Originalquelle: ALLRIS-Original
241536 · 2024-09-24 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag thematisiert Lärmbeeinträchtigungen durch den Einsatz von bezinbetriebenen Landschaftsgeräten (Heckenscheren, Rasenmähern, Laubbläser, Trimmer etc.) und ist auf die Umrüstung auf Elektrogeräte gerichtet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2071387
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung bittet um Vertagung des Bürgerantrages, bis eine Stellungnahme der Verwaltung vorliegt.
Die Stellungnahme wird voraussichtlich zur nächsten Sitzung vorliegen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Untere Umweltbehörde weist auf die bestehenden Regelungen der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BIm SchV) hin.
Dort sind bereits Nutzungsbeschränkungen für den Einsatz in bestimmten schutzbedürftigen Gebieten enthalten.
Außerdem sind Geräuschemissionsgrenzwerte aufgeführt, die von einigen Geräten eingehalten werden müssen.
Weitere Nutzungsbeschränkungen ergeben sich aus dem Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImschG -). Dort wird der Schutz der Nachtruhe in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sichergestellt.
Die bonnorange AöR hat bereits 80% der Laubblasgeräte auf den Elektrobetrieb umgerüstet. Die restlichen benzinbetriebenen Geräte werden nicht mehr ersetzt.
Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Stellungnahme 242108-01 ST.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.