Originalquelle: ALLRIS-Original

Bürgerantrag: Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Berechnung der Elternbeiträge

241190 · 2024-08-27 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag ist auf Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Berechnung von Elternbeiträgen gerichtet.

Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Stellungnahme der Verwaltung

erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2064972

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

241190-01 ST Bürgerantrag: Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Berechnung der Elternbeiträge

Stellungnahme der Verwaltung

Aufgrund des notwendigen Abstimmungsbedarfs der involvierten verwaltungsinternen Fachbereiche bittet die Verwaltung um Vertagung.

Verwaltungsintern wurde aber die Umsetzung einzelner Maßnahmen bereits angestoßen.

241190-02 ST Stellungnahme zu dem Bürgerantrag: Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Berechnung der Elternbeiträge

Stellungnahme der Verwaltung

Zunächst ist voranzustellen, dass es sich bei dem von der Antragstellerin geschilderten persönlichen Sachverhalt um einen bedauerlichen Einzelfall handelt. Bei über 15.000 beitragspflichtigen Haushalten sind einzelne individuelle Fehler in der Sachbearbeitung leider nicht auszuschließen. Die Verwaltung empfiehlt bei allen finanzrelevanten Bescheiden die eigene Überprüfung der Angaben und Plausibilität, um sich bei Unstimmigkeiten mit der Elternbeitragsstelle direkt in Verbindung zu setzen.

Die Bögen zur Berechnung des maßgeblichen Elterneinkommens werden aktuell bei Veränderungen der Einkommensstufen im Rahmen der Anhörung verschickt, so dass Eltern in diesem Fall die Berechnung nachvollziehen können.

In der Elternbeitragsstelle erfolgt zum 01.01.2025 die Einführung einer neuen Fachsoftware, die den Berechnungsbogen standardmäßig integriert und somit zur Verfügung stellt.

Ab diesem Zeitpunkt werden die Berechnungsbögen dann sowohl bei der Erstfestsetzung als auch bei der Veränderung der Einkommensstufe mitversandt.

Die Verwaltung hat den Vorschlag der Antragstellerin zum Anlass genommen den Berechnungsbogen zum Elterneinkommen als ausfüllbare Exceltabelle auf der Website der Bu

_Gekürzt._