Originalquelle: ALLRIS-Original

Bürgerantrag: Nutzung stillgelegter Bankfilialen in Bonner Ortsteilen für Klimabüros und Bürgertreffs

241327 · 2024-08-27 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet:

Hiermit beantrage ich die Stadtverwaltung anzuweisen, mit der Sparkasse Köln Bonn und anderen Instituten Verhandlungen aufzunehmen, um stillgelegte Filialen in den Bonner Ortsteilen zu übernehmen, wo keine Bürgertreffs, Klimabüros usw. vorhanden sind.

Weitere Einzelheiten – auch zur Begründung – ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

– ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Stellungnahme der Verwaltung

erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2068469

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

241327-01 ST Bürgerantrag: Nutzung stillgelegter Bankfilialen in Bonner Ortsteilen für Klimabüros und Bürgertreffs

Stellungnahme der Verwaltung

Leerstehende Ladenlokale wie z.B. ehemalige Filialen der Sparkasse Köln Bonn können grundsätzlich für eine Nutzung als städtische Begegnungsorte in Betracht gezogen werden. Der Bürgerantrag nennt konkret die Mitmachzentren der Klimaviertel und Bürgertreffs.

Ausgangspunkt für die Suche nach Räumlichkeiten der Klimaviertel ist jeweils das Umsetzungskonzept und der sich daraus ergebende Bedarf. Für das Klimaviertel Godesberg Nord wurden in Verbindung mit dem Impuls-Quartiersmanagement in der Bonner Str. 17 bereits ein ehemaliger Leerstand durch die Stadt angemietet. Im Klimaviertel Beuel Mitte können Räumlichkeiten der Brotfabrik als Mitmachzentrum genutzt werden. Für die weiteren geplanten Klimaviertel stehen noch keine Räumlichkeiten fest.

In Medinghoven laufen bereits Vorab-Gespräche mit den betreffenden Eigentümer*innen, darunter auch hinsichtlich der Nutzung von Leerständen in der Ladenzeile, wie etwa der ehemaligen Filiale der Sparkasse.

Zur Durchführung von Quartiersmanagement werden in der Regel Träger beauftragt, die bereits eine Anlaufstelle/ ein Angebot im Quartier vorhalten, so dass die Immobilie in der Regel vom Träger bereitgestellt wird. Sofern keine Immobilie vorhan

_Gekürzt._