Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2018599) # SZB Pflegesatzanpassung St. Albertus-Magnus-Haus 2024 241386 · 2024-09-04 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Den von den Kostenträgern vorgeschlagenen Änderungen der Pflegesätze für das St. Albertus-Magnus-Haus wird zum 01.09.2024 zugestimmt. ## Beschlussvorschlag Den von den Kostenträgern vorgeschlagenen Änderungen der Pflegesätze für das St. Albertus-Magnus-Haus wird zum 01.09.2024 zugestimmt. ## Begründung Gemäß der §§ 85, 87 SGB XI ist die Höhe der Pflegesätze zwischen dem Träger der Einrichtung und den Vertretern der Pflegekassen sowie dem Landschaftsverband Rheinland prospektiv zu verhandeln und gem. § 41 Abs. 1 GO NRW durch den Rat festzusetzen. Bei den Planungen für den künftigen Pflegesatzzeitraum sind die Kosten zu berücksichtigen, die bislang nicht in den Pflegesätzen enthalten sind. Bei dieser Kalkulation waren ganz maßgeblich die Auswirkungen des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst für 2024. Ab 1. März 2024 werden gemäß der Tarifeinigung die Tabellenentgelte aller Beschäftigten pro Vollzeitstellenanteil um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro erhöht. Dieses um 200 Euro erhöhte Entgelt wird dann zusätzlich um weitere 5, 5 Prozent erhöht. Im Pflegebereich resultiert daraus eine durchschnittliche Erhöhung der Personalkosten um rund 11%, im hauswirtschaftlichen Bereich um bis zu 14%. Zum Ausgleich der seit Beginn des Ukraine Krieges gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom erhielten stationäre Pflegeeinrichtungen neben der staatlichen Energiepreisbremse bislang bis einschließlich April 2024 Ergänzungshilfen nach § 154 SGB XI. Nach Wegfall der beiden Subventionen _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2024-09-04 · Betriebsausschuss für Seniorenzentren · ungeändert beschlossen - 2024-09-25 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · ungeändert beschlossen - 2024-09-26 · Rat · ungeändert beschlossen