärtner eine verbindliche Zusage bzgl. der Errichtung von Lauben. Im Vorfeld berichtete die Verwaltung, dass der Bau eines großen Vereinshauses nicht möglich sein wird. Es wurde bisher jedoch nicht dargelegt, welche Art von Gebäude unter welchen Bedingungen möglich wäre und welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssten. Für eine Kleingartenanlage sind sanitäre Anlagen wichtig, die oft im Vereinshaus untergebracht sind. Wenn es kein Vereinshaus geben sollte, wie könnte dann die Errichtung von sanitären Anlagen aussehen? Das Vereinshaus muss aufgrund äußerer Umstände ersetzt werden. Der Kleingartenverein hat diese Umstände nicht zu verantworten. Daher sollen alle damit in Verbindung stehenden Kosten von der Stadt ersetzt werden. Die Tierheimnutzung ist derzeit meist ebenerdig. Dabei stellt sich die Frage, wenn Keller und Obergeschosse möglich sind, wie ein Nutzungskonzept dann aussehen würde. **Beschlussvorschlag** 1. Die Stadt Bonn stellt sicher, dass an der Ausweichfläche für die Kleingartenanlage Flora die Errichtung von Gartenlauben erlaubt ist und stellt zeitnah die Rahmenbedingungen für die Errichtung der Gartenlauben dar. 2. Die Stadt Bonn prüft, ob und unter welchen Rahmenbedingungen die Errichtung eines Vereinshauses auf der Ausgleichsfläche der Kleingartenanlage möglich ist. Zudem ist die Option „Mitnutzung des Vereinshauses“ des benachbarten Kleingartenvereins und weitere in Frage kommende Optionen zu prüfen. 3. Die Stadt Bonn erklärt sich bereit, die kompletten Kosten für einen etwaigen Rückbau, Umzug und Neubau des bisherigen Vereinshauses zu übernehmen. 4. Es wird geprüft und dargelegt, wie ein Raumkonzept für die Erweiterung des Tierheims aussehen würde, wenn auch eine Nutzung mit Obergeschossen und ggf. mit einem Keller als Lagerraum eingeplant wird. Die geplanten Flächen sollten möglichst effizient ausgenutzt werden, um den Raumbedarf zu decken. ### 241177-13 AA Änderungsantrag CDU-Fraktion: Flächenerweiterung des Bonner TierheimsAntrag zur Vorlage 241177 {#nv-2022751} **Sachverhalt** Erfolgt mündlich. **Beschlussvorschlag** 1. Die Verwaltung sichert dem Kleingartenverein Flora e.V. ein neues Vereinsheim zu. 2. Dem Tierheim werden seitens der Stadt Bonn Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt, vorbehaltlich einer intensiveren Prüfung, ob auch ein anderer Standort (z.B. Alte Stadtgärtnerei) zur Verfügung gestellt werden könnte. ### 241177-14 Flächenerweiterung des Bonner Tierheimshier: Rückmeldung zur Ziffer 4 des Beschlusses zum Prüfauftrag "Aufstockung und Erweiterung der Unterkellerung" {#nv-2023024} **Beschlussvorschlag** **Mitteilung: ** In der Ratssitzung vom 12.05.2025 wurde unter Ziffer 4 des [__geänderten Beschlusses__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=2077585) an die Verwaltung ein Prüfauftrag gerichtet , “…wie ein Raumkonzept für die Erweiterung des Tierheims aussehen würde, wenn auch eine Nutzung mit Obergeschossen und ggf. mit einem Keller als Lagerraum eingeplant wird. Die geplanten Flächen sollten möglichst effizient ausgenutzt werden, um den Raumbedarf zu decken.“ . Seitens des Vorstands des Tierschutz Bonn und Umgebung e.V. (Trägerverein Tierheim) liegt der Verwaltung die Einschätzung zu der Frage einer möglichen Erweiterung des Tierheims mittels einer Aufstockung bestehender Gebäude und einer Erweiterung der Unterkellerung vor. Demnach ist eine Aufstockung der bereits bestehenden Gebäude des Tierheims nicht möglich. Dies ist in der Vergangenheit durch den Trägerverein bereits geprüft worden. Auch eine Erweiterung der bestehenden Keller ist gemäß dieser Aussage des Vorstands aus unterschiedlichen Gründen nicht realisierbar. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Unterbringung von Tieren in Kellerräumen aus Gründen des Tierschutzes ausgeschloss _Gekürzt._ ### 241177-15 Errichtung eines neuen Vereinshauses für den Kleingartenverein Flora e.V. {#nv-2023076} **Beschlussvorschlag** **Mitteilung: ** **Stellungnahme zur Errichtung eines neuen Vereinshauses für den Kleingartenverein Flora e.V.** Im Zuge der Ratsentscheidung vom 12.05.2025 (DS [__241177__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2017996&refresh=false) ) wurde unter anderem beschlossen, dass die Stadt Bonn ein neues Vereinshaus für den Kleingartenverein Flora e.V. errichtet und hierfür die Kosten übernimmt. Die Formulierung des interfraktionellen Änderungsantrags (DS [__241177-12 AA__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2022743&refresh=false) Ziffer 2) sieht vor, dass das neue Vereinsheim „auf dem zukünftigen Gelände der Kleingartenanlage Flora e.V.“ errichtet werden soll. In der Folge ist in Teilen der politischen Diskussion offenbar der Eindruck entstanden, dass das neue Vereinsheim auf der noch zu errichtenden Kleingartenanlage an der Alfterer Straße entstehen soll. Die Verwaltung stellt hierzu klar: - Der Verein hat gegenüber der Verwaltung unmissverständlich geäußert, dass eine Verlagerung des Vereinshauses auf die Ausgleichsfläche an der Alfterer Straße nicht in Frage kommt, zuletzt mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 29.05.2025. - Die Verwa _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2924346&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2924375&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2954487&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2967501&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2968893&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2969448&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2978282&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2981847&OTYP=41))