Originalquelle: ALLRIS-Original
241359 · 2024-08-27 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Grüne Bezirksfraktion Bonn Jakob Kraasch-Tarnowsky
Anders als bei den sonstigen Fahrradstraßen gibt es dort keinen gesonderten Gehweg, so dass die Fußgänger*innen vom Berg zur Ortsmitte und zur Bushaltestelle die Fahrbahn nutzen müssen. Anwohnende befürchten, dass die übliche Ausschilderung und Markierung „Fahrradstraße. Kraftfahrzeuge frei“ von Verkehrsteilnehmer*innen so interpretiert werden könnte, dass Fußgänger*innen auf der Fahrbahn „nichts zu suchen hätten“. Um solche Konfliktsituationen von Anfang an auszuschließen, wäre eine entsprechende Ergänzung der Markierung (und ggf. der Ausschilderung) im Interesse der schwächsten Gruppe der Verkehrsteilnehmer*innen ( Fuß / Rad / Kfz ) von Anfang an angezeigt.
Bei der bis nach dem Ende der Kanalbaumaßnahmen verschobenen Einrichtung der „Fahrradstraße Auf dem Dransdorfer Berg“ auf der Steilrampe zwischen den Kreuzungen mit der Siemensstraße und An der alten Stadtgärtnerei wird außer den bei Radstraßen üblichen auch eine Fußgänger*innen-Markierung auf der Fahrbahn angebracht (bsplsw. wie sie sich in Dransdorf schon auf der Radroute in Höhe Kettelerplatz/Bendenweg befindet).
Sachverhalt
Aufgrund andauernder interner Abstimmung bittet die Verwaltung um Vertagung in die nächste Sitzung.
Beschlussvorschlag
Aufgrund andauernder interner Abstimmung bittet die Verwaltung um Vertagung in die nächste Sitzung.
Stellungnahme der Verwaltung
Der Antrag zielt auf eine Verbesserung der Situation für Menschen ab, die zu Fuß die Treppe herunterkommen und auf die geplante Fahrradstraße ohne gesonderten Schutz treten. Die Straße „Auf dem Dransdorfer Berg“ weist keine durchgängigen, baulichen Gehwege auf, die eine nutzbare Breite aufweisen. Gewünscht wird ein Fußgängerpiktogramm auf der Fahrbahn. Als Beispiel wird das Piktogramm auf der Radroute in Höhe Kettelerplatz/Bendenweg aufgezeigt.
Gemäß § 25 Abs. 1 StVO müssen Fußgänger*innen grundsätzlich vorhandene Gehwege benutzen. Nur wenn diese fehlen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen – allerdings müssen sie dann innerhalb geschlossener Ortschaften wahlweise den rechten oder den linken Fahrbahnrand benutzen . Ein Piktogramm wie in der Anlage dargestellt könnte zu der Auffassung verleiten, Fußgänger*innen dürften die Fahrbahn, ebenso wie Radfahrende, in Gänze benutzen – dies ist rechtlich nicht korrekt.
Der Unterschied zwischen dem Beispiel am Kettelerplatz und der Straße „Auf dem Dransdorfer Berg“ besteht darin, dass das Piktogramm am Kettelerplatz sich auf dem Seitenbereich mit abgetrenntem Bord befindet.
Aus verkehrsrechtlichen Gründen wird die Verwaltung den Antrag mi
_Gekürzt._
Sachverhalt
In der letzten Bezirksvertretung Bonn wurde zusätzlich zum TOP 6.48 (Antrag der Grünen-Bezirksfraktion: Fußgänger*innen-Markierung auf der Rampe der zukünftigen Fahrradstraße Auf dem Dransdorfer Berg, __DS 241359__ ) nach kurzer Diskussion mehrheitlich beschlossen, die Rampe Richtung Dransdorf nur noch für Fuß- und Radverkehr zu erlauben. Eine Stellungnahme der Verwaltung konnte nicht eingeholt werden. Auch die Verkehrssituation durch die eventuelle Neugestaltung des Geländes der alten Stadtgärtnerei konnte nicht geklärt werden. Wir bitten die Verwaltung um eine Stellungnahme.
Beschlussvorschlag
Bis die genaue Planung für die mögliche Bebauung und Erschließung des Areals der alten Stadtgärtnerei vorliegt, werden keine Tatsachen durch Sperrung der Rampe für den Autoverkehr in der Straße "Auf dem Dransdorfer Berg" in/ oder aus Richtung Dransdorf geschaffen. Die Umsetzung des Beschlusses __DS 241359__ wird zunächst ausgesetzt.
Stellungnahme der Verwaltung
In ihrer Sitzung am 04. Februar 2025 hat die Bezirksvertretung Bonn zu DS __241359__ folgenden Beschluss gefasst: „Die westliche Rampe „Auf dem Dransdorfer Berg“ wird zugunsten des Fuß- und Radverkehrs für den Autoverkehr gesperrt.“. Zum Folgeantrag (DS __241359-03__ ), der zunächst die Prüfung der beschlossenen Sperrung anregt, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Wohnbebauung in der Straße Auf dem Dransdorfer Berg wäre nach einer Sperrung der westlichen Rampe über die östliche Rampe weiterhin erschlossen. Allerdings weist die östliche Rampe lediglich eine Breite zwischen 4, 00 – 4, 50m auf, wodurch eine Begegnungsfall PKW / PKW nur bedingt möglich wäre. Begegnungsfälle von PKW / LKW sind aufgrund nicht ausreichender Fahrbahnbreiten grundsätzlich nicht möglich. Überdies würde die Erreichbarkeit der Häuser ab Hausnummer 66 aufwärts für größere Versorgungsfahrzeuge stark eingeschränkt. Der Wendekreis eines kleinere LKW (7, 5t) liegt in der Regel bei 12, 00 – 15, 00 m. Die öffentliche Verkehrsfläche am oberen Ende der östlichen Rampe besitzt j
_Gekürzt._