Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2018498) # Bürgerantrag: Städtische Unterstützung für den Aufbau von Nahwärmenetzen in Bonn 241325 · 2024-08-27 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich ## Beschlussvorschlag **Inhalt der Anregungen und Beschwerden** Der Antrag ist auf eine städtische Unterstützung bei den aufzubauenden Nahwärmenetzen in Bonn gerichtet. Weitere Einzelheiten – auch zur Begründung – ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. ## Begründung – ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. ## Stellungnahme der Verwaltung erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2068468 ## Beratungsfolge - 2024-08-27 · Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2024-09-24 · Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2024-10-29 · Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2024-12-10 · Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger · ohne Ergebnis ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 241325-01 ST Bürgerantrag: Städtische Unterstützung für den Aufbau von Nahwärmenetzen in Bonn {#nv-2019575} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Verwaltung teilt die Ansicht des Antragstellers, dass mit Blick auf das Ziel der stadtweiten Klimaneutralität bis 2035 Eile bei der Umsetzung von Maßnahmen der Wärmewende geboten ist. Viele der, vom Antragsteller eingebrachten Fragen sind hierfür hilfreich und wichtig. Da es sich dabei überwiegend um neue Aufgabenfelder handelt und eine Vielzahl von Ämtern betroffen ist, bedarf die Abstimmung einer umfassenden Stellungnahme noch etwas Zeit. Es wird daher um Vertagung gebeten. Bereits eine inhaltliche Richtigstellung des Antrages: Auch wenn die kommunale Wärmeplanung beschlossen wird, löst dies für Bonner Bürger*innen zunächst keinen zusätzlichen Zeitdruck zur Erfüllung der im Gebäudeenergiegesetz (GEG) formulierten Anforderungen an neue Heizungen aus. Dies ist erst der Fall, wenn sich der Rat der Stadt Bonn dazu entschließt, die in der Wärmeplanung errechneten Versorgungsgebiete bspw. über eine kommunale Satzung auszuweisen. Dies muss im Nachgang des Beschlusses der Wärmeplanung erfolgen - ein Termin hierfür kann noch nicht benannt werden. Bis dahin gilt die im GEG für Kommunen ab 100.000 Einwohner*innen festgelegte Frist des 1.7.2026 zur Einhaltung von 65 % Erneuerbaren-Ener _Gekürzt._ ### 241325-02 ST Bürgerantrag: Städtische Unterstützung für den Aufbau von Nahwärmenetzen in Bonn {#nv-2020378} **Begründung** von Erbbaurechten erforderlich wird, ist zu prüfen. Unter Umständen könnte auch die Ausgestaltung langfristiger Pachtverträge ausreichend sein. Bei den Flächen, die zur Verfügung gestellt werden könnten, gibt es meistens eine alternative Nutzung, die zu der hier erörterten Nutzung entgegenstehen könnte und somit abgewogen werden muss. Exemplarisch ist die Nutzung Freiflächen-PV zur landwirtschaftlichen Nutzung genannt. Seitens der Stadt ist die Vergabe der Grundstücke im Erbbaurecht oder die Verpachtung dem Verkauf vorzuziehen, da technologische Weiterentwicklungen den Bedarf an Grundstücken in der Zukunft reduzieren könnten und somit die Grundstücke im Eigentum der Stadt verbleiben und somit dem Einfluss der Stadt nicht entzogen werden. Ob Grundstücke aus dem Eigentum der Stadt abgegeben werden können, ist immer eine Einzelfallentscheidung, in der geklärt werden muss, ob das Grundstück entbehrlich ist. **Vorbereitung von Baugenehmigungen** Die Verwendung von Nahwärmenetzen zur Wärmeversorgung von Gebäuden ist nicht Gegenstand des Baugenehmigungsverfahrens, da die Bauordnung NRW gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 nicht für Leitungen, die der Versorgung mit Gas, Wasser, Elektrizität, Wärme, de _Gekürzt._ **Stellungnahme der Verwaltung** Die Verwaltung teilt die Ansicht, dass mit Blick auf das Ziel der stadtweiten Klimaneutralität bis 2035 Eile bei der Umsetzung von Maßnahmen der Wärmewende geboten ist. Klar ist schon jetzt, dass es Nahwärmenetze in Bonn geben wird und muss, um das Ziel einer Wärmeversorgung mit Erneuerbaren Energien zu erreichen. Auf der Grundlage der Zwischenergebnisse der kommunalen Wärmeplanung für potenzielle Wärmeversorger lässt sich ermitteln, wo im Stadtgebiet eine Wärmeversorgung über Wärmenetze technisch und wirtschaftlich geeignet ist (vergleiche Karte der Versorgungsgebiete, die im Oktober den betroffenen Ausschüssen vorgelegt wird [__DS 241427__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2018727) ). Der Beschluss einer kommunalen Wärmeplanung löst für Bonner Bürger*innen allerdings keinen zusätzlichen Zeitdruck zur Erfüllung der im Gebäudeenergiegesetz (GEG) formulierten Anforderungen an neue Heizungen aus. Dies wäre erst der Fall, wenn sich der Rat der Stadt Bonn dazu entschließen würde, die in der Wärmeplanung errechneten Versorgungsgebiete bspw. über eine kommunale Satzung auszuweisen. Dies müsste im Nachgang des Beschlusses der Wärmeplanung erfolgen - ein Termin hie _Gekürzt._