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Bürgerantrag: Unterstützung privat organisierter Reinigungsaktionen durch Bonnorange nur außerhalb der Brutzeit

241374 · 2024-08-27 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet:

Die Stadtverwaltung, Bonn Orange und die Stadtwerke werben dafür, privat organisierte Reinigungsaktionen außerhalb der Zeit vom 1. März bis 30. September durchzuführen und bieten nur dann Unterstützung für Reinigungen von Grünflächen an.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

241374-03 Bürgerantrag: Unterstützung privat organisierter Reinigungsaktionen durch Bonnorange nur außerhalb der Brutzeit

Sachverhalt

Dem Beschluss des Bürgerausschusses vom 27.08.2024 wird nicht gefolgt und das Anliegen des Bürgerantrages im Sinne der nachfolgenden Begründung abgelehnt.

Beschlussvorschlag

Dem Beschluss des Bürgerausschusses vom 27.08.2024 wird nicht gefolgt und das Anliegen des Bürgerantrages im Sinne der nachfolgenden Begründung abgelehnt.

Begründung

Der Beschlussvorschlag geht zurück auf einen Bürgerantrag, den der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hat am 27.08.2024 beraten und angenommen hat.

Auf Grund der nachfolgenden Stellungnahme der bonnorange AöR ist der Bürgerantrag aus Sicht der Verwaltung abzulehnen.

__Stellungnahme der bonnorange AöR: __

„Die bonnorange AöR hat in den vergangenen Jahren bereits mehrfach und ausführlich auf die Forderung des Antragstellenden geantwortet.

Bonn Picobello findet im Oktober statt (jährlicher Aktionstag zur Stadtsauberkeit, an dem engagierte Bürger*innen, Schulklassen, Familien, Einzelpersonen, Freundeskreise, Unternehmen, Vereine, Nachbarschaftsgruppen etc. teilnehmen können).

Im Beschlussvorschlag wird die bonnorange AöR dazu aufgefordert, gegen die privat organisierten Müllsammelaktionen in der Zeit vom 1. März bis 30. September eines Jahres zu werben. Die bonnorange AöR soll damit gezwungen werden, in dieser Zeit gegen die eigenen Geschäftszwecke und nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetzt (KrWG) sowie per Satzungen übertragenen Aufgaben zu handeln und zu werben, insbesondere:

_Gekürzt._