Originalquelle: ALLRIS-Original
241280 · 2024-09-16 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Die Verwaltung informiert über die im Zeitraum April bis Juli 2024 im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchgeführten Fällungen von Gefahrenbäumen.
Für im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zur Fällung freigegebene Gefahrenbäume kann Ersatz nur empfohlen werden. Bei Gefahrenbäumen mit einem Zustand noch ausreichend wird eine Ersatzpflanzung gefordert.
__Floßweg 70, 53179 Bonn__
Die dreistämmige Rauchzeder (Calocedrus decurrens) mit gleichwertigen Stämmlingen wies einen Stammumfang von insgesamt 257 cm auf. Der Baum wurde optisch mit gut, statisch jedoch mit mangelhaft bewertet. Aufgrund einer möglichen Ausbruchgefahr der Stämmlinge wurde der Baum zur Gefahrenabwehr zur Fällung freigegeben.
__Holbeinstr. 11, 53175 Bonn__
Die Silberweide (Salix alba) wies einen Stammumfang von 262 cm auf und wurde mit mangelhaft beurteilt. Aufgrund von Morschungen in Teilbereichen des Stammes und ehemaligen Kappstellen der Krone wurde der Baum zur Gefahrenabwehr zur Fällung freigegeben.
__Zeppelinstr. 1, 53177 Bonn__
Die Robinie (Robinia pseudoacacia) wies einen Stammumfang von 300 cm auf und wurde mit mangelhaft bewertet. Der bereits abgestorbene Baum wurde aufgrun
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._