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Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Sebastianstraße in Endenich

241447 · 2024-09-17 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet:

hiermit möchten wir folgenden Bürgerantrag einreichen:

Einrichtung Tempo-30-Zone in der Sebastianstraße (Röckumstraße bis Carl-Troll-Straße).

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag, der von 46 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner unterstützt wird. Die Unterschriftenlisten liegen der Verwaltung vor.

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet: hiermit möchten wir folgenden Bürgerantrag einreichen:

Einrichtung Tempo-30-Zone in der Sebastianstraße (Röckumstraße bis Carl-Troll-Straße).

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag, der von 46 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner unterstützt wird. Die Unterschriftenlisten liegen der Verwaltung vor.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag, der von 46 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner unterstützt wird. Die Unterschriftenlisten liegen der Verwaltung vor.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

241447-01 ST Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Sebastianstraße in Endenich

Sachverhalt

__Inhalt der Stellungnahme:__

Die Verwaltung bittet um Vertagung, bis die Ergebnisse von Lärmwertberechnungen vorliegen und eine final abgestimmte Stellungnahme abgegeben werden kann.

Ein Auftrag für Lärmberechnungen nach RLS wird im Mai 2025 verwaltungsintern abgestimmt und im Juni 2025 beauftragt. Mit Ergebnissen ist nicht vor Juli / August 2025 zu rechnen.

Nur auf Grundlage der Ergebnisse kann überprüft werden, ob Tempo 30 aus Lärmschutzgründen angeordnet werden kann / muss.

__Information / Zwischenstandsmitteilung:__

Weiterhin wurde die Polizei zu Tempo 30 aus Sicherheitsgründen angehört. Sie teilte mit, dass es in den letzten drei Jahren zu sechs Unfällen gekommen ist. Dabei bezieht sich in keinem Fall die Ursache auf die Geschwindigkeit. Sie geht davon aus, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu den Unfällen auch bei einer Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h gekommen wäre.

Ferner führt sie aus, dass eine der Kindertagesstätten 'Mini Mäuse' sich auf Höhe Hausnummer 43c befindet. Diese liege daher außerhalb des benannten 30 km/h Bereichs. Weiter sind vor der Einrichtung Bremsschwellen aufmontiert, so dass dort bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Redu

_Gekürzt._

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung bittet um Vertagung, bis die Ergebnisse von Lärmwertberechnungen vorliegen und eine final abgestimmte Stellungnahme abgegeben werden kann.

Ein Auftrag für Lärmberechnungen nach RLS wird im Mai 2025 verwaltungsintern abgestimmt und im Juni 2025 beauftragt. Mit Ergebnissen ist nicht vor Juli / August 2025 zu rechnen.

Nur auf Grundlage der Ergebnisse kann überprüft werden, ob Tempo 30 aus Lärmschutzgründen angeordnet werden kann / muss.

__Information / Zwischenstandsmitteilung: __

Weiterhin wurde die Polizei zu Tempo 30 aus Sicherheitsgründen angehört. Sie teilte mit, dass es in den letzten drei Jahren zu sechs Unfällen gekommen ist. Dabei bezieht sich in keinem Fall die Ursache auf die Geschwindigkeit. Sie geht davon aus, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu den Unfällen auch bei einer Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h gekommen wäre.

Ferner führt sie aus, dass eine der Kindertagesstätten 'Mini Mäuse' sich auf Höhe Hausnummer 43c befindet. Diese liege daher außerhalb des benannten 30 km/h Bereichs. Weiter sind vor der Einrichtung Bremsschwellen aufmontiert, so dass dort bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Reduzierung der Geschwindigkeit st

_Gekürzt._

241447-02 ST Stellungnahme zum Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Sebastianstraße in Endenich

Stellungnahme der Verwaltung

Beantragt wird die Herabsetzung der innerorts grundsätzlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h auf der Sebastianstraße für die Strecke zwischen den Einmündungen Röckumstraße bis Carl-Troll-Straße.

Eine solche Herabsetzung kann angeordnet werden, wenn dies aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs erforderlich ist, zum Schutz besonders sensibler, schützenswerter Einrichtungen, zum Lärmschutz, ggf. auch zur Herstellung zusammenhängender Geschwindigkeitsregelungen (Lückenschluss). Zudem ermöglichen die aktuellen Regelungen Geschwindigkeitsbeschränkungen im Umfeld von Fußgängerüberwegen.

Eine solche verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt nach Einzelfallprüfung auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung in Verbindung mit den VwV-StVO und weiteren Richtlinien als hoheitliche Aufgaben der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Derartige Entscheidungen stellen Geschäfte der laufenden Verwaltung dar.

Die Verwaltung hat die Überprüfung durchgeführt, im Rahmen dessen dazu die Polizei angehört, eine Lärmwertberechnung und vorab dazu notwendige Zählungen in Auftrag gegeben. Zu den Prüfergebnissen:

Lückenschluss (nach aktueller Lage):

Ein Lückenschluss zwisch

_Gekürzt._

241447-03 AA Grüne-Änderungsantrag: Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Sebastianstraße in EndenichAntrag zur Vorlage 241447

Sachverhalt

Die Verwaltung stellt in ihrer Stellungnahme selbst fest, dass im Bereich der Sebastianstraße besondere verkehrliche Gefahrenlagen bestehen. Auf Grundlage dieser Situation hält die Verwaltung bereits eine streckenbezogene Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zwischen Röckumstraße und Flodelingsweg rechtlich für möglich und beabsichtigt deren Umsetzung.

Dadurch verändert sich jedoch zugleich die Bewertung des verbleibenden Abschnitts bis zur Carl-Troll-Straße. Die bislang angeführte Begründung, ein Lückenschluss sei wegen einer Gesamtlänge von ca. 650 Metern nicht möglich, greift nach Einrichtung des zusätzlichen Tempo-30-Abschnitts nicht mehr in gleicher Weise. Der verbleibende Abschnitt zwischen Flodelingsweg und Carl-Troll-Straße unterschreitet nach überschlägiger Betrachtung die bislang von der Verwaltung angeführte Länge von 500 Metern deutlich.

Darüber hinaus spricht aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie der Verständlichkeit und Einheitlichkeit der Verkehrsführung vieles gegen einen kurzen verbleibenden Tempo-50-Abschnitt zwischen mehreren Tempo-30-Bereichen.

Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung daher, den verbleibenden Abschnitt unter Berü

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Bonn möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Anordnung einer durchgehenden streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der Sebastianstraße zwischen Röckumstraße und Carl-Troll-Straße erneut zu prüfen und umzusetzen.

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