Originalquelle: ALLRIS-Original
241526 · 2024-10-10 · Beschlussvorlage · öffentlich
Für die Erbringung seiner bedarfsgerecht entwickelten Ambulanten Dienste der Wohnungslosenhilfe erhält der Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. eine Förderung in Höhe von bis zu 776.300 Euro für das Jahr 2024.
Für die Erbringung seiner bedarfsgerecht entwickelten Ambulanten Dienste der Wohnungslosenhilfe erhält der Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. eine Förderung in Höhe von bis zu 776.300 Euro für das Jahr 2024.
Die Gesamtförderung der Wohnungslosenhilfe der Caritas setzt sich im Jahr 2024 wie folgt zusammen:
Freiwilliger Zuschuss 776.300, 00 € Fachberatungsstelle gesetzl. Leistungen § 67 SGB XII, kommunal 145.742, 77 € Fachberatungsstelle gesetzl. Leistungen § 67 SGB XII üörtl. Sozialhilfe-Träger 145.742, 77 € gesamt 1.067785, 54 €
Die freiwillige Förderung beinhaltet die Finanzierung der folgenden Einzelmodule der Ambulanten Dienste der Wohnungslosenhilfe einschließlich anteiliger Leitungskosten:
Die Leistungen nach § 67 ff SGB XII richten sich an Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und die nicht in der Lage sind, diese Schwierigkeiten aus eigener Kraft zu überwinden. Im Rahmen der Leistungserbringung ist es erforderlich, eine dem Hilfeziel entsprechende Abstimmung verschiedener notwendiger Hilfen vorzunehmen. Dabei sollen auch geeignete Hilfen, die nicht nach dem §§ 67 ff SGB XII erbracht werden, im Sinne der Hilfeziele einbezogen we
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